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Betrug Gebrauchtwagenkauf v. Autohaus - falscher Tüv

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 18:38

Guten Abend liebe Community,

ich wende mich an Euch mit meinem Problem und hoffe auf hilfreiche Antworten. Falls ich die falsche Kategorie genutzt habe, tut es mir leid.

Folgendes;

Ich habe am 10.11.2018 den Vertrag für den Kauf - und die Finanzierung eines Gebrauchtwagen getätigt. Anzahlung hierbei war mein alter Pkw, welcher in Höhe von 4.000€ abgekauft wurde.

Der neue-gebrauchte bekam laut Aussage des Verkäufers eine Einzelabnahme. Der Prüfbericht der Dekra war mangellos, als ich ihn Anfang Dezember abholte.

Nur zwei Werktage nach Abholung des FZG fuhr ich aufgrund berechtigter Zweifel an dem mangellosen Zustandes zum Tüv. Dort offenbarte man mir, dass das FZG mehr als 15 gravierende Mängel aufwies und so niemals hätte Tüv bekommen sollen.

Ich setzte den Verkäufer in Kenntniss und fragte, ob mein alter Pkw noch da sei. Dieser war laut der Aussage des Autohauses bereits verkauft. Sie wollten außerdem einen Kostenvoranschlag zur Reparatur.

Nachdem ich heute mit dem Autohaus telefonierte und erklärte, dass ich mir einen Rechtsanwalt nehmen werde, wurden diese aktiv und boten mir meine Anzahlung sowie den Rücktritt des Kaufvertrages.

Nun zur Frage;

Natürlich möchte ich, dass das Autohaus dieses FZG zurück nimmt und mir mindestens meine Anzahlung herausgibt. Allerdings würde ich gerne auch Schadensersatz einfordern - erstmal dafür, dass ich ohne Pkw unterwegs und somit auf Bus/Bahn angewiesen bin und des Weiteren, weil das FZG so erhebliche Mängel hatte, dass dies eine Gefährdung meiner Sicherheit darstellte. Ich habe mich zusätzlich strafbar gemacht und habe wieder die Suche nach einem neuen Auto vor mir. Mal abgesehen von den unzähligen Lügen seitens des Autohauses.

I’m Internet lese ich öfter etwas davon, dass man einen Pauschalen Schadensersatz von 15% des Kaufpreises/Anzahlung (?) geltend machen kann.

Ich hoffe, dass mir jemand hier hilfreich zur Seite stehen kann, damit ich Anfang der nächsten Woche eine fundierte Verhandlung mit dem Autohaus führen kann.

Dankeschön!

Eli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Für Max sicherlich,dass es ihm nicht gesagt wurde, zum anderen, dass er den Wagen nicht genommen hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre,dass der Wagen aus dem Ausland kommt. Ich übrigens auch nicht. Und das bei über 70k. Never ! Ob die tatsächlich Anzahl der Vorhalter aus Holland übernommen wurde, tät ich auch bezweifeln. Wird sicherlich nur 1 Vorhalter in Holland gegeben haben, laut Verkäufer?

Eine Frage an @Max750 hätte ich dann noch, warum gibst Du die Fin erst bei Google ein, wenn Du die Karre gekauft hast? Hättest das bei der ersten Besichtigung gemacht, hättest Dir viel Ärger und Zeit gespart. Und willst jetzt Rückabwickeln?

Gruß M

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Hallo,

ich bin von Name entfernt durch MT betrogen worden ! Als ich dort hingegangen bin um mir einen M4 zu kaufen ( Preis 71,500 Euro ) hab ich

ausdrucklich gefragt ob das ein Reimport Wagen ist oder Deutsches Ausführung das für Deutschen Markt bestimmt worden ist.Man hat mir versichert es ist

KEIN Reimport sondern ein Auto das für den Deutschen Markt gebaut ist.Als ich dann nach Hause kamm dann der Hammer ! Ein komischer Aufkleber am Auto

( mit komischen Buchstaben ) hat mich stützig gemacht und ich habe sofort die VIN Nummer im Internet überprüft und was dabei rauskamm könnt ihr euch

schon vorstellen ! Das Auto war ein Reimport aus Holland !!!! Hab den Händler sofort angerufen und gesagt das ich das Geschäft rückgängig machen möchte!

Als ich am nächsten Tag hingefahren bin hat der Händler unverschämt als entschuldigung gesagt das für ihn ein Reimport Auto sei nur das Auto das aus

Amerika oder Australien kommt !? Ich könnte mir schon vortstellen das bei dem Händler wenn nicht alle dann die meisten Autos aus dem Ausland kommen !

Billig kaufen im Ausland und dann teuer verkaufen in DE ! Meist sind solche Fahrzeuge ausm Ausland auch Unfallautos.Dann musste der Händler, meiner

meinung nach auch eingeben das er Handel mit solchen Autos macht.Aber das macht er warscheinlich bewust nicht weil er weiss das das er dadurch viele

Kunden verlieren würde so wie mich !Jedenfalls steht für mich fest nie wieder Name entfernt MT !!!! Augen auf Leute beim Autokauf.Betrüger lauern

überall !!

Einige Inhalte wurden wegen Wiederspruchs mit den NUB entfernt.
Moorteufelchen
MT-Moderation

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Für Max sicherlich,dass es ihm nicht gesagt wurde, zum anderen, dass er den Wagen nicht genommen hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre,dass der Wagen aus dem Ausland kommt. Ich übrigens auch nicht. Und das bei über 70k. Never ! Ob die tatsächlich Anzahl der Vorhalter aus Holland übernommen wurde, tät ich auch bezweifeln. Wird sicherlich nur 1 Vorhalter in Holland gegeben haben, laut Verkäufer?

Eine Frage an @Max750 hätte ich dann noch, warum gibst Du die Fin erst bei Google ein, wenn Du die Karre gekauft hast? Hättest das bei der ersten Besichtigung gemacht, hättest Dir viel Ärger und Zeit gespart. Und willst jetzt Rückabwickeln?

Gruß M

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Man weiß bei einem Reimort nicht so genau, welche Extras sie haben. Die Ausstattungslinie hat den selben Namen, aber es können Funktionen fehlen. Die Funktionen wurden weg gespart, damit der Wagen zum identischen Preis in einem Land angeboten werden kann, wo höhere Steuern sind. Man muss sich als Käufer erst informieren, was der Wagen alles an Bord hat, um ihn nach seinen Wünschen zusammenstellen zu können. Wenn man auf einen Reimport verzichtet, spart man sich die Arbeit.

Bei einem neuwagenkauf, oder Gebrauchtwagenkauf in dieser Preisklasse ein wichtiges Thema. Wer sich nur ein günstiges Auto kauft, um zur Arbeit zu eiern wird es wahrscheinlich nicht bemerken.

Der örtliche Markenhändler hat jede Menge Re-Import Fahrzeuge in seiner Verkaufshalle stehen. Griff ins Handschuhfach genügt, Bedienungsanleitungen in Französisch und Niederländisch (oder Flämisch). Serviceheft ebenfalls.

Was lag denn im M4? Deutsche Anleitung, deutsches Serviceheft?

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

... der in München gebaut wurde ....

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Keine Ahnung. Ob es ein Unfallwagen ist oder ob versprochene Ausstattungen fehlen lässt sich ja nachvollziehen.

Reimporte sind doch normalerweise auf dem Markt weniger wert.

Wenn sie anders ausgestattet sind ja, das ist klar.

Aber das kann ich doch nachlesen.

Lt. Tante Google ist ein verschwiegener Re-Import beim Gebrauchtwagen kein Mangel und es gibt auch keine Offenbarungspflicht (hatte das zwar selbst anders in Erinnerung).

Da hier allerdings der Käufer explizit nachgefragt hat, könnte man evtl. auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft pochen. Wenn das aber nicht im Vertrag steht, ist der Beweis schwierig.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Dezember 2018 um 10:36:25 Uhr:

Wenn sie anders ausgestattet sind ja, das ist klar.

Aber das kann ich doch nachlesen.

Wenn du dir die Arbeit machen willst alle Daten raus zu suchen, und zu vergleichen... Inklusive der Daten, die nicht im Verkaufsprospekt stehen... Zum Beispeil, ob der Wagen die selbe Geräuschdämmung hat... Da bist du ein paar Stunden beschäftigt, und selbst dann weißt du nicht, ob du alles gefunden hast.

Früher war es simpel, da fehlte direkt was größeres, wie ABS, usw... Aber heute sind es dutzende Kleinigkeiten, die im verborgenen liegen.

Wenn mir ein Verkäufer versichert hat, dass es kein Reimport ist obwohl das Fzg sehr wohl einer ist, gehe ich davon aus, dass er mich wissentlich belogen hat. Und das ist für mich eine absolut rote Linie. Wohlgemerkt - er hat es nicht verschwiegen sondern hat auf eine direkte Anfrage eine falsche Antwort gegeben.

Damit gehe ich aus, dass er grundsätzlich bei Verkauf des Fzg nicht die Wahrheit sagt. Damit wäre der Fall für mich erledigt.

Natürlich ist es im Nachhinein einfach zu sagen, dass man sich nicht so haben soll...dass es doch trotzdem in Deutschland gebaut wurde und überhaupt. Gern kann man natürlich eine solche Meinung raushängen lassen, wenn es andere betrifft - sollte man aber selber betroffen sein, sieht die ganze Sache natürlich gleich ganz anders aus...Schwätzer halt.

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 18. Dezember 2018 um 13:41:03 Uhr:

...

Natürlich ist es im Nachhinein einfach zu sagen, dass man sich nicht so haben soll...dass es doch trotzdem in Deutschland gebaut wurde und überhaupt. Gern kann man natürlich eine solche Meinung raushängen lassen, ...

Bin ganz bei dir.

Dass die Re-Importe die gleiche Qualtät haben wie ein "deutsches Modell" dürfte sich inzwischen rumgesprochen haben. Nicht identisch ist aber u.U. die Ausstattung.

Wenn ein Käufer explizit danach fragt, wird er schon seinen Grund für die Frage haben. Und wenn es auch nur der Preis ist.

Und ein Verkäufer der hier offenbar bewusst falsche Angaben macht, wird auch sicherlich seinen Grund haben.

Leider schwer zu beweisen.

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