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Bestestes auto falsch

Themenstarteram 5. März 2010 um 18:12

Hallo Leute mein Vater hat am Montag einen gebrauchtes c220cdi bestehlt

und nun ist es da. nur das past irgend wie nicht er hat eine elegance erwartet und das ist ein clasik und auf der Heck Schürze ist ein Haufen Kratzer. und das größte Problem ist das das Auto schon auf ihn zugelassen würde.

könnte er irgendwie das Auto nicht nehmen?

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2010 um 19:08

Zitate:

"Muß gebrauchte Auto nich stehlen muß kaufen die Auto."

"Hahaha selber Schuld wenn man den Vertrag nicht richtig gelesen hat oder nicht lesen kann. Gehst du in Aldi und tauschst um das Ding*g* "

 

ist das hier ein Drecksladen?

da wendet sich ein Leser hilfesuchend an das Forum. Und, es ist für intelligente Menschen erkennbar, dass diese Person offensichtlich die deutsche Sprache nicht komplett beherrscht.

Trotzdem ist dessen Hilferuf inhaltlich verständlich.

Anstatt nun dieser Person brauchbare Ratschläge zu geben, wird er von den Birnen hier im Forum obendrein noch verarscht.

Widerlich, einfach widerlich....

D-AMUR

 

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am 5. März 2010 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von 0nafanja0

das hier ist wirklich das letzte

ich habe erwachsene Leute erwarte aber anscheinend ist hier das Kindergarten.

Ne die Kindergarten! :D

Zitat:

Original geschrieben von 0nafanja0

das hier ist wirklich das letzte

ich habe erwachsene Leute erwarte aber anscheinend ist hier das Kindergarten.

wo hast du das Auto gekauft? Mercedeshändler oder sonstiger Händler, gab es mündliche Absprachen, steht ggf. etwas über Ausstattungen etc. im Vertrag?

Die Infos bräuchten wir schon.

am 5. März 2010 um 19:19

Oder du sagst : Ich nix wissen,ich nix verstehen,ich nicht wollen Auto;)

Also, ich hab ja selber gewitzelt, aber der Witz war ja auch so gut, wenn auch ungewollt. Ich habe ihm aber auch gesagt, daß es auf den schriftlichen Vertrag ankommt, und den kennen wir ja nicht. 

Ich selbst war oft in Canada und USA und habe oft unbewußt lacher herbvorgerufen, weil ich mich falsch ausgedrückt habe. Das war aber von meinen Bekannten dort nicht böse gemeint, sondern einfach nur lustig. Ich geh auch davon aus, daß die meisten hier keinen beleidigen wollten, sondern bloß über dieses Wortspiel Bestellen - bestehlen gelacht haben.  D-AMUR hat bloß, wie schon öfter den Witz nicht verstanden. Bei Bedarf will ich ihm den Witz gern erklren. Falls ich  den Themenstarter beleidigt habe, dann entschuldige ich mich hiermit.  Aber ein bißchen Humor darf doch sein. Oder??? 

Themenstarteram 5. März 2010 um 19:23

ja das ist ein Mercedes Händler . und wir haben ihn gesagt das wir eine avangarde wollen und der avangarde war uns zu teuer da haben wir ihn gesagt das ein elegance dan passt und dan hat er einen gezeigt und da ist nichts gestanden kein elegance und auch kein klasic. und jetzt ist es da und ein klasic

Habt ihr was Schriftliches, nen Kaufvertrag oder so? Was steht darin. Wenn ihr keinen Vertrag habt, dann sag einfach du hättest Interesse gehabt, aber nicht an dem Wagen. Wenn der Wagen aber zugelassen ist, dann hat dein Vater sienen Ausweis oder Gewerbenachweis dem Händler ausgehändigt, damit der Wagen zugelassen werden kann. Dann geht jeder davon aus, daß dein Vater den Wagen gesehen und akzeptiert hat. Dann sieht es schlecht aus. Es gibt hier ein altes Sprichwort:" Augen auf oder Beutel auf".

Das hilft euch ja nicht viel, aber redet noch einmal mit dem Händler. Besonders über die Schäden am Fahrzeug. Nachträglich ist es zwar schwer, aber versuch es.  

am 5. März 2010 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von 0nafanja0

ja genau. was sinnvolles brauche ich bitte.

hallo,

wenn es einen Kaufvertrag gibt, muß der Wagen bei Übernahme mit den schriftlich genannten Daten übereinstimmen. Es gilt primär: der schriftliche Inhalt des Kaufvertrages als Vertragsdokument ist gültig

Weicht der Wagen von der verbindlichen Beschreibung ab, kann das Geschäft wegen "Nichteinhalten zugesicherter Eigenschaften" rückabgewickelt werden. Dazu gehören auch verdeckten Mängel, die erst zu einem späterer Zeitpunkt entdeckt werden.

In einigen dubiosen Gebrauchtwagengeschäften werden nämlich falsche Versprechungen über Zustand und Ausstattungen gemacht, die nicht im Vertrag explizit beschrieben und damit hinfällig sind.

Es ist also wichtig, den Kaufvertrag sorgfältig zu prüfen, da mündliche Versprechungen oder Beschreibungen in der Regel vor Gericht keinen Bestand haben.

Im besagten Fall lohnt es sich ggf., einen Sachverständigen oder Rechtsbeistand um Beratung zu bitten.

cheers

D-AMUR

...wenn nichts dran steht ist es immer ein "Classic".

Sonst steht eben "Elegance" oder "Avantgarde" an der Seite dran.

Also wenn bei der Besichtigung nichts dran stand an der Seite war es ein "Classic" und der Verkäufer hat euch das richtige Auto verkauft oder zumindest Euch nicht betrogen.

LG derAlex

Also noch einmal: Dein Vater war bei einer Mercedes-Niederlassung bzw. Händler und wollte einen gebrauchten C, der nach seinen Vorstellung nicht so vor Ort war. Also meinte dein Vater, dass es ein Elegance sein soll?! Habe ich das korrekt verstanden? Nun aber ist es ein Classic geworden?

Wenn das so ist, denke ich, dass du zum Händler gehst und ihm alles schilderst, wenn dies auch wirklich so ausgemacht war.

Danke und viele Grüße

Matthias et maintenant: Alors on danse. :D

Ich schließe mich den Vorrednern an. Es ist sehr schwierig, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Bei einigen Verkaufsaktionen von Gebrauchtwagen gibt es ein Rückgaberecht für eine bestimmte Zeit.

Dein Vater wird bestimmt einen Vertrag haben. Da muss es geregelt sein. Zur Not würde ich einen Anwalt bemühen, wenn Du aus dem Vertrag selber nicht schlau wirst.

Alles Gute.

Themenstarteram 5. März 2010 um 19:44

ja einen Bestellvertrag gibt es aber ein Kaufvertrag gibt es nicht. aber das Auto ist schon auf ihn zugelassen.

Themenstarteram 5. März 2010 um 19:49

er hat einen Verbindliche Bestellung. sonst nichts

Hallo.

Ich befürchte, dass Du rechtlichen Beistand durch einen Anwalt brauchen wirst. Der kann dann erstmal klären, was für ein Vertrag vorliegt.

Aber ohne eine Vollmacht von Deinem Vater kann das Auto eigentlich nicht auf Ihn zugelassen werden. Hat er sowas denn unterschrieben? Irgendwie läuft das ganz unglücklich.

Wünsche euch viel Erfolg.

Themenstarteram 5. März 2010 um 19:54

der hat nur das Brief gehabt und selber zugelassen

Der Bestellvertrag gilt als Kaufvertrag. Wenn es ein Rückgaberecht geben sollte, ist es egal, dass das Auto schon auf Deinen Vater zugelassen ist. Schau mal in den Bestellvertrag. Du kannst den Vertrag auch einscannen und als Anhang einstellen, dann kann man vielleicht die entscheidende Stelle finden.

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