Darf ich hier parken (Bild)?

Hallo Zusammen,

jeden morgen vor der Arbeit das gleiche. Die Suche nach einem Parkplatz.
In der Straße in der ich immer parke ist meist alles im vorderen Bereich (nahe am AP) zugeparkt.
An einem Teilstück ist ein Privatparkplatz schon seit Monaten mit einem Bauzaun zugestellt (siehe Bild).
Darf ich davor wie vor einem Gartenzaun parken? Es gibt keine Halteverbot oder Ausfahrt freihalten Schilder. Oder zählt das ganze doch als Einfahrt mit "provisorischem Tor".
nachdem da manchmal Autos davor stehen und manchmal nicht, bin ich wohl nicht der Einzige der sich das fragt 🙂.

Mich würde da eure Einschätzung interessieren

Grüße
flooozz

20160810-075628
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 17:38:38 Uhr:


Was ein unnützer Streit. Vor allem haben hier anscheinend 90% der Beteiligten keine Ahnung, so oft wie ich hier "Ich denke" und "Ich würde" lese.

Dann mache ich dich gern und kostenlos auf eine Eigenheit der deutschen Sprache aufmerksam, nämlich den sog. Konjunktiv II in seiner konditionalen (also nicht relativierenden) Ausprägung. Menschen, die zum Gebrauch dasselben befähigt sind - nein, es ist nicht Pflicht, man kann auch ohne diese Befähigung leben - können ein "ich würde" nämlich automatisch durch "wenn" ersetzen und den resultierenden Satz "ich würde dort parken [wenn ich in der Situation wäre, anstatt des TE dort zu sein und parken zu wollen]" korrekt als Intention "ich werde das in dem Fall tun" verstehen.

Prinzip verstanden? OK? Dann bitte noch einmal dieses hier würdigen, ich zitiere mich selbst:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. August 2016 um 19:55:25 Uhr:


[...] Auch ich würde [...] durchaus dort parken.
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Ich würde mich unbesorgt dort hin stellen. Dort ist ein geschlossener Zaun und verkehrsrechtlich kein Parkplatz oder eine erkennbare Einfahrt, auch kein angeordnetes eingeschränktes (286) oder absolutes Halteverbot (283)! Und was dort für ein Zaun steht, ist völlig egal!
§12, Abs.3, Punkt 2. (Parken ist unzulässig: ...wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,) trifft auch nicht zu, das verhindert bereits der Zaun! Ein paar rudimentäre Parkflächenmarkierungen sind keine Verkehrsleiteinrichtungen im Sinne der STVO! Es fehlen dann in jedem Fall die Zeichen: 314 ff. oder 315!

Zitat:

@jottlieb schrieb am 11. August 2016 um 14:57:08 Uhr:



Ich habe meinen Vorwurf schon ziemlich genau bedacht, denn diese legere Einstellung "...wenn kein Schild..." ist einfach falsch. Es gibt genug implizite Park- oder Halteverbote welche nicht ausgeschildert sein müssen um trotzdem zu gelten. Wer so eine Aussage wie Geisslein trifft, der kehrt den geltenden Grundsatz ins Gegenteil um in "wenn nicht explizit verboten ist, dann darf ich hier parken" und das stimmt nun mal einfach nicht.

Hier wurde weder etwas "genau bedacht", noch mein Text richtig gelesen.
Neben der Unterstellung mangelnder STVO-Kenntnisse zu besitzen wird nun meine Aussage

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. August 2016 um 09:40:38 Uhr:


Da hier nirgendwo ein Park oder Halteverbot ausgeschildert ist, noch am Bauzaun etwas steht, daß dieser Bereich freizuhalten ist, würde ich hier mein Fahrzeug auch vor den Bauzaun stellen.

zur vorhandenen Situation auch noch von dir verallgemeinert.

Gebe ich auch meinen Senf dazu - ich sehe das wie Diedicke1300. Parken.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. August 2016 um 21:09:03 Uhr:


Also ich würde da mein Auto hinknallen. Auf dem Bild kann ich nichts erkennen was dagegen spricht.

Was ein unnützer Streit. Vor allem haben hier anscheinend 90% der Beteiligten keine Ahnung, so oft wie ich hier "Ich denke" und "Ich würde" lese.

@TE: Solange der Zaun da steht, darfst du parallel zur Fahrbahn parken. Ist der Zaun mal wieder weg, natürlich nicht.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 17:38:38 Uhr:


@TE: Solange der Zaun da steht, darfst du parallel zur Fahrbahn parken. Ist der Zaun mal wieder weg, natürlich nicht.

Kurz, knapp und richtig.

Na ja, wir sind ja auch schon auf Seite des Threads. 😁

Gruß Frank,
endlich ist alles Klar oder doch etwa noch nicht?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 17:38:38 Uhr:


Was ein unnützer Streit. Vor allem haben hier anscheinend 90% der Beteiligten keine Ahnung, so oft wie ich hier "Ich denke" und "Ich würde" lese.

Dann mache ich dich gern und kostenlos auf eine Eigenheit der deutschen Sprache aufmerksam, nämlich den sog. Konjunktiv II in seiner konditionalen (also nicht relativierenden) Ausprägung. Menschen, die zum Gebrauch dasselben befähigt sind - nein, es ist nicht Pflicht, man kann auch ohne diese Befähigung leben - können ein "ich würde" nämlich automatisch durch "wenn" ersetzen und den resultierenden Satz "ich würde dort parken [wenn ich in der Situation wäre, anstatt des TE dort zu sein und parken zu wollen]" korrekt als Intention "ich werde das in dem Fall tun" verstehen.

Prinzip verstanden? OK? Dann bitte noch einmal dieses hier würdigen, ich zitiere mich selbst:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. August 2016 um 19:55:25 Uhr:


[...] Auch ich würde [...] durchaus dort parken.

😁

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 17:38:38 Uhr:


Was ein unnützer Streit. Vor allem haben hier anscheinend 90% der Beteiligten keine Ahnung, so oft wie ich hier "Ich denke" und "Ich würde" lese.

@TE: Solange der Zaun da steht, darfst du parallel zur Fahrbahn parken. Ist der Zaun mal wieder weg ..., natürlich nicht.

...und Zeichen 314 angebracht...!

Nein.

Der Parkplatz dahinter ist eindeutig auch ohne Schild als solcher zu erkennen und daher bedarf es keine weiteren Schilder.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. August 2016 um 11:06:46 Uhr:


Keine Schilder, keine Einfahrt, nur ein Zaun. Warum sollte man da nicht stehen? Außer, die Fahrbahn wäre zu eng.

§en-Reiterei kommt schlecht an wenn es der "Normalo" macht, also nicht dass ich Dir nicht zustimme,
nur die selbsternannte Eliten meinen es ist ihnen vorbehalten und werden dann erst richtig einerseits sauer, andererseits krampfhaft bemüht irgendeine weit hergeholte Regelung zu finden die jetzt passt das parken zu verbieten 😉

Ich könnte mir schon eine Argumentationslinie vorstellen mit der man dort auf Abschleppkosten sitzen bleibt, in etwa so "dass es doch erkennbar sein müsste (man beachte das "müsste" vs. "ist"😉 dass Arbeiter zu der einzäunten Fläche hin müssen, also bräuchte es keine expliziten Verbote... Oh und schaut her, jeder gesunde Mensch erkennt doch dass die Bude da bestimmt Werkzeug drin hat woran sie müssen... Außerdem wie stellen Sie sich das vor, wie sollen sie diesen mobilen Zaun abbauen wenn alles zugeparkt ist ? Oder soll man es Ihnen auch noch vorher ankündigen wann man dort Zugang braucht um es abzubauen ? (so sarkastisch in unsere Richtung ausgesprochen als ob man der letzte Irre wäre der etwas absurdes will) ".
Die sind kreativ wenn sie nur wollen.

p.s. Es gibt auch die ganz dreiste Nummer, Schild hin hängen das alles ändert nachdem man sich dort hingestellt hat. Will sagen wenn man dort parken will ein Foto machen, ok hat er ja schon, aber am besten jeden Tag nicht dass sie ein Parkverbotszeichen nachliefern.

Ich will jetzt nicht die alten Geschichten im Detail wiederholen, aber statt 3 Tage vor Faschingsumzug ein Parkverbot hinzustellen, habe ich jemanden erwischt als er es nach Mitternacht machte, um 10 Uhr war der Umzug, zum Glück habe ich das bemerkt.
Andere Nummer aus der Abteilung "Wir ändern die Spielregeln mitten im Spiel" war als ich auf einer verschneiten Sperrfläche stand, und nein es war nicht anderweitig ersichtlich dass es eine sein könnte, nichts da mit mitten in der Kreuzung... später kam der Winterdienst und 15 Minuten später das Ordnungsamt, wobei die 15 Minuten waren so daher gesagt.
Die haben sogar noch so richtig halben Meter unter mein Auto geräumt, wohl mit Schaufel, sah schon sehr gestellt aus als ob die noch darum gebeten hätten Stück darunter zu räumen um die Knöllchen anbringen zu können. So nach dem Motto es wäre schon kein Schnee da gewesen als ich mich hinstellte und ich war da nicht der einzige, also hat sich der Aufwand wohl gelohnt.
Lange Rede kurzer Sinn, man achte auf nachträgliche Spielregeländerungen,
viele Gestalten sind sich nicht zu schade dafür.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2016 um 15:55:47 Uhr:


Nein.

Der Parkplatz dahinter ist eindeutig auch ohne Schild als solcher zu erkennen und daher bedarf es keine weiteren Schilder.

Mal wieder richtig. Du wirst mir langsam unheimlich 😁. Was die Änderungen betrifft: Das kann jederzeit passieren, aber Schilder müssen 48 Stunden vorher aufgestellt werden. Wir haben schon Maßnahmen abgebrochen, wo das nicht der Fall war oder die Schilder falsch aufgestellt wurden. Bei den diesbezüglichen Firmen arbeitet nämlich gut geschultes "Fach"personal....🙄

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. August 2016 um 18:38:50 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2016 um 15:55:47 Uhr:


Nein.

Der Parkplatz dahinter ist eindeutig auch ohne Schild als solcher zu erkennen und daher bedarf es keine weiteren Schilder.

Mal wieder richtig. Du wirst mir langsam unheimlich 😁

Was soll ich nun sagen? Ich bin halt der Beste 😉

Sagt das deine Frau? 🙂

Pöhse Frage!

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