C43 / C450

Mercedes C-Klasse W205

Auf der Auto China präsentiert Mercedes eine C-Klasse Langversion. Interessant ist, dass der V6 im C 400 anstatt der bisherigen 333 PS jetzt 367 PS leistet.

Quelle: jesmb.de

Anm. Mod.: Threadtitel auf TE-Wunsch geändert

Beste Antwort im Thema

Ich finde es ehrlich gesagt beschämend, wie herablassend hier der 43/450 er als halber AMG oder Möchtegern AMG betitelt wird. Wo leben wir denn? Ich lese diesen Thread seit Beginn mit und ich habe noch keinen Fahrer erlebt, der das Ding fährt, weil da AMG drauf steht und er sich in der gleichen Liga mit den "großen" V8 wähnt. Diese Unterstellungen und das Schlechtreden dieses fantastischen Autos gehen mir und den meisten anderen ziemlich auf die Nüsse! Also tummelt Euch doch irgendwo anders im Proletenthread oder sonst wo, damit sich hier mal wieder stolze Besitzer über ihr schönes Auto austauschen können.
Beste Grüße
ein "echter" AMG Fahrer

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Mal so nebenbei, Habe meinen 450 nach meinem Wildunfall seit heute Nachmittag wieder.
Bin so froh den es war nicht so schlimm war wie es nach dem Zusammenstoss mit dem Reh aussah. Schadensumme für Teile 2200 Euro plus Arbeitslohn plus Mehrwertsteuer.Kosten trägt natürlich die Vollkasko. und das wichtigste zum Schluss, es ist kein Unfallwagen :-)

Gruss

Toni

Mensch Toni.... Siehste Mal. Alles halb so "wild" :-) unfallfreie Fahrt ab jetzt!!!

Bei 2.200 € Netto Material kein Unfallwagen?!?! Wenn das die Gerichte nicht mal anders sehen!

Den schaden wird man bestimmt nicht erkennen können...bei dem wagen sind 2200€ ein witz

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2.200 € netto + Lohn sind kein Witz. Das ist nach meiner Auffassung weit über der Bagatellgrenze des BGH.

.. bei den Tarifen der MB Werkstätten muss das kein Riesenschaden sein ... Kotflügel, Stosstange und Felge leicht angefahren .. 2.000 EUR weg ...

Ich zitiere mal den BGH, Versäumnisurteil vom 10. 10. 2007 - VIII ZR 330/06:

"Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (Senat, WM 1987, 137 [unter II 2b] und WM 1982, 511 [unter II 2a, b], jew. m.w. Nachw.; vgl. Senat, NJW 1967, 1222)."

Die letzte Bagatellgrenze wurde 2004 gezogen ( BGH, Urteil vom 30. November 2004, VI ZR 365/03): 700 €.

Hi,

einfach mal die Geschichte von der anderen Seite betrachten: Wäre es einem als Käufer von Interesse/relevant/wichtig, ob der gekaufte Gebrauchtwagen einen 2200 Euro Schaden hatte; oder würde man es als OK empfinden, wenn einem solch ein Schaden beim Verkauf verschwiegen wurde?

Gruß
Fr@nk

Wäre der Schaden auch dann noch 2.200 € wenn er nicht bei Mercedes via Versicherung repariert worden wäre? Das würde ich da auch mal in die Runde schmeißen... nicht jede Werkstatt rechnet 186 € netto als Meisterstunde ab....

Bei "Versicherung" sieht man doch schon wie die Dollarzeichen bei den einarmigen Banditen in den Augen aufleuchten. "Lieber ein Teil zu viel als zu wenig getauscht"

Nochmal: 2.200 € netto für Material. Der Schaden liegt vermutlich bei mehr als 4.000 € brutto.

Mir wäre so ein Vorschaden egal. Würde trotzdem kaufen. Würde er mir aber verschwiegen werden, stünde die Karre beim Verkäufer wieder auf dem Hof.

Oh ok, plus Arbeitslohn hatte ich überlesen. Trotzdem denke ich das hätte auch "günstiger" repariert werden können. Nur eben Versicherung + Vertragswerkstatt = $$$. Klar dass die da dann keine Rabatte etc einräumen.

Letztendlich gehe ich für mich davon aus: Musste ein Fahrzeug gerichtet / lackiert werden (ich meine damit jetzt nicht Kratzer) ist es ein Unfallwagen. Ausnahme wäre für mich (da mir selbst schon passiert....) eine rein kosmetische Reparatur (bin damals blöd gestolpert und hab mir selbst ne lange flache Delle ins Seitenteil gedrückt :/). Also eine Reparatur der kein Fahraufprall voran ging.

Bei nem Wildschaden würde ich nichtsdestotrotz wohl auch vom Unfaller ausgehen, wegen eventuellen Spätfolgen.

Zitat:

@honkytonk123 schrieb am 9. März 2016 um 09:47:01 Uhr:



Bei nem Wildschaden würde ich nichtsdestotrotz wohl auch vom Unfaller ausgehen, wegen eventuellen Spätfolgen.

Warum, hatte das Wild ein Virus gehabt 😁

Ein Schaden dieser Größenordnung nicht genannt? Da wäre ich bei Kenntnis dann mal gleich zum Anwalt

hat jemand schon mal einen direkten vergleich vom c450 zum 335 od 435 erleben können? machen die 60ps einen grossen unterschied und klingt der 450er ähnlich gut?

Hi Zusammen,

um die Diskussion nun zu beenden nun mal genau was beschädigt war. Es wurden getauscht Scheinwerfer, Grill und Stossfänger. Der Meister sagte mir auf meine frage ob ich nun Besitzer eines neuen Unfallwagens sei Definitiv NEIN.

Muss aber anmerken das ich mich mit der Gesetzeslage nicht auskenne. J.M.G. scheint sich da besser auszukennen da ich denke das er Anwalt ist wie mir nach seinem Bericht scheint.

Bin aber trotzdem Happy das nicht mehr kaputt war. Auto fährt einwandfrei und es sieht 100% perfekt aus wie bei der Abholung in Bremen vor knapp 3 Wochen :-)

Und nun werde ich meinen 450 geniessen und ne Runde fahren.

Euch allen einen schönen Abend und weiterhin Viel spass mit euren C450 oder auch AMG's ;-)

Gruss

Toni

Gruss

Toni

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