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Blinkerkontrolle

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 14:13

Hallo erstmal,

ich hatte meinen Oldie mit Blinkern nachgerüstet.Nun steht die HU an und da ist mir

siedendheiss eingefallen das ich keine Kontroll-Leuchten verbaut hab! Ist das jetzt nun Pflicht und

wenn ja, wo krieg ich die her??

Im Polo-Katalog hab ich jedenfalls keine gesehen.

Gvm

13 Antworten

Hallo, ist keine Pflicht,wenn am Blinkschalter anhand der Schalterstellung ersichtlich ist,ob der

Blinker eingeschaltet ist.

Wenn du aber eine Kontrolle einbauen willst,geh zu D.Louis,die haben alles mögliche

an Leuchtenkram.

Jan.

am 19. Januar 2014 um 16:58

Es ist auch nicht nötig, wenn man vom Fahrersitz aus die vorderen Blinker sehen kann. Und bei Oldtimern (das ist hier schließlich das Oldie-Forum) interessiert das den TüV nach meinen Erfahrungen sowieso nicht - also, einfach hingehen.

Moin Moin !

Ich versuche mal ,aus dem Gedächtnis die Vorschriften zusammenzuklauben !

Erstmal müssen wir unterscheiden , welche Betriebserlaubnis vorliegt.

Bei einer EG-BE ist die Blinkerkontrolle vorgeschrieben , auch eine Begrenzungsleuchte ,fälschlicherweise auch Standlicht genannt sowie eine Fernlichtkontrolleuchte. Motorräder mit EG-BE kamen ab etwa Mitte der 90er auf den Markt. Jedoch können auch Neuzulassungen über eine nat. BE verfügen ,dann nämlich, wenn sie im Rahmen einer Einzelabnahme in den Verkehr gekommen sind ! (zu erkennen am genullten Typschlüssel)

Da du die Blinker nachgerüstet hast ,ist deine Maschine wohl deutlich älter (ab 1.1.62 sind Blinker bei Krafträdern vorgeschrieben) und besitzt eine nationale BE.

Bei dieser ist keine Kontrolleuchte bei allen Fzgen mit offenem Führerstand (also auch Motorräder) vorgeschrieben,wenn man die Funktion anhand der Schalterstellung erkennen kann.Bis zur EZ 1988 ( ? ) reichen Ochsenaugen an den Lenkerenden. Zu beachten ist ,dass bei einer nat.BE der Abstand zwischen den Blinkern grösser sein muss als bei einer EG-BE , bei der nat. beträgt er vorne mindestens 28 cm ( ? ) , hinten 24 cm , bei EG-BE reichen vorne 24 cm und hinten 18 cm.

( ? ) bedeutet : hier bin ich mir nicht 100% sicher.Ich habe allerdings nicht genauer recherchiert ,da eine minimale Abweichung bezüglich dieser Daten für dich uninteressant sein dürfte.

MfG Volker

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 21:59

Die Jawa ist Bj.1974 und hat vor 2 Jahren eine Vollabnahme von

die DEKRA in den neuen Bundesländern "ohne Blinker" erhalten.

Die waren wohl sehr "geschmeidig" die Leute,denn eine Fernlichtkontrolle

gibt es auch nicht.

Wenn ich alles richtig verstanden hab muss ich also nun 2 Kontrollen

nachrüsten. :mad:

Ich denke,das ich nun doch unseren TÜV (30 km entfernt) ohne Oldie

mal aufsuche.Vielleicht lassen die mit sich reden.

Danke erstmal an Alle !!

am 21. Januar 2014 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Moppedfritze

 

Wenn ich alles richtig verstanden hab muss ich also nun 2 Kontrollen

nachrüsten. :mad:

Ich denke,das ich nun doch unseren TÜV (30 km entfernt) ohne Oldie

mal aufsuche.Vielleicht lassen die mit sich reden.

Mußt Du nicht. Wie gesagt, wenn Du den Blinker beim Fahren siehst brauchst Du keine Kontroll-Leuchte. Und beim Fernlicht gilt: Wenn es durch die Schalterstellung erkennbar ist, ob das Fernlicht an ist, braucht man nicht zwingend eine Kontroll-Leuchte. Die späteren Regeln á la EU-Norm gehn Dich mit ner Jawa nix an.

Aber ruf doch einfach mal beim TüV an, die sagen Dir schon, was sie wollen. Die sind bei solchen Böcken erfahrungsgemäß froh, wenn der Halter ÜBERHAUPT Blinker dranbastelt, daß die so ziemlich alles durchlassen.... :D

Fürs Aufblendlicht gibts übrigens schöne LEDs, die man direkt in die Lampe bohren kann - kein Problem.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 20:57

@Softail-88

Also jetzt bin ich erstmal so richtig beleidigt! :D:D

Die JAWA ist doch kein Bock,sondern ein gepflegter Oldie. ;)

Na ja,springen kann sie schon.....auf Kopfsteinpflaster :D

Ich werde doch mal mit allen Papieren und Bildern rüberflitzen

und wenns klappt mit dem richtigen Prüfer einen Termin machen.

Gvm

Moin Moin !

Zitat:

Die Jawa ist Bj.1974 und hat vor 2 Jahren eine Vollabnahme von

die DEKRA in den neuen Bundesländern "ohne Blinker" erhalten

Sofern das Fzg über mehr als 50 ccm verfügt ,hat hier also jemand "gepennt".Nichtsdestotrotz hat das Fzg eine nat.BE und braucht deswegen unter den beschriebenen Voraussetzungen (erkennbare Schalterstellung) keine Kontrolleuchten für Blinker oder Fernlicht.

MfG Volker

am 22. Januar 2014 um 9:20

Da wär ich mir nicht so sicher, Volker. Es gibt auch für die Ost-Oldtimer sowas wie Bestandsschutz, und wenn die 1974 ohne Blinker in der damaligen Tätätä zugelassen wurde dann gilt das immer noch. Im Osten wurde schon in den späten 50ern der Blinker zur Pflicht (nagel mich nicht auf das Datum fest), aber eine Harley, Indian oder DKW von früher darfst Du ja auch ohne Blinker (und z.T. ohne Bremslicht) fahren.

Ob dem so ist weiß ich nicht, und ich bin jetzt auch zu faul das zu recherchieren; Ost-Bikes interessieren mich als Hardcore-Schwaben weniger. Es ist nur im Rahmen des Möglichen.

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt auch für die Ost-Oldtimer sowas wie Bestandsschutz

Nein ,einen "Bestandsschutz " gibt es grundsätzlich gar nicht ! Es gilt (bei Fzgen mit nat. BE) immer die jeweils gültige StVZO ! Und in deren §72 ist nachzulesen ,welcher § ab welcher EZ anzuwenden ist !

Und dort findest du ,dass der Blinker bei Krafträdern (also 2-Räder mit mehr als 50 ccm) ab einer EZ 01.01.1962 vorgeschrieben ist ! Bedeutet im Umkehrschluss: Kräder mit einer EZ vor diesem Stichtag brauchen keine ! Das Bremslicht wurde übrigens vieeeeeel später Pflicht ! (Bin jetzt auch zu faul zum suchen)

Zitat:

wenn die 1974 ohne Blinker in der damaligen Tätätä zugelassen wurde dann gilt das immer noch

Auch nicht richtig ,da sie eine neue (vor 2 Jahren) Vollabnahme bekommen hat ! D.h. ,zu diesem Zeitpunkt wurde eine neue (Einzel) Betriebserlaubnis erteilt ! Nur für Fzge ,die zu diesem Zeitpunkt oder heute noch über eine gültige BE aus der DDR-Zeit verfügen,kommen eventuelle generelle Ausnahmen in Betracht ,die aber nicht in der StVZO zu finden sind, sondern im Einigungsvertrag festgelegt wurden. Berühmtes Beispiel sind die jetzigen Kleinkrafträder (früher :Mokicks) , die bei uns erst 40 ,dann 50, jetzt 45 km/h schnell sein dürfen. Im Einigungsvertrag ist festgelegt,dass die Fzge von Simson bis zu einer Inverkehrbringung von ???? 1990 (nochmal zu faul zum suchen) auch als Kleinkrafträder gelten ,obwohl diese teils mit bis zu 60 km/h angegeben waren.

 

Hier mal eine Zusammenfassung der wichtigsten Bauvorschriften und ab welcher Erstzulassung diese gelten :

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... 6ic-ztxmLQ

 

Ein etwas kürzerer Link , hier sind aber nur die häufigsten Fragen aufgeführt :

http://www.schaltblech.de/v3/index.php? ... &Itemid=55

MfG Volker

am 23. Januar 2014 um 18:21

Prinzipiell alles richtig, was Du schreibst.... Aber das hat was mit Jura zu tun, und Jura ist nicht immer so einfach wie man glaubt. Schließlich sind wir in der EU, und in der EU gilt der freie Warenverkehr - auch was gebrauchte Fahrzeuge betrifft. Und wenn das Teil irgendwo in der (jetztigen) EU mal ohne Blinker zugelassen war....

Wär mal ne interessante Frage für nen Juristen. Aber ich würde da einfach auf den Tüv (bzw. Dekra) setzen, die wissen normalerweise schon, was zu tun ist.

Moin Moin !

Zitat:

Aber das hat was mit Jura zu tun, und Jura ist nicht immer so einfach wie man glaubt

Mag sein . Aber das hier ist so einfach ,dass man es auch ohne Jurastudium lösen kann.

Zitat:

Schließlich sind wir in der EU, und in der EU gilt der freie Warenverkehr - auch was gebrauchte Fahrzeuge betrifft

Das wiederum hat mit dem hiesigen Fall gar nichts zu tun.

Zitat:

Und wenn das Teil irgendwo in der (jetztigen) EU mal ohne Blinker zugelassen war....

Dann hat das in keinster Weise zu bedeuten ,dass es hier ebenfalls ohne Blinker zugelassen werden muss !

Genau erklärt habe ich diesen oft vorgetragenen Irrtum mal hier :http://oldtimer-foren.de/viewtopic.php?f=8&t=28298

MfG Volker

Themenstarteram 24. Januar 2014 um 17:45

Leider kann ich mich aus persönlichen Gründen z.Z. nicht um

die Jawa kümmern auch wenn mir jetzt die HU abläuft.

Ich werde sie wieder in die "Tätätä" schicken müssen mit

Motorradtransport-Firma! Das dauert!!!

Sollen die in Stützengrün sich damit rumplagen und auch

gleich einige Teile ersetzen.

Auf jeden Fall werde ich berichten wie das mit dem TÜV/DEKRA

gelaufen ist. VERSPROCHEN!!! Aber...s.o. das dauert nun.

Ihr habt euch sehr viel Mühe gegeben,dafür bedanke ich mich!

 

Themenstarteram 4. Februar 2014 um 21:25

Hab die Jawa "umständehalber" schnief....Nase putz,verkaufen müssen!!

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