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Benachrichtigung über abgelaufenen Bewohnerparkausweis wurde versäumt -> Strafzettel bekommen

Themenstarteram 22. August 2017 um 17:40

Ich habe letztes Jahr das erste mal einen Bewohnerparkausweis für meinen Bezirk in Stuttgart beantragen müssen. In dem Antrag habe ich ein Häckchen gesetzt bei der Option, dass ich per e-mail benachrichtigt werde, 6 Wochen bevor der Parkausweis abläuft.

Darauf habe ich mich verlassen.

Heute habe ich einen Strafzettel an meinem Motorrad gehabt, wegen parken ohne Parkschein länger als 3 Stunden, was mich sehr gewundert hat. Daheim habe ich dann auf meinem Ausweis (dieser muß an Zweirädern nicht angebracht werden) gesehen das er abgelaufen ist, ohne das ich darüber benachrichtigt wurde.

Ich finde das eine Sauerei.

Meines wissens kann ich Einspruch gegen den Strafzettel einlegen, muß aber ggfs. Verwaltungsgebühren zahlen wenn die Stadt entscheidet, dass die Strafe rechtmäßig ist.

Ich kann nicht beweisen das ich das Häkchen gesetzt habe um vor dem Ablauf des Ausweises benachrichtigt zu werden aber ich bin mir 100% sicher das ich das getan habe.

Der Strafzettel beläuft sich auf 30 Euro. Die Gebühren, die ich evtl. Zahlen müsste, wenn mein Einspruch abgelehnt wird, belaufen sich nochmal auf ca. 30 Euro.

Würdet ihr das Risiko eingehen und Einspruch einlegen und die Gründe erläutern?

Hart jemand sonst noch Tips für mich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.

An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal...") klopfen: Ihr seid die Klügsten und die Besten und habt noch nie einen (unbewussten) Fehler gemacht. Wenn ihr im Supermarkt einkaufen geht, reißt ihr dann auch jede Lebensmittelpackung auf, um dran zu riechen? Könnte ja trotz noch nicht überschrittenem Haltbarkeitsdatum verdorben sein... Nein, ihr verlasst euch auf das, was auf der Packung steht.

Welchen Rechtswert hat so eine E-Mail ?

Ich denke keinen, das ist auch gut so.

Ein Aufdruck auf eine Verpackung dagegen ist verbindlich.

Deshalb kann man das Produkt auch hinterher reklamieren wenn man zu Hause feststellt das es bereits verdorben ist oder auch ansonsten nicht dem auf der Verpackung aufgedruckten entspricht.

Insofern hinkt dein Vergleich ein wenig.

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Es geht hier um die Ausrede, es gäbe eine e-Mail! Das ist unzulässig und hat keinen Wert!

Wie lange soll denn noch für diesen Quatsch diskutiert werden?

Ich kenne Leute, de legen sich jeden Woche eine neue e_mail Adesse zu. Nur mal so am Rande.

Eigentlich war es danach eigentlich erledigt.....

Link

Und dann ist die Vollkaskofraktion aus dem Bett gekrabbelt......

Also ich lese da nichts von einer Benachrichtung bei Ablauf: http://www.stuttgart.de/bewohnerparkausweis

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. August 2017 um 11:47:13 Uhr:

Hallo, debiler,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. August 2017 um 11:47:13 Uhr:

Zitat:

@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:

Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.

so mancher Fahrzeughalter wird von seinem Autohaus informiert, wenn die HU fällig ist.

Ist das Autohaus dann für eine Anzeige bzw. Verwarnung verantwortlich, wenn diese Benachrichtigung mal nicht stattfindet und der Halter den Termin versäumt?

Viele Grüße,

Uhu110

Das Beispiel mit dem Autohaus hinkt ein bisschen. Besser wäre folgendes: Du bringst dein Auto zum TÜV. Die bieten dir an, dich in zwei Jahren telefonisch 6 Wochen vor Ablauf deiner HU zu erinnern, wenn du dafür einen Wisch ausfüllst. "Super", denkst du. "Dann brauche ich mich da ja nicht mehr extra drum zu kümmern." Der Anruf kommt aber nicht und du bekommst ein Knöllchen. Machst du dem TÜV dann keinen Vorwurf? Ist doch kacke. Wozu die Benachrichtigung anbieten, wenn sie nicht funktioniert?

Schon mal auf die Idee gekommen den Sachbearbeiter anzurufen und ihm dein Anliegen vernünftig und freundlich zu schildern?

 

Sprich, ich dachte ich bekomme rechtzeitig bescheid, da kam nix, dadurch verpennt zu verlängern was aber jetzt nachgeholt wird.

 

Mich würde es wundern, wenn da kein Verständnis aufkommt und die Knolle gelöscht wird. Natürlich ohne Rechtsanspruch, aber weg ist weg.

 

Der telefonische Versuch ein Gespräch zu führen ist auch kein Widerspruch der weitere Kosten verursacht.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 23. August 2017 um 12:13:31 Uhr:

Schon mal auf die Idee gekommen den Sachbearbeiter anzurufen und ihm dein Anliegen vernünftig und freundlich zu schildern?

Sprich, ich dachte ich bekomme rechtzeitig bescheid, da kam nix, dadurch verpennt zu verlängern was aber jetzt nachgeholt wird.

Mich würde es wundern, wenn da kein Verständnis aufkommt und die Knolle gelöscht wird. Natürlich ohne Rechtsanspruch, aber weg ist weg.

Der telefonische Versuch ein Gespräch zu führen ist auch kein Widerspruch der weitere Kosten verursacht.

Eine Stimme der Vernunft, danke! So würde ich das ganze auch handhaben.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 23. August 2017 um 12:09:04 Uhr:

Also ich lese da nichts von einer Benachrichtung bei Ablauf: http://www.stuttgart.de/bewohnerparkausweis

Doch, wenn du den Online-Antragsprozess (Erstantrag) startest, dann gibt es genau diese Checkbox.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 23. August 2017 um 12:09:04 Uhr:

Also ich lese da nichts von einer Benachrichtung bei Ablauf: http://www.stuttgart.de/bewohnerparkausweis

Doch, ich habe mal den Antrag gezogen, da kann man tatsächlivh ein Hackchen setzen.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 23. August 2017 um 12:09:04 Uhr:

Also ich lese da nichts von einer Benachrichtung bei Ablauf: http://www.stuttgart.de/bewohnerparkausweis

Ist im Online-Antrag direkt zu finden.

Online-Antrag

Interessant ist noch die Auswahl, wie lange der Ausweis gelten soll, von 3 Monaten-2 Jahre.

In Berlin machen die Ämter sowas nicht. Dort gibt es keine Eingrenzung. Der Ausweis ist 2 Jahre gültig und fertig und kostet einen lächerlichen Betrag.

zum Thema:

Ich tippe auf einen Tippfehler in der eMail-Adresse oder die eMail ist im Spamordner.

Aha, habe ich nicht gemacht. Asche auf meinen Holzkopf oder so.

Themenstarteram 23. August 2017 um 14:47

Der Parkausweis wird nicht am Motorrad angebracht. Er war abgeheftet in einem Ordner.

Mir ist klar das ich letztendlich die Verantwortung trage aber wozu dieser Service, wenn er nicht funktioniert?

Dann sollte man gar keinen anbieten.

Mir ist auch klar das ich keine Beweise habe sondern nur mein Wort und das es dann an der Behörde liegt ob die mir glauben.

Ich habe die Bestätigungs-Mail erhalten, dass mein Ausweis-Antrag eingegangen ist, meine e-mail Adresse war also korrekt und im Spam-Ordner war nichts. Das ich keine Benachrichtigung über den Ablauf des Ausweises erhalten habe, war definitiv deren Fehler.

Ich habe das Bußgeld gerade überwiesen und damit ist die Sache gegessen.

edit: soweit ich das gegoogelt habe kann man da nicht einfach am Telefon den Sachverhalt klären. Die einzige Möglichkeit ist über den offiziellen Weg Einspruch einzulegen.

Das Amt für den Parkausweis werde ich trotzdem anrufen und sie darauf hinweisen das ihr System nicht funktioniert.

Zitat:

@martin-m81 schrieb am 23. August 2017 um 16:47:12 Uhr:

 

Das Amt für den Parkausweis werde ich trotzdem anrufen und sie darauf hinweisen das ihr System nicht funktioniert.

Das bringt nichts. Besser ist eine schriftliche Beschwerde über den Amtsleiter. Am Telefon kann man viel erzählen - sagt einer, der sich damit auskennt.

am 24. August 2017 um 8:07

Normaler Weise sollte auf dem Ausweis doch stehen, wie lange der gültig ist oder?

Ich fürchte auf den 30 Euro bleibst Du sitzen. Du solltest aber bei dem Amt, das Dir den Ausweis ausgestellt hat auf jeden Fall nachfragen, warum Du keine Nachricht erhalten hast und ob es eine Möglichkeit gibt, die Strafe abzuwenden.

Vermutlich willst Du die Parklizenz ja weiter behalten oder?

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