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BMW 330D Cabrio Automatik Kaufvertrag ...Arglistige Täuschung ?

BMW 3er E93
Themenstarteram 25. Oktober 2017 um 1:06

Guten Tag liebe BMW Fans

Ich habe für meine Tochter den besagten BMW gekauft , das war ihr sehnlichster Wunsch und sollte eine Überraschung werden .

Nun ja , wie soll ich sagen gekauft .

Der Vertrag wurde mit Mobile.de gemacht und Verkäufer kam mit ausgefüllten Vertrag schon an . Auto war beim Vorbesitzer 2. Hand , allerdings bei BMW Vertragshänler gekauft .

Ich muss dazu sagen , dass der Verkäufer der Vater war und der Sohn mit dem Vertrag kam , weil das Fahrzeug beiden gehörte ....der Vater allerdings im Fahrzeugbrief stand . Der Sohn arbeitet als Auszubildender bei BBW.

So der Anfang :

Meine Tochter telefonierte mit dem Sohn ( Telefonnummer per Anzeige ) und fragte ob das Fahrzeug einen Unfallschaden hätte ( stand in der Anzeige nicht drin und wusste auch nichts von dem Geschenk von mir ) .

Der Sohn meinte das nur die Stoßstange gestauscht und neu lackiert wurde . Es währe vom Erstbesitzer nur ein Rempler gewesen und nur ein Bagatellschaden .

Ich selber hatte alles mit gehört , weil das Handy auf laut gestellt war . Meine Tochter meinte noch einen Unfallschaden wollte sie auch nicht mit der Stoßstange könnte sie leben .

Ohne wissen habe ich dann 2 Tage später das Auto gekauft um sie zu überraschen FREU ??

Der Kaufvertrag wurde dann auch gemacht . Mit der Bemerkung und ankreuzen des Verkäufers :

Hier für mich wichtig !!!

1. Das Fahrzeug hatte , seit es im Eigentum des Verkäufers war , keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden ( wurde angekreuzt nichts gestrichen , die Zeile ist leer also nichts hinzugefügt )

2. das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen .

Nur angekreuzt nichts weg gestrichen , den Vermerk aber Rep. Schaden 2000 Euro Erstbesitzer .

Zu 1. wenn er von der Stoßstange wusste ist es ein Unfallfahrzeug Oder ?

Habe im Netz gescherschiert , dort steht : wenn eine Stoßstange repariert wird ist es kein Unfall , wird sie allerdings erneuert ist es einer .

Ich hatte nochmals dem Sohn angefragt beim Kaufvertrag , ob sonstige Mängel oder aber Unfälle wären , denn das Fahrzeug würde nochmal bei einen Autohändlern wo meine Tochter arbeitet durchgecheckt . Antwort war steht doch alles in der Inspektion das Auto ist Tip top ( Zeuge war mein Mann ) und genau das selbe erz. er mir mit wie bei meiner Tochter ( Bagatellschaden )

Nun kommt es aber ganz dicke !!!!!!!!!

Das Autohaus wo meine Tochter arbeite hat einen Heckschaden links erkannt , was gespachtelt , geschweißt und neu lackiert wurde und im inneren Rost ansetzt , also weiterer Unfall . Habe natürlich gleich den Verkäufer ( Vater kontaktiert gehabt ) , der weiß natürlich nichts davon und beruft sich auf die Gewährleistungsfrist . Darauf habe ich nen Gutachter herangezogen und auch Unfall bestätigt bekommen .

Ich dann bei BMW angerufen wo der Verkäufer das Fahrzeug gekauft hatte direkt mit dem Verkäufer vom Kaufvertrag BMW telefoniert habe . Der erz. Das das Auto einen Schaden von 3300 Euro hatte , könnte aber nicht sagen wo der Schaden wäre , weil wohl der Erstbesitzer es Privat machen lassen hat , aber könnte ausschließen das es keine Stoßstange war . Aber sie würden den Heckschaden neu machen . ÄHHHHHHHHHHHHH , wenn sie von nichts wussten , warum wollen sie den Heckschaden neu machen wollen.

Weiteres kommt dazu , es ist ein Cabrio und nach guten Wetter wurde festegestellt , dass das Fahrzeug undicht ist . Laut BMW ist es ein Schaden von 1200 Euro . Das Auto leckt bei Regen und beim Fahren in der Kurve kommt ihr regelrecht Wasser entgegen . Fazit vom Verkäufer war , erhaben das Auto nur am Wochenende benutz ??

Fazit der Privatverkäufer redet sich raus und BMW redet sich raus .

Wie würdet ihr die Sache sehen , habe ich recht auf Rückabwicklung / Anfechtung des Kaufvertrages .

Mittlerweile hat meine Tochter gar keinen Bock mehr auf das Fahrzeug und hat Angst das weiteres damit passiert , zudem bei dem Wetter heute ist das Auto auch immer nass und muss Tücher rein legen .

Festgestellt wurde alles innerhalb Von 2 Tagen und 15 Tagen .

Leider viel zu viel geschrieben , aber ich möchte alles auf schreiben was passiert ist .

LG Jenny

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Naja, wenn du bei der Anwältin warst und diese schon einen Prozess nicht befürwortet, sollte es auch gut sein.

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Zitat:

@TomF31 schrieb am 27. Oktober 2017 um 12:12:10 Uhr:

 

In dem Vertrag wurde doch aber 1. angegeben das während der Verkäufer das Fahrzeug hatte es keinen Unfallschaden gegeben hat (ist ja wohl unstrittig) und 2. das vom Vorbesitzer (bzw. seiner Werkstatt, nicht von BMW) ein Schaden in Höhe von 2000€ repariert wurde.

Aussage vom Verkäufer war: "Die Stoßstange wurde getauscht und lackiert."

Die Käuferin sagt nach eigener Recherche: "wenn eine Stoßstange repariert wird ist es kein Unfall , wird sie allerdings erneuert ist es einer!"

Das mit Stoßstange erneuern sehe ich anders. Ich kann auch aus anderen Gründen die Stoßstange wechseln, ist es deswegen ein Unfallwagen? Genauso sehe ich Koftflügelwechsel vorn nicht als Unfallschaden. Beispielsweise waren an meinem Altfahrzeug diese durchgerostet und mussten getauscht werden. Hinten ist das natürlich anders, da nicht abschraubbar.

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 12:55:07 Uhr:

Zitat:

@TomF31 schrieb am 27. Oktober 2017 um 12:12:10 Uhr:

 

In dem Vertrag wurde doch aber 1. angegeben das während der Verkäufer das Fahrzeug hatte es keinen Unfallschaden gegeben hat (ist ja wohl unstrittig) und 2. das vom Vorbesitzer (bzw. seiner Werkstatt, nicht von BMW) ein Schaden in Höhe von 2000€ repariert wurde.

Aussage vom Verkäufer war: "Die Stoßstange wurde getauscht und lackiert."

Die Käuferin sagt nach eigener Recherche: "wenn eine Stoßstange repariert wird ist es kein Unfall , wird sie allerdings erneuert ist es einer!"

Das mit Stoßstange erneuern sehe ich anders. Ich kann auch aus anderen Gründen die Stoßstange wechseln, ist es deswegen ein Unfallwagen? Genauso sehe ich Koftflügelwechsel vorn nicht als Unfallschaden. Beispielsweise waren an meinem Altfahrzeug diese durchgerostet und mussten getauscht werden. Hinten ist das natürlich anders, da nicht abschraubbar.

Der Grund des wechselns wurde doch aber benannt:

"Der Sohn meinte das nur die Stoßstange gestauscht und neu lackiert wurde . Es währe vom Erstbesitzer nur ein Rempler gewesen und nur ein Bagatellschaden."

Wenn mir einer erzählen würde das Aufgrund eines "Remplers" die Stoßstange getauscht wurde, dann würde mir das schon zu denken geben ..... egal ob da noch irgendwas von "Bagatellschaden" oder so ergänzt wird!

Meiner hat mittlerweile auch die zweite Heckschürze hinten, da war aber alles einwandfrei nachvollziehbar von BMW-Seite .... ohne die Dokumentation hätte ich ihn im Zweifel nicht gekauft (nicht mal vom Händler)!

Der Grund wurde als Bagatelle angegeben. Daher hat der Verkäufer auch kein Kreuz bei Unfallwagen gemacht. Ich hätte ja dem Verkäufer auch zugestimmt, wenn nicht noch der schwerwiegendere Karosserieschaden gewesen wäre.

Das war nicht das was die Käuferin geglaubt hat zu kaufen.

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:10:13 Uhr:

Der Grund wurde als Bagatelle angegeben. Daher hat der Verkäufer auch kein Kreuz bei Unfallwagen gemacht. Ich hätte ja dem Verkäufer auch zugestimmt, wenn nicht noch der schwerwiegendere Karosserieschaden gewesen wäre.

Das war nicht das was die Käuferin geglaubt hat zu kaufen.

Aber dann sind wir wieder am Anfang. Der Verkäufer hat vielleicht auch das geblaubt was er gesagt hat und die Käuferin hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Unterschriftsleistung ...... ;)

@Jenny1960 Kannst Du bitte Fotos von den Texten aus dem Vertrag machen, welche Du unterschrieben hast. Mit Papier die persönlichen Daten abdecken. Es geht um die relevanten Formulierungen. Es entspinnt sich wie üblich in diesen Fällen im Forum eine sehr kontroverse Diskussion irgendwann auch nur mehr um teilrelevante Aspekte oder völlig OT. Als kurzfirstige Psychotherapie taugt das dann vielleicht noch etwas, aber Nutzwert für den Fall....

Zitat:

@TomF31 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:11:59 Uhr:

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:10:13 Uhr:

Der Grund wurde als Bagatelle angegeben. Daher hat der Verkäufer auch kein Kreuz bei Unfallwagen gemacht. Ich hätte ja dem Verkäufer auch zugestimmt, wenn nicht noch der schwerwiegendere Karosserieschaden gewesen wäre.

Das war nicht das was die Käuferin geglaubt hat zu kaufen.

Aber dann sind wir wieder am Anfang. Der Verkäufer hat vielleicht auch das geblaubt was er gesagt hat und die Käuferin hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Unterschriftsleistung ...... ;)

Die besondere Prüfungspflicht könnte hier lediglich darauf abzielen, sich den Kaufvertrag genau anzuschauen und mit den mündlichen Ausssagen des Verkäufers zu vergleichen. Ich gehe ohnehin davon aus dass der Karrosserieschaden nur von Fachleuten erkannt werden konnte.

Themenstarteram 4. November 2017 um 3:28

Hallo ??

Nochmal zur Sachlage und angekreutzt des Vertrages und Antwort des Anwaltes !

Vertrag von Mobile .de

Zusicherung des Verkäufers :

( X ) das Fahrzeug hatte es seit es im Eigentum des Verkäufers war , keinen Unfallschaden / folgenden Unfäden .

Keine Angaben nichts

( X ) Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungenn

Rep. Schaden 2000€ Erstbesitzer

In beiden Fällen ist nichts durch gestrichen obwohl im Vertrag als Überschrift steht ( nicht zu treffendes bitte streichen ) .

Genseite schreibt , dass Sie vom den Unfall ( Heckschaden nichts wussten ) und die Gewährleistung an an dritte aufgehoben wird . Also darf ich mich an das Autohaus BMW wenden . Bloß Mist das die Gewährleistung bereits nach 1. Jahr nicht mehr gilt .

Meine AW meint , ich muss die Arglist beweisen , das währe hier nicht der Fall , obwohl es einige rechtskräftige Urteile gibt ...da ich Zeugen der angabe der stosstange des Verkäufers habe .

Wenn ich einen blöden Richter habe , der die Sache eben halt anders sieht , bin ich bei einen Prozess bei ca 5000 bis 6000€ dabein, sollte ich verlieren . Das ist mir die Sache nicht wert .

Alles Mist und a....Leck

Miese grüsse Jenny

Naja, wenn du bei der Anwältin warst und diese schon einen Prozess nicht befürwortet, sollte es auch gut sein.

Zitat:

@Jenny1960 schrieb am 4. November 2017 um 04:28:19 Uhr:

Meine AW meint , ich muss die Arglist beweisen , das währe hier nicht der Fall , obwohl es einige rechtskräftige Urteile gibt ...da ich Zeugen der angabe der stosstange des Verkäufers habe .

Wenn ich einen blöden Richter habe , der die Sache eben halt anders sieht , bin ich bei einen Prozess bei ca 5000 bis 6000€ dabein, sollte ich verlieren . Das ist mir die Sache nicht wert .

Alles Mist und a....Leck

Miese grüsse Jenny

Wundert mich nicht und war nun wirklich vorauszusehen, daher schrieb ich ja auch:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Oktober 2017 um 09:23:08 Uhr:

Betrachtet man das, was schriftlich fixiert wurde, wird die Rückabwicklung schwierig. Denn im eurem Vertrag mit B steht nichts, was nicht stimmt. Das Autohaus hingegen war nicht eurer Vertragspartner. Also ist fraglich, ob ihr rechtlich gesehen überhaupt Ansprüche an das Autohaus stellen könnt. Vermutlich müsst ihr euch als an B halt. Dabei könnt ihr euch aber nur auf falsche mündliche Infos berufen, die ihr zusätzlich erhalten habt..

Falls ihr überhaupt eine Chance habt, wird das eine langwierige Sache. Das bedeutet viel Ärger. Deine Tochter will das Fahrzeug nicht mehr. Könnt oder wollt ihr aber zusätzlich ein anderes Fahrzeug kaufen, ohne dass das Geld von der Rückabwicklung zur Verfügung steht? Wenn nicht, dann muss sie das ungeliebte Cabrio ja solange noch fahren, bis das Ganze durchgeklagt ist.

Da die andere von mir genannte Option, euch irgendwie mit dem Autohaus zu einigen (kostenlose und fachgerechte Reparatur des Unfallschadens und der Undichtigkeit durch das Autohaus), für euch ja nicht in Frage kommt, ist das Ganze jetzt wohl abgeschlossen. So ist es halt, wenn man vor lauter Ärger durch die Wand möchte und zu keinen Kompromiss bereit ist, man hat am Ende gar nichts, bzw. hat sogar noch die zusätzlichen Kosten, um die Undichtigkeit reparieren zu lassen.

 

Gruß

Uwe

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