Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit

Hallo Community,
ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.

Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.

Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.

Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?

Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?

In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)
Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.
Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.
Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.

Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?

Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?

Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!

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Zitat:

@kerberos schrieb am 14. Februar 2016 um 11:53:04 Uhr:



Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Februar 2016 um 11:31:55 Uhr:


Ich hatte vor 40 Jahren auch mal mit so einer Gurke Lehrgeld bezahlt. Daher kommt mir kein Opel mehr ins Haus.

Stimmt. Opel baute ja in den letzten 40 Jahren nur Gurken *rolleyes*

Hoffentlich stimmt der Gurkenkrümmungsradius den die EU vorschreibt.🙂

Für jeden sollte doch das Fahrzeug das er fährt das Richtige sein.

Sonst hat er sich das falsche Fahrzeug zugelegt.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 14. Februar 2016 um 11:59:16 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 14. Februar 2016 um 11:53:04 Uhr:


Stimmt. Opel baute ja in den letzten 40 Jahren nur Gurken *rolleyes*

Hoffentlich stimmt der Gurkenkrümmungsradius den die EU vorschreibt.🙂
Für jeden sollte doch das Fahrzeug das er fährt das Richtige sein.
Sonst hat er sich das falsche Fahrzeug zugelegt.

😛

Aber nur, wenn keine offenen Ölkännchen auf dem Armaturenbrett mitverkauft worden sind 🙂

Wir gleiten ab ... und Opel baut nicht nur Gemüse sondern auch lecker Banänchen, Pfirsiche und Erdbeeren (also feines Obst)! ... 🙂

BTT: Natürlich ist es richtig, dass das Opfer einer Straftat - z.B. Betrug - sorgfältiger hätte aufpassen können. Dennoch geht die kriminelle Energie vom Täter und nicht vom arglosen Opfer aus. Der Leiche hilft es wenig, wenn man ihr erklären will, dass sie - noch lebend - besser nicht am Tatort vorbei gelaufen wäre, weil die Tat dann nicht (an ihr) stattgefunden hätte.

Hier hat der Händler ein Fahrzeug mit einem "reparierten" Unfalllschaden verkauft. Vor Gericht hat er dann dazulegen, dass und wie er seiner für diese Konstellation bestehenden intensiven Untersucherungspflicht (ob der Schaden fachgerecht instandgesetzt worden ist) nachgekommen ist. Den unreparierten krummen Vorderrahmen hätte der Fachmann bei einem leicht schamhaften Blick unter die Frontstoßstange erkennen können. Selbst ohne Info über den Unfall hätte die Abweichung im Spaltmaß der linken Motorhaubenseite eine intensive Untersuchungspflicht seitens des Händlers ausgelöst, der regelmäßig sagen wird, dass er von den Mängeln nichts wusste. Allein schon diese "Unterlassung" bricht ihm haftungsmäßig vor Gericht das "Genick". Man darf nicht vergessen, dass der/die Kunde/in im Normalfall eben kein Autoexperte mit Wissensvorsprung ist und/oder schon lange auf MT still mitliest und von allen Gemeinheiten unseriöser Gebrauchtwagendealer schon mal gehört hat. Der Händler hingegen hat jedenfalls ein umfangreiches Kfz-Wissen (vor dem Verkauf ... danach können die Unseriösen gerade noch die Geldscheine zählen). Im Übrigen sind ja nicht alle Händler unseriös. Die Unseriösen fallen halt irgendwann und irgendwie auf. Über die Seriösen redet kaum jemand. Warum auch, dort gibt es ja nichts zum drüber aufregen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Februar 2016 um 08:57:15 Uhr:


Bei allem was man hier dem Händler vorwerfen kann und muss, frage ich mich, warum kauft man einen Unfallwagen und lässt den nicht mal vorher von DEKRA etc. prüfen. Warum ist man da so blauäugig?

Da werden angebliche Mängel in den Vertrag geschrieben, aber keiner kommt auf die Idee, das mal zu überprüfen. Und hinterher ist das Gejammer groß.
Das sind Dinge, die ich nicht verstehe. Man gibt doch immerhin einen Haufen Geld aus.
Sind das die mündigen Bürger?

Ich halte jetzt dem TE bei. Das passiert und danach gutgläublige Menschen zu arg zu.... ist nicht lieb, der ist gestraft sowieso und Lehrgeld macht klüger. WIR ALLE zahlen mal Lehrgeld. Tatsächlich ist der Verkäufer so wie es sich darstellt mit fast schon krimineller Energie vorgegangen zumindest aber fahrlässig, weil er eine Möhre weiterverkauft hat die er sich vorher hat selbst andrehen lassen.

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Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht was für ein Riesenaufriss hier gemacht wird.. :/

-Ok, es wurde offenbar für ein Auto bezahlt was absolut einwandfrei ist, dessen kaufvertrag dann aber doch etwas anderes sagt und im nachhinein ist das Fahrzeug schelchter als erwartet.
-Der Händler hat sich durch KV3 ein "hintertürchen" eingebaut um Haftung auszuschließenm, was viele Händler machen und offen vor dem Käufer/Kaufenden passiert ist.

-Das Auto fährt aber doch und funktionert einwandfrei.
-Es gibt keine Beweise dafür, dass der Händler von den Schäden wusste oder diese vertuscht hat.
-Der Händler ist doch bereit die Gurtstraffer zu zahlen, finde ich ehrlcih gesagt sehr fair.

=Ich würde das Auto einfach weiterfahren und beim nächsten mal woanders(zB neu kaufen) und der zu hohe Kaufpreis ist auch bald vergessen.
Sieht doch ganz schick aus der Mini-Benz 🙂

PS: Was sind denn jetzt tatsächlich die Folgen durch die teilweise gepfuschte Unfallreperatur?
-erstmal doch nichts weiter, außer dass der Wert beim verkauf evtl. gemindert ist und im Falle eines (un)falles das Auto nicht ganz so sicher ist wie eines was vorher noch keinen unfall hatte oder?

Vermutlich hast Du nicht alles gelesen. Verkauft wurde lt. Vertrag ein Auto mit repariertem Unfallschaden (verkehrssicher). Der wurde aber nicht fachgerecht repariert. Das Verhalten des Händlers ist im Hinblick auf KV1, KV2 und KV3 sehr fragwürdig. Wenn man die Fotos anschaut, dann sieht man, dass das Gurtsystem elektronisch manipuliert wurde. Auch ABS/ESP Sensoren wurden manipuliert (siehe Foto vom inneren Radhaus). Der Rahmen des Autos ist deutlich verzogen. Die TE berichtet ferner von vielen mit Klebeband zusammengehaltenen Teilen (vermutlich Innenraumverkleidungen / Airbag-Abdeckungen). Das spricht für ausgelöste Airbags. Die Manipulationen (an Stelle fachgerechter Reparatur) führen zum Erlöschen der ABE des Autos. Das Auto ist nicht verkehrssicher und würde keine HU bestehen. Das ist dann ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Wenn das für dich ein absolut einwandfreies Auto ist und das Verhalten des Verkäufers dir auch ganz normal vorkommt ... dann ist das maximal deine Meinung und ich würde mich nicht wundern, wenn Du vom Autoverkauf lebst (jedenfalls macht es auf mich diesen Eindruck).

Sinnvoll erscheint mir hier nur die Rückabwicklung des Kaufes. Die Prüfung strafrechtlicher Relevanz ist auch nicht ganz fernliegend.

Ok danke.
Der wagen ist also wirklich nur zusammengebastelt wurden.

Naja schwierig zu beurteilen. Kann die TE natürlich verstehen, der Wagen war ja nicht gerade ein schnäppchen.

Eben, das ist ja das Schlimme daran.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 15. Februar 2016 um 13:48:42 Uhr:


Naja schwierig zu beurteilen. Kann die TE natürlich verstehen, der Wagen war ja nicht gerade ein schnäppchen.

Und selbst wenn er das gewesen wäre macht es die Sache nicht besser.

Es bleibt beim Betrug.

Eventuell könnte es auch nen versuchter Totschlag sein.

Weiß nicht was daran schwierig zu beurteilen ist, solange es so war wie der Threadöffner beschreibt, und daran habe ich keine Zweifel, das so ein Verhalten bei vielen Autohändlern durchaus üblich ist, ist die Sache ganz eindeutig.
Der Händler sollte eigentlich bemüht sein das Auto so schnell wie möglich zurück zu bekommen, den wenn die Staatsanwaltschaft das mitbekommt hat er ein viel größeres Problem.

Wieso versuchter totschlag 😁 ? geht wohl eher in richtung fahrlässigkeit.

Das ding ist ja einfach: Der wagen fährt problemlos. Airbags noch vorhanden und alle sicherheitsrelevanten teile? -soweit ich es mitbekommen habe ja.

Im endeffekt wurden da ein paar fehlermeldungen überbrückt und der wagen nciht nach dem standard einer Markenwerkstatt repariert.

Ich denke man kann es von verschiedenen Blickpunkten aus betrachten.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 15. Februar 2016 um 14:38:20 Uhr:


Wieso versuchter totschlag 😁 ? geht wohl eher in richtung fahrlässigkeit.

Wenn es als fahrlässig beurteilt wird hat der Händler Glück, den versuchte Fahrlässigkeit gibt es nicht.

Dann bleibt nur der Betrug.

Ich würde aber das bewusste deaktivieren von Sicherheitssystemen anders einordnen, nämlich als bedingt vorsätzliche versuchte Tötung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Na klar will der Händler nicht töten, er nimmt es aber in Kauf, wenn er dadurch seine Gewinne steigern kann. Und hier ist bereits der Versuch bestraft.

@TandOr
im Falle, dass es zu einem solch schlimmen Unfall kommt, wäre das dann wohl so.

@pico24229
technisch musst Du mal folgendes bedenken:
1. Die Gurtstraffer sind vom System wegen eines crash ausgelöst worden. Da dürfte dann wohl auch das Airbagsystem ausgelöst haben.
2. Es gibt keine wiederverwendbaren Airbags für Autos. Gebrauchte Airbags gibt es nur auf dem OpenAirMarkt in Polen und gebrauchte Airbags dürfen nicht verbaut werden. Bei 6-8 neuen Airbags ist man kostenmäßig schnell mal im fünfstelligen Bereich.
3. ABS/ESP ohne Funktion.
4, Rahmen verzogen
5. ABE ist erloschen
6. nur weil das Auto rollt, fährt es nicht problemlos
Wenn Du die Manipulation der sicherheitsrelevanten Elektronik als Reparatur außerhalb des Markenstandards betrachtest, dann halte ich dein Verständnis der Rechtsordnung für einigermaßen bedenklich.

Und von Fahrlässigkeit kann bei so einer Vorgehensweise wohl auch nur noch einer sprechen, der immer noch an das Gute im Menschen glaubt.

Zitat:

@charliwu [url=http://www.motor-talk.de/.../...ete-meine-sicherheit-t5563155.html?...] Das Auto kann ich morgen eigentlich direkt von der Versicherung abmelden.

Ich habe jetzt nur quer gelesen, aber genau diese Vereine werfen die Unfallwägen ja wieder auf den Markt.

Indem sie den Geschädigten Aufkäufer/Angebote weit über den Restwert aufs Auge drücken.

Da bleibt doch gar keine andere Möglichkeit wie bei der Reparatur zu fuschen!!

Solche Unfälle müssten direkt in die Datenbank, damit beim wieder Zulassen erst ein Gutachter über die Kisten schaut......

imho wird kein Aufkäufer gezwungen unrealistische Restwertangebote zu unterbreiten. Da ist stets das "Gier-frisst-Hirn-Problem" der Antrieb. Es lockt die Chance, mit einem Betrug einen hohen Gewinn zu machen. Im Fall der TE dürfte allein schon ein Satz neue Airbags mehr kosten, als ein fachgerecht instandgesetzter Wagen an Marktwert darstellen kann.

Die weitergereichten Restwertangebote der Versicherer sollte man ruhig überprüfen. Mein letztes solches Angebot fand ich richtig lustig. Mein angeblicher Totalschadenaufkäufer hatte einen guten Preis für den Opel angeblich geboten. Als ich dort - spaßeshalber - anrief, wusste der von nichts. Er handelt nur mit Mercedes. .... Beschiss lauert eben an jeder Ecke.

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