ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Braincap nicht verboten !?

Braincap nicht verboten !?

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 12:36

Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.

Die steht hier, ganz unten ...

Weiß jemand noch mehr darüber ?

Allsqure

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Januar 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler

... worum geht es dir eigentlich in diesem thread?

Apostel Honda, Brief an die Biker, Vers 13

Selig sind diejenigen, die lesen können.

Sie finden die Antworten immer heraus.

Allsquare

114 weitere Antworten
Ähnliche Themen
114 Antworten
Themenstarteram 14. Januar 2009 um 22:42

Zitat:

Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei irgendwelchen Helmen anderer Art wie z. B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad- oder Stahlhelmen aus dem militärischen Bereich. Dies gilt auch für die beliebten Halbschalen-Helme (sog. "Braincaps"), da hierfür eine ausreichende Schutzwirkung ebenfalls verneint werden muss.

Das klingt plausibel, ist aber nicht ... solange dieser Text ein Schlußfolgerung des Autoren darstellt, und nicht als Text des Gesetzes bzw. Text der Ausnahmeregelung Bestandteil derselben ist ... der wer muß "verneinen" oder hat "verneint" !?

Allsquare

hmmm, worum geht es dir eigentlich in diesem thread? dass so ein helm keine nennenswerte schutzwirkung im falle eines unfalles bietet, dürfte auch von dir nicht in frage gestellt werden. wenn du dieses unnötige risiko eingehen willst....dann tu es einfach....absolution kann dir keiner geben.....und wenn sich dein gesicht über 80m asphalt verteilt hat, ists auch zweitrangig ob ne versicherung für die kosten einer funktionellen (optisch ist der fisch dann eh geputzt) wiederherstellung aufkommt oder nicht.

wenns um frische luft am kopfe geht, dann sprich mit dem doc deines vertrauens, und lass dir ne helmbefreiung ausstellen....das geht einfacher als man denkt, und haben einige meiner bekannten. die müssen dann allerdings auch damit leben, alle nase lang von den sheriffs rausgewunken zu werden......brauch ich nun gar nicht.....erst recht nicht bei der art bikes die ich bewege, an denen ein findiger und motivierter grünkittel immer etwas finden kann, dass 3 punkte wert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler

erst recht nicht bei der art bikes die ich bewege, an denen ein findiger und motivierter grünkittel immer etwas finden kann, dass 3 punkte wert ist.

ich dachte du baust nur zu 100% gesetzeskonforme bikes :D

bb-blue

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler

erst recht nicht bei der art bikes die ich bewege, an denen ein findiger und motivierter grünkittel immer etwas finden kann, dass 3 punkte wert ist.

ich dachte du baust nur zu 100% gesetzeskonforme bikes :D

bb-blue

nich in diesem leben :D:D

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler

... worum geht es dir eigentlich in diesem thread?

Apostel Honda, Brief an die Biker, Vers 13

Selig sind diejenigen, die lesen können.

Sie finden die Antworten immer heraus.

Allsquare

Wuhahahaha... allsquare.. Der war geil :)

 

Ja also... Helmbefreiung wär geklärt... aber die Punkte und dauernden Stops vom Flügi...

Besorg dir eine Flensmemberabocard... da werden die nicht TÜVigen Umbauten eingetragen, Du zahlst deine einmalige Jahresgebühr und bekommst die Sammelpunkte einmal gutgeschrieben - das spart bei Kontrollen viel Zeit und Diskussionen, billiger ist es auch ;) :p

(die Cops ziehen die durch den Flenskartenleser und schon ist alles gut..)

keine bange ... mein punktekonto ist blütenweiss.........nur man muss die herren hüter ja nicht noch provozieren, indem man ohne helm rumdonnert.....und wenn man 10x ne hirn.....äh, helmbefreiung hat :D

 

:D:D:D...klar flügi...ne scheissidee das ist...ohne helm...da nervt gras ungemein....:D:D:D

;) dass mit dem gras ist ein insider, und bezieht sich nicht auf die thc-haltigen kräuter...naseweis :cool:

Zitat:

Original geschrieben von allsquare

Wer mit einem Braincap fährt, muss 15 Euro Busgeld bezahlen und die Maschine stehen lassen.

Das er die Maschine stehen lassen muß ist klar, aber 15 Euro Busgeld sind schon ziemlich happig. Ich denke mal, daß man das nicht pauschalisieren kann, zumal jeder städtische ÖPNV seine eigenen Tarife hat und die Höhe des Fahrpreises auch von der gefahrenen Strecke abhängt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Braincap nicht verboten !?