Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit
Hallo Community,
ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.
Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.
Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.
Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?
Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?
In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)
Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.
Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.
Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.
Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?
Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?
Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!
Beste Antwort im Thema
(Du solltest nicht unbedingt einen link auf deine Festplatte posten …)
214 Antworten
Zitat:
@Genie21 schrieb am 27. Januar 2016 um 06:56:08 Uhr:
Der Händler hat die Gewährleistung doch gar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das hätte er nicht gedruft. Er hat keine Garantie auf Defekte gegeben, dafür zusätzlich Preisnachlaß. Er hat zusätzlich einen gültigen KV mit Bastelauto von der CharlieWu Familie verlangt und erhalten.
€ 450.- ist nicht die Welt. Und wenn du bei Ebay suchst....Ich sehe dort Gurtstraffer ab 50 bzw. 100.- Das verdient jetzt schon der RA. Zusätzlich rechne die Arbeitzeit welche du selbst hast und den Ärger. Urlaub vom Job tageweise usw.
"Toller" Tip. Und wenn mit neuen Gurtstraffern die Probleme noch da sind. Mich würde es nicht wundern, wenn da auch Airbags fehlen. Aktuell hat die TE wohl ein Fahrzeug, was sich nur mit derzeit noch unkalkulierbaren Kosten den nächsten TÜV überstehen würde.
Bei einer 2008er A-Klasse ist das ein ganz schöner Verlust, denn beim Verkauf bekommste für so ein Fahrzeug keine 2000 € mehr. Das wären über 5000 € Verlust!
Selbst jetzt lässt es sich mit dem Fehler defacto schon nicht mehr verkaufen. Das ganze wird nur mit erheblichem Preisnachlass und potenziellen Ärger mit dem neuen Käufer gehen, wenn man das jetzt verkauft.
@Knergy Ich beziehe mich möglichst genau auf was TE schrieb und da war das Problem beschrieben sowie gibt es ein Angebot. Wieso gerade nun Airbags fehlen sollten, wenn Gurtstraffer aus der Software angezeigt wurden erschliesst mir nicht.
Wurde denn das schon überprüft? Die TE vermutet ein Unfallfahrzeug. Wieso sollte man ein Unfallfahrzeug mit neuen (besser gesagt meist gebrauchten) Airbags ausstatten, wenn man dann am Gurtstraffer bastelt? Wer schon mit krimineller Energie arbeitet, handelt doch dann bei den Airbags nicht nach Vorgabe. Die Energie lag hier von irgendjemand vor sonst hätte man die Kiste nicht mit Gebrauchtwagengarantie erwerben können (das muss ja nichtmal zwangsläufig der Händler gewesen sein, der könnte auch schon beschissen worden sein). Bevor man da noch weiteres Geld reinsteckt, sollte das erstmal richtig geprüft werden ... das kann die Werkstatt schon gemacht haben, muss sie aber nicht.
Der TE wußte beim Kauf (Seite1) dass er ein Unfallfahrzeug gekauft hatte. Ich spekuliere jetzt auch etwas, bleibe aber im Rahmen von dem was ich schon gesehen habe. Das Gurtschloß-Straffer hat ein Kabel, Stecker und Steuerung. So ein Gurtschloß ist ja im Dauergebrauch. Da braucht es nicht viel und das Ding ist im A.. . Staubsaugen und rupfen am Kabel beispielsweise. Nicht ohne Grund findet sich dieses Teil gleich duzende Male bei Ebay. Anstatt dann neu zu kaufen, wird geflickt mit Widerstand. Idiotisch für nen 50.- im Wert, aber die Menschen tun so etwas.
So sieht das Teil aus.
http://www.ebay.de/.../201301028580?...
Der TE kann ja etwas dazu sagen, ob der Widerstand am Gurtschloß bzw. dort in der Nähe war.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Genie21 schrieb am 27. Januar 2016 um 20:51:10 Uhr:
Der TE wußte beim Kauf (Seite1) dass er ein Unfallfahrzeug gekauft hatte. Ich spekuliere jetzt auch etwas, bleibe aber im Rahmen von dem was ich schon gesehen habe. Das Gurtschloß-Straffer hat ein Kabel, Stecker und Steuerung. So ein Gurtschloß ist ja im Dauergebrauch. Da braucht es nicht viel und das Ding ist im A.. . Staubsaugen und rupfen am Kabel beispielsweise. Nicht ohne Grund findet sich dieses Teil gleich duzende Male bei Ebay. Anstatt dann neu zu kaufen, wird geflickt mit Widerstand. Idiotisch für nen 50.- im Wert, aber die Menschen tun so etwas.So sieht das Teil aus.
http://www.ebay.de/.../201301028580?...Der TE kann ja etwas dazu sagen, ob der Widerstand am Gurtschloß bzw. dort in der Nähe war.
Nein, kann sie nicht. Ich wüsste auch nicht, wo ich Widerstände finden sollte, mit denen Gurtstraffer manipuliert werden können. Bis zum Beginn dieses Threads habe ich nicht einmal gewusst, dass so etwas überhaupt möglich ist. Und was soll das überhaupt bringen?
DieTE ist einfach betrogen worden und sonst nichts! Ihr waren die Mängel jedenfalls offensichtlich nicht bekannt. Auch ein "Unfallauto" das soviel Geld kostet, muss funktionsfähig sein. Die Angelegenheit mit dem Zusatzvertrag ist ebenfalls unter Betrug einzuordnen.
Die TE hat mit KV1 ein Fahrzeug mit einem reparierten Unfallschaden gekauft. Es handelte sich also nicht um einen Haufen Schrott, sondern um ein "verkehrssicheres" Fahrzeug. Ein Durchschnittsmensch geht davon aus, dass eine solche Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde.
Selbst mein Oldie hat Gurtstraffer. Die Kabelage zu diesem Gedöns befindet sich in den Sitzkabelbäumen. Das bekommt man weder beim Staubsaugen noch im Normalbetrieb jemals zu Gesicht. Bewegung ist da auch keine drin. Die Manipulation findet nicht am Gurtschloss selbst statt, sondern an den Verbindungsstücken der elektrischen Kontakte im Bereich Kabelbaum.
ich zerpflück mal deinen Eingangstext da mir einiges unklar ist frag ein paar Dinge:
"Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. "
->wofür du das Auto kaufst tut eigentlich nichts zur Sache. wichtig ist was in den Verträgen steht.
"Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars."
1. In deinem ersten Satz sprichst du von einem Unfallauto. war das in deinem ersten Kaufvertrag so erwähnt/angekreuzt?
"Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.
Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie.
Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. "
"Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht"
"Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. "
2. ich lese aus den leztzen beiden Sätzen das sowohl in KV1 als auch in KV2 von einem Unfallauto die Rede ist? Trifft das zu? (hinweis: du sagst ja die verträge kv1 und kv2 gleichen sich bis auf 'gebrauchtwagengarantie' und 'Preis'
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"Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht,"
->gemeinsame Absprache war das KV1 ungültig ist
->ein KV2 wurde unterschrieben somit ist der gültig. (behaupte ich jetzt mal)
"sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe."
3. ist NUMMER 3 nun eine Erwerterung/Ergänzung/Anlage oder es ein weiterer KAUFVertrag? (ich frage weil du das ding verwirrenderweise kv3 nennst)
4. steht in KV2 dein Vater als 'Käufer' im Vertrag und hat als 'Käufer' unterschieben? oder stehst du als 'Käufer' im Vertrag und den Vater hat Anstelle des Käufers 'im Auftrag' unterschrieben?
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Zu Frage Nummer 4:
wenn dein Vater als 'Käufer' im Vertrag steht (also nicht nur als unterschreiber), dann hat er den Vertrag mit dem Verkäufer und nicht du. Und dann gilt erstmal alles was er gezeichnet hat für ihn (und du bist nach meinem verständnis quasi völlig aussen vor)
Stehst du dagegen als Käufer im Vertrag und dein Vater hat 'nur' gezeichnet wirds verquickt. Dein Vater hat dann ja dann Sachen in deinem Auftrag unterschrieben die du so gar nicht wolltest.
->ersteht dir daraus ein Schaden, dann ist dein Vater dir gegenüber quasi Schadenersatzpflichtig
->ob ihr euch gemeinsam auf irrtum berufen könnt und den vertrag auf diese Weise für ungültig erklären könnt, weiß ich nicht. wird sicherlich schwierig. ginge das so einfach würden alle 'käufer' nur noch 'im auftrag' zeichnen lassen.
Ihr sollten vom Anwalt den Vertrag prüfen lassen. und zwar nach Möglichkeit den gesammten Vertrag (also incl der Anlage)
->habt ihr Glück kopiert euch der Händler die Anlage (das was du bisher kv3 nennst und euch aktuell offenbar fehlt)
->in der Regel hat ein schriftlicher Vertrag eine Schriftformklausel die aussagt, dass das nur das gültig ist was geschrieben wurde. es also keine mündlichen Nebenabreden gibt (irgendwelche sachen am telefon vorher sind quasi irrelevant. auch seine Onlineanzeige oder sein Zeitungsinserat da ja ebenfalls nicht Bestandteil eures schriftlichen Kaufvertrags). Keine Ahnung wie es Aussieht, wenn diese Schriftformklausel fehlt (viele pdf-Onlinevordrucke haben die offenbar nicht wie ich gerade nachgeguckt habe). Aber ich denke, dass man dann trotzdem von einem rein schriftlichem Kaufvertrag ausgehen sollte.
Ich denke auch, dass der erste Schritt des Anwalts wird sein, den Vertrag zu prüfen.
->sprich ob da ein gültiger Vertrag geschlossen wurde.
->ob Teile des Vertrags ggf unwirksam sind oder auch der Vertag im Ganzen
->ob ein Irrtum vorliegt und wie sich dieser begründet
->zu prüfen wer die Vertagspartner sind (also wer käufer und wer verkäufer ist)
->zu prüfen ob von privat an privat verkauft wurde (hier kann und sollte der verkäufer sachmangelhaftung ausschließen)
->zu prüfen ob von gewerbetreibend an privat verkauft wurde (hier schreibt der gesetzgeber 'sachmangelhaftung' seitens des händlers vor! wird umgangssprachlich gerne auch gewährleistung genannt aber es macht sinn rechtlich korrekte begriffe zu verwenden so wie sie auch im BGB benutzt werden)
->zu prüfen ob von gewerbetreibend an gewerbetreibend verkauft wurde (beim alten gebrauchten schließt man hier sachmangelhaftng in der regel aus. davon ausgenommen ist meist grobe fahrlässigkeit oder vorsatz).
Hat der Händler laut Vertrag an Privat verkauft, so ist er ein Stück weit in Erkärungsnot warum er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug usw deklariert hat. Kann das aber ja zb. mit dem Umstand begründen dass es ein Unfallfahrzeug ist. Dennoch wäre es klug konkrete Mängel zu benennen die in Summe eben ergeben dass es ein Bastlerfahrzeug ist (also zb einen nicht behobenen unfallschaden)
->die rechtsprechnung erfolgt hier durchaus auch mal zugunsten des Privatmanns. ein Grund warum Händler Bastlerfahrzeuge in der regel nur an Gewerbetreibende abgeben.
Hat der Händler laut Vertrag an gewerbetreibend verkauft
->sollte der 'käufer' (du oder dein vater je nachdem wer nun als käufer im vertrag steht) mal drüber nachdenken ob er gewerbetreibend ist. falls ja wirds schwer den vertrag bezüglich gewährleistungsauschluss anzufechten und auch aussagen wie bastlerfahrzeug, export, teileträger wären absolut nicht zu beanstanden
->ist der käufer nicht gewerbetreibend, sollte er sich die Frage stellen, warum er sich laut Vertrag als ein solcher ausgegeben hat. schwierig sich da auf ein Versehen zu berufen.
Auch das mit dem Unfallauto sollte man nochmal genau beleuchten.
Sprich ob da ein Auto verkauft wurde was einen Unfall hatte der aber behoben wurde oder ob ein Auto verkauft wurde was aktuell schäden eines Unfalls hat
(wäre ich der händler hätte ich das nochmal in textform erwähnt. von wegen fahrzeug unfallbeschädigt und nicht verkehrssicher)
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nun das Thema mit dem Gurtschloss:
->stellt sich raus dass er dem käufer gegenüber trotz seiner ausreden sachmangelhaftung hat, dann sollte ihm die chance gegeben werden das nachzubessern (und dann ist eigentlich auch egal ob irrtümlich oder vorsätzlich verschwiegen)
->hat er dem käufer gegenüber keine sachmangelhaftung (entweder weil gewerbetreibend laut kaufvertag. oder aber weil sein begründung bastlerfahrzeug usw als korrekt gewertet wird) bleibt nur der weg ihm arglistige täuschung nachzuweisen. das geht eigentlich nur dann, wenn ihr dem händler die manipulation nachweißt (gelingt in der regel nicht. der vorbesitz sagt er ists nicht gewesen. der händler sagt das gleiche. nun weis es mal einem von beiden nach, dass er es gewesen ist und er nicht im zweifel der unschuldige von beiden. und mitunter hängt noch irgend ein händler dazwischen oder auch die versicherung je nachdem an wen das fahrzeug damals verkauft oder abgetreten wurde)
->sicherheitsrelevant ist irgendwo fast alles am auto. dass eine manipulation stattgefunden hat ist vermutlich beweisbar und eine manipulation ist sicherlich als vorsatz zu werten. die frage aber auch hier ob ihr denjenigen der manipuliert hat ausmachen könnt. vermutlich eben nicht.
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wie gesagt ich würd mir den vertrag selbst genau anschauen (oder auch mit einem anwalt gemeinsam) und eben an den händler herantreten.
->mit glück nimmt er die karre zurück. evtl einigt ihr euch auch drauf dass er quasi ein lehrgeld einbehält (ist für dich immer noch besser als rechtstreit)
->tut er es nicht bleibt eben nur der weg über böse briefe vom anwalt bis hin zum gesamten rechtsweg spricht wenns alles nichts bringt dann streit vor gericht
die frage muss für dich auch heißen:
->geht es hier um 500€ für ein paar gurtstraffer. dann lass die einbauen und gut. da lohnt das kopfzerbrechen gar nicht auch wenn 500 eur geld sind. ein gebrauchter wird noch mehr an geld verschlingen. und mir wäre es auch lieber die werkstatt vor ort baut die dinger fachgerecht ein als dass ich dem händler die möglichkeit zu nachbesserung gebe und der dann ggf irgendwas neues pfuscht was ich ggf nicht merke oder auch wieder erst prüfen lasse (was auch wieder kostet)
->oder gehts hier um 'ne verballerte unfallkarre (wo noch mehr sachen sind) und die zu 100% eh wieder weg soll.
@newt3
die tatsächlichen und rechtlichen Knackpunkte wurden im thread von mehreren usern bereits umfassend dargestellt und beantwortet. Auch die von dir als "neu" empfundenen Fragen erschließen sich bereits dann, wenn man den thread von vorne verstehend liest und davon absieht, Phantomdiskusionen zu führen.
Dein vorstehendes posting enthält zu viele unzutreffende Ausführungen, um darauf einzeln richtigstellend einzugehen. "Viel hilft viel" trifft hier jedenfalls nicht zu.
Es wäre vernünftig, nun erst einmal die Rückmeldung der TE abzuwarten.
@charliwu Gibt es einen neuen Sachstand? Wir sind alle sehr gespannt 🙂
@berlin-paul Hast schon recht.
@newt3 Karl May lässt grüssen. Korrekt ist das mit dem zerpflücken von Texten, Sachverhalte werden einzeln beleuchtet. Setzt aber voraus, dass was vorher geschrieben wurde auch so gemeint war. 🙂
Zitat:
@newt3 schrieb am 31. Januar 2016 um 03:07:23 Uhr:
1. In deinem ersten Satz sprichst du von einem Unfallauto. war das in deinem ersten Kaufvertrag so erwähnt/angekreuzt?
TE hat wissentlich und willentlich ein Unfallauto gekauft ohne sich bzgl. Art und Umfang der Schäden und deren evtle. Reparatur zu informieren. Wer das beim Fähnchenhändler tut ohne selbst ausreichende Ahnung zu haben trägt ein ganz großes Schild vor sich her auf dem steht: Ich möchte über den Tisch gezogen werden.
Zitat:
@newt3 schrieb am 31. Januar 2016 um 03:07:23 Uhr:
nun das Thema mit dem Gurtschloss:
->stellt sich raus dass er dem käufer gegenüber trotz seiner ausreden sachmangelhaftung hat, dann sollte ihm die chance gegeben werden das nachzubessern (und dann ist eigentlich auch egal ob irrtümlich oder vorsätzlich verschwiegen)
Seh ich ein klein wenig anders: Entweder man hält das für einen Sachmangel, dann muss man dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben - was nicht geschehen ist, oder man hält es für Betrug oder Arglist seitens des Verkäufers - dann müsste man dies beweisen können, was man aber nicht kann.
Zitat:
@newt3 schrieb am 31. Januar 2016 um 03:07:23 Uhr:
Zu Frage Nummer 4:
Entweder TE belangt den Papa weil er ohne ihren Auftrag irgendwas unterschrieben hat was er nicht unterschreiben hätte sollen, oder der Verkäufer belangt ihn aus dem selben Grunde falls er ggü. TE schadenersatzpflichtig werden sollte. Oder der Vertrag nebst Erweiterung ist gültig. Das entscheidet irgendwann ein Richter sofern man bereit ist ein mehrfaches dessen in einen Rechtsstreit zu investieren was eine Reparatur kosten würde. (Außer es sollte sich im Weiteren herausstellen das die ganze Karre nur noch Kernschrott ist.)
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2016 um 03:44:23 Uhr:
Dein vorstehendes posting enthält zu viele unzutreffende Ausführungen, um darauf einzeln richtigstellend einzugehen.
Nein das ist weitgehend schlüssig und zutreffend.
Paulchen nur weil "ThemenstarterIN" bei dir möglicherweise Kopfkino auslöst muss man TE deshalb nicht völlig in die Irre führen.
TE hat in dem Fall ganz schlechte Karten weil nahezu alles falsch gemacht.
(Ich tu mich übrigens immer noch schwer das Ganze überhaupt für glaubwürdig zu halten)
Zitat:
@Backside schrieb am 31. Januar 2016 um 09:23:02 Uhr:
Nein das ist weitgehend schlüssig und zutreffend.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2016 um 03:44:23 Uhr:
Dein vorstehendes posting enthält zu viele unzutreffende Ausführungen, um darauf einzeln richtigstellend einzugehen.Paulchen nur weil "ThemenstarterIN" bei dir möglicherweise Kopfkino auslöst muss man TE deshalb nicht völlig in die Irre führen.
TE hat in dem Fall ganz schlechte Karten weil nahezu alles falsch gemacht.
(Ich tu mich übrigens immer noch schwer das Ganze überhaupt für glaubwürdig zu halten)
@Backside
Da Du die Ausführungen von newt3 für weitgehend zutreffend hältst, würdest Du einen Hinweis darauf, dass Du dich mal besser sachkundig machen solltest, wahrscheinlich als unberechtigt abtun. Von daher darfst Du gerne weiterhin raten, was wohl richtig sei und wenn Du dir den Sachverhalt weiterhin verbiegen möchtest, dann mach das eben.
Die von dir geäußerte Fehlvorstellung über die Motivation und Richtung meiner Beiträge in diesem thread, belegt die Niveaulosigkeit deiner Person und die sachliche Unqualifiziertheit deiner Beiträge hier. Beides ist nicht mein Problem.
Wenn Du das Vorbringen der TE für unglaubwürdig unglaubhaft hältst, dann scheint es mit deinem Einblick in die Praxis nicht weit her zu sein.
Hallo ihr Lieben,
nun melde ich mich zurück mit großen Neuigkeiten. Der Fall wird immer übler.
Ich habe meinen ersten Anwalt gekündigt. Dieser hat mir Falschinformationen gegeben und den Fall auch ganz falsch "behandelt".
Ich habe einen neuen Anwalt. Dieser hat mit dem Händler ausgemacht, dass der Mangel -Manipulierte Gurtstraffer- wieder von ihm gut gemacht werden muss, da wir ansonsten vom Kaufvertrag zurück treten. Der Händler möchte sich darauf einlassen (!)
Ich habe zum Anwalt gesagt, dass da ganz sicher noch mehr Mängel sind, die der Händler reparieren muss. Deshalb bin ich erneut zu der Fachwerkstatt gefahren und habe das Auto genau untersuchen lassen.
Es hat sich herausgestellt, dass das Auto sozusagen ein Totalschaden ist. In dem Auto ist alles mögliche geklebt, alles mögliche ist locker, es fehlen überall Befestigungen für Kabel (alles ist mit Kabelbindern fest gemacht worden), der Rahmen des Autos ist komplett krumm, bestimmte Sensoren fehlen komplett, Sicherheitssystem geht nicht, Halterungen fehlen...
Ich habe das Auto vorne ausbauen lassen. Dort sind weitere Stecker/Widerstände entdeckt worden. Die Werkstatt schreibt mir bis morgen einen kompletten Bericht mit den Mängeln. Dazu machen sie noch einen Kostenvoranschlag, wie viel die fachgerechte Reparatur kosten würde. Mehrere tausend Euro.
Die Sicherheit ist wirklich massiv gefährdet. Das Auto ist von vorne bis hinten zugebastelt mit Schrottteilen. Keine Versicherung hätte bei einem Unfall gezahlt. Das Auto kann ich morgen eigentlich direkt von der Versicherung abmelden.
Ich bin sehr gespannt wie es laufen wird. Eine Wiedergutmachung lohnt sich für den Autohändler nicht. Mir stellt sich die Frage, ob ich das Auto dann trotzdem zu ihm bringen muss (per Abschleppdienst). Ich hoffe, dass man bei diesen besonderen Umständen sofort vom KV abtreten kann.
Morgen bekomme ich den Mercedes Bericht und kontaktiere den Anwalt.
Zitat:
@newt3 schrieb am 31. Januar 2016 um 03:07:23 Uhr:
ich zerpflück mal deinen Eingangstext da mir einiges unklar ist frag ein paar Dinge:"Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. "
->wofür du das Auto kaufst tut eigentlich nichts zur Sache. wichtig ist was in den Verträgen steht."Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars."
1. In deinem ersten Satz sprichst du von einem Unfallauto. war das in deinem ersten Kaufvertrag so erwähnt/angekreuzt?"Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.
Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie.
Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. "
"Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht"
"Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. "
2. ich lese aus den leztzen beiden Sätzen das sowohl in KV1 als auch in KV2 von einem Unfallauto die Rede ist? Trifft das zu? (hinweis: du sagst ja die verträge kv1 und kv2 gleichen sich bis auf 'gebrauchtwagengarantie' und 'Preis'-------------
"Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht,"
->gemeinsame Absprache war das KV1 ungültig ist
->ein KV2 wurde unterschrieben somit ist der gültig. (behaupte ich jetzt mal)"sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe."
3. ist NUMMER 3 nun eine Erwerterung/Ergänzung/Anlage oder es ein weiterer KAUFVertrag? (ich frage weil du das ding verwirrenderweise kv3 nennst)4. steht in KV2 dein Vater als 'Käufer' im Vertrag und hat als 'Käufer' unterschieben? oder stehst du als 'Käufer' im Vertrag und den Vater hat Anstelle des Käufers 'im Auftrag' unterschrieben?
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Also, ich probiere darauf gut zu antworten;
In beiden Kaufverträgen KV1 und KV2 steht beschrieben, dass das Auto ein Unfallfahrzeug ist. Der dritte Vertrag ist ein Ergänzungsvertrag zu KV2.
Ich stehe in allen 3 Verträgen als Käuferin. Mein Vater hat in Kv2 und im Ergänzungsvertrag in Auftrag für mich unterschrieben. Laut den Anwälten müsste mein Vater Schadensersatz zahlen wenn ich ihn anklagen würde, ja. Mache ich natürlich nicht.
Mir stehen alle 3 Verträge zur Verfügung. Mir fehlt nichts (mehr).
Mein aktueller Anwalt hat die Verträge geprüft und ihm liegt alles vor. Genauso wie hier im Forum besprochen worden ist, sind Klauseln wie "Bastelauto" oder "Verzicht auf Gewährleistung" unzulässig bzw. irrelevant. Dennoch ist der Kaufvertrag an sich zu Stande gekommen (Händler verkauft an Privat).
In den Verträgen steht dass das Fahrzeug ein Unfallauto ist. Es steht nicht(!) beschrieben, WAS für ein Unfall, in wie fern dieser Unfall repariert worden ist, in wie fern das Auto diesbezüglich noch Mängel aufweist...
Genannt werden z.b. Kratzer, Verschleiß, Gebrauchtspuren..., die mit dem Unfall direkt nicht im Zusammenhang stehen (müssen). Das Auto ist ja bereits von 2008 und deshalb sind Gebrauchtspuren ja normal.
Zu dem jetzigen Stand wurde der Unfall gar nicht repariert, sondern die Teile sind lediglich mit Klebeband zusammen geklebt worden.
... und wenn das ganze nciht rausgekommen wäre, dann würde das Auto noch 20 Jahre und 300.oookm unkompliziert durch die Lande fahren...