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Bei Neufahrzeug für Anfänger, ab wann SF 1/2 Klasse angeben?

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 21:29

Hallo liebe Community,

 

ich bin am Rätseln und bekomme im WWW einfach nicht die richtige Antwort.

Folgendes:

 

Ich bin im Besitz einer Yamaha XJ6, versichert über die HUK24 ab dem 26.05.2015.

Mein Führerschein f. Klasse A habe ich am 20.05.2015 absolviert.

 

Ich möchte nun ein neues Motorrad kaufen und dieses jetzt ab dem Februar 2016 über einer andere Versicherung versichern.

 

Ich bin mit der Yamaha XJ6 momentan noch in SF Klasse 0 eingestuft. Kann ich bei der Onlineberechnung für das neue Motorrad die SF Klasse 1/2 angeben?

 

Weil, ich lese im Netz auch die Angabe:

 

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01 bis 01.07 eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: -von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 15. Februar 2016 um 17:29:36 Uhr:

 

Und deswegen dachte ich, ich könne ab dem 01.02.2016 bei meinem neuen Motorrad die SF 1/2 Klasse bekommen!

Dann hättest Du darauf achten müssen, daß die Hauptfälligkeit auf den 01.01. eines jeden Jahres gelegt worden wäre.

Und die diesjährige Beitragsrechnung wird wohl erst 4-5 Wochen vor der Fälligkeit im Mai kommen.

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Themenstarteram 16. Februar 2016 um 19:17

Ja wie ist das dann eigentlcih genau? Vertrag geht ja ein Jahr lang ab jetzt und bezahle also monatlich den im vertrag angegebenen Betrag. Bekomme ich dann ende Mai einen neuen "Bescheid" wo der neue Betrag, also SF 1 drin steht? ODer wird das nach dem Jahr verrechnet?

Versteh die Frage nicht, für das bisherige Motorrad bekommst du Ende Mai eine neue Beitragsrechnung mit SF1.

Das 2. Motorrad fängt ja jetzt mit SF 0 an und läuft dann auch 1 Jahr mit SF0, wenn du nicht den Ablauf 01.01. setzt

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Februar 2016 um 22:29:32 Uhr:

Versteh die Frage nicht, für das bisherige Motorrad bekommst du Ende Mai eine neue Beitragsrechnung mit SF1.

Das 2. Motorrad fängt ja jetzt mit SF 0 an und läuft dann auch 1 Jahr mit SF0, wenn du nicht den Ablauf 01.01. setzt

Wieso SF0 ??

Ist doch ein Zweitfahrzeug, denn normaler Weise hat er doch schon beim Erstfahrzeug in 2016 SF1/2 (2015 ist SF0 bereits mehr als 180 Tage gelaufen). Da aber der Vertragsablauf auf Mai gesetzt ist, wird erst dann herunter gestuft.

Bei Vertragsablauf 01.01. würde doch schon jetzt SF1/2 bestehen.

Aber gut die am Markt befindlichen Autoversicherer sehen das wohl unterschiedlich.

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 16. Februar 2016 um 20:17:32 Uhr:

Ja wie ist das dann eigentlcih genau? Vertrag geht ja ein Jahr lang ab jetzt und bezahle also monatlich den im vertrag angegebenen Betrag. Bekomme ich dann ende Mai einen neuen "Bescheid" wo der neue Betrag, also SF 1 drin steht? ODer wird das nach dem Jahr verrechnet?

In aller Regel gibt es zur Hauptfälligkeit einen neuen Bescheid.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 16. Februar 2016 um 22:37:09 Uhr:

 

Wieso SF0 ??

Ist doch ein Zweitfahrzeug, denn normaler Weise hat er doch schon beim Erstfahrzeug in 2016 SF1/2 (2015 ist SF0 bereits mehr als 180 Tage gelaufen).

Beim Zweitfahrzeug gibt es aber sehr oft erst dann SF1/2 wenn das Erstfahrzeug SF4 und mehr hat.

Das stimmt meiner Meinung nach nicht! Ich kenne keinen Versicherer der eine solche Voraussetzung hat. Wenn SF ½, dann geht auch bei dem Zeitwagen SF ½.

Was würde das für einen Sinn machen, wenn jemand die Fahrerlaubnis 3 Jahre besitzt, deswegen sowieso mit SF ½ anfangen kann, dann ihm nicht bei einem weiteren Fahrzeug auch SF ½ einzuräumen?

Aber Du kannst vielleicht einmal die AKB des Versicherers verlinken, der das erst ab SF 4 macht. Dem würde ich dann genau diese Frage stellen.

Habe gerade mal Tante Guggel bemüht.

Und das kam als erstes, durch Zufall die Cosmos Direkt, steht aber auch bei anderen:

Auzug Cosmos:

Viele Gesellschaften binden die Kfz Versicherung für Zweitwagen an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel:

der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre)

die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein

das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein

es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen

 

Einzig mit der SF4 habe ich mich vertan, es scheint wohl ab SF2 zu gehen.

Man muss auch unterscheiden ob es ein Auto oder Motorrad ist. Nicht alle Zweitwagenregeln gelten auch für Kräder.

Im übrigen befindet sich sein Erstvertrag in SF 0, wieso soll er dann mit dem 2. Motorrad SF 1/2 bekommen.

Das wird nämlich generell ausgeschlossen, den ein Zweitfahrzeug kann nicht besser eingestuft werden als das 1. Fahrzeug

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 16. Februar 2016 um 23:46:38 Uhr:

Habe gerade mal Tante Guggel bemüht.

Und das kam als erstes, durch Zufall die Cosmos Direkt, steht aber auch bei anderen:

Auzug Cosmos:

Viele Gesellschaften binden die Kfz Versicherung für Zweitwagen an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel:

der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre)

die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein

das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein

es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen

 

Einzig mit der SF4 habe ich mich vertan, es scheint wohl ab SF2 zu gehen.

Diese Ausführungen missverstehst Du. Hier geht es um eine bessere Einstufung als SF ½ für den Zweitwagen z. B. SF 1 oder SF 2, allgemein bezeichnet als Sondereinstufung für Zweitwagen. Da gibt es auch etliche, die das erst ab SF 4 machen.

Schau mal hier in die AKB der Cosmos auf Seite 40 unter I.2.2.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 16. Februar 2016 um 22:58:52 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 16. Februar 2016 um 22:37:09 Uhr:

 

Wieso SF0 ??

Ist doch ein Zweitfahrzeug, denn normaler Weise hat er doch schon beim Erstfahrzeug in 2016 SF1/2 (2015 ist SF0 bereits mehr als 180 Tage gelaufen).

Beim Zweitfahrzeug gibt es aber sehr oft erst dann SF1/2 wenn das Erstfahrzeug SF4 und mehr hat.

Das mag wohl für einzelne Versicherer gelten, jedoch nicht für die Masse der Versicherer.

Bei der HUK24 kann man folgendes nachlesen:

Einstufung eines weiteren Pkw (Zweitwagen)

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmöglich Vertragseinstufung. Bitte wählen Sie dazu im Angebotsrechner die Situation "Zweitwagen - einen zusätzlichen Pkw versichern" oder "Erstvertrag - erstmal einen Pkw versichern".

Sie wünschen detailliertere Informationen?

Ein Pkw kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:

Sie oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte versichern bereits einen Pkw bei einem Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe.

Dieser Pkw ist in die SF 4 oder besser eingestuft.

Alle Fahrer beider Fahrzeuge sind mindestens 23 Jahre alt.

Sie (als Versicherungsnehmer) sind ebenfalls mindestens 23 Jahre alt.

Der Zweitwagen ist auf Sie oder Ihren Ehegatten/Lebensgefährten zugelassen.

Ein Pkw kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2 beginnen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Sie oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte haben eine KFZ-Versicherung für einen Pkw, die mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.

Ihre Eltern haben eine KFZ-Versicherung für einen Pkw, die mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens drei Jahren den Führerschein.

In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF 0 zu Grunde gelegt.

Was für Motorräder gilt steht dort nicht, aber das wird vermutlich nicht günstiger geregelt sein.

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 15:10

Es ist wirklich zum verrückt werden, ich blicke einfach nicht durch diese Thematik.

Ich habe es immer so verstanden, dass die "Schadenfreiheitsklasse" die bei mir seit letzten Jahres läuft, als einzig geltende Orientierungsmöglichkeit für die Versicherungen gelte, woran sich ALLE Versicherungen halten müssen, auch für die im nachhinein abgeschlossenen Verträge.

Und das jetzt mein 2.tes Bike wieder komplett "neu anfangen" muss mit SF0, obwohl ich doch, logisch gesehen schon mehr als ein halbes Jahr "Erfahrung" sammeln durfte und das unfallfrei ... ich ralls einfach net.

Zweitwagen gilt nicht, da 1. zwei verschiedene Versicherungen und 2. nur bei PKW gilt!

Ich bin für dieses Thema einfach zu dumm, sorry

Ich denke an einem 100% einheitlichen System haben die Versicherungen eh kein Interesse, Verwirrung der Kunden ist immer gut.

Die SF Jahre zählen halt pro Fahrzeug UND Person, das hat aber den Vorteil wenn du mit einem Fahrzeug einen Schaden verursachst wird nur der dazu gehörende SF Rabatt runtergestuft.

In 10 Jahren haste dann geschätzt mit 2 Fahrzeugen 1x SF11 und 1x SF10, kann nie Schaden mehrere SF Jahre/Rabatt/Klassen (wie auch immer man das nun nennt?:confused::D) zu haben ohne irgendwelche Sonderregelungen wo du an eine Gesellschaft gebunden wärst.;)

Zitat:

@Biker2341 schrieb am 17. Februar 2016 um 16:10:28 Uhr:

Es ist wirklich zum verrückt werden, ich blicke einfach nicht durch diese Thematik.

...

Du hast noch kein Jahr den Führerschein, möchtest aber bereits von Sonderregelungen profitieren.

Wie die HUK24 das bei PKWs handhabt, hatte ich zitiert.

Das Leben ist eben kein Wunschkonzert ;)

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 17:08

Und? Ich fahre unfallfrei und vorsichtig, warum darf ich dann nicht von einer Sonderegelung profitieren?

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