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Beim Blinken soll der Nebelscheinwerfer mit angehen

Opel Zafira C Tourer
Themenstarteram 24. Februar 2017 um 11:20

Hallo Leute, ist es möglich das der jeweilige Nebelscheinwerfer mit angeht beim Blinken? Also rechts blinken und rechter Nebler geht mit an und andersrum auch, was muss ich da machen.

Gruß Stefan

Beste Antwort im Thema

Na er wirds sicher als Abbiegelicht haben wollen. @butzimondeo: Hardwareseitig ist sicher was machbar, Softwareseitig glaube ich eher nicht. Dafür fehlt den Neblern die Zulassung...

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und hier was erlaubt ist.

http://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm

Da ist immer nur von Paaren die Rede!

Mh, das heißt du setzt den Teil den du im Internet findest und wo kein Abbiegelicht drin behandelt wird vor die Zulassung durch den Hersteller?

 

Den Fakt ist, Abbiegelicht ist nur auf einer Seite und es ist zulässig, es wird ja verbaut.

 

Beispiel skoda

 

https://youtu.be/5tF2popPj6Y

Zitat:

Mh, das heißt du setzt den Teil den du im Internet findest und wo kein Abbiegelicht drin behandelt wird vor die Zulassung durch den Hersteller?

Den Fakt ist, Abbiegelicht ist nur auf einer Seite und es ist zulässig, es wird ja verbaut.

Naja, "der Teil, den ich im Internet finde" ist aus der StVZO. Also, mir reicht das, um es ernstzunehmen. Dort habe ich auch noch ein paar andere Punkte gefunden, die das Ansinnen des Themenstarters eher schwierig gestalten werden.

Ob man das mit einer irgendwie gearteten Sonderzulassung umgehen kann , weiss ich nicht, aber natürlich steht es jedem frei, das zu versuchen....

Themenstarteram 26. Februar 2017 um 18:33

Ich werd mal zum FOH gehen und fragen was es kostet orginale Abbiegelichter rein rein zu machen

Was meinst du mit original Abbiegelichter. Mit original verstehe ich den Wechsel der Hauptscheinwerfer, da dort im original das Abbiegelicht integriert ist. Wenn das so ist, wird es sehr teuer?

Hauptscheinwerfer klingt nie günstig. Aber da es ja teilweise bei anderen Herstellern über die Nsw gelöst wird (die dann natürlich dafür geprüft wurden) gibt es evtl auch eine Nachrüst-Lösung von drittanbietern?

 

@Talker271

 

Ich bestreite ja gar nicht was in deinem Teil der StVZO steht, nur gehört auch die Vollständigkeit auch zur richtigen Interpretation. Bei dir sind Hauptscheinwerfer, Fernscheinwerfer und Nsw beschrieben, die richtigerweise nur paarweise betrieben werden dürfen. Aber Suchscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer, Kurvenlicht ect fallen eindeutig nicht dadrunter, da sie ja auch einzeln vorhanden sein dürfen. Da muss es noch einen Abschnitt zu geben.

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