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Autohaus König/ Opel Gebrauchtwagen gegen Vorkasse normal ?

Opel Astra J
Themenstarteram 6. Januar 2017 um 20:08

Guten Abend,

ich brauche mal einen kleinen Rat bzw. stehe ich vor folgender Schwierigkeit. Ich habe mir heute einen gebrauchten Opel Astra J 1.4T angeschaut bei einem Autohaus Fiat König Vertragshändler.

Ich habe mich nach langer Probefahrt und nach anschauem des Fahrzeugs dazu entschieden, diesen zu kaufen.

Jetzt habe ich allerdings folgendes persöhnliches Problem. Ich habe die Kaufsumme per Kredit bei meiner Hausbank schon bekommen ( ich möchte keine finanzierung über das Autohaus ). Ich habe dem Verkäufer direkt schon am Anfang gesagt, ich würde diesen Bar bezahlen wollen. Dies hat er jetzt zwar nicht abgelehnt im ersten Moment, doch nach der Probefaht und meiner Kaufentscheidung bat er mich das ganze doch per Überweisung am besten zu machen Aufgrund von Risiken für mich ( bargeld kann geklaut werden ) und dem Mehraufwand für ihn selber. Das war mir in diesem Moment auch erst einmal recht ( ist ja heutzutage auch üblich )

Ich habe den Händler gebeten bitte noch einmal TüV, Inspektion und Zulassung gegen kleinen Aufpreis für mich zu machen. Jetzt kommt aber der Clou der mir ein schlechtes Bauchgefühl gibt: Im Grunde habe ich jetzt noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen, sondern nur eine "verbinbliche Bestellung". Sieht in meinen Augen aus wie ein Kaufvertrag, ist aber natürlich keiner. Den KFZ Brief brauch er ja auch noch für die Zulassung, daher kann er mir diesen ja auch noch nicht geben. Auf der verbindlichen Bestellung ist aufgeführt, das ich die Kaufsumme vorab überweisen soll. Sobald Geld, TüV und Zulassung erledigt ist, kann ich das ganze dann Abholen.

Meine Frage ist jetzt, bin ich der einzige der dabei ein schlechtes Bauchgefühl hat oder ist das normal ? Ich habe in meinem Leben noch nicht so viele Autos gekauft und bis jetzt nur bei kleineren Grebauchtwagen Händlern gegen Bares. Ich würde den Verkäufer jetzt morgen noch einmal anrufen und sagen das ich dabei ein schlechtes Gefühl habe.

Kann mir einer einen Tipp geben, wie ich da am besten herangehe ? Ich meine das ist ein Autohaus König und kein Fähnchenverkäufer und ich hatte auch die ganze Zeit ein gutes Gefühl beim Händler. Nur diese Modalität schlägt mir echt auf den Magen.

Ich wünsche einen schönen Abend und bedanke mich schon mal bei möglichen Tipps und Antworten.

LG

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19 Antworten

Das wollen immer mehr Autohäuser, da sie - wie dir dein Händler gesagt hat - nicht so viel Bargeld im Haus haben wollen. Die haben schließlich auch noch was anderes zu tun, als jeden Tag auf die Bank zu laufen und das Geld für die verkauften Autos aufs Konto einzuzahlen. ;)

Und das weiß ich aus Erfahrung, da ich selber in einer Bank arbeite. :)

Also ich würde kein schlechtes Gefühl haben, das ist "normal". Und wenn du eh schon einen Kredit hast, dann kannst du dich ja auch in dein Online Banking beim Händler einloggen und ihm das Geld überweisen :)

Ohne Kaufvertrag würde ich keinen Cent rausrücken .....

Ruf ihn an, du möchtest einen Kaufvertrag fürs Auto und TÜV, Inspektion etc soll als Auftrag abgerechnet werden und wir dann per EC-Karte oder Rechnung bezahlt.

Zulassung durch den Händler per Vollmacht durch dich und EVB-Nummer

Bezahlung des Autos dann bei Abholung Bargeldlos. So hab ichs auch gemacht.

Das läuft eigentlich ganz anders rum ab: Personalausweis und sonstige Papiere beim Händler abgeben damit er damit das Fahrzeug zulassen kann. Wenn das Fahrzeug dann zugelassen ist geht man zum Händler und bezahlt entweder in bar oder per Karte.

So habe ich es bis jetzt immer gemacht.

Also ich weiß nich ob dich das jetzt beruhigt, aber meinen Astra J Stufenheck 1.4 Turbo Innovation habe ich auch auf die Art und Weise bei nem Renault Händler gekauft. Probefahrt gemacht, verbindliche Bestellung unterschrieben, Geld überwiesen und ne Woche später nachdem Tüv und Inspektion neu gemacht waren, abgeholt.

 

Hab mir da um ehrlich zu sein keine Gedanken drum gemacht. Ist ja alles Dokumentiert und nachweisbar.

 

Solche Summen in Bar zu zahlen würde mir da eher Sorge bereiten! ;-)

Themenstarteram 6. Januar 2017 um 20:43

Zitat:

@fr137 schrieb am 6. Januar 2017 um 21:31:34 Uhr:

Das läuft eigentlich ganz anders rum ab: Personalausweis und sonstige Papiere beim Händler abgeben damit er damit das Fahrzeug zulassen kann. Wenn das Fahrzeug dann zugelassen ist geht man zum Händler und bezahlt entweder in bar oder per Karte.

So habe ich es bis jetzt immer gemacht.

Ausweiskopie hat er ja, sonst könnte er dieses Fahrzeug ja gar nicht auf mich zulassen. eVB habe ich schon beantragt. Aber nach meinem Verständnis müsste ich doch jetzt erst einmal den Kaufvertrag abschließen oder nicht ? In dem "Verbindliche Bestellung" Vertrag steht folgendes:" Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises usw. bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherung sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Die Verkaufsangestellten sind nur bei schriftlicher Ermächtigung zur Annahme von Zahlungen befugt. Der Kaufvertrag wird gemäß Abschnitt I, Ziff.1 der auf den Seiten 3-4 dieser Bestellung abgedruckten Geschäftsbedingungen abgeschlossen"

Da steht ja quasi drin, den Vertrag gibts erst nachdem ich das Geld bezahlt habe. Das ist doch nicht normal oder ? Ist ein offizieller Vertrag von Renault König.

Ich bin absolut verwirrt ^^

Themenstarteram 6. Januar 2017 um 20:45

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 6. Januar 2017 um 21:40:16 Uhr:

Also ich weiß nich ob dich das jetzt beruhigt, aber meinen Astra J Stufenheck 1.4 Turbo Innovation habe ich auch auf die Art und Weise bei nem Renault Händler gekauft. Probefahrt gemacht, verbindliche Bestellung unterschrieben, Geld überwiesen und ne Woche später nachdem Tüv und Inspektion neu gemacht waren, abgeholt.

Hab mir da um ehrlich zu sein keine Gedanken drum gemacht. Ist ja alles Dokumentiert und nachweisbar.

Solche Summen in Bar zu zahlen würde mir da eher Sorge bereiten! ;-)

doch tut es ein wenig :D vielen Dank für die Info. Und dann auch noch bei einem Renault Händler. Ich kann jetzt schon mal zu 50% besser schlafen ( ich freu mich auf den Opel :D )

Verbindliche Bestellung dient zur Absicherung des Autohauses und ist letztlich wie ein Kaufvertrag zu werten, da sich das Autohaus hier absichert, dass du das Fahrzeug auch tatasächlich kaufst. Eine Rechnung bekommst du dann bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt. Ich habe schon diverse Autos so gekauft. Das ist nicht ungewöhnlich. Doch wenn du dich unbedingt etwas absichern willst, dann überweise nur einen Teil und bezahle den Rest bar. Ist aber meines Erachtens nicht nötig.

Themenstarteram 6. Januar 2017 um 21:43

Zitat:

@Starter369 schrieb am 6. Januar 2017 um 22:37:48 Uhr:

Verbindliche Bestellung dient zur Absicherung des Autohauses und ist letztlich wie ein Kaufvertrag zu werten, da sich das Autohaus hier absichert, dass du das Fahrzeug auch tatasächlich kaufst. Eine Rechnung bekommst du dann bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt. Ich habe schon diverse Autos so gekauft. Das ist nicht ungewöhnlich. Doch wenn du dich unbedingt etwas absichern willst, dann überweise nur einen Teil und bezahle den Rest bar. Ist aber meines Erachtens nicht nötig.

Vielen Dank für die Info, genau das wollte ich hören :D jetzt kann ich in Ruhe schlafen.

Schönen Abend wünsche ich noch.

Wenn der Händler in der Insolvenz steckt ist die Kohle dennoch schnell weg und u.U. eben kein Auto in der Hand.

Ein solventer Händler sollte es akzeptieren wenn man am Tag der Abholung eine Überweisung aus einer Filiale tätigt und dann einen Überweisungsbeleg vorlegt.

Oder gleich mit der Bank/Kasse klären ob solche Summen auch mit der gängien "EC-Karte" (Bankkarte, Maestro-Karte) getätigt werden können - Stichwort Tagesverfügungslimit.

Mein ehemaliger langjähriger FOH ist innerhalb einer Woche in die Insolvenz geraten, da wieder Erwartens die Pachtverhandlungen gescheitert sind. Ein gewisses Risiko ist da schon bei Vorkasse vorhanden.

Mach das genau wie Astradruide beschrieben hat. Hab das auch so gemacht. Wenn der Händler zufällig bei der gleichen Bank ist, sieht er die Transaktion noch am gleichen Tag. Ansonsten sollte der Überweisungsbeleg ausreichen.

Ganz genau,wenn der Händler in die Insolvenz gehen würde,wäre das Geld weg,und das Auto würdest auch nicht bekommen.Da muss man schon ganz viel Vertrauen haben.

Früher haben die Leute gesagt: Erst die Ware,dann das Geld.

Es ist nicht pauschal richtig das man bei einer Insolvenz kein Auto bekommt. Man fragt einfach an ob es "Probleme" gibt (aka Insolvenz). Wird eine bestehende Insolvenz bestätigt kann man den Onsilvenzverwalter fragen ob es Ware gibt - das wird der Wahrheitsgemäß beantworten.

Normalerweise halte ich es so das ich die Autos, per Vertrag, schon auf mich zugelassen kaufe/übernehme. D.h. ist stehe in den Papieren. Zahlen tu ich dann bei Abholung nachdem ich weiß das das Auto Abholbereit auf dem Hof steht. Da habe ich auch kein Problem mehr das Geld 30 Min vor Abholung zu Überweisen. ... und ein seriöser Händler sollte damit auch kein Problem haben. Zur Not lässt man den Händler bei der "Bank" Zwecks Kontendeckungszusage anrufen.

Eigentlich sind das Dinge die sich mit guten Händlern problemlos klären lassen. Die Wissen selbst um die Ängste der Kunden und beide wollen ungern mit großen Summen Bargeld hantieren. Für den Käufer ein erhöhtes Risiko, für den Händler in jedem Fall erhöhte kosten. Auf die Dauer gesehen sind die Kosten dafür höher wie die Häufigkeit das ein Kunde wegen ausbleibender Zahlung wegfällt dem man hinterherklagen und vollstrecken muß.

Kommt aber drauf an,wieviel Gläubiger es gibt und wieviel Ausstände vorhanden sind.Bei so einer Insolvenz gibt es kaum Gewinner,manchmal macht sogar die Bank dabei Rote Zahlen.

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