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Betrug Gebrauchtwagenkauf v. Autohaus - falscher Tüv

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 18:38

Guten Abend liebe Community,

ich wende mich an Euch mit meinem Problem und hoffe auf hilfreiche Antworten. Falls ich die falsche Kategorie genutzt habe, tut es mir leid.

Folgendes;

Ich habe am 10.11.2018 den Vertrag für den Kauf - und die Finanzierung eines Gebrauchtwagen getätigt. Anzahlung hierbei war mein alter Pkw, welcher in Höhe von 4.000€ abgekauft wurde.

Der neue-gebrauchte bekam laut Aussage des Verkäufers eine Einzelabnahme. Der Prüfbericht der Dekra war mangellos, als ich ihn Anfang Dezember abholte.

Nur zwei Werktage nach Abholung des FZG fuhr ich aufgrund berechtigter Zweifel an dem mangellosen Zustandes zum Tüv. Dort offenbarte man mir, dass das FZG mehr als 15 gravierende Mängel aufwies und so niemals hätte Tüv bekommen sollen.

Ich setzte den Verkäufer in Kenntniss und fragte, ob mein alter Pkw noch da sei. Dieser war laut der Aussage des Autohauses bereits verkauft. Sie wollten außerdem einen Kostenvoranschlag zur Reparatur.

Nachdem ich heute mit dem Autohaus telefonierte und erklärte, dass ich mir einen Rechtsanwalt nehmen werde, wurden diese aktiv und boten mir meine Anzahlung sowie den Rücktritt des Kaufvertrages.

Nun zur Frage;

Natürlich möchte ich, dass das Autohaus dieses FZG zurück nimmt und mir mindestens meine Anzahlung herausgibt. Allerdings würde ich gerne auch Schadensersatz einfordern - erstmal dafür, dass ich ohne Pkw unterwegs und somit auf Bus/Bahn angewiesen bin und des Weiteren, weil das FZG so erhebliche Mängel hatte, dass dies eine Gefährdung meiner Sicherheit darstellte. Ich habe mich zusätzlich strafbar gemacht und habe wieder die Suche nach einem neuen Auto vor mir. Mal abgesehen von den unzähligen Lügen seitens des Autohauses.

I’m Internet lese ich öfter etwas davon, dass man einen Pauschalen Schadensersatz von 15% des Kaufpreises/Anzahlung (?) geltend machen kann.

Ich hoffe, dass mir jemand hier hilfreich zur Seite stehen kann, damit ich Anfang der nächsten Woche eine fundierte Verhandlung mit dem Autohaus führen kann.

Dankeschön!

Eli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Für Max sicherlich,dass es ihm nicht gesagt wurde, zum anderen, dass er den Wagen nicht genommen hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre,dass der Wagen aus dem Ausland kommt. Ich übrigens auch nicht. Und das bei über 70k. Never ! Ob die tatsächlich Anzahl der Vorhalter aus Holland übernommen wurde, tät ich auch bezweifeln. Wird sicherlich nur 1 Vorhalter in Holland gegeben haben, laut Verkäufer?

Eine Frage an @Max750 hätte ich dann noch, warum gibst Du die Fin erst bei Google ein, wenn Du die Karre gekauft hast? Hättest das bei der ersten Besichtigung gemacht, hättest Dir viel Ärger und Zeit gespart. Und willst jetzt Rückabwickeln?

Gruß M

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Na da wär ich aber anschließend gleich nochmal auch zur Dekra, wer das geprüft hat !

Was für Mängel sind's denn ?

Alles grenzwertige im Ermessensbereich, bei denen der eine Prüfer so, der andere anders entscheiden könnte ?

Aber geh mal mit dem gleichen Auto zu Dekra, KÜS und TÜV : Hinterher hast oft 3 völlig verschiedene Berichte ;-)

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 19:05

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:58:47 Uhr:

Na da wär ich aber anschließend gleich nochmal auch zur Dekra, wer das geprüft hat !

Ja, das wäre tatsächlich eine andere Frage. Der Prüfer, der diesen Wagen abgenommen hat, soll dafür definitiv zur Verantwortung gezogen werden. Da dieser, sowie das Autohaus etwa 100km entfernt liegen, ist es nicht so einfach mit dem vorbei fahren

Die Frage ist auch, ob es sinnvoll wäre, bevor ich einen Anwalt an der Seite habe.

Ich empfehle den Anwalt - das ist der beste Weg.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 19:49

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:58:47 Uhr:

Na da wär ich aber anschließend gleich nochmal auch zur Dekra, wer das geprüft hat !

Was für Mängel sind's denn ?

Alles grenzwertige im Ermessensbereich, bei denen der eine Prüfer so, der andere anders entscheiden könnte ?

Aber geh mal mit dem gleichen Auto zu Dekra, KÜS und TÜV : Hinterher hast oft 3 völlig verschiedene Berichte ;-)

Die Schäden, die dort aufgelistet sind, sollten bei keinem Prüfer im Bereich des Ermessens liegen. Es geht dabei nicht um falsch eingestelltes Licht oder einen defekten Blinker. Es geht hier in den Bereich der Schädigungen von Techniken.

Kurzer Dienstweg: Gib die Karre zurück, hol dir dein Geld wieder. Auf den Rest kannst du lange warten oder lange klagen.

Anwalt nur mit RS-Versicherung, und selbst dann würde ich es nicht machen. Einfacher Grund: Jetzt ist der Händler zur Rücknahme und Rückzahlung bereit. Wenn du mit dem Schießen erst anfängst, wird der sich wehren (müssen). Schließlich kann der arme Mann doch nichts dafür, dass die vielen Mängel übersehen wurden.

@Prettyawesome - Du hast in meinen Augen zwei Möglichkeiten.

Bist Du ansonsten dem neu erworbenen Fahrzeug nicht abgeneigt, dann fordere den Verkäufer zur Nachbesserung auf. Wenn Du das so willst, muss er das machen. Könnte aber aufwändig und schwierig werden, weil er eventuell eine andere Bewertung der Mängel vornimmt als jüngst der zweite Prüfer.

Der bequemere Weg ist sicherlich, wenn Du das Angebot des Verkäufers zur Rückabwicklung annimmst. Das wäre im konkreten Fall meine persönliche Wahl.

Bei beiden Möglichkeiten kannst Du ergänzend die zuständige Zentrale des Prüfers informieren.

Tu doch mal Butter bei die Fische.

Um welche Mängel handelt es sich denn?

In welchem Bundesland wurde von der Dekra geprüft?

Gruß M

Wenn man wirklich so gar keine Ahnung von Autos hat, dann sollte man vielleicht besser VOR dem Kauf jemanden mitnehmen, der das hat, oder das KFZ VOR dem Kauf irgendwo prüfen lassen.

So ist es doch albern!

Naja, HINTERHER is jeder immer schlauer, der Käufer und auch der, der dann HINTERHER so schlau schreibt ;-)

Im Grunde sollte es aber eigentlich schon so sein, daß ein Auto mit neuem TÜV nicht paar Tage später schon wieder eine Vielzahl erheblicher Mängel aufweist oder gar eine Verkehrsgefährdung darstellt.

Aber ohne die Mängel zu kennen . . . isses eh nur stochern im Nebel . . .

Die Mängel sind so geheim, dass sie hier nicht genannt werden dürfen :)

... und damit sie den üblichen Forentratschen nicht noch (mehr) Material für ihr Geschwätz liefern.

@TO

Kläre die Sache mit deinem Anwalt und überlege dir ob du dich streiten willst oder deine Anzahlung zurück willst.

Was ein guter Anwalt ist, der will streiten - so lange, bis sein Konto gefüllt ist.

am 8. Dezember 2018 um 16:10

Warum stellt der Te hier nicht beide Prüfberichte rein ?

Mir kommt gerade son Erbsenzähler in den Sinn.

Wahrscheinlich hat die "Holde gerade gesagt die Farbe finde ich blöd ,nun mach mal was.

B 19

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