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Beulen durch die Nachbarin/Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 14:15

Hallo,

ich habe ein Problem und würde einmal gerne Eure Meinung bzw. Eure Erfahrungen wissen.

Und zwar habe ich mit meinem Auto auf unserem Parkplatz vor dem haus geparkt, wartete noch einen Moment im Auto, bis ich ausstieg und plötzlich wackelte das ganze Auto. Meine Nachbarin hat ihre Fahrertür derart stark an mein Auto gehauen und verschwand in ihrem haus. Ich klingelte sie aus dem haus und sagte, daß sie mein Auto beschädigt hätte. Sie kam raus, rieb an meinem Auto rum, guckte und sah, daß ihre Tür genau in die Beule paßte und meinte, sie würde es der Versicherung melden.

Ich rief also bei der Versicherung an, die einen Gutachter rausschicken wollten. Da neben der nun durch die Nachbarin verursachten Beule bereits 15 Zentimeter nebendran bereits eine Beule war (ebenfalls durch eine angeschlagene Tür, nur damals saß ich leider nicht im Wagen, habe es somit nicht mitbekommen), meinte der Gutachter, es würde sich nicht um eine Schadenerweiterung handeln, und somit lehnte die Versicherung den Schaden ab.

Da ich selbst aus der versicherungsbranche komme ist es mir klar, daß ich durch den Schaden, der mir durch die Nachbarin zugefügt wurde keinen nutzen haben darf und somit keinAnrecht auf eine komplettneue Tür habe, aber ich habe mich in Werstätten erkundigt und es ist möglich die Beulen einzeln heraus zu ziehen, so daß meiner Meinung nach die BNeulen repariert werden könneten, ich für die bereits bestandene Beule eintrete, aber die Versicherung für den neuen Schaden der Nachbarin und diesen anteilig zahlen müßte.

Es kann doch nicht sein, daß man, wenn einem jemand einem einen schaden zufügt, nur weil vorher schon eine Beule auch durch jemand anderen verusacht, besteht, man gar nicht erhält, daß wäre ja ein Freibrief für alle, die neben einem Wagen jmit einer Macke stehen, dem die Tpr anzuhauen, zu beschädigen o.ä., denn man muß ja eh nicht zahlen, ist ja keine Schadenerweiterung, das kann es doch nicht sein??

Meine Frage, hat jemand Erfahrungen mit solch einer Sache, wie ist hier die Lage. Ist es korrekt, daß die Versicherung, wenn bereits eine Beule besteht, sagen kann, sie zahlt nichts, weil schon eine Macke vorhanden war?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2011 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von deville73

 

Trotzdem halte auch ich dieses Verhalten der Versicherung für arg kundenunfreundlich.

Erstens ist die TE nicht Kundin bei der betreffenden Versicherung, sondern eine Anspruchstellerin.

Zweitens hat die Versicherung hier nur das getan, wozu sie im Interesse IHRER Kunden verpflichtet ist - nämlich einen erhobenen Anspruch geprüft und diesen mangels Berechtigung bzw. Rechtsgrundlage zurückgewiesen.

 

Für manche Leute hier sollte es eine Versicherung geben, die den Slogan hat: "Wir zahlen alles, egal ob ein Anspruch besteht, oder nicht"

Man darf gespannt sein, ob diese Leute dann auch dazu bereit sein werden, die Prämien für eine solche Versicherung zu bezahlen:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Aber so kennen wir sie ja, unsere Versicherungen.

Manchmal ist es traurig in diesem Forum.

Da bemüht man sich wirklich, die Rechtslage anhand von Beispielen so gut es geht darzustellen, damit auch wirklich jeder es verstehen kann, warum hier kein Anspruch besteht.

Irgendeiner muss aber immer noch hinterher kommen und seine dämlichen Klischees absondern:rolleyes:

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 17. Juni 2011 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von jeany01

 

Meine Frage, hat jemand Erfahrungen mit solch einer Sache, wie ist hier die Lage. Ist es korrekt, daß die Versicherung, wenn bereits eine Beule besteht, sagen kann, sie zahlt nichts, weil schon eine Macke vorhanden war?

 

Über Antworten würde ich mich freuen.

 

Gruß

Ist deine Tür bereits durch ein anderes Fahrzeug vorgeschädigt, beschränkt sich dein Anspruch auf die Schadenerweiterung. Eine simple Rechnung: Erforderliche Reparaturkosten beider Schäden abzgl. erforderliche Reparaturkosten des Altschadens = dein Schaden aufgrund des neuen Schadenereignisses. Hebt sich das - nach Meinung des Sachverständigen - gegeneinander auf, besteht tatsächlich kein Anspruch.

am 17. Juni 2011 um 15:06

Ergänzend zu den korrekten Aussagen von xAKBx:

 

Der vorhandende Vorschaden (Beule 1) macht die Instandsetzung der Türe erforderlich.

Nun kommt noch ein weiterer Schaden (Beule 2) hinzu.

Durch die Instandsetzung werden beide Schäden beseitigt, der erste und der zweite.

 

Somit ist durch Schaden zwei keine Schadenerweiterung eingetreten - der Instandsetzungsaufwand bleibt gleich.

 

Ein Anspruch besteht in diesem Falle also nicht - in einem solchen Fall muss Schädiger 2 foglich nichts bezahlen.

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 15:16

Vielen Dank für Eure schnelle Antwort, fand ich sehr nett, einmal andere Meinungen zu hören.

So ganz verstehe ich Eure Aussagen doch noch nicht.

Ich habe mich ja informiert, daß man die Beulen, bei einem Beulendoktor rausziehen kann, ggf. ist die Tür dann nicht 100% ig für früher, lt. Aussage, würde ich wohl nichts mehr sehen, ein profi, würde die Schäden ggf. noch leicht erkennen, aber damit würde ich mich ja sogar einverstanden erklären, dann könnte mann doch pro beule die Kosten erstellen und ich trage die anteiligen für die alte und die Versicherung müßte meiner Meinung nach die von der Nachbarin verursachte erstatten, oder wieso nicht?

Es heißt doch: Der Geschädigte hat im Schadenfall Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei der Schaden nicht passiert.

Nicht schlechter, als vor dem Schaden, aber auch nicht besser.

 

Es kann doch nicht sein, daß jemand mein Eigentum beschädigt, und nur, weil vorher eine Macke drin (bereits durch einen anderen verursacht) war, derjenige oder die Versicherung Glück hat,.. da könnte man ja theoretisch anderes Eigentum , welches bereits beschädigt ist "gefahrlos" beschädigen, da man da ja eh nichts bezahlen muß, daß kann doch nicht sein.

Meiner Meinung nach ist es doch eine Schadenerweiterung, ob man ein Auto mit ein, oder mit zwei Macken hat,... wenn ich es verkaufen würde, würde doch der Käufer bestimmt beii zwei Macken weniger zahlen wollen, als bei einer, es wäre mit Sicherheit weniger wert.

Also kurzum, ich nmöchte es nicht auf mir sitzen lassen, daß ich mein Auto nicht auf meinem privaten Parkplatz vor unserem Haus parken kann, es beschädigt wir, und nicht einmal die entsandene Beule erstezt bekomme (zumal die ganze Situation eh schon ärgerlich genug war: letzendlich handelte es sich um Fahrerflucht (ist das nicht sogar zusätzlich zu gewichten?).

:-(

am 17. Juni 2011 um 15:25

Das Verhalten deiner Nachbarin und auch dein subjektives Empfinden können wir nachvollziehen, kann aber bei der reinen Schadenermittlung nicht berücksichtigt werden.

am 17. Juni 2011 um 15:53

@TE:

Jetzt mache ich dir noch ein letztes Beispiel und dann ist aber gut - mehr kann man zu diesem Vorgang nicht sagen bzw. schreiben.

 

Ich donnere mit meinem Fahrzeug aus eigener Unachtsamkeit gegen eine Mauer - rückwärts.

Das Ergebnis ist ein schwerer Heckschaden.

Einen Tag bevor ich das Fahrzeug instandsetzen lasse, kracht mir der Nachbar mit seinem Fahrrad ebenfalls ins Heck des Fahrzeuges.

Nun ist es mitnichten so, dass ich jetzt auf einmal das Glück habe, einen Teil der Reparaturkosten (die ich sonst selbst zu tragen gehabt hätte) von meinem Nachbarn zu bekommen, nur weil der nochmals mit dem Fahrrad auf den sowieso instandzusetzenden Schaden gefahren ist.

 

Der Schaden war vorher schon da und hätte beseitigt werden müssen.

Da der weitere Schaden (durch das Fahrrad) hierdurch ebenfalls mitbeseitigt wird, ist keine Schadenerweiterung eingetreten - der Fahrradfahrer hat in diesem Falle Glück gehabt, dass er ein bereits beschädigtes Fahrzeug angefahren hat und muss nichts bezahlen.

 

Und im Prinzip (oder im Kleinen) liegt an deiner Türe nichts anderes vor.

 

So ist das Gesetz nun einmal - das kannst du uns jetzt so glauben, oder eben nicht.

Deine anderen herbeigezogenen Argumente spielen bei dieser Betrachtungsweise keinerlei Rolle.

Hallo zusammen,

also ich sehe das ein wenig anders.

Im vorliegenden Schadensfall war die Türe lediglich durch eine Delle schon beschädigt, die Türe erfüllte aber nach wie vor noch Ihren Zweck - man konnte sie öffnen und schließen und sie war auch in Ihrer funktionstüchtigkeit in keinster Weise eingeschränkt.

Ich sehe hier in meinen Augen schon eine Schadenserweiterung, denn die zweite Delle war ja vorher nicht da.

Hier wäre entsprechend die volle Reparatur zur Behebung des gesamten Schadens anzusetzen, dann wäre abzuwägen, inwieweit entsprechend Abzüge für die Behebung des ersten Schadens zu machen sind.

In diesem Fall zu sagen, das Bauteil war vorhin schon beschädigt ist meiner Meinung nach nicht ganz richtig.

Es ist was anderes, wenn z.B. eine Stossfängerverkleidung gebrochen wäre und diese wiederum durch ein weiters Unfallereignis beschädigt würde.

Hier kann man sagen, das Bauteil war durch den Erstschaden schon (völlig) beschädigt gewesen und war hiermit ohnehin schon defekt.

Defekt ist defekt, mehr geht nicht.

Bei der Türe handelte es sich jedoch "nur" um eine Delle die als unreparierter Vorschaden vorlag, das Bauteil war aber dennoch in Ordnung und voll funktionstüchtig.

Ich denke man sollte hier ein wenig abgrenzen, inwieweit das Bauteil und vor allem in welchen Umfang das entsprechende Bauteil in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Es kommt auch auf den Beschädigungsgrad des ersten Schadens an.

Wenn der Beschädigungsgrad des Erstschadens am entsprechenden Bauteil größer ist als die des zweiten Schadens, dann stimme ich Euch im vollen Umfang zu.

Gruß

fordfuchs

Kann es sein, daß ihr hier aneinander vorbei redet?

Klar, wenn der Lack einen tiefen Kratzer hat und die Instandsetzung nur durch Neulackierung möglich ist, dann ist es wurscht, ob noch ein zweiter dazukommt. Das ändert nichts an den sowie schon erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und hat den bisherigen Schaden auch nicht vergrößert.

Hingegen solche Dellen, wie sie durch das Anstoßen beim Öffnen der gegnerischen Autotür passieren, sind oftmals nur sehr klein und der Lack ist dabei nicht beschädigt. Die Reparatur erfolgt durch mechanisches Ausdrücken der Delle von innen heraus. Eine Lackierung oder gar Spachtelarbeiten finden da gar nicht statt. Abgerechnet wird solche eine Schadenbeseitigung nach Dellenzahl. 1 Delle ausdrücken z.B. 40 €, 2 Dellen 80 € usw. Wie beim Hagelschaden. So verstehe ich zumindest den TE. Und damit müsste der TE das Ausdrücken der ersten Delle selbst bezahlen, die Nachbarin das Ausdrücken der zweiten Delle.

Oder?

am 17. Juni 2011 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Und damit müsste der TE das Ausdrücken der ersten Delle selbst bezahlen, die Nachbarin das Ausdrücken der zweiten Delle.

Dies würde aber voraussetzen, dass die erste Beule durch Ausdrücken beseitigt werden könnte - dann wäre das korrekt.

Nun ist es aber nicht so, dass grundsätzlich jede Delle auch wieder ausgedrückt werden kann (hängt von vielen Faktoren ab: Tiefe der Delle, Lackbeschädigung ja oder nein, Position der Delle usw.).

Kann die erste Delle (also der Altschaden) nicht durch Ausdrücken beseitigt werden, sondern muss zu deren Beseitigung der konventionelle Weg gewählt werden, dann ist durch die zweite Delle keine Schadenerweiterung entstanden.

 

Nun ist grenzt das dann allerdings an Kaffeesatzleserei bzw. "hätte, wäre, wenn", hier über eine Beschädigung zu spekulieren, die man nicht gesehen hat.

 

Nachdem das Fahrzeug besichtigt wurde kann hier nur von vorhandenen Informationen ausgegangen werden - und demnach liegt hier Fall zwei vor (also konventioneller Reparaturweg bei Altschaden erforderlich).

Damit: Keine Schadenerweiterung und somit kein Anspruch gegen Schädigerin Nr.2.

 

Was wäre denn gewesen wenn die erste Beule erst nach der Nachbarinnen-Beule ins Auto gekommen wäre bzw. wenn der TE dem Gutachter das so gesagt hätte?

am 18. Juni 2011 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Was wäre denn gewesen wenn die erste Beule erst nach der Nachbarinnen-Beule ins Auto gekommen wäre bzw. wenn der TE dem Gutachter das so gesagt hätte?

Versuchter Betrug - erst recht kein Schadenersatz - Strafanzeige - Strafbefehl mind. 30 Tagessätze (=ein Monatsgehalt) - ganz schlechter Tipp. Auch wenn hier einige der Meinung sind, ein wenig "Schummeln" bei der Versicherung macht doch nichts. Es ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat :mad:

Themenstarteram 19. Juni 2011 um 15:50

Vielen Dank für Eure vielen Anmerkungen Überlegungen.

Die Wahrheit wollte ich auf jeden Fall sagen und habe dem Gutachter auch gesagt, daß die andere Beule schon vorher verursacht wurde.

Ich hatte nur nicht damit gerechnet, daß mir jemand mein Eigentum beschädigen kann, dann ins Haus flüchten kann, weil die Nachbarin angeblich den Schaden nicht bemerkt hat, ich einen riesigen Zweitaufwand habe, weil ich n Warteschleifen von versicherungshotlines hänge, bei Werkstätten anfrage, und einen Termin für den Gutachter machen muß, und es dann heißt die von der Nachbarin verursachte Beule wird nicht ersetzt, ich dann ggf. auf den 200,00-300,00 Euro Reparaturkosten bzw. für die durch die Nachbarin verursachte Beule (eben hälftig) allein sitzen bleibe.

Ungerechte Welt.

Wenn das so ist, sucht man sich am besten immer Autos an die man seine Fahrertür dran haut, die schon eine Macke haben, denn dann muß man eh nicht zahlen, Toll. (ist natürlich ironisch gemeint) nur meine Nachbarin kann ihre Tür ja nun künftig aufhauen wie sie will, eine dritte, oder vierte, dazu, egal, wenn sie schon die zweite nicht bezahlen mußte. Nun parke ich daher schon nicht mehr auf meinem eigenen Parkplatz vor meinem Haus, aus Angst, einer neuen Beschädigung, sondern auf einem öffentlichen Parkplatz etliche Merter weiter.

Super!!

Wenn Du den ersten Schaden hättest reparieren lassen, wäre das Problem nicht entstanden.

Trotzdem halte auch ich dieses Verhalten der Versicherung für arg kundenunfreundlich.

Aber so kennen wir sie ja, unsere Versicherungen.

am 19. Juni 2011 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von deville73

 

Trotzdem halte auch ich dieses Verhalten der Versicherung für arg kundenunfreundlich.

Erstens ist die TE nicht Kundin bei der betreffenden Versicherung, sondern eine Anspruchstellerin.

Zweitens hat die Versicherung hier nur das getan, wozu sie im Interesse IHRER Kunden verpflichtet ist - nämlich einen erhobenen Anspruch geprüft und diesen mangels Berechtigung bzw. Rechtsgrundlage zurückgewiesen.

 

Für manche Leute hier sollte es eine Versicherung geben, die den Slogan hat: "Wir zahlen alles, egal ob ein Anspruch besteht, oder nicht"

Man darf gespannt sein, ob diese Leute dann auch dazu bereit sein werden, die Prämien für eine solche Versicherung zu bezahlen:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Aber so kennen wir sie ja, unsere Versicherungen.

Manchmal ist es traurig in diesem Forum.

Da bemüht man sich wirklich, die Rechtslage anhand von Beispielen so gut es geht darzustellen, damit auch wirklich jeder es verstehen kann, warum hier kein Anspruch besteht.

Irgendeiner muss aber immer noch hinterher kommen und seine dämlichen Klischees absondern:rolleyes:

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