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Auto Verkauf mit falscher Feinstaubplakette (vom Vorbesitzer schon vorhanden)

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 11:58

Hallo,

habe unser Auto verkauft .

Er hat probefahrt gemacht und ihm war bekannt das der Wagen einen Kupplungsschaden hat.

Gekaufz wie gesehen ohne Gewährleistung oder Rücknahme.

Jetzt kommt das Problem.

Hatten den Wagen 2017 im Februar gekauft (anderer Landkreis )haben ihn an bzw.ABGEMELDET und uns aber keine Feinstaubplakette oder Umweltplakette ausstellen bzw.aushändigen lassen musste man damals nicht und da wir nicht in Ballungszentren mit dem Auto fahren wollten haben wir darauf auch kein Augenmerk gelegt uns war es wichtig gross und ein Diesel.

Jetzt war aber noch eine Plakette von einem der anderen Vorbesitzer drin geklebt (anderes Kennzeichen) und wohl die Falsche eine grüne statt eine gelbe.

Jetzt sagt der Käufer wir hätten ihn getäuscht und absichtlich ihn das Auto mit der Falsvhen Plakette verkauft.

Wie gesagt wir haben uns darum nieh gekümmert und auch nicht interessiert .

Er will das Geld zurück und das Auto sollen wir zurück nehmen.

Wer hat jetzt recht?

Hat uns ja nieh interessiert ob Grün gelb oder Rot da an der Scheibe klebte.

Hoffe es weiss jemand einen Rat.

Beste Antwort im Thema

Schwierig.

An angemeldeten Fahrzeugen dürfen keine falschen Plaketten geklebt sein. Auch das Kennzeichen muss übereinstimmen. Ansonsten muss die entfernt werden. Bei der Anmeldung mit einem neuen Kennzeichen hättet ihr die alte Plakette also direkt entfernen müssen. Ob dich das interessiert oder nicht spielt dabei keine Rolle, das ist eine gesetzliche Vorgabe.

Der Käufer darf davon ausgehen, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Über alles andere muss er informiert werden. Wenn die grüne Plakette bei der Besichtigung angeklebt war durfte er also auch ohne Nachfrage davon ausgehen, dass die Plakette berechtigt ist und er die bei einer Anmeldung auch weiter verwenden kann, wenn auch eine mit einem anderen Kennzeichen. Zumal wenn er in seinem Wohnort oder bei regelmäßigen Fahrten darauf angewiesen ist.

Man kann natürlich streiten, ob die grüne Plakette auch bei gekauft wie besichtigt kein Bestandteil des Vertrags geworden ist. Andererseits ist für viele Käufer die Möglichkeit der grünen Plakette ein wichtiges Kaufargument, dass sich auch im Preis wiederspiegelt. Fahrzeuge ohne Möglichkeit einer grünen Plakette haben also einen geringeren Wert.

Von daher sehe ich für den Käufer gute Chancen das Auto abzüglich ein paar Euro für die gefahrenen Kilometer nach einer Gerichtsentscheidung zurückgeben zu können.

Wenn das Auto den Preis wirklich wert ist und ihr den Käufer nicht beschissen habt sollte es doch auch kein Problem sein das Auto zurückzunehmen und zu dem gleichen Preis und nach Abkratzen der Plakette erneut zu verkaufen. Den falschen Eindruck durch die unzulässige Plakette müsst ihr euch in jedem Fall vorhalten lassen.

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Schwierig.

An angemeldeten Fahrzeugen dürfen keine falschen Plaketten geklebt sein. Auch das Kennzeichen muss übereinstimmen. Ansonsten muss die entfernt werden. Bei der Anmeldung mit einem neuen Kennzeichen hättet ihr die alte Plakette also direkt entfernen müssen. Ob dich das interessiert oder nicht spielt dabei keine Rolle, das ist eine gesetzliche Vorgabe.

Der Käufer darf davon ausgehen, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Über alles andere muss er informiert werden. Wenn die grüne Plakette bei der Besichtigung angeklebt war durfte er also auch ohne Nachfrage davon ausgehen, dass die Plakette berechtigt ist und er die bei einer Anmeldung auch weiter verwenden kann, wenn auch eine mit einem anderen Kennzeichen. Zumal wenn er in seinem Wohnort oder bei regelmäßigen Fahrten darauf angewiesen ist.

Man kann natürlich streiten, ob die grüne Plakette auch bei gekauft wie besichtigt kein Bestandteil des Vertrags geworden ist. Andererseits ist für viele Käufer die Möglichkeit der grünen Plakette ein wichtiges Kaufargument, dass sich auch im Preis wiederspiegelt. Fahrzeuge ohne Möglichkeit einer grünen Plakette haben also einen geringeren Wert.

Von daher sehe ich für den Käufer gute Chancen das Auto abzüglich ein paar Euro für die gefahrenen Kilometer nach einer Gerichtsentscheidung zurückgeben zu können.

Wenn das Auto den Preis wirklich wert ist und ihr den Käufer nicht beschissen habt sollte es doch auch kein Problem sein das Auto zurückzunehmen und zu dem gleichen Preis und nach Abkratzen der Plakette erneut zu verkaufen. Den falschen Eindruck durch die unzulässige Plakette müsst ihr euch in jedem Fall vorhalten lassen.

Ich sehe das etwas differenzierter.

Ist im Kaufvertrag die grüne Umweltplakette oder die entsprechende Euro-Norm vereinbart?

-> Falls ja, dann liegt ein Mangel vor und dieser löst die Recht für den Käufer aus

-> Falls nein, dann besteht der Mangel nur darin, dass eine falsche Plakette klebt - diese müsstest du dann beim Käufer entfernen

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 15. Mai 2019 um 15:28:56 Uhr:

An angemeldeten Fahrzeugen dürfen keine falschen Plaketten geklebt sein. Auch das Kennzeichen muss übereinstimmen. Ansonsten muss die entfernt werden. Bei der Anmeldung mit einem neuen Kennzeichen hättet ihr die alte Plakette also direkt entfernen müssen. Ob dich das interessiert oder nicht spielt dabei keine Rolle, das ist eine gesetzliche Vorgabe.

Wo steht das denn?

Es wird immer noch darüber gestritten ob die Plakette mit dem richtigen Kennzeichen darauf in Verbindung mit dem Kennzeichen eine Zusammengesetzte Urkunde ergibt.

Mit der Falschen Nummer ist sie schlicht nicht gültig, hat also keine Rechtswirkung.

Moorteufelchen

Man könnte von arglistiger Täuschung ausgehen. Auf jeden Fall soll er die Plakette bis zur Klärung drin lassen, denn wenn er bei dir damit durchkommt, dann würde ich mich an den wenden, der dir das Fahrzeug mit falscher Plakette verkauft hat. Damals dürfte der Wert ja noch höher gewesen sein.

Kann man zudem nicht auch ermitteln, wo die Plakette her kommt?

Bis vor kurzem konnte man grüne Plaketten im Internet bestellen. Heute geht das nicht mehr.

Um was für einem Kaufpreis geht es eigentlich?

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 18:08

600€

Da ist es wahrscheinlich teurer einen Anwalt um Rat zu fragen...

Wenn Ihr keinen Stress wollt, nehmt das Auto zurück und verkauft es neu. Wenn Euch Stress egal ist, lehnt Euch zurück und lasst den machen. Kommt eh nichts bei raus, kein Anwalt ist bei einem Streitwert von 600 € mit Herzblut bei der Sache.

Ich würde nichts machen - ein Diesel mit grüner Plakette für 600 € ist ein bisschen so wie die Sache mit der Jungfrau Maria - da glauben ja auch viele dran...

Ich frage mich, warum der Käufer nicht schon früher drüber gestolpert ist. Hat er nach solch einem Fahrzeug gesucht, dann wird er es vorher schon durch andere Inserate gesehen haben, dass es keine grüne Plakette gibt. Hat er allerdings den Suchfilter auf 1000,-€ und grüne Plakette gesetzt, und diese war im Inserat angegeben, dann kann man die Enttäuschung verstehen.

Hast du mal geguckt, wie dicht er an der nächsten Umweltzone wohnt?

Vielleicht ist es auch günstiger, wenn er sich mit 50,-€ zufrieden gibt. Dann bist du 50,-€ ärmer, hast keinen Stress und weißt, dass er kein Fahrzeug mit grüner Plakette benötigt, denn dann würde er sich nicht darauf einlassen.

am 15. Mai 2019 um 19:06

„Gekauftwie gesehen ohne Gewährleistung oder Rücknahme.“

Und was hat der Käufer gesehen? Genau eine grüne Plakette, die sich zwar nicht der TE besorgt hat sondern der Vorbesitzer, aber der TE hätte sich bei der Ummeldung damals drum kümmern müssen.

Und ich wette der TE hätte sich dann auch aufgeregt und versucht die Fuhre zurück zugeben oder einen anständigen Nachlass verlangt.

Zitat:

@tomold schrieb am 15. Mai 2019 um 18:38:16 Uhr:

Bis vor kurzem konnte man grüne Plaketten im Internet bestellen. Heute geht das nicht mehr.

...

Hallo

Ich habe vor 2 Wochen in der Bucht 2 Grüne Plaketten gekauft. Musste nur für die entsprechenden KFZ eine Kopie des sog. Fahrzeugscheins senden.

Viele Grüße

der Michael Mark

Problem ist hier eingentlich, dass es sich um Urkundenfälschung handelt, welcher scheinbar dann schon der Vorbesitzer betrieben hat. Die könnte auf jeden Fall zu einigen Problemen führen, sollte der aktulle Käufer dies seinen Anwalt melden. Das bedeutet, dass der TE auch erst mal beweisen muss, dass nicht er die Plakete angebracht hat, sondern hier auch der Vorbesitzer.

Trotzdem hätte es dem TE auffallen müssen, dass das Kenzeichen nicht übereinstimmt bzw. bei Neuanmeldung eine neue Beantragen müssen.

Zitat:

@Needful schrieb am 16. Mai 2019 um 08:46:17 Uhr:

Problem ist hier eingentlich, dass es sich um Urkundenfälschung handelt, welcher scheinbar dann schon der Vorbesitzer betrieben hat. Die könnte auf jeden Fall zu einigen Problemen führen, sollte der aktulle Käufer dies seinen Anwalt melden. Das bedeutet, dass der TE auch erst mal beweisen muss, dass nicht er die Plakete angebracht hat, sondern hier auch der Vorbesitzer.

...

... was bei einem komplett anderen Kennzeichen auf der Plakette denkbar einfach zu sein scheint.

Der Käufer hat in Gestalt der Fahrzeugpapiere einen urkundlichen Beleg über die Schadstoffklasse des Fahrzeuges.

Wenn er lesen kann, ergeben sich daraus für ihn alle relevanten Fahrzeugdaten.

Wenn am Auto eine anderslautende Plakette klebt, hätte es ihm auffallen können, also hat er das Probem und nicht der Verkäufer.

Er hat das Fahrzeug "gekauft wie besehen", dazu gehören auch die Einträge in den Papieren.

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