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Befestigung Rücklicht und Blinker am Heckfender

Harley-Davidson FLS Fat Boy
Themenstarteram 11. September 2012 um 15:51

Hallo Leute,

habe mir mal wieder einen neuen Heckfender gekauft und stehe jetzt vor der Frage, wo ich meine Blinker/Rücklicht montieren soll. Genau dazu habe ich jetzt eine Frage. Gibt es eigentlich eine Vorschrift wie weit das Rücklicht vom physikalischenHeck des Motorrades entfernt sein darf. Jetzt bitte nicht die Antwort, es darf halt nicht am Scheinwerfer sein. Hat jemand von Euch eine Ahnung?

Gruß Converted

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22 Antworten
Themenstarteram 14. September 2012 um 15:55

Hallo Leute,

vielen Dank für die angeregte Diskussion. Ich habe auch noch mal das Netz durchforstet und mir auch die StVO inkl. EWG angesehen und da steht mal wirklich nichts drin!

An der Stelle dann gleich mal mein Dank an HD100 für die sehr hilfreichen Diagramme.

@Brus,

danke für das Kompliment für unseren Fender! Das ist für mich auch der schönste, den es zur Zeit in dem Style gibt. Ich muss Dir auch recht geben, was den 2-Mann-Betrieb angeht. Da muss man schon den Blinker weiter hinten haben, wobei Kette eine sehr geile Position für seine Blinker gewählt hat. Übrigens sind natürlich die kleinen Kellermänner dran mit Blinker und Bremslicht in einem.

Converted

Zitat:

@Double Stroke schrieb am 11. September 2012 um 18:12:42 Uhr:

Hallo,

vor der selben Problematik steh ich auch gerade.

Das einzige was ich dazu gefundenhab ist das hier:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62

- Anzahl: 4

- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11

- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12

- in der Breite (min.):

nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm

- in der Höhe: 350 - 1200 mm

- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig

- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Da steht nichts von einem Abstand von Ende Motorrad bis Blinker.

Ich würde sie ja gerne an der oberen Stosßdämpferbefestigung (Dyna) anbringen.

Irgendwo gelesen hab ich aber auch mal, dass z.B. der linke hintere Blinker, von hinten aus einem Winkel von 30° nach rechts noch zu sehen sein muß. Oder umgekehrt eben.

D.S.

am 7. Mai 2019 um 14:23

Vorsicht!

Mittlerweile ist die Stvzo für die Füsse. Besonders bei Zubehör mit E-Nummer. Da gilt dann EG. Und die hat (leider) doch sehr genaue Angaben bzgl der Beleuchtung.

 

Besonders ärgerlich (für mich) sind die 300mm vorm Ende des Fzgs. Wollte nämlich auch die 3in1er an meine Dämpferaufnahme befestigen. Leider sind das fast 600mm... :(

 

Als "Faustregel": Die Hinterachse ist in etwa 300mm entfernt (je nach Reifen/Felgendimensionen)

am 23. Mai 2019 um 6:42

Ich so

Ahh, daher keine Zulassungsplakette :):):)

am 24. Mai 2019 um 15:21

Doch seit einer Woche

unabhängig von der Anzahl oder Farbe der Plaketten,

es entspricht nicht der StvZo, ist also unzulässig.

...aber wo kein Kläger, da kein Richter...

am 25. Mai 2019 um 9:03

Genau - sieht ja keiner :D

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