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Tüv nicht bestanden aber noch nicht abgelaufen

Themenstarteram 18. März 2015 um 20:18

Hallo,

leider konnte ich in der Suche nichts passendes finden.

Was passiert wenn ich mit meinem Auto ein Jahr vor ablauf des Tüvs die Prüfung nicht bestehe?

Darf man das "verbleibende" Jahr trotzdem noch fahren oder "verfällt" es dann

Danke

Gruß

M.Wagner

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2015 um 8:17

Doch, genau darum geht es dem TE:

Zitat:

Was passiert wenn ich mit meinem Auto ein Jahr vor ablauf des Tüvs die Prüfung nicht bestehe?

Darf man das "verbleibende" Jahr trotzdem noch fahren oder "verfällt" es dann?

Bitte Thread nochmal genau lesen.

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Nein, dann darfst du nicht weiter fahren.

Dein Auto hat ja dann festgestellte erhebliche Mängel.

Du bist als Halter/Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich und somit verpflichtet, die festgestellten Mängel abzustellen / abstellen zu lassen.

Themenstarteram 18. März 2015 um 20:24

Danke für die schnellen Antworten.

Das hab ich leider befürchtet

am 18. März 2015 um 20:26

Auf dem Mängelbericht steht im Normalfall, dass du vier Wochen Zeit hast, die Mängel zu beseitigen.

Und genau das ist dann die Zeitspanne, die dir gegeben wird.

P.S.:

Im Extremfall kann dir natürlich auch eine sofortige Stilllegung drohen, aber das ist der Ausnahmefall.

Macht ja auch Sinn. Jede anders gelagerte Regelung wäre absolut sinnfrei.

Warum fährt man ein Jahr früher zum TÜV?

Zitat:

@FabJo schrieb am 18. März 2015 um 21:30:21 Uhr:

Warum fährt man ein Jahr früher zum TÜV?

Wenn man das Auto mit neuen TÜV verkaufen will!

Die HU hat 2 Jahre Gütligkeit. Wenn keine Mängel festestellt werden, die einer Verkehrstauglichkeit widersprechen, ist deine ursprüngliche HU also weiterhin gültig. Nur wenn der Prüfer das Fahrzeug vor Ort stilllegt, hast du verloren. Es ergeht auch keine Meldung an die Zulassungsstelle, wenn ein Nachprüftermin nicht wahrgenommen wird.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. März 2015 um 21:26:51 Uhr:

Auf dem Mängelbericht steht im Normalfall, dass du vier Wochen Zeit hast, die Mängel zu beseitigen.

Nö, da steht, dass die Mängel unverzüglich zu beseitigen sind. Die Frist bezieht sich nur darauf, in welchem Zeitraum das Fahrzeug zur Nachprüfung vorgestellt werden kann. Es sind immer alle festgestellten Mängel abzustellen, egal ob die HU bestanden wird oder nicht...

Nicht, wenn noch eine gültige HU besteht. Die Mängel müssen nur abgestellt werden, wenn die angestrebte neue HU bestanden werden soll. Eine bestehende betrifft das nicht.

Gesetzt den Fall, du verkaufst das Auto zwischenzeitlich, wird es halt ab- und vom neuen Eigentümer mit bestehender HU angemeldet. Ein zwischenzeitlicher TÜV-Besuch interessiert auch da keinen.

Themenstarteram 18. März 2015 um 22:17

Zitat:

Nur wenn der Prüfer das Fahrzeug vor Ort stilllegt, hast du verloren. Es ergeht auch keine Meldung an die Zulassungsstelle, wenn ein Nachprüftermin nicht wahrgenommen wird.

wenn man mir also nicht sofort die Plakette abkratzt und ich nie wieder erscheine könnte ich das verbleibende Jahr Tüv noch "legal" fahren?

 

Sieh es mal so. Wenn du die festgestellten Mängel nicht beseitigst und das Auto veräußerst, dann eben ein nicht verkehrstüchtiges Auto.

Was sind eigentlich die Mängel?

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. März 2015 um 23:12:46 Uhr:

Nicht, wenn noch eine gültige HU besteht. Die Mängel müssen nur abgestellt werden, wenn die angestrebte neue HU bestanden werden soll.

Immer noch nö. Mängel sind nach Feststellung abzustellen. Ob die nächste HU in einem Tag, einem Monat oder einem Jahr stattfinden soll/muss, ist dafür absolut irrelevant. Ebenso ist es irrelevant, ob die HU trotz Mängeln bestanden wurde. Mängel sind unverzüglich abzustellen, da gibt es keine Diskussionsgrundlage...

Themenstarteram 18. März 2015 um 22:44

is ein rein theoretische überlegung. Ich such ein Wald/Winter Auto.

Dabei sin Autos mit Tüv bis Anfang 16 deutlich günstiger als Anfang 17.

Ich hab die erfahrung gemacht dass nach einem bis zwei Jahren betrieb im Wald ziemlich alle Fahrwerksteile hinüber sind.

Deswegen war die überlegung, dass ich mir ein Auto kauf mit Tüv für mindestens einen Winter und gleich nach dem Kauf zu versuche neu Tüv zu machen. Wenn dann aber irgendwelche Mängel auftreten, wie z.b. ne zu schwache Handbremse (da kann ja einiges passieren, was das fahren mit dem Auto nicht gleich Lebensgefährlich macht, z.b. AU) und ich mit dem Auto nicht mal den ersten Winter fahren darf, würde ich das nicht riskieren

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