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Autohändler bekommt keine roten Kennzeichen?

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 15:46

Hallo,

am Dienstag habe ich ein Auto angeschaut. Leider war eine Probefahrt nicht möglich, weil keine roten Kennzeichen verfügbar wären. Der Verkäufer meinte, gestern oder heute wären die Nummernschilder da und ich könnte nächste Woche eine Probefahrt machen.

Also vorhin da angerufen, jetzt hieß es, die Zulassungsstelle hätte wegen Corona arge Probleme und vor Ende Juni würde es wohl keine roten Kennzeichen geben.

Kann das wirklich sein?

LG

Beste Antwort im Thema
am 29. Mai 2020 um 16:33

Und warum hat er dann nicht längst eine Rote Nr.?

Ein Händler hat immer 1 oder mehre rote Schilder im Schrank bzw. Trsor liegen um sie mal eben zur Probefahrt drauf zu schrauben. Genau dafür sind die gemacht.

Ich gehe davon aus, das er keine bekommt bzw. sie ihm abgenommen wurden. Sagen wir vorsichtig: Nicht gerade ein gutes Zeichen für Seriösität...

Und für Dich gilt: keine Proebfahrt, kein Autokauf. So einfach ist das.

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Naja, ob's soo lang dauert ?

Oder hat er sie abgenommen bekommen (kann durchaus passieren, wenn man Blödsinn damit macht ---> ausleihen, Privatfahrten.)

Oder seinen Laden erst neu aufgemacht.

Notfalls Kurzzeitkennzeichen . . . aber gibt's ja dann ebenfalls (nicht) bei dieser Zulassungsstelle . . . sofern wirklich Corona-überlastet, aber bei anderer vielleicht (60-70 € und damit zum TÜV zum Gebrauchtwagencheck. Der Tüv hat übrigens meist rote Kennzeichen für solche Fälle, mußt nur das Auto dorthin bekommen . . . ;-) )

Oder weitersuchen, anderes Auto.

Oder ohne Probefahrt kaufen, auf Risiko, bzw. vertraglich zugesichertem Rückgaberecht wegen nicht möglicher Probefahrt.

Kannst das Auto dann überhaupt anmelden, oder ist deine eine andere Zulassungsstelle ?

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 16:01

Ob er Blödsinn gemacht hat, wird er nicht zugeben :-) Den Laden gibt es wohl seit September 2019.

am 29. Mai 2020 um 16:33

Und warum hat er dann nicht längst eine Rote Nr.?

Ein Händler hat immer 1 oder mehre rote Schilder im Schrank bzw. Trsor liegen um sie mal eben zur Probefahrt drauf zu schrauben. Genau dafür sind die gemacht.

Ich gehe davon aus, das er keine bekommt bzw. sie ihm abgenommen wurden. Sagen wir vorsichtig: Nicht gerade ein gutes Zeichen für Seriösität...

Und für Dich gilt: keine Proebfahrt, kein Autokauf. So einfach ist das.

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 16:40

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. Mai 2020 um 18:33:10 Uhr:

Und warum hat er dann nicht längst eine Rote Nr.?

Ein Händler hat immer 1 oder mehre rote Schilder im Schrank bzw. Trsor liegen um sie mal eben zur Probefahrt drauf zu schrauben. Genau dafür sind die gemacht.

Ich gehe davon aus, das er keine bekommt bzw. sie ihm abgenommen wurden. Sagen wir vorsichtig: Nicht gerade ein gutes Zeichen für Seriösität...

Und für Dich gilt: keine Proebfahrt, kein Autokauf. So einfach ist das.

Welche Gründe gibt es denn, ihm die Schilder abzunehmen?

Zitat:

@DennyGue schrieb am 29. Mai 2020 um 18:40:50 Uhr:

Welche Gründe gibt es denn, ihm die Schilder abzunehmen?

Mangelnde Zuverlässigkeit, z. B. betreffend der mit dem Kennzeichen verbundenen Auflagen.

Probefahrten nicht im dazugehörigen Fahrtenbuch der "roten Nummern" eingetragen. oder er hat einfach das "Heftchen" voll und die Zulassungsstelle lässt ihn jetzt etwas verhungern, weil ohne diese Heftchen (bzw ohne Platz für Eintragungen) darf er keine Fahrten mit den Nummern am Auto machen oder machen lassen.

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 16:49

Sorry, ich kenn mich da echt nicht aus. Was für Auflagen sind denn das? Haben rote Schilder nur ne begrenzte Laufzeit? Dass das Autohaus während der Coronaschließung keine Schilder hatte und jetzt Probleme hat mit dem Termin bei der Zulassungsstelle ?

Zitat:

@DennyGue schrieb am 29. Mai 2020 um 18:49:14 Uhr:

Was für Auflagen sind denn das?

Wer rote Kennzeichen besitzt, ist auch verpflichtet, deren korrekten Gebrauch nachzuweisen. Aus diesem Grund gehört zum roten Kennzeichen immer ein Fahrtenbuch und besonderes Fahrzeugscheinheft. Diese gehören sozusagen zum Zubehör des Kennzeichens. Gemäß seiner Sorgfaltspflicht muss der Kennzeichenbesitzer dafür sorgen, dass alle Fahrten im Fahrtenbuch aufgeführt werden.

Gemäß § 16 Absatz 2 der FZV:

Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Folgende Daten sind dafür mindestens notwendig:

Benutztes Kennzeichen

Fahrzeugmarke

Fahrzeughersteller

Fahrzeugtyp

Fahrgestellnummer

Tag der Fahrt

Start- und Endzeitpunkt der Fahrt

Name und Anschrift des Fahrzeugführers

Vielleicht gab es ja auch kurz nach Aushändigung der Schilder schon einen größeren Versicherungsfall, so das die Versicherung sich jetzt quer stellt.

Vielleicht hat es sich einfach der Bruder übers Wochenende zum Porschefahren ausgeliehen

am 29. Mai 2020 um 22:29

So viel dämliche Antworten auf ein mal gibt es selten. Um eine Probefahrt mit den roten Schilder machen zu können, muss der Händler das Zulassungsbüchlein ausfüllen, sonnst gibt es kein Versicherungsschutz. Und wenn das Buch voll ist (hat glaube ich nur 10 Eintragungsmöglichkeiten) darf man einfach die Schilder nicht benutzen.

am 30. Mai 2020 um 6:41

Zitat:

@A_Benz schrieb am 29. Mai 2020 um 21:55:21 Uhr:

Vielleicht hat es sich einfach der Bruder übers Wochenende zum Porschefahren ausgeliehen

...was schon wieder ein Verstoß gegen die Auflagen der "roten Kennzeichen" wäre. ;)

am 30. Mai 2020 um 8:00

Aus meiner Zeit:

Der/Die Händler müssen für jede eingetragene Probefahrt Versicherung

bezahlen. Das wird meist durch vergessen der Eintragung umgangen.

Man darf sich da nicht "kriegen" lassen.

Selbst bei Eintragung, ist private Nutzung für den Händler nicht gestattet.

Alle krummen Dinger mit dem Kennzeichen, führen zum Entzug Desselben.

Heute :

Bezahlen mußt nur 1x für's ganze Jahr, nicht jede Fahrt/jedes Fahrzeug einzeln, egal wieviele Fahrzeuge man damit über's Jahr bewegt.

Kann höchstens die Kosten auf's einzelne Fahrzeug umrechnen, wenn das rote Fahrzeugscheinheft vollgeschrieben ist und u ein neues kaufen mußt (+ Aufwand, um das bei Zulassungsstelle zu holen).

Aber da passen glaub 20 Einträge/Fahrzeuge rein (und einmal eingetragen, kann man da jeden Tag eine Probefahrt machen, bis zum Ablaufdatum des roten Heftes. Erst dann neu eintragen. Aber dann isses ja hoffentlich schon verkauft ;-) )

. . . also wenn der dann umgerechnet etwa eine € sooo schmerzt . . . dann soll er seinen Laden lieber gleich zumachen . . .

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