Das Ding mit dem Bagger - schlotternde Knie inclusive

Heute morgen habe ich vor dem Dienst meinen Hund in den "Hundekindergarten" im Nachbarort gebracht...
So gegen 06:50 Uhr Hund abgegeben und auf'm Weg zur Dienststelle. Noch stockdunkel, total bewölkt - also kein Mond als "Ersatzsonne".
Aus dem Dorf heraus geht eine nicht allzu breite, aber in gutem Zustand befindliche Straße zur B186, ca. 2,5km. Unbeleuchtet. Ich war wohl so mit 70...80 unterwegs, als da plötzlich etwas großes Dunkles vor mir war. Vollbremsung, Straße zum Glück trocken und Temperatur deutlich über "0". Geschafft, war aber knapp. Erstmal Schnappatmung.
Vor mir ein Bagger auf Überführungsfahrt mit ganz wenigen km/h's, hinten ohne Licht. Als ich ganz nahe dran war korregiert auf "fast ohne" - das rechte Rücklicht war ganz aus, das linke glimmte ein wenig.
Der Bagger (im Firmendesign) in ganz dunklem Blau, keine gelbe RKL und auch nicht die geringste reflektierende Fläche.

Die Firma mit den dunkelblauen Fahrzeugen und Geräten kennt jeder, war schon zu DDR-Zeiten fast sowas wie ein Imperium. Einem Anruf in der Firma stand nix entgegen. Man sagte mir bereitwillig, dass der Chef selbst da unterwegs gewesen wäre - und erhielt seine Handynummer. Der Anruf brachte erstmal nichts, außer einem Rückruf am Nachmittag, dass der Bagger jetzt wieder auf dem Hof der Firma stünde, das Rücklicht repariert sei und ich jetzt zur Polizei gehen könnte. Zum 2. Mal an dem Tag "Schnappatmung".

Ich werde wohl nichts unternehmen - keine Zeugen, also kein Sinn. Und heute abends einen drauf Trinken, dass ich nicht draufgeknallt bin.

LMKS

Beste Antwort im Thema

Ja, in solchen Momenten stellt man dann immer wieder fest, welchen Sinn das Sichtfahrgebot macht.

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Zitat:

@HHH1961 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:30:33 Uhr:


...Was mich aber wirklich interessiert: Es gibt Kitas für Hunde ??????

Ja - gibt es:

Das ist eine private Hundeschule auf einem ehemaligen LPG-Gelände / Stallanlage.

Neben der Hundeschule ist dort auch eine Hundepension. Die Hunde können dort über mehrere Tage untergebracht werden (z.B. während des Ski-Urlaubs) oder auch als Tagesgäste (eben dem Kindergarten). Unser Hund geht da hin, wenn wir beide Frühdienst haben und er länger als 8h allein wäre - kommt so 4 Tage im Monat vor.

Unserem Hund macht das großen Spaß und nebenbei ist er dort Ausbildungsbegleithund für die Hundeschule (für die Einzelstunden mit "Problemhunden"😉.

Die Boxen für die Hunde sind gefliest und haben Fußbodenheizung. Es gibt Tobezeiten in der Gruppe im großen Freigelände. Und da sich die selben Hunde da immer wieder treffen, gibt es da richtige "Gangs" mit der entsprechenden Hack-Ordnung...

Ach ja - ich greif der nächsten Frage mal vor: 10€/Tag. Futter muss man mitbringen.

Und für das Aufsichtspersonal ist das seit 2013 sogar Lehrberuf: Tierpfleger in Hundepensionen / Hundetrainer. Schulische Ausbildung ausschließlich in Berlin (der derzeitige Lehrling unseres Hundekindergartens wird für einige Fächer unsere Pointerin "Frieda" als praktische Prüfungshündin nehmen).

Zurück zum Thema: Fährst DU immer au Sicht?

LMKS

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:49:07 Uhr:



Zitat:

@Elk_EN schrieb am 11. Februar 2015 um 21:46:34 Uhr:


Es ist i.ü. nicht meine Aussage bzgl. des Qashqai gewesen, sondern das Ergebnis eines ADAC-Scheinwerfertests.
Quelle?

Einfach in meinem Beitrag von 21.05 Uhr auf Nissan Qashqai klicken.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:30:33 Uhr:


Und ein zweites Glas auf den Vorwurf, dass Du nicht auf Sicht fährst.

Er ist doch auf Sicht gefahren. Sonst hätte er das Fahrzeug in der Situation wohl kaum rechtzeitig zum Stehen gebracht.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 11. Februar 2015 um 21:53:02 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:49:07 Uhr:


Quelle?

Einfach in meinem Beitrag von 21.05 Uhr auf Nissan Qashqai klicken.

Ok, akzeptiert, dass es eine Ausnahme gibt.

Ändert am Ende aber nichts an meinen sonstigen Aussagen.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Februar 2015 um 22:00:45 Uhr:


Ok, akzeptiert, dass es eine Ausnahme gibt.
Ändert am Ende aber nichts an meinen sonstigen Aussagen.

Mich würde es nicht überraschen, wenn es da noch mehr "Ausnahmen" gibt.

Das hier ist auch interessant:

Zitat:

Da zum Zeitpunkt der Untersuchungen die heutigen Lichtsysteme mit adaptiver Lichtverteilung noch nicht weit verbreitet waren, standen nur moderne Fahrzeuge mit Xenonscheinwerfern und aeltere Fahrzeuge mit Halogenscheinwerfern (H7) zur Verfuegung. Der Versuchsaufbau und die Versuchsdurchfuehrung werden detailliert beschrieben. Aus den Vergleichen der modernen Scheinwerfersysteme in Bezug auf die Erkennbarkeit der hell beziehungsweise dunkel gekleideten Probanden geht nicht hervor, dass bei Fahrzeugen mit Xenonscheinwerfersystemen die Erkennbarkeit von Fussgaengern und Objekten deutlich erhoeht ist.

Das mit den "Billigheimern" würde ich mir auch noch mal durch den Kopf gehen lassen.😉

Dessen ungeachtet: Wie der Bericht des TE schön veranschaulicht, kann man auch mit Halogenlicht problemlos "auf Sicht" fahren.

Zitat:

@lmks schrieb am 11. Februar 2015 um 20:30:12 Uhr:


[...] Die Firma mit den dunkelblauen Fahrzeugen und Geräten kennt jeder, war schon zu DDR-Zeiten fast sowas wie ein Imperium. Einem Anruf in der Firma stand nix entgegen. Man sagte mir bereitwillig, dass der Chef selbst da unterwegs gewesen wäre [...]

Von dem einstigen Imperium scheint aber nicht mehr viel übrig zu sein, wenn der Geschäftsführer selber Bagger fahren muß 😁

Übrigens @Jupp78, auch ich möchte nie mehr ein Auto ohne Xenon bzw. noch besserem Licht haben.

Ich kann diejenigen sehr gut verstehen, die auch in der Lage sind, mit Halogenlicht auf Sicht zu fahren und sich für ein Fahrzeug mit Halogenlicht entscheiden, insbesondere dann, wenn die Xenon-Variante keinen nennenswerten Vorteil bieten sollte.

Hier noch ein direkter Vergleich beim A1: klick
Gerade bei der Reichweite sind dort die Unterschiede, nun ja, sagen wir, überschaubar.

Zitat:

@lmks schrieb am 11. Februar 2015 um 21:29:42 Uhr:


Fernlicht war aus...

Wieso? Kein Vorwurf, nur Neugier. Ich beobachte nämlich, dass das Fernlicht immer mehr aus der Mode kommt.

Zitat:

@lmks schrieb am 11. Februar 2015 um 20:30:12 Uhr:


Der Anruf brachte erstmal nichts, außer einem Rückruf am Nachmittag, dass der Bagger jetzt wieder auf dem Hof der Firma stünde, das Rücklicht repariert sei und ich jetzt zur Polizei gehen könnte.

Damit ist dann auch hoffentlich klar was du nächstes mal in der Situation machst.

Gruß Metalhead

Zitat:

@lmks schrieb am 11. Februar 2015 um 21:50:45 Uhr:
"... zurück zum Thema: Fährst DU immer au Sicht?"

Augenscheinlich ja. Zumindest habe ich seit rund 35 Jahren keine ernsten Zwischenfälle erlebt bzw sie vermeiden können. So wie Du aktuell.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Februar 2015 um 21:59:16 Uhr:



Zitat:

@HHH1961 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:30:33 Uhr:
"Und ein zweites Glas auf den Vorwurf, dass Du nicht auf Sicht fährst."

"Er ist doch auf Sicht gefahren. Sonst hätte er das Fahrzeug in der Situation wohl kaum rechtzeitig zum Stehen gebracht."

Die meisten Beiträge lasen sich in meinen Augen (wie üblich hier) vorwurfsvoll bis hämisch - darum hätte ich ein paar Glas drauf getrunken. Aber Du hast Recht, dass er nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre, sofern er nicht auf Sicht gefahren wäre. Insofern alles gut.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 11. Februar 2015 um 23:16:24 Uhr:


Ich kann diejenigen sehr gut verstehen, die auch in der Lage sind, mit Halogenlicht auf Sicht zu fahren und sich für ein Fahrzeug mit Halogenlicht entscheiden, insbesondere dann, wenn die Xenon-Variante keinen nennenswerten Vorteil bieten sollte.

Hier noch ein direkter Vergleich beim A1: klick
Gerade bei der Reichweite sind dort die Unterschiede, nun ja, sagen wir, überschaubar.

In den allermeisten Fällen bringt die Xenonvariante aber einen richtigen, wirklich nennenswerten Vorteil.

Dabei muss man auch nicht so tun, als ob alle die Dunkelheit als schlechte Sicht sehen, zu doof sind Auto zu fahren.

Und richtig, Xenon bringt beim Abblendlicht keinen Reichweitenvorteil. Wie soll das auch funktionieren? Die Reichweite ist geometrisch beim Abblendlicht begrenzt. Es ist nur die Frage, wie viel Licht kommt in 50, 60 oder 70m noch an?
Das gleiche beim Fernlicht, auch da scheint das Halogenlicht an sich unbegrenzt weit. Die Frage ist nur, wie viel kommt davon noch im Auge des Fahrers an.

Sagt mal, was ist denn los hier?

Der TE berichtet von einem schlecht erkennbaren Bagger - weil dieser keine funktionierende Beleuchtung hatte.

Und muss sich dann anhören, dass seine eigene Beleuchtung Mist ist?

Schuldumkehr par excellence - wo sind wir denn hier???

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Februar 2015 um 20:40:32 Uhr:


Ja, in solchen Momenten stellt man dann immer wieder fest, welchen Sinn das Sichtfahrgebot macht.

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 11. Februar 2015 um 20:57:11 Uhr:


Genau das in der Praxis nicht umsetzbare.

Doch, aber dann müsste man ja mal vom Gas runtergehen oder sogar mal bremsen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 11. Februar 2015 um 21:27:57 Uhr:



PS:

Die Polizei hättest du gleich rufen sollen. Aber gut, mich hat dieses Jahr schon ein LKW überholt, bei dem ging vorne nur noch das Standlicht (nachts um 22 Uhr), dann war da erst die Woche einer ohne Rücklichter (mit 110 km/h auf der linken Spur), dann der andere, auf einer Seite vorne unbeleuchtet (kein Stand- und Abblendlicht). Wenn man die alle anzeigen würde... irgendwann werden die schon drauf kommen... 🙄

Ja klar, immer am besten gleich einen riesen Terz machen, obwohl nix passiert ist. Und wenn Dich während der Fahrt ein LKW überholt hat, dann solltest Du den Straßen eh gleich ganz fern bleiben.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Februar 2015 um 09:48:59 Uhr:


Sagt mal, was ist denn los hier?

Der TE berichtet von einem schlecht erkennbaren Bagger - weil dieser keine funktionierende Beleuchtung hatte.

Und muss sich dann anhören, dass seine eigene Beleuchtung Mist ist?

Schuldumkehr par excellence - wo sind wir denn hier???

Das hat niemand gesagt und auch nicht gemeint. Das hast lediglich du irgendwo rein interpretiert.

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