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Autokauf vom Händler nun sind die Probleme da ohne Gewährleistung

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 18:15

Hallo ich habe eine frage ich habe beim Händler ein Fahrzeug gekauf vor 3 Monaten Nun das Fahrzeug hat ein Problem das kein Werkstatt findet ich habe mittlerweile über 1000 Euro bezahlt für nix und nun habe ich die Nase voll nun meine frage.

Der Händler hat mir das Auto verkauft unter ausschluss der sachmangelhaftung,ohne garantie, und das ich für alle schäden selbst aufkommen müsste .

Er hat aber auch in den Vertrag geschrieben Verkauf an Gewerbetreibenden der gewerbeschein wird vom Käufer per Post nachgereicht .

Ich habe aber keinen Gewerbeschein und habe das auch nie behauptet kann er sich damit aus der Gewährleistung ziehen ? Im Kaufvertrag im Briefkopf der er auch als Händler drin bitte um Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

Habe grade mit dem Anwalt vom ADAC telefoniert der Verkäufer muss sich den Gewerbeschein zeigen lassen und eine Kopie davon Hinterlegen da er das nicht hat und auch keine Kopie davon hat weil es ihn nicht gibt ist der Vertag nicht Gültig und er muss voll Haften.

Was macht der Anwalt beruflich? Du hast im Vertrag erklärt (und mit Deiner Unterschrift bestätigt), Du wärst ein Gewerbetreibender und würdest den Gewerbeschein per Post nachreichen. Jetzt überlege mal einfach selber, wer welchen Fehler gemacht hat.

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18 Antworten
am 28. Januar 2014 um 18:19

Da wirst du wohl auf Granit beißen... Der Händler hat das Fahrzeug nicht umsonst "nur an Export" verkauft...

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

 

Er hat aber auch in den Vertrag geschrieben Verkauf an Gewerbetreibenden der gewerbeschein wird vom Käufer per Post nachgereicht .

 

Ich habe aber keinen Gewerbeschein und habe das auch nie behauptet kann er sich damit aus der Gewährleistung ziehen ? Im Kaufvertrag im Briefkopf der er auch als Händler drin bitte um Hilfe.

Offensichtlich hast Du den Vertrag mit dem Passus, Gewerbeschein wird nachgereicht, unterschrieben. Dann muss der Verkäufer davon ausgehen, dass Du Gewerbetreibender bist.

 

O.

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 18:56

Ich kann aber doch nachweisen das nie ein Gewerbe hatte der kann kein Auto an Gewerbe verkaufen ohne den Gewerbeschein zu sehen das ist doch Steuerbetrug oder nicht !

am 28. Januar 2014 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

Ich kann aber doch nachweisen das nie ein Gewerbe hatte der kann kein Auto an Gewerbe verkaufen ohne den Gewerbeschein zu sehen das ist doch Steuerbetrug oder nicht !

Du hast dafür unterschrieben, das du gewerblicher Händler bist und den Schein nach-reichst.

Wenn jemand betrogen hat, dann du...

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 19:34

Naja ich kann Nachweisen das ich kein Gewerbe hatte ich gehe zum anwalt mal sehen was er meint

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 19:35

Und von Export war keine Rede im Vetrag nicht und nicht in der Anzeige

am 28. Januar 2014 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

Naja ich kann Nachweisen das ich kein Gewerbe hatte ich gehe zum anwalt mal sehen was er meint

Somit gibst du auch noch zu, das du den Vertrag unter Angabe falscher Tatsachen unterschrieben hast!

Viel Spass beim Anwalt, hoffentlich hast du ne ordentliche Rechtschutz-Versicherung

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 19:45

Habe ich danke

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 19:51

Habe grade mit dem Anwalt vom ADAC telefoniert der Verkäufer muss sich den Gewerbeschein zeigen lassen und eine Kopie davon Hinterlegen da er das nicht hat und auch keine Kopie davon hat weil es ihn nicht gibt ist der Vertag nicht Gültig und er muss voll Haften.

vielen dank für euer Antworten.

am 28. Januar 2014 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

Habe grade mit dem Anwalt vom ADAC telefoniert der Verkäufer muss sich den Gewerbeschein zeigen lassen und eine Kopie davon Hinterlegen da er das nicht hat und auch keine Kopie davon hat weil es ihn nicht gibt ist der Vertag nicht Gültig und er muss voll Haften.

vielen dank für euer Antworten.

Es wäre schön, wenn du uns auf dem laufenden halten würdest!

Ist ja alles schön und gut, aber lest ihr euch überhaupt die Verträge mal durch bevor er blind unterschreibt?

Gerade in der heutigen Zeit sollte man sich die Zeit nehmen und das alles mal durchlesen. Allerdings gilt das nicht nur für den Autokauf.

Hoffe für dich das du mit einem blauen Auge davon kommst und in Zukunft vorsichtiger bist. Aus Fehlern lernt man!!!

Zitat:

Original geschrieben von pantera30

Hoffe für dich das du mit einem blauen Auge davon kommst und in Zukunft vorsichtiger bist. Aus Fehlern lernt man!!!

Ich hoffe der Händler kommt mit einem blauen Auge davon!

Wenn man als Käufer so einen Vertrag wissentlich unterschreibt sollte man auch die Eier haben und dazu stehen.

Einen runderneuerter Gebrauchtwagen mit Wohlfühlgarantie kann doch da keiner ernsthaft erwarten.

Und jetzt dann jammern und den Anwälten ihr Einkommen sichern?

Solche Kunden wünscht man sich als Händler.

am 28. Januar 2014 um 23:28

Hi,

wenn der Vertrag so geschrieben ist wie die Beiträge hier, ohne Punkt und Komma, dann gilt der Vertrag sicher nicht.

Das Schreiben eines Textes lässt schon Rückschlüsse auf die Menschen dahinter zu.

Wer so schlampig schreibt, dem ist das sicher nicht so wichtig, der will gar keinen echten Rat.

Zitat:

Original geschrieben von Joachim32

Habe grade mit dem Anwalt vom ADAC telefoniert der Verkäufer muss sich den Gewerbeschein zeigen lassen und eine Kopie davon Hinterlegen da er das nicht hat und auch keine Kopie davon hat weil es ihn nicht gibt ist der Vertag nicht Gültig und er muss voll Haften.

Was macht der Anwalt beruflich? Du hast im Vertrag erklärt (und mit Deiner Unterschrift bestätigt), Du wärst ein Gewerbetreibender und würdest den Gewerbeschein per Post nachreichen. Jetzt überlege mal einfach selber, wer welchen Fehler gemacht hat.

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