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Benachrichtigung über abgelaufenen Bewohnerparkausweis wurde versäumt -> Strafzettel bekommen

Themenstarteram 22. August 2017 um 17:40

Ich habe letztes Jahr das erste mal einen Bewohnerparkausweis für meinen Bezirk in Stuttgart beantragen müssen. In dem Antrag habe ich ein Häckchen gesetzt bei der Option, dass ich per e-mail benachrichtigt werde, 6 Wochen bevor der Parkausweis abläuft.

Darauf habe ich mich verlassen.

Heute habe ich einen Strafzettel an meinem Motorrad gehabt, wegen parken ohne Parkschein länger als 3 Stunden, was mich sehr gewundert hat. Daheim habe ich dann auf meinem Ausweis (dieser muß an Zweirädern nicht angebracht werden) gesehen das er abgelaufen ist, ohne das ich darüber benachrichtigt wurde.

Ich finde das eine Sauerei.

Meines wissens kann ich Einspruch gegen den Strafzettel einlegen, muß aber ggfs. Verwaltungsgebühren zahlen wenn die Stadt entscheidet, dass die Strafe rechtmäßig ist.

Ich kann nicht beweisen das ich das Häkchen gesetzt habe um vor dem Ablauf des Ausweises benachrichtigt zu werden aber ich bin mir 100% sicher das ich das getan habe.

Der Strafzettel beläuft sich auf 30 Euro. Die Gebühren, die ich evtl. Zahlen müsste, wenn mein Einspruch abgelehnt wird, belaufen sich nochmal auf ca. 30 Euro.

Würdet ihr das Risiko eingehen und Einspruch einlegen und die Gründe erläutern?

Hart jemand sonst noch Tips für mich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen: Ihr seid die Klügsten und die Besten und habt noch nie einen (unbewussten) Fehler gemacht. Wenn ihr im Supermarkt einkaufen geht, reißt ihr dann auch jede Lebensmittelpackung auf, um dran zu riechen? Könnte ja trotz noch nicht überschrittenem Haltbarkeitsdatum verdorben sein... Nein, ihr verlasst euch auf das, was auf der Packung steht.

Welchen Rechtswert hat so eine E-Mail ?

Ich denke keinen, das ist auch gut so.

Ein Aufdruck auf eine Verpackung dagegen ist verbindlich.

Deshalb kann man das Produkt auch hinterher reklamieren wenn man zu Hause feststellt das es bereits verdorben ist oder auch ansonsten nicht dem auf der Verpackung aufgedruckten entspricht.

Insofern hinkt dein Vergleich ein wenig.

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Hallo,

Ein wenig selber drum kümmern sollte man sich schon.

Seelze 01

am 22. August 2017 um 18:24

Eine nicht Erhalten einer Email als Beweismittel ? ? ? seltsame Idee.

Das die Mail nicht angekommen ist kann zig verschiedene Gründe haben.

Ich sehe so eine Benachrichtigung als Service, der aus was immer für welchen Gründen nicht funktioniert hat.

am 22. August 2017 um 19:03

Eine Email ist nichts verbindliches. Vielleicht hast du damals die falsche Adresse angegeben oder sie haben sich beim Eintragen vertippt, die Email war auf der Spam Liste oder was auch immer.

Kurzum, auch in Deutschland wird eine Email kein rechtsverbindliches Benachrichtigungssystem zu sein. Ein bischen selber mitdenken hat noch niemandem geschadet und da heute doch jeder ein Apfel oder Roboter Telefon sein eigen nennt, kann man sich den Termin auch selber setzen.

Also bezahlen, unter Dumm gelaufen verbuchen und Termin fürs nächste mal setzen

Du musst dich schon selbst um einen gültigen Ausweis bemühen, wie auch immer du das anstellst. Alles andere ist nur ein nettes Goodie, auf das du keinerlei Anspruch hast. Und von Sauerei so weit entfernt wie sonst was...

am 23. August 2017 um 3:43

Die Mail kann auch im Spamordner gelandet sein. Aber am Ende bist du allein fuer den Parkausweis verantwortlich wegen der gueltigkeit.

Soweit ich weiß, steht die Gültigkeit auf dem Ausweis........,

den er nicht ständig vor Augen hat, da er diesen nicht am Motorrad anbringen muss.

Ich vermute mal, dass er in der Schublade liegt.

@TE

Dir rate ich die Strafe zu zahlen, da der Strafzettel rechtens ist und du dir lieber einen Termin in deinen Kalender zum Thema Verlängerung des Anwohnerparkausweises machst.

Nur du allein bist dafür verantwortlich einen gültigen Ausweis zu haben und diesen auch zu verlängern.

Wie funktioniert das mit einem Bike wenn der Ausweis nicht angebracht werden muss ? Wird das Kennzeichen online abgefragt ?

Nö. Das gibt eine Verwarnung, den Ausweis reicht man später nach.

Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen: Ihr seid die Klügsten und die Besten und habt noch nie einen (unbewussten) Fehler gemacht. Wenn ihr im Supermarkt einkaufen geht, reißt ihr dann auch jede Lebensmittelpackung auf, um dran zu riechen? Könnte ja trotz noch nicht überschrittenem Haltbarkeitsdatum verdorben sein... Nein, ihr verlasst euch auf das, was auf der Packung steht.

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen

Die haben aber im großen und ganzen Recht.

Wie wärs denn mal mit der so oft und gerne propagierten Eigenverantwortung?

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen: Ihr seid die Klügsten und die Besten und habt noch nie einen (unbewussten) Fehler gemacht. Wenn ihr im Supermarkt einkaufen geht, reißt ihr dann auch jede Lebensmittelpackung auf, um dran zu riechen? Könnte ja trotz noch nicht überschrittenem Haltbarkeitsdatum verdorben sein... Nein, ihr verlasst euch auf das, was auf der Packung steht.

Welchen Rechtswert hat so eine E-Mail ?

Ich denke keinen, das ist auch gut so.

Ein Aufdruck auf eine Verpackung dagegen ist verbindlich.

Deshalb kann man das Produkt auch hinterher reklamieren wenn man zu Hause feststellt das es bereits verdorben ist oder auch ansonsten nicht dem auf der Verpackung aufgedruckten entspricht.

Insofern hinkt dein Vergleich ein wenig.

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 23. August 2017 um 09:22:20 Uhr:

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen

Die haben aber im großen und ganzen Recht.

Wie wärs denn mal mit der so oft und gerne propagierten Eigenverantwortung?

Sorry, aber das ist ein Klingonenkreuzer-Argument. Man kann nicht immer alle Eventualitäten absehen. Ich sage auch gar nicht, dass der TE alles Mögliche dafür getan hat, den Termin nicht zu versäumen. Aber es war aus seiner Sicht eben ausreichend und darum ärgerlich, dass die Benachrichtigung nicht funktioniert hat.

Warum bietet die Stadt Stuttgart die Möglichkeit zur Benachrichtigung an? Als Sicherheit für den Antragsteller, die Frist nicht zu versäumen? Oder nur zum Spaß, weil man auf dem Formular noch ein bisschen Platz hatte? Wenn es nicht funktioniert, dann ist das anzuhakende Kästchen nicht nur unnötig, sondern sogar irreführend. Man gibt dem Antragsteller das Gefühl, er müsse sich nicht weiter kümmern, weil er ja benachrichtigt wird.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TE auch seinen Spam-Ordner überprüft hat. Das wiederum liegt nämlich im Bereich seiner Sorgfaltspflicht.

Solche Anträge werden doch bestimmt abgelegt - vielleicht kann man da ja Einsicht bekommen?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2017 um 09:33:45 Uhr:

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen: Ihr seid die Klügsten und die Besten und habt noch nie einen (unbewussten) Fehler gemacht. Wenn ihr im Supermarkt einkaufen geht, reißt ihr dann auch jede Lebensmittelpackung auf, um dran zu riechen? Könnte ja trotz noch nicht überschrittenem Haltbarkeitsdatum verdorben sein... Nein, ihr verlasst euch auf das, was auf der Packung steht.

Welchen Rechtswert hat so eine E-Mail ?

Ich denke keinen, das ist auch gut so.

Ein Aufdruck auf eine Verpackung dagegen ist verbindlich.

Deshalb kann man das Produkt auch hinterher reklamieren wenn man zu Hause feststellt das es bereits verdorben ist oder auch ansonsten nicht dem auf der Verpackung aufgedruckten entspricht.

Insofern hinkt dein Vergleich ein wenig.

Die (nicht vorhandene) E-Mail hat keinen Rechtswert. Aber der unterschriebene Antrag auf einen Parkausweis hingegen schon.

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