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datenschutz bei knöllchen

Smart Fortwo 451
Themenstarteram 22. April 2024 um 5:07

hi ???????

meine eltern haben mir ihr auto überschrieben und ich hab es umgemeldet. Allerdings kommt es immer wieder vor, das meine eltern die strafzettel bekommen und sie machen sich dann immer sorgen. Außerdem sagen sie mir nicht, um welches datum es sich handelt; weil ich nicht der rechnungeempfänger bin ??Die können doch nicht einfach ein bussgeldbescheid verschicken wie sie wollen????. Das stresst jeden in der familie ??

liebe Dank für die hilfe ??

marlene

19 Antworten

Na da scheint es ja wieder mal nicht so genau zu nehmen mit der STVO!

Dann solltest Du mal nach so einem Bußgeldbescheid bei der ausstellenden Behörde nachfragen, warum dieser an den alten Halter gesendet wurde!

Wenn der neue Halter offiziell in den Daten des Fahrzeugs drin steht, das ist natürlich die Voraussetzung dafür, dann muss auch der aktuelle Datenstand beim Ausstellen des Bußgeldbescheids verwendet werden.

Evtl. ist ja bei der Ummeldung was schief gegangen.

Ich gehe mal davon aus, daß im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung 1+2 das richtige drin steht, dann dürfte es eigentlich nicht dazu kommen!

Was genau wurde denn umgeschrieben bzw. umgemeldet? Wenn du als Halterin in den Fahrzeugpapieren (Teil 1 und Teil 2) eingetragen bist, kommen Bußgelder ab dem Tag des Vergehens an dich und nicht an deinen Vorgänger/Eltern. In der Übergangszeit können die Bescheide noch an die Eltern gehen in deinem Fall.

Mal wieder zig Unbekannte in einem Beitrag.

Bitte auf den Müll verschieben!

Das liegt in erster Linie an Ihnen. Verhalten Sie sich verkehrskonform. Dann müssen Sie keine Knöllchen fürchten.

Wenn der Halter und die Versicherung umgemeldet sind, dürfte das nicht sein.

Ansonsten hast du vielleicht Glück, Bußgeldbescheide müssen innerhalb von 3 Monaten dem richtigen Empfänger zugestellt werden, ansonsten sind die ungültig.

Zitat:

@rechnungsfahrer schrieb am 22. April 2024 um 16:44:17 Uhr:

Das liegt in erster Linie an Ihnen. Verhalten Sie sich verkehrskonform. Dann müssen Sie keine Knöllchen fürchten.

Grundsätzlich gehe ich da mit, aber haste selbst noch nie falsch geparkt? Dann bist Du wohl ein Ehrenbürger.

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 22. April 2024 um 17:34:42 Uhr:

Bußgeldbescheide müssen innerhalb von 3 Monaten dem richtigen Empfänger zugestellt werden, ansonsten sind die ungültig.

Nope, Kommt vorher ein Anhörungsbogen, unterbricht dieser die Frist und sie liegt erneut bei drei Monaten.

Zitat:

@rechnungsfahrer schrieb am 22. April 2024 um 16:44:17 Uhr:

Das liegt in erster Linie an Ihnen. Verhalten Sie sich verkehrskonform. Dann müssen Sie keine Knöllchen fürchten.

Nein, das liegt nicht am Fahrverhalten das das Knölchen an die Eltern gehen.

Dummes Gesülze :-(

Zitat:

@reidi

Nein, das liegt nicht am Fahrverhalten das das Knölchen an die Eltern gehen.

Dummes Gesülze :-(

Also das ist jetzt mal dummes Gesülze.

Würde der TE rechtskonform am Straßenverkehr teilnehmen gäbe es auch keine Knöllchen an die Eltern, Fakt!

Also liegt es doch am Fahrverhalten.

Zum TE selbst, hier fehlen defintiv Angaben. Wobei ich den Zulassungsstellen mittlerweile jeden Mist zutraue. Selbst erlebt!

Zitat:

@1.2.3...meins schrieb am 23. April 2024 um 08:38:47 Uhr:

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 22. April 2024 um 17:34:42 Uhr:

Bußgeldbescheide müssen innerhalb von 3 Monaten dem richtigen Empfänger zugestellt werden, ansonsten sind die ungültig.

Nope, Kommt vorher ein Anhörungsbogen, unterbricht dieser die Frist und sie liegt erneut bei drei Monaten.

Aber auch der Anhörungsbogen muss dem Betreffenden und nicht dessen Eltern zugestellt werden ;).

Die Themenerstellerin hat ja auch nicht geschrieben um was es genau geht, Blitzerfotos werden meines Wissens meist über die Zulassungsstelle ermittelt, also der Besitzer der im Brief/Schein steht.

Private Parkplatzbetreiber holen sich die Daten angeblich auch Mal über die zentrale Stelle der Versicherungen, also die Daten vom Versicherungsinhaber des Autos.

Evtl. läuft die Versicherung aus Kostengründen noch über die Eltern.

Somit kommen und bleiben immer noch mehr Fragen.

Die Meldestelle schickt es immer an der Halter. Also musst du beim Straßenverkehrsamt das klären, dass du der Halter bist und deine Eltern dann gänzlich gelöscht werden.

Zitat:

@Picard155 schrieb am 23. April 2024 um 09:49:21 Uhr:

Zitat:

@reidi

Nein, das liegt nicht am Fahrverhalten das das Knölchen an die Eltern gehen.

Dummes Gesülze :-(

Also das ist jetzt mal dummes Gesülze.

Würde der TE rechtskonform am Straßenverkehr teilnehmen gäbe es auch keine Knöllchen an die Eltern, Fakt!

Also liegt es doch am Fahrverhalten.

Z

Das es ein Knölchen gibt wegen Fehlverhalten, Ja

Das das Knölchen falsch zugestellt wurde, nein, das liegt devinitiv nicht am Fahrverhalten.

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