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C 5 mit 250000km

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 17:03

Hallo zusammen

Lese hier seit gestern die Beiträge durch und finde leider nicht die gewünschten Informationen.

Vieleicht hat der eine oder andere mir behilflich sein, im voraus schon mal Danke.

Ich habe vor mir Morgen einen Gebrauchten C 5 Kombi 2.0 Diesel zu kaufen. Bj 2003.

jetzt hat der Wagen aber schon 250000 km runter. Laut Händler alles Scheckheft.Hört sich

ja gut an, nur 250 sind 250. Sind meine Zweifel am Motor gerechtfertigt, da Ich den Wagen noch ein Paar Jahre Fahren möchte.

Also , ist die Laufleistung noch tolerabel, oder besser Finger weg.

Gruß Dirk

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2009 um 20:03

Wieso gibst du dann dein Berlingo, wenn der Wagen noch gut läuft und du schon das Auto seit 8 Jahre kennst? Und jetzt bist du bereit es abzugeben und sogar noch geld draufzahlen und ein unbekanntes Auto kaufen! Meine persönkiche Meinung - es ist minus Geschäft.

Egal welche Automarke man nimmt, aber 5000€ für ein Auto was schon 250 000 km gelaufen ist - empfinde ich als großes Riesiko.

Grüß pepko

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Hallo elektrostat,

ein Wagen mit 250.000 Km auf der Uhr ist mit allergrößter Vorsicht zu prüfen. Der Motor (Block, Kolben, Kolbenringe, Zylinderlaufbahnen usw.) mag es ja noch eine Weile tun, aber sämtliche Nebenaggregate wie Pumpen, Lichtmaschine, Batterie, Einspritzdüsen, Turbo usw. haben auch schon jahrelang ihren Dienst versehen. Da kommt wahrscheinlich demnächst eins nach dem anderen und die Sache wird zum "Groschengrab".

Also eine Jahresgarantie des Händlers ist natürlich Grundvoraussetzung für jede Überlegung. Aber trotzdem, ich hätte ganz gewaltige Bauchschmerzen, so einen Wagen zu kaufen. Der gehört irgendwie nach Afrika.

Das soll keine Miesmacherei sein, nur eine Warnung vor einem vermutlich recht bald drohenden finanziellen Fiasko.

Gibt es denn keine andere Alternative? Wie teuer soll der denn noch sein? Hast Du keinen Kfz-Mechaniker in Deinem Bekanntenkreis, der den Wagen mal hinsichtlich der gängigsten Verschleißteile prüfen könnte? Wenn das Geld erstmal gezahlt ist, gibt es kein Zurück mehr.

Ich wünsche alles Gute und vor allen Dingen einen sehr sehr kühlen Kopf !

Gruß Jüppken

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 19:34

Hallo Jüppken

Danke für die Antwort.

Er will natürlich ohne Garantie Verkaufen.

Die letzte Reparaturechnung lag bei 1800 €- Einspritzdüsen-Bremsscheiben Vorne und kleinigkeiten.

Der Händler kam in Betracht , weil er meinen Berlingo in Zahlung nimmt, auch ein Diesel mit 222000 km auf der Uhr. und der

läuft noch wunderbar seit 8 Jahren ohne eine einzige Reparatur.

Anlegen wollte Ich ca 5000 € inclusive Berlingo.

Der c 5 muß eigentlich nur Langstrecke gefahren sein, weil 50000 im Stadtverkehr geht ja irgendwie nicht.

Alle 5er die bisher in Betracht kamen werden fast ausschließlich nur an Gewerbe-Export Verkauft.Ist schon eigenartig.

 

Gruß Dirk

am 7. Januar 2009 um 20:03

Wieso gibst du dann dein Berlingo, wenn der Wagen noch gut läuft und du schon das Auto seit 8 Jahre kennst? Und jetzt bist du bereit es abzugeben und sogar noch geld draufzahlen und ein unbekanntes Auto kaufen! Meine persönkiche Meinung - es ist minus Geschäft.

Egal welche Automarke man nimmt, aber 5000€ für ein Auto was schon 250 000 km gelaufen ist - empfinde ich als großes Riesiko.

Grüß pepko

am 7. Januar 2009 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von elektrostat

Er will natürlich ohne Garantie Verkaufen.

Hallo elektrostat,

wenn der Händler den Handel gewerblich ausübt, kann er das Auto zwar ohne freiwillige Garantie verkaufen, nicht jedoch ohne gesetzliche Gewährleistung. Er ist zur Gewährleistung verpflichtet!

Die gesetzliche Gewährleistungpflicht beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum, wobei die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer liegt. Dies bedeutet: Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auf, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorlag.

Tritt der Mangel hingegen in den nachfolgenden 18 Monaten auf, so musst Du beweisen, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe bestand.

Nach dem Ablauf von zwei Jahren ab Kaufdatum besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers mehr.

Gruß, HIPPO

 

 

 

 

Wenn Du noch ein gewisses finanzielles Polster für etwaige Reparaturen hast, dann kannst Du das Auto nehmen.

Ein Risiko gibt es immer.

Nich vergessen darf man eben, dass bei solchen Fahrleistungen nicht unbedingt der Motor, aber eben andere teure Dinge anstehen können:

- Partikelfilter

- Auspuff

- Kupplung

- Zahnriemen (alle 160 TKM)

- Federkugeln

etc.

Diese Verschleissteile würde ich genau prüfen.

Gruß

Markus

Hallo elektrostat,

wenn Du 5.000 Euro anlegen willst, böten sich bestimmt Alternativen an. Faustregel: eine Nummer kleiner und dafür erheblich neuer. Im Moment laufen doch soviele Sonderangebote, da hast Du doch freie Auswahl: Flatrates bei Ford, Preissenkungen bei Opel; Toyota und andere Japaner, Kia oder Skoda würden Dich und den Berlingo herzlich willkommen heißen. Oder Peugeot bzw. Chevrolet (Nubira Kombi ist robust un d günstig) oder was auch immer. Daher nichts übers Knie brechen, vielleicht ein paar Tage Urlaub nehmen und dann mal bei Händlern über Tageszulassungen aus 2oo8 mit einer tollen Finanzierung reden.

Na ja, evtl. sollte man die jetzige Verkaufskrise bei den Händlern mal für einen Kauf auf Pump, dafür aber mit allen Garantien, ausnutzen. Du wirst schon die richtige Entscheidung treffen.

Viel Glück bei der Suche und Gruß von

Jüppken.

 

P.S. Berichte mal später, was aus der Sache geworden ist.

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 21:43

Hallo

Danke für eure Hilfe, werde den Wagen nicht Kaufen.

werde aber weiterhin Ausschau nach einen c 5 halten

Gruß Dirk

am 7. Januar 2009 um 22:09

Lass es.. es gibt soviele günstige C5s auf dem Markt, da würde ich mir nix mit so einer hohen Laufleistung ins Haus holen

Die Ausführungen von HIPPODAMOS beziehen sich leider nur auf Neuwagen; Gebrauchtwagen dürfen mit einer nur einjährigen Gewährleistungung verkauft werden (vgl. § 475 Abs. 2 BGB).

H I E R gibt's mal wieder ein paar nette Angebote; der 4. von oben z.B. ist NICHT nur für Export... ;)

Themenstarteram 8. Januar 2009 um 12:41

Hallo

Gut, Limosinen haben ja generell weniger Laufleistung, nur Ich suche einen Kombi.

Gruß Dirk

am 8. Januar 2009 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Skorrje

Die Ausführungen von HIPPODAMOS beziehen sich leider nur auf Neuwagen; Gebrauchtwagen dürfen mit einer nur einjährigen Gewährleistungung verkauft werden (vgl. § 475 Abs. 2 BGB).

Das gilt nur, wenn es vereinbart wurde. Sonst gilt zwei Jahre, wie bei Neuwagen auch.

Aussagen des Verkäufers, die da lauten: "Darauf gebe ich keine Garantie" sind unwirksam. Solange nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. - Und auch die Möglichkeit eine reduzierte Gewährleistung zu vereinbaren, ist beschränkt.

Gruß, HIPPO

 

Dann guck mal nach; in 99,999 % der Gebrauchtwagenkaufverträge wird eine juristisch wasserfeste Passage vermerkt sein, die auf die eingeschränkte einjährige Gewährleistung hinweist. Verkäufer, die diesen Passus "vergessen" gehören gefeuert! (Wer will schon für einen 15 Jahre alten Fiesta zwei Jahre gewährleisten?)

am 8. Januar 2009 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von Skorrje

Dann guck mal nach; in 99,999 % der Gebrauchtwagenkaufverträge wird eine juristisch wasserfeste Passage vermerkt sein, die auf die eingeschränkte einjährige Gewährleistung hinweist. Verkäufer, die diesen Passus "vergessen" gehören gefeuert! (Wer will schon für einen 15 Jahre alten Fiesta zwei Jahre gewährleisten?)

Hat der Themenstarter nicht geschrieben, der Verkäufer möchte KEINE Garantie geben ? (wobei ich mutmaße, dass er zwischen den Begriffen Garantie und Gewährleistung nicht unterscheidet, weshalb er die Gewährleistung meint)

Dieser Vertrag wäre selbst dann nicht wirksam, wenn der Käufer damit einverstanden wäre. In diesem Fall würde die gesetzliche Gewährleistung mit einer Frist von zwei Jahren gelten, da ein wirksamer Vertrag über eine reduzierte Gewährleistung nicht zustande kam.

Gruß, HIPPO

Ich würde den Berlingo noch über den Winter fahren und mir dann im Frühjahr nach einem umsehen. Die Preise sind dann sicher immer noch am Boden.

Kurz mal was zu den FAP-Intervallen:

C5 HDI bis November 2002 : Alle 80 TKM, der erste Tausche ist kostenlos = erste Kosten nach 160 TKM

November 2002 bis 2005 (Orga-Nr. 9492-9915): Alle 120 TKM, der erste Tausch ist kostenlos = erste Kosten nach 240 TKM

Ab Orga-Nr.9916 : Alle 180 TKM - Tausch bezahlt der Halter

Zahnriemen-Intervall ist beim 2.0 HDI alle 160 TKM, beim 1.6 HDI alle 240 TKM.

Ideal wäre es wohl, einen 2.0 mit etwas über 160 TKM zu kriegen, der schon den zweiten FAP und Zahnriemen drin hat. Da hat man 2 große Posten schon hinter sich.

Aber zumindest hilft das bei den Preisverhandlungen.

Gruß

Markus

 

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