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Bei Neufahrzeug für Anfänger, ab wann SF 1/2 Klasse angeben?

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 21:29

Hallo liebe Community,

 

ich bin am Rätseln und bekomme im WWW einfach nicht die richtige Antwort.

Folgendes:

 

Ich bin im Besitz einer Yamaha XJ6, versichert über die HUK24 ab dem 26.05.2015.

Mein Führerschein f. Klasse A habe ich am 20.05.2015 absolviert.

 

Ich möchte nun ein neues Motorrad kaufen und dieses jetzt ab dem Februar 2016 über einer andere Versicherung versichern.

 

Ich bin mit der Yamaha XJ6 momentan noch in SF Klasse 0 eingestuft. Kann ich bei der Onlineberechnung für das neue Motorrad die SF Klasse 1/2 angeben?

 

Weil, ich lese im Netz auch die Angabe:

 

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01 bis 01.07 eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: -von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 15. Februar 2016 um 17:29:36 Uhr:

 

Und deswegen dachte ich, ich könne ab dem 01.02.2016 bei meinem neuen Motorrad die SF 1/2 Klasse bekommen!

Dann hättest Du darauf achten müssen, daß die Hauptfälligkeit auf den 01.01. eines jeden Jahres gelegt worden wäre.

Und die diesjährige Beitragsrechnung wird wohl erst 4-5 Wochen vor der Fälligkeit im Mai kommen.

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Themenstarteram 15. Februar 2016 um 13:40

Erst einmal vielen lieben Dank an alle! Klasse Forum!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Februar 2016 um 12:24:01 Uhr:

Von wann bis wann läuft dein Versicherungsvertrag, steht im Versicherungsschein

Bei Versicherungsablauf 01.01 hättet du zum 01.01.2016 eine neue Beitragsrechnung bekommen müssen, mit der SF 1/2.

Ist der Ablauf der 26.5.16 bist du in SF 0, wie dich dann ein neuer Versicherer einstuft, musst du den fragen

Meine Yamaha habe ich genau am 26.05.2015 beim Amt angemeldet und die läuft über die HUK24:

Versicherungsschein: 26.05.2015 - 25.05.2016 in SF 0

Ich habe keine Beitragsrechnung erhalten für 2016.

Ich besitze kein Auto und besaß auch noch nie eins. Habe mein A-Führerschein 2015 gemacht und nebenbei noch B Klasse ;) ;) ;) Also alles ganz neu für mich.

dann wüsste ich nie wie man der sf 0 für das weitere Fahrzeug entgehen kann. probieren kannst du es ja mal beim makler, vielleicht bekommt der da was hin.

aber regulär bis ende mai sf 0 für das weitere fahrzeug :-(

vielleicht kannst du ja noch warten. ein fahrbaren untersatz hastde ja.

Mit dem derzeitigen Fahrzeug bist du bis zum 25.05.2016 in SF-Klasse 0.

Dann kämst du IMO aber direkt nach SF-Klasse 1 und nicht nach SF-Klasse 1/2.

Was ist so schwer daran, der HUK24 eine E-Mail zu senden mit der Frage, welche SF-Klasse bei einem heutigen Fahrzeugwechsel für das neue Fahrzeug angerechnet wird und bis wann die dann gilt, wenn der Vertrag schadenfrei bleibt.

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 16:29

Ich habe immer gedacht, dass wenn mein Vertrag in der Zeit vom 02.01 bis 01.07 eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 0 begonnen hat und bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in SF-Klasse 1/2 gestuft.

Und deswegen dachte ich, ich könne ab dem 01.02.2016 bei meinem neuen Motorrad die SF 1/2 Klasse bekommen!

Wozu gibbet die SF1/2 überhaupt?

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 15. Februar 2016 um 17:29:36 Uhr:

 

Und deswegen dachte ich, ich könne ab dem 01.02.2016 bei meinem neuen Motorrad die SF 1/2 Klasse bekommen!

Dann hättest Du darauf achten müssen, daß die Hauptfälligkeit auf den 01.01. eines jeden Jahres gelegt worden wäre.

Und die diesjährige Beitragsrechnung wird wohl erst 4-5 Wochen vor der Fälligkeit im Mai kommen.

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 15. Februar 2016 um 17:29:36 Uhr:

Ich habe immer gedacht, dass wenn mein Vertrag in der Zeit vom 02.01 bis 01.07 eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 0 begonnen hat und bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in SF-Klasse 1/2 gestuft.

Und deswegen dachte ich, ich könne ab dem 01.02.2016 bei meinem neuen Motorrad die SF 1/2 Klasse bekommen!

Wozu gibbet die SF1/2 überhaupt?

Deiner Annahme wäre korrekt, wenn Du die Hauptfälligkeit 01.01. abgeschlossen hättest. Dies ist nicht der Fall

  • Dein Vertrag hat am 26.05.2015 mit SF 0 bzw. genauer SF 0 Beginn 1. Halbjahr begonnen.
  • Dein Vertrag wurde am 01.01.2016 nicht in die SF 1/2 umgestuft, da Du eine andere Hauptfälligkeit vereinbart hast; nämlich den 26.05. und nicht den 01.01. Damit verbleibt der SFR ab 01.01.2016 in SF 0 bzw. genauer SF 0 Beginn Vorjahr.
  • Am 26.05.2016 wird der SFR dann direkt - wie Oetteken ausgeführt hat - in die Klasse 1 gestuft.

Wenn Du jetzt zu einem Versicherer wechselt der die Hauptfälligkeit 01.01. hat verschlimmbesserst Du die Situation. Dann würdest Du erst per 01.01.2017 in SF 1 kommen.

Gruß

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 19:52

Ich will nicht wechseln! Ein zweites Motorrad über eine andere versicherung anmelden für Februar 2016.

Ich möchte beide Bikes weiterhin benutzen.

Aber naja egal, wieder was mitgenommen und dazu gelernt, durch die Thematik muss man mal durchblicken.

Danke euch!

Ggf. den Vertragsbeginn auf den 1.1. zurückdatieren lassen, dann sollte dem Sprung von null auf eins nichts entgegenstehen.

Trotzdem vorher schriftlich geben lassen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. Februar 2016 um 20:58:34 Uhr:

Ggf. den Vertragsbeginn auf den 1.1. zurückdatieren lassen, dann sollte dem Sprung von null auf eins nichts entgegenstehen.

Trotzdem vorher schriftlich geben lassen.

Das würde ja bedeuten, er müßte 5 Monate für "null" bezahlen, ob sich das lohnt und ob der Versicherer das nachträglich macht ?

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 15. Februar 2016 um 20:52:33 Uhr:

Ich will nicht wechseln! Ein zweites Motorrad über eine andere versicherung anmelden für Februar 2016.

Ich möchte beide Bikes weiterhin benutzen.

Aber naja egal, wieder was mitgenommen und dazu gelernt, durch die Thematik muss man mal durchblicken.

Danke euch!

Bei einem weiteren Fahrzeug fängst du einen weiteren SF Rabatt an, also von SF 0, da ja keine Übernahme statt findet.

Und ob es so früh SF 0 oder 1/2 oder 1 schon soetwas wie eine Zweitwagenregelung (Zweitfahrzeug gleiche SF Klasse wie Erstfahrzeug) gibt? Denke eher nicht.

 

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 15. Februar 2016 um 21:18:19 Uhr:

Das würde ja bedeuten, er müßte 5 Monate für "null" bezahlen, ob sich das lohnt und ob der Versicherer das nachträglich macht ?

Das neue Motorrad soll in Kürze zugelassen werden, parallel zum vorhandenen Motorrad.

@ TE: Ist es eine Option mit der Neuanschaffung bis Ende Mai zu warten?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. Februar 2016 um 22:40:42 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 15. Februar 2016 um 21:18:19 Uhr:

Das würde ja bedeuten, er müßte 5 Monate für "null" bezahlen, ob sich das lohnt und ob der Versicherer das nachträglich macht ?

Das neue Motorrad soll in Kürze zugelassen werden, parallel zum vorhandenen Motorrad.

Sorry, hatte ich wohl falsch verstanden, ich dachte da an das 1. KRAD.

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 16:14

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Februar 2016 um 12:36:52 Uhr:

@ TE: Ist es eine Option mit der Neuanschaffung bis Ende Mai zu warten?

Das wäre natürlich auch eine Option. Habe jetzt aber ein gutes Angebot für die Neue bekommen von einer Versicherung. Es ist übrigens die Ducati Panigale, und bei der möchte ich ungerne erst später fahren dürfen *grins* Und bei Vollkasko tuts bei ner monatlichen Zahlung jetzt nicht allzu sehr weh und bei SF 1/2 wären es jetzt "nur" 9 EUR weniger im Monat ... *schulterzuck*

naja ende mai bekomsmt du ja aber sf 1 :-)

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