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Bremskraftabweichung bei Sattelaufliegern von Achse links zu rechts (Parkbremse --roter Knopf )

Themenstarteram 17. September 2019 um 9:08

Hallo,

wievie Abweichungen (in % ) darf die Abweichung bei einem Sattelauflieger der Park bzw. Rangierbremse (roter Knopf )von links nach rechts einer Achse sein ???

Es ist nicht die Feststellbremse beim Zugfahrzeug gemeint,da sind es 50 % .

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17 Antworten

50%

Und am Auflieger (Anhänger) heißt diese Bremse auch Feststellbremse

Gruß

Womit alles gesagt wäre.

Themenstarteram 17. September 2019 um 17:36

Zitat:

@Schrauber979 schrieb am 17. September 2019 um 12:33:27 Uhr:

50%

Und am Auflieger (Anhänger) heißt diese Bremse auch Feststellbremse

Gruß

Themenstarteram 17. September 2019 um 17:56

Das mit den 50 % kann ich nicht glauben,da die von Ihnen genannte Feststellbremse nur zum Abstellen des Aufliegers dient und beim Prüfen auf dem Bremsenprüfstand 95 % abweichen darf (von links nach rechts einer Achse ).

Bei der Feststellbremse vom Zugfahrzeug stimmt es mit 50% Abweichungen.

Der Handbremshebel im Führerhaus befüllt während des Bremsvorganges über den Impuls vom Anhängersteuergerät an das Anhängerbremsventil die Membranzylinder des Kombizylinders mit Luft. Dem Anhängersteuerventil ist es egal von wem der Impuls kommt(Hand-oder Fußbremse ). Das Zugfahrzeug bleibt trotzdem durch die Federspeicherzylinder gebremst.

Die Feder im Kombizylinder bleibt durch den anstehenden Luftdruck gespannt und bremst nicht.

Bei Luftverlust des Motorwagens würde ohne ziehen des roten Knopfes der Anhänger wegrollen.

Auch wenn Sie es nicht glauben können.... es ist so...

95% Abweichung ist schon lange Geschichte.

Gruß

Die Antwort auf die Frage findet sich in der HU-Bremsenrichtlinie, dort unter Nummer 6.3.3:

Die Feststellbremsanlage muss auf beiden Seiten einer Achse wirken. Bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Feststellbremsanlage während der Fahrt betätigt werden kann und bei Anhängern darf dabei die Differenz der Bremskräfte im oberen Bereich unmittelbar vor der Blockiergrenze nicht mehr als 50%, bezogen auf den jeweils höheren Wert, bei anderen Kraftfahrzeugen nicht mehr als 95% betragen.

Die gleiche Festlegung findet sich in der SP-Richtlinie unter der Nummer 5.2.2

Für Anhänger gilt also in jedem Fall der Grenzwert von 50%; mein Informationssystem behauptet (ohne dass ich das jetzt nachprüfen würde), dass das seit dem 01.07.2012 so ist.

Themenstarteram 14. November 2019 um 18:01

Schaut mal bitte im Computer (Wikipedia ) unter " Bremsenprüfstand-Versionsunterschied " nach,

(aktuelle Version von November 2019) unter dem Titel " Technische Regeln " da stehen die erlaubten

Differenzen der Bremswirkung der Räder einer Achse :

Betriebsbremse : max. 25 %

Feststellbremse : die während der Fahrt betätigt werden kann max. 50 %

bei der Feststellbremse , die nicht während der Fahrt betätigt werden kann

(vorrangig die neuen elektronischen oder LKw-Anhänger-Feststellbremsen,)

mximal 95% vom größeren Wert.

Prozentuale Abbremsung: Betriebsbremse 50 % des Fahrzeuggewichts

bei E. Zulassung nach Juli 2010 58 % des Fahrzeuggewichts.

Feststellbremse mindestens 16 % des Fahrzeuggewichts .

Warum sollte ein wikipedia-Artikel aussagekräftiger sein als die unmittelbaren Rechtsgrundlagen für die Bremswirkungsprüfung?

Zumal die Angaben dort ja schon auf den ersten Blick als unvollständig erkennbar sind...

Weil es Leute gibt die Wikipedia mehr glauben als Menschen die über 30 Jahre Berufserfahrung verfügen...

 

Gruß

Andre

Es steht doch eindeutig in der HU bzw. SP Richtlinie drin. Es wird von FBA gesprochen wo während der Fahrt betätigt werden kann und bei Anhänger sind max. 50 % bezogen auf den höheren Wert zulässig. Aber manche sind ganz einfach Beratungsresistent.

Themenstarteram 15. November 2019 um 18:07

Zitat:

@MANBasti schrieb am 15. November 2019 um 17:43:47 Uhr:

Es steht doch eindeutig in der HU bzw. SP Richtlinie drin. Es wird von FBA gesprochen wo während der Fahrt betätigt werden kann und bei Anhänger sind max. 50 % bezogen auf den höheren Wert zulässig. Aber manche sind ganz einfach Beratungsresistent.

Themenstarteram 15. November 2019 um 18:21

Mein lieber Freund MAN Basti,

Du schreibst doch selbst, von Feststellbremsen die (während der Fahrt) betätigt werden können, von 50 %

Abweichungen.

Das gleiche behaupte auch ich, aber diese Feststellbremse ist nicht vom Führerhaus aus zu betätigen, sondern

man betätigt nach dem Absatteln (Abstellen ) des Aufliegers nur den roten Knopf.

Ich will mit meiner Darstellung nur sagen, das die Formulierung vom Gesetzgeber falsch ist und nichts anderes.

Wenn ich als Werkstatt dieses Teil als Ersatzteil bestelle, bestelle ich keine Feststellbremse sondern ein Park-Löseventil.

Es braucht seine Zeit, aber es wird sich alles ändern und der Text (Feststellbremse ) wird in Parkbremse

umgeschrieben. In Deutschland mahlen die Mühlen immer sehr langsam.

Die Unterscheidung zwischen während der Fahrt zu betätigen und nicht während der Fahrt zu betätigen greift aber nur bei Kraftfahrzeugen. Bei Anhängern gelten immer die 50%...

Zitat:

@guenni3103 schrieb am 14. November 2019 um 19:01:48 Uhr:

Schaut mal bitte im Computer (Wikipedia ) unter " Bremsenprüfstand-Versionsunterschied " nach,

Lies dir das bei Wikipedia noch mals durch. Da steht genau das gleiche wie in der HU Bremsenrichtlinie

 

So Unlogisch ist das auch nicht mit der maximalen Abweichung von 50%. Es gibt Anlagen bei denen die Abreissicherung auf die Federspeicher wirkt. Ob Feststellbremse oder Parkbremse, das ist der gleiche Wortlaut. Es geht bei der Abweichung aber um eine noch gleichmäßige Hilfsbremswirkung.

Ich weis auch nicht wo das Problem ist, eine Feststellbremsanlage auf unter 50% zu bekommen, wenn man mal bei 90% Abweichung ist, dann liegt das meistens an defekten Federn im Federspeicher.

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