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Autokauf vom Händler nun sind die Probleme da ohne Gewährleistung

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 18:15

Hallo ich habe eine frage ich habe beim Händler ein Fahrzeug gekauf vor 3 Monaten Nun das Fahrzeug hat ein Problem das kein Werkstatt findet ich habe mittlerweile über 1000 Euro bezahlt für nix und nun habe ich die Nase voll nun meine frage.

Der Händler hat mir das Auto verkauft unter ausschluss der sachmangelhaftung,ohne garantie, und das ich für alle schäden selbst aufkommen müsste .

Er hat aber auch in den Vertrag geschrieben Verkauf an Gewerbetreibenden der gewerbeschein wird vom Käufer per Post nachgereicht .

Ich habe aber keinen Gewerbeschein und habe das auch nie behauptet kann er sich damit aus der Gewährleistung ziehen ? Im Kaufvertrag im Briefkopf der er auch als Händler drin bitte um Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

Habe grade mit dem Anwalt vom ADAC telefoniert der Verkäufer muss sich den Gewerbeschein zeigen lassen und eine Kopie davon Hinterlegen da er das nicht hat und auch keine Kopie davon hat weil es ihn nicht gibt ist der Vertag nicht Gültig und er muss voll Haften.

Was macht der Anwalt beruflich? Du hast im Vertrag erklärt (und mit Deiner Unterschrift bestätigt), Du wärst ein Gewerbetreibender und würdest den Gewerbeschein per Post nachreichen. Jetzt überlege mal einfach selber, wer welchen Fehler gemacht hat.

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Was das dann für ein Fahrzeug und Fehler das du schon 1000€ versenkt hast?

 

edit:Ich sehe A4 mit den "soliden" 2.0TDI kammen dir nicht die alarmglocken wenn ein Händler solch eh schon etwas anfällige FAhrzeug ohne Garantie verkauft?

Hast du seriöse Rechnung zum Zahnriemenwechsel?Da wird oft gemoggelt, evtl. auch nur der Riemen ohne Umlenkrollen getauscht... oder Motor schon das x-Fache runter und nur so zurück gedreht das der Wechsel km-technisch frisch erscheint.

Ich überlege an solchen Stellen immer wer wohl der größere Spitzbube ist: Der Händler, der sich vor der Gewährleistung drücken will und daher versucht den Kauf an einen Gewerbetreibenden zu fingieren, obwohl der Käufer ein Endverbraucher ist - oder ein Endverbraucher der sich sehenden Auges auf sowas einlässt weil er ein billiges Auto mit den dazugehörigen Risiken kaufen will - und der mit dem Anwalt kommt, wenn es ins Auge geht.

Um zu einer Bewertung zu kommen fehlen mir nahezu alle wichtigen Angaben zu Typ, Alter und Preis des Wagens und welche Defekte aufgetreten sind. Es sollte klar sein, dass an billige Autos keine allzu hohen Ansprüche gestellt werden können.

Wenn ein Gericht entscheidet dass der Verkäufer gewährleistungspflichtig ist, hat der Käufer damit noch nicht sofort etwas gewonnen. Wenn es sich um einen 800 Euro-Schrotthaufen handelt, werden viele Defekte als natürlicher Verschleiß zu werten sein, für die keine Gewährleistungsanprüche bestehen.

Da haben sich wohl 2 gesucht und gefunden.

Hoffentlich geht die Sache vor Gericht und beide werden verknackt.

Der Händler nimmt seine Schrottkarre zurück und der Käufer wird wegen Betrugs verurteilt.

Hach wäre das schön.

Auf jeden Fall wird es hier am Ende einen Gewinner geben-

Das ist der Anwalt ,der mal wieder eine nicht so ganz helle Kerze auf der Torte gefunden hat,die er um einiges Erleichtern kann:)

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