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Auto Verkauf mit falscher Feinstaubplakette (vom Vorbesitzer schon vorhanden)

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 11:58

Hallo,

habe unser Auto verkauft .

Er hat probefahrt gemacht und ihm war bekannt das der Wagen einen Kupplungsschaden hat.

Gekaufz wie gesehen ohne Gewährleistung oder Rücknahme.

Jetzt kommt das Problem.

Hatten den Wagen 2017 im Februar gekauft (anderer Landkreis )haben ihn an bzw.ABGEMELDET und uns aber keine Feinstaubplakette oder Umweltplakette ausstellen bzw.aushändigen lassen musste man damals nicht und da wir nicht in Ballungszentren mit dem Auto fahren wollten haben wir darauf auch kein Augenmerk gelegt uns war es wichtig gross und ein Diesel.

Jetzt war aber noch eine Plakette von einem der anderen Vorbesitzer drin geklebt (anderes Kennzeichen) und wohl die Falsche eine grüne statt eine gelbe.

Jetzt sagt der Käufer wir hätten ihn getäuscht und absichtlich ihn das Auto mit der Falsvhen Plakette verkauft.

Wie gesagt wir haben uns darum nieh gekümmert und auch nicht interessiert .

Er will das Geld zurück und das Auto sollen wir zurück nehmen.

Wer hat jetzt recht?

Hat uns ja nieh interessiert ob Grün gelb oder Rot da an der Scheibe klebte.

Hoffe es weiss jemand einen Rat.

Beste Antwort im Thema

Schwierig.

An angemeldeten Fahrzeugen dürfen keine falschen Plaketten geklebt sein. Auch das Kennzeichen muss übereinstimmen. Ansonsten muss die entfernt werden. Bei der Anmeldung mit einem neuen Kennzeichen hättet ihr die alte Plakette also direkt entfernen müssen. Ob dich das interessiert oder nicht spielt dabei keine Rolle, das ist eine gesetzliche Vorgabe.

Der Käufer darf davon ausgehen, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Über alles andere muss er informiert werden. Wenn die grüne Plakette bei der Besichtigung angeklebt war durfte er also auch ohne Nachfrage davon ausgehen, dass die Plakette berechtigt ist und er die bei einer Anmeldung auch weiter verwenden kann, wenn auch eine mit einem anderen Kennzeichen. Zumal wenn er in seinem Wohnort oder bei regelmäßigen Fahrten darauf angewiesen ist.

Man kann natürlich streiten, ob die grüne Plakette auch bei gekauft wie besichtigt kein Bestandteil des Vertrags geworden ist. Andererseits ist für viele Käufer die Möglichkeit der grünen Plakette ein wichtiges Kaufargument, dass sich auch im Preis wiederspiegelt. Fahrzeuge ohne Möglichkeit einer grünen Plakette haben also einen geringeren Wert.

Von daher sehe ich für den Käufer gute Chancen das Auto abzüglich ein paar Euro für die gefahrenen Kilometer nach einer Gerichtsentscheidung zurückgeben zu können.

Wenn das Auto den Preis wirklich wert ist und ihr den Käufer nicht beschissen habt sollte es doch auch kein Problem sein das Auto zurückzunehmen und zu dem gleichen Preis und nach Abkratzen der Plakette erneut zu verkaufen. Den falschen Eindruck durch die unzulässige Plakette müsst ihr euch in jedem Fall vorhalten lassen.

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Zitat:

@hk_do schrieb am 17. Mai 2019 um 17:44:01 Uhr:

Ich habe auch noch keine Quelle gefunden die bestätigt, dass graue Autos zulässig sind. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist so eine "Tarnfarbe" bestimmt nicht!

Mist, gerade erst ein graues Auto gekauft, hoffe ich komm durch den TÜV. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein [url=https://www.motor-talk.de/.../...zer-schon-vorhanden-t6620092.html?...]schrieb am 17. Mai 2019 um

"Gekauft wie gesehen" bedeutet aber auch, daß man einen Blick in die Fahrzeugpapiere wirft.

Gerade zur heutigen Zeit, wo das Thema "Umweltzonen", "Fahrverbote" usw. in aller Munde ist, wäre es angebracht sich darüber "richtig" zu informieren.

Im Grunde genommen könnte da jede Plakette drin kleben, oder gar keine.

Der Käufer ist für den Zustand seines gekauften Fahrzeugs verantwortlich.

"Gekauft, wie gesehen" ist in dieser Sache nicht beschrieben. Man kann beide Sachen rein interpretieren.

Wo steht im Fahrzeugschein geschrieben, welche Plakette der Wagen hat? :confused::confused::confused:

Zitat:

@MvM schrieb am 20. Mai 2019 um 21:27:57 Uhr:

Zitat:

@Geisslein [url=https://www.motor-talk.de/.../...zer-schon-vorhanden-t6620092.html?...]schrieb am 17. Mai 2019 um

"Gekauft wie gesehen" bedeutet aber auch, daß man einen Blick in die Fahrzeugpapiere wirft.

Gerade zur heutigen Zeit, wo das Thema "Umweltzonen", "Fahrverbote" usw. in aller Munde ist, wäre es angebracht sich darüber "richtig" zu informieren.

Im Grunde genommen könnte da jede Plakette drin kleben, oder gar keine.

Der Käufer ist für den Zustand seines gekauften Fahrzeugs verantwortlich.

"Gekauft, wie gesehen" ist in dieser Sache nicht beschrieben. Man kann beide Sachen rein interpretieren.

Wo steht im Fahrzeugschein geschrieben, welche Plakette der Wagen hat? :confused::confused::confused:

 

Dort findest du nur die Emissionsschlüssernummer, mit deren Hilfe du herausfinden kannst, welche Schadstoffplakette das Auto bekommt.

Grüße vom Ostelch

Neben der Emissionsschlüsselnummer (und natürlich der Fahrzeug- und Kraftstoffart sowie ggf. der zGM) ist noch das Feld 22 relevant: dort sollte ein etwa vorhandenes Partikelminderungssystem vermerkt sein.

Das kann übrigens auch ein Grund für eine vermeintlich falsche Plakette sein:

Wenn der Eintrag bei der Neuausstellung des Fahrzeugscheins nicht mit übertragen wurde. Oder wenn zwar ein PMS nachgerüstet und eine grüne Plakette zugeteilt wurde, aber eben der Fahrzeugschein nicht korrigiert wurde...

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Mai 2019 um 21:46:55 Uhr:

Dort findest du nur die Emissionsschlüssernummer, mit deren Hilfe du herausfinden kannst, welche Schadstoffplakette das Auto bekommt.

Grüße vom Ostelch

Also steht es nicht in den Papieren, wie Geisslein es formuliert hat.

Mir ist zwar bewusst, dass fast jeder ein Smartphone dabei hat, und es sofort recherchieren könnte. Aber wer macht sich enrsthaft die Mühe, und kontrolliert es, wenn man eine grüne Plakette in der Winschutzscheibe sieht.

Für die KFZ-Steuer schaut man ja auch auf die Euro-Einstufung. Wenn es ein Euro3-Diesel ist, dann muss man eben kontrollieren, ob die grüne Plakette zu recht klebt. So viel über Euro-Stufen und Plaketten informiert man sich doch, bevor man einen alten Diesel kauft.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 21. Mai 2019 um 10:02:14 Uhr:

Für die KFZ-Steuer schaut man ja auch auf die Euro-Einstufung. Wenn es ein Euro3-Diesel ist, dann muss man eben kontrollieren, ob die grüne Plakette zu recht klebt. So viel über Euro-Stufen und Plaketten informiert man sich doch, bevor man einen alten Diesel kauft.

Und wenn dann da ein falsches Kennzeichen auf der Plakette steht, wird es Zeit mal etwas gründlicher zu fragen und zu prüfen. Geht ja. Sonst starren die Leute ständig auf ihr Schmartfön, nur wenn sie es mal zu was Sinnvollerem nutzen könnten als nachzulesen, was Kumpel Hansi heute gefrühstückt hat, bleibt es in der Tasche.

 

Grüße vom Ostelch

Der TE hat zwei Beiträge erstellt, von denen der zweite nur "600,-€" enthält und hat es damit geschafft, dass 3 Seiten lang diskutiert wird, obwohl niemand weiß und der TE auch nicht darauf geantwortet hat, ob:

1. Im Inserat "Grüne Plakette" angegeben war

2. Mit dem Verkäufer drüber gesprochen wurde

 

Es macht meiner Meinung nach gar keinen Sinn, dass wir weiter spekulieren, bis der TE antwortet, falls er überhaupt noch Interesse an einer Diskussion hat.

 

Zudem soll es Leute geben, die keinen Plan von Autos haben und sich freuen, dass die ein günstiges Fahrzeug mit Grüner Plakette gefunden haben, sich auf den Aufkleber in der Windschutzscheibe verlassen und keinen Plan haben, wie man es kontrolliert.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 21. Mai 2019 um 10:02:14 Uhr:

Für die KFZ-Steuer schaut man ja auch auf die Euro-Einstufung. Wenn es ein Euro3-Diesel ist, dann muss man eben kontrollieren, ob die grüne Plakette zu recht klebt. So viel über Euro-Stufen und Plaketten informiert man sich doch, bevor man einen alten Diesel kauft.

Der Vergleich passt nicht wirklich, da man die Steuer maximal 2 mal zahlt. Fahrzeuge in diesem Preissegment kauft man sich, um sie bis zum nächsten TÜVtermin zu fahren. Die Plakette hingegen braucht mal, um auch in die Umweltzonen zu gelangen. Man erkennt an der Einstufung nicht, ob der Wagen damals nachgerüstet wurde.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. Mai 2019 um 10:47:42 Uhr:

Es macht meiner Meinung nach gar keinen Sinn, dass wir weiter spekulieren, bis der TE antwortet, falls er überhaupt noch Interesse an einer Diskussion hat.

Es macht bei Motor-Talk allgemein nicht viel Sinn zu diskutieren. Besonders, da die Leute hier im Forum mit schlauen Sprüchen um sich werfen, aber in der selben Diskussion wahrscheinlich genau so gehandelt hätten. Dann noch die sache, dass einige "Bildleser" hier ihre Minung sagen, ohne die Gesetzeslage zu kennen.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. Mai 2019 um 13:26:58 Uhr:

Der Vergleich passt nicht wirklich, da man die Steuer maximal 2 mal zahlt. Fahrzeuge in diesem Preissegment kauft man sich, um sie bis zum nächsten TÜVtermin zu fahren. Die Plakette hingegen braucht mal, um auch in die Umweltzonen zu gelangen. Man erkennt an der Einstufung nicht, ob der Wagen damals nachgerüstet wurde.

Selbst wenn ich einen Wagen nur ein halbes Jahr fahre, prüfe ich gewissenhaft die Kosten für Steuer und Versicherung. Das mache ich vor dem Kauf. Dabei dürfte man dann über die Euro-Norm stolpern. Wenn der Wagen Euro3 ist, muss man dann schauen, ob ein DPF nachgerüstet wurde.

Mich würde jetzt interressieren, was der TE mit dem Käufer gemacht hat.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 21. Mai 2019 um 13:45:11 Uhr:

Selbst wenn ich einen Wagen nur ein halbes Jahr fahre, prüfe ich gewissenhaft die Kosten für Steuer und Versicherung. Das mache ich vor dem Kauf.

Hierbei geht es aber nicht darum, was du, oder ich machen... Sondern welche Ansprüche der Käufer hat, wenn es erst nach dem Kauf auffällt. ;)

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