ForumPhaeton
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. Beim Kauf gleich mal zwei Kardinalfehler begangen....

Beim Kauf gleich mal zwei Kardinalfehler begangen....

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 29. August 2015 um 9:26

.....ich könnt mich ja mal sowas von ärgern! Aber nicht das ich beim Kauf gleich mal zwei schwere Defekte am Phaeton übersehen habe, sondern das ich so einen "Gentleman Lowrider" nicht schon viel früher erstanden habe.

Und damit möcht ich mich auch gleich kurz vorstellen. Name: Frank, Bj:63, wohnhaft: Wedmark bei Hannover.

Ich restauriere seit meiner frühesten Jugend Motorräder sowie englische Oldtimer. Bedeutet "schrauben" ist mir nicht ganz unbekannt, allerdings wird das nicht uneingeschränkt für den Phaeton gelten!

Mich haben bisher wenige Fahrzeuge so Begeistert wie dieser, und wenn ich hier nicht auf die sehr gute Hilfestellung aller User in diesem Forum gestoßen wäre (besonders natürlich zu erwähnen Zottel und würmchen, unglaublich dieses Detailwissen) hätte ich wahrscheinlich nicht zugeschlagen.

Was haben wir gekauft: Phaeton , 2009, 145.000km, Weiß, mittlere Ausstattung, warum schreibe ich wir, ich hab den Wagen für meinen Sohn gekauft, es sollte ein sicherer Wagen sein und mehr als hier an Airbags verbaut ist geht wohl kaum.

Zu den Kardinalfehlern: Trotz lesen fast aller Berichte hier über den Phaeton habe ich beim Kauf nicht die hinteren LED Blinker kontrolliert. Und klar, 20% der LED´s natürlich defekt, aber dank der Berichte hier die Gehäuse schon geöffnet und neue LED´s eingesetzt.

Der zweite Fehler: Abstehende Türschutzleisten unten, Aussage Verkäuer: die müssen nur wieder richtig angebracht werden. Genau die Texte hatte ich noch nicht gelesen, was nach 6 Jahren da schon an Halterungen weggerostet ist, ist schon ein wenig ernüchternd! Aber ist hier ja schon reichlich diskutiert worden, warum wieso u.s.w.

Kurzum, ein klasse Wagen wir sind nach wie vor begeistert. Eine Liste was geprüft und gewechselt werden soll ist schon erstellt und ich hoffe in ca. 2 Wochen ein Termin bei Zottel machen zu können.

Gruß an alle

Frank

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. August 2015 um 9:26

.....ich könnt mich ja mal sowas von ärgern! Aber nicht das ich beim Kauf gleich mal zwei schwere Defekte am Phaeton übersehen habe, sondern das ich so einen "Gentleman Lowrider" nicht schon viel früher erstanden habe.

Und damit möcht ich mich auch gleich kurz vorstellen. Name: Frank, Bj:63, wohnhaft: Wedmark bei Hannover.

Ich restauriere seit meiner frühesten Jugend Motorräder sowie englische Oldtimer. Bedeutet "schrauben" ist mir nicht ganz unbekannt, allerdings wird das nicht uneingeschränkt für den Phaeton gelten!

Mich haben bisher wenige Fahrzeuge so Begeistert wie dieser, und wenn ich hier nicht auf die sehr gute Hilfestellung aller User in diesem Forum gestoßen wäre (besonders natürlich zu erwähnen Zottel und würmchen, unglaublich dieses Detailwissen) hätte ich wahrscheinlich nicht zugeschlagen.

Was haben wir gekauft: Phaeton , 2009, 145.000km, Weiß, mittlere Ausstattung, warum schreibe ich wir, ich hab den Wagen für meinen Sohn gekauft, es sollte ein sicherer Wagen sein und mehr als hier an Airbags verbaut ist geht wohl kaum.

Zu den Kardinalfehlern: Trotz lesen fast aller Berichte hier über den Phaeton habe ich beim Kauf nicht die hinteren LED Blinker kontrolliert. Und klar, 20% der LED´s natürlich defekt, aber dank der Berichte hier die Gehäuse schon geöffnet und neue LED´s eingesetzt.

Der zweite Fehler: Abstehende Türschutzleisten unten, Aussage Verkäuer: die müssen nur wieder richtig angebracht werden. Genau die Texte hatte ich noch nicht gelesen, was nach 6 Jahren da schon an Halterungen weggerostet ist, ist schon ein wenig ernüchternd! Aber ist hier ja schon reichlich diskutiert worden, warum wieso u.s.w.

Kurzum, ein klasse Wagen wir sind nach wie vor begeistert. Eine Liste was geprüft und gewechselt werden soll ist schon erstellt und ich hoffe in ca. 2 Wochen ein Termin bei Zottel machen zu können.

Gruß an alle

Frank

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Glückwunsch und allzeit gute Fahrt wünsche ich Dir!

Wie hast Du denn das Gehäuse geöffnet um die LEDs zu tauschen?

Themenstarteram 29. August 2015 um 10:03

hab das ähnlich aufgesägt wie in diesem Beitrag:

http://www.motor-talk.de/.../...ker-teilweise-defekt-t5279579.html?...

besten Dank noch mal PlaybackV8,

bei mir waren allerdings tatsächlich die smd LED´s selbst ausgefallen.

Auch von mir Glückwunsch zum Kauf und allzeit knitterfreie Fahrt.

Du Frank, hast du vielleicht auch ein Bild von der Tür, mit der abmontierten Leiste? Mich würde mal interessieren, ob das darunter etwas besser ausschaut.

Glückwunsch, so einen Papa wünscht man sich doch :-)

Themenstarteram 29. August 2015 um 13:53

@Trandy,

sorry, leider hab ich keine Bilder ohne Leiste gemacht,

aber ich denke ich kann Dich da beruhigen. Unter der Leiste

ist alles in Ordnung, keine Oxidation oder Lackabplatzer, zumindest bei unserem. Soweit ich das aufgenommen habe sind bei der Produktion der Türleisten verschiedene Metalle verwendet worden die hübsch miteinander reagieren. Daher rosten die Halterungen der Leiste auf und es ergibt diesen hässlichen Abstand zur Tür.

Merci! Hat meiner nämlich auch und es ist die Frage aufgekommen, ob man lieber bei VW alle Türen nachlackieren (1.000 - 2.000 € mit Kulanz) lässt, oder lediglich die Leisten (pro Stück ~50 €) erneuert.

am 29. August 2015 um 17:45

Hallo aus Unterlüß bzw. Müden/Örtze :)

wenn Du das Auto nicht privat gekauft hast,gibt ja da noch die Möglichkeit Übergabemängel zu beanstanden beim Verkäufer.

Laut neuerem BGH-Urteil muß der Händler,an eine Privatperson 2 Jahre nach Kauf für Übergabemängel haften.:D:D

Was die Leisten angeht würde ich Dir empfehlen bei der GMD mal wegen eines Kulanzantrages anzufragen(Kontaktperson Herrn Mai,der kennt sich bei der GMD damit gut aus) ,da dein Fahrzeug erst 6 Jahre alt ist,wird es sicher eine höhere Beteiligung seitens VW geben bzw.dein Verkäufer müsste für die Sache eigentlich beheben lassen.

Bei mir hat die GMD vor einem Jahr 75% des Schadens übernommen,der Rest der VW-Händler bei dem ich das Auto gekauft habe.:p:p:p:p

gruss

Uwe

am 30. August 2015 um 6:35

Zitat:

@uwe1967 schrieb am 30. August 2015 um 07:26:20 Uhr:

wenn Du das Auto nicht privat gekauft hast,gibt ja da noch die Möglichkeit Übergabemängel zu beanstanden beim Verkäufer.

Laut neuerem BGH-Urteil muß der Händler,an eine Privatperson 2 Jahre nach Kauf für Übergabemängel haften.:D:D

Was die Leisten angeht würde ich Dir empfehlen bei der GMD mal wegen eines Kulanzantrages anzufragen(Kontaktperson Herrn Mai,der kennt sich bei der GMD damit gut aus) ,da dein Fahrzeug erst 6 Jahre alt ist,wird es sicher eine höhere Beteiligung seitens VW geben bzw.dein Verkäufer müsste für die Sache eigentlich beheben lassen.

Bei mir hat die GMD vor einem Jahr 75% des Schadens übernommen,der Rest der VW-Händler bei dem ich das Auto gekauft habe.:p:p:p:p

gruss

Uwe

Der Herr Mai (an dieser stelle sei gelobt) ist wirklich n guter. Habe mit ihm auch schon bzgl den GMD Nummer Tafel ding ding bums telefoniert. Tag drauf waren die da :-)

Uwe, was für ein neues BGH Urteil? Von wann?

Themenstarteram 30. August 2015 um 6:51

@DMiX,

auch beste Grüße nach Unterlüß/Müden/Örtze.

@uwe 1967,

besten Dank für den Hinweis, hab aber privat gekauft, die 1500,- bis 2000,-€ wollt ich dann doch sparen für event. Reparaturen, gelle.

Das mit dem Kulanzantrag werd ich probieren, wobei es mir aber auch darum ging ob man die Rücklichter überhaupt für 15,-€ wieder sauber zum laufen bringt.

@tok85,

meine bisherige aktuelle Information ist da dazu, das ein Händler auch in der Vergangenheit Grundsätzlich 2 Jahre Garantie geben musste, nur konnten das alle Händler in Ihren AGB´s auf 1 Jahr verkürtzen, genau dies ist per neuestem BGH Urteil aus 04/2015 (Az.: VIII ZR 104/14) nicht mehr gestattet. Die meisten Händler haben das noch nicht geändert, somit ist der Kaufvertrag anfechtbar.

am 30. August 2015 um 7:44

Hmm, hört sich gut an. Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum es nun immer mehr Autos gibt die "im Kundenauftrag" zu verkaufen sind. Der Kunden Auftrag ist halt dann die Frau von Ali.

Zitat:

@Franko-GL1000 schrieb am 30. August 2015 um 08:51:38 Uhr:

...

@tok85,

meine bisherige aktuelle Information ist da dazu, das ein Händler auch in der Vergangenheit Grundsätzlich 2 Jahre Garantie geben musste, nur konnten das alle Händler in Ihren AGB´s auf 1 Jahr verkürtzen, genau dies ist per neuestem BGH Urteil aus 04/2015 (Az.: VIII ZR 104/14) nicht mehr gestattet. Die meisten Händler haben das noch nicht geändert, somit ist der Kaufvertrag anfechtbar.

Genau dieser (Trug-) Schluss lässt sich nach einem ersten Überlesen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14 so gerade nicht entnehmen!

In dem entschiedenen Fall ging es um sich widersprechende AGB-Regelungen (einmal verkürzte Verjährung bei Sachmangelhaftung und einmal regelgemäße Verjährung für Schadenersatzansprüche). Also eine an sich schon eher außergewöhnliche Konstellation der tatsächlichen Begebenheit in diesem (Einzel-) Fall.

(Allein die Reproduktion dieser Konstellation bedürfte schon einiger "Anstrengung".)

Letztlich erscheint es den Ausführungen des BGH nach so, dass in diesem Fall vorhandene AGB an eine damals neu auftretende rechtliche Begebenheit angepasst wurden, ohne den Gesamtkontext erneut zu überprüfen und entsprechend zu wahren. Und so trifft nun einem grds. dem Verwender das Risiko, dass etwaige Fehler (so auch Logik und Verständnis) zu seinen Lasten gehen.

 

Die Thematik "im Kundenauftrag" ist dagegen noch einmal eine gänzlich andere.

 

Themenstarteram 30. August 2015 um 13:21

@alex.miamorsch,

die Konstellation ist meiner Meinung nach schon recht häufig gegeben.

In den meisten Kaufverträgen sind in den AGB´s 2 Jahre festgehalten und handschriftlich wird auf Seite 1 das Ganze auf 1 Jahr begrenzt, zumindest schon so geshen.

Ich gebe allerdings zu, das ich mir keine 12 Seiten BGH Urteil antue. Also ich denke ebenso, das es hierzu keine

pauschale garantierte Festlegung gibt sondern eher jeder Fall individuell zu behandeln ist.

Mir scheint Du befasst Dich öfter mit BGH Urteilen, somit bin ich immer Dankbar für korrekte tierfergreifende Informationen.

Zitat:

@Franko-GL1000 schrieb am 30. August 2015 um 15:21:40 Uhr:

@alex.miamorsch,

die Konstellation ist meiner Meinung nach schon recht häufig gegeben.

In den meisten Kaufverträgen sind in den AGB´s 2 Jahre festgehalten und handschriftlich wird auf Seite 1 das Ganze auf 1 Jahr begrenzt, zumindest schon so geshen. ...

Aber genau dies ist eine komplett abweichende Situation.

BGH-Fall:

Verkürzte Verjährungsfrist für Sachmangelgewährleistung sowie parallel dazu andere Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche (zwei "Thematiken"). Im Fall vom Schadenersatz (aufgrund eines Sachmangels) widersprechen sich die AGB-Regelungen somit; gem. § 307 BGB insb. für Verbraucher nicht zumutbar.

Kurz:

Es war eine Sachmangelhaftung (theoretisch) nach AGB verjährt, der jedoch begründete Schadenersatzanspruch aufgrund anderslautender AGB wiederum nicht. Und genau das geht nach Auffassung des BGH gerade nicht.

(Übrigens auch nach der Vorinstanz nicht, welche jedoch dann eine einheitliche verkürzte Verjährungsfrist angenommen hat.)

Dein Fall:

Es gibt einmal AGB-Regelungen und dazu eine abweichende individuelle Vereinbarung (zu derselben "Thematik"). Dafür gibt es bereits die Regelung des § 305b BGB, welcher der Individualabrede uneingeschränkten Vorrang gewährt.

Zitat:

... Ich gebe allerdings zu, das ich mir keine 12 Seiten BGH Urteil antue. Also ich denke ebenso, das es hierzu keine

pauschale garantierte Festlegung gibt sondern eher jeder Fall individuell zu behandeln ist.

Mir scheint Du befasst Dich öfter mit BGH Urteilen, somit bin ich immer Dankbar für korrekte tierfergreifende Informationen.

Ich habe das Urteil, zugegebenermaßen, auch nur flüchtig quergelesen. Eins tiefgründiges Studium habe ich mir auch erspart (gerade auch im Hinblick auf die Querverweise/Fundstellen).

Ansonsten habe ich hin und wieder mal damit zu tun und "muss" auch entsprechende Urteile/Entscheidungen lesen (dann allerdings auch regelmäßig auch mit Tiefgang).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. Beim Kauf gleich mal zwei Kardinalfehler begangen....