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Auto MUSS zum vom Gutachter festgelegten Restwert verkauft werden!?

Themenstarteram 2. September 2013 um 9:56

Hallo Gemeinde,

ich schildere euch kurz mein Problem. Ich hatte einen nicht verschuldeten Unfall auf einem Parkplatz, mein Fahrzeug, ein Audi A3 Bj 2000. Die Schadensumme laut Gutachten 2300 Euro, der vom Gutachter festgelegte Restwert für mein KFZ 500 Euro. Nun habe ich eben mit meinem Anwalt telefoniert (dieser wurde hinzugezogen da sich der Unfallverursacher zunächst geweigert hat seine Versicherung zu informieren), diesen "Anwalt" hatte ich auf anraten eines Bekannten beauftragt, was ich nun bereue. Absolut unwirsch und unfreundlich. Ich habe die Schadensumme nun also ausgezahlt bekommen und vor, meinen gebrauchten mit Schaden privat zu verkaufen. Nun raunzte mich der Anwalt an, das wenn ich mehr "Gewinn" erziele als die im Gutachten festgemachten 500 Euro, würde ich das rückwirkend von der Schadensumme abgezogen bekommen, es gäbe da ein "Bereicherungsverbot". Habe ich bis dato noch nie gehört, was soll das? Ist das korrekt? Es könnte ja auch sein das ich mir die Schadensumme ausbezahlen ließe und das Auto weiter fahren würde und erst nächstes Jahr verkaufen würde. Ist doch mein Eigentum? Ich blicke nichtmehr durch hier, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@smerf schrieb am 18. November 2014 um 07:05:47 Uhr:

der beitrag ist zwar etwas älter aber ich möchte das hier nicht so stehen lassen. der verkauf über den ermittelten restwert, in die eigene tasche, ist versicherungsbetrug. ich lasse aktuell meinen schaden über einen anwalt und gutachter regulieren. beide bestätigten mir das unabhängig von einander.

zur frage wie die versicherung dahinter kommen will...

sie kann nach dem verkaufsvertrag fragen. und jetzt mal ganz ehrlich. welcher unfallaufkäufer lässt einen niedrigeren betrag in den vertrag schreiben und zahlt aber mehr?!

deswegen bitte in keine goldgräberstimmung bei einem verkehrsunfall verfallen.

Das gibt es (leider) öfter wie du hier glauben möchtest. Ich sag dir auch warum. Der größte Teil der RW Geschäfte geht schwarz über die Bühne. Und die Frage, ob ein geringerer Restwert im Kaufvertrag stehen soll kommt nicht nur vom Verkäufer.

Es hat da vor einiger Zeit mal einen Rechtsstreit vor dem LG Dortmund gegeben. Im Verfahren ging es eigentlich darum, ob der RW seriös ermittelt wurde, weil ein Versicherer hier mit einem "in der Szene" bekannten RW Aufkäufer einen nicht realistischen RW durchsetzen wollte. Draufhin wurde dann ein Beweisbeschluß in welchem ein Wirtschaftsprüfer mal Einsicht in die Geschäftsunterlagen dieses Unternehmen nehmen sollte.

Daraufhin war dann der Prozess dann beendet.

Man kann spekulieren warum.........

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Nach Vorlage einer Kopie des Kaufvertrages für das Ersatzauto wird die MWST/Diff.Steuer nachreguliert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

Ich habe es noch nicht erlebt, dass sich der "Käufer" beim Eigentümer gemeldet hätte. In der Restwertbörse geben Händler ein Gebot ab, an welches sie sich bis zum einem Stichtag gebunden halten. Es ist dann Sache des Eigentümers, sich rechtzeitig beim Händler zu melden und mit dem das weitere Vorgehen abzusprechen. Schon das Verbringen des Fahrzeuges an einen anderen Abholort kann Probleme geben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

Mein Corsa stand beim Karosserie-Instandsetzer auf dem Hof und wurde nach Terminabsprache auch dort vom Aufkäufer abgeholt, nach dem er mir die Summe in Bar ausgehändigt hat.

Natürlich habe ich mir einen Kaufvertrag unterschreiben lassen, damit ich für das STVA ein Nachweis über den Verbleib meines KFZ habe.

Und richtig, ich habe zusammen mit dem GA die Telefon Nr. des Portalbetreibers erhalten, um den Verkauf an zu schieben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

Bei mir war der Höchstbietende der Verwerter der ihn auch abgeschleppt hat! Stand dort dann auf dem Hof! Angerufen, hingegangen, Kaufvertrag unterschrieben und bares erhalten! Fertig!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

der beitrag ist zwar etwas älter aber ich möchte das hier nicht so stehen lassen. der verkauf über den ermittelten restwert, in die eigene tasche, ist versicherungsbetrug. ich lasse aktuell meinen schaden über einen anwalt und gutachter regulieren. beide bestätigten mir das unabhängig von einander.

zur frage wie die versicherung dahinter kommen will...

sie kann nach dem verkaufsvertrag fragen. und jetzt mal ganz ehrlich. welcher unfallaufkäufer lässt einen niedrigeren betrag in den vertrag schreiben und zahlt aber mehr?!

deswegen bitte in keine goldgräberstimmung bei einem verkehrsunfall verfallen.

Hi,

in der Praxis wird sich nur schwer ein deutlich besserer Preis erziehlen lassen,vor allem wenn es Restwertangebote gab. Aber auch der vom Gutachter ermittelte Restwert wird sofern alles korrekt gelaufen ist nur unwesentlich überboten werden.

Was natürlich sein kann ist das der Besitzer den Wagen in Eigenregie etwas aufmöbelt,das heißt den Schaden ganz oder teilweise Repariert und dann den Wagen für einen unter umständen deutlich höheren Preis verkauft,das ist dann wiederrum sein gutes Recht und 100% legal. Vielleicht verkauft der Besitzer den Wagen auch mit einem zusätzlichen Satz reifen die nicht im Gutachten miteinberechnet waren etc.

Ob es wirklich eine Pflicht gibt der gegnerischen Versicherung nach Abschluß des Vorgangs noch naträglich einen höheren Verkaufserlös mitzuteilen? Habe ich bisher nicht gehört.

GRuß Tobias

Zitat:

@smerf schrieb am 18. November 2014 um 07:05:47 Uhr:

der beitrag ist zwar etwas älter aber ich möchte das hier nicht so stehen lassen. der verkauf über den ermittelten restwert, in die eigene tasche, ist versicherungsbetrug. ich lasse aktuell meinen schaden über einen anwalt und gutachter regulieren. beide bestätigten mir das unabhängig von einander.

zur frage wie die versicherung dahinter kommen will...

sie kann nach dem verkaufsvertrag fragen. und jetzt mal ganz ehrlich. welcher unfallaufkäufer lässt einen niedrigeren betrag in den vertrag schreiben und zahlt aber mehr?!

deswegen bitte in keine goldgräberstimmung bei einem verkehrsunfall verfallen.

Das gibt es (leider) öfter wie du hier glauben möchtest. Ich sag dir auch warum. Der größte Teil der RW Geschäfte geht schwarz über die Bühne. Und die Frage, ob ein geringerer Restwert im Kaufvertrag stehen soll kommt nicht nur vom Verkäufer.

Es hat da vor einiger Zeit mal einen Rechtsstreit vor dem LG Dortmund gegeben. Im Verfahren ging es eigentlich darum, ob der RW seriös ermittelt wurde, weil ein Versicherer hier mit einem "in der Szene" bekannten RW Aufkäufer einen nicht realistischen RW durchsetzen wollte. Draufhin wurde dann ein Beweisbeschluß in welchem ein Wirtschaftsprüfer mal Einsicht in die Geschäftsunterlagen dieses Unternehmen nehmen sollte.

Daraufhin war dann der Prozess dann beendet.

Man kann spekulieren warum.........

am 18. November 2014 um 9:07

Wenn der einen Kurs von 40 Stunden belegt, darf der sich Fachanwalt für Verkehrsrecht nennen, sagt schon alles.

Zitat:

in der Praxis wird sich nur schwer ein deutlich besserer Preis erziehlen lassen,vor allem wenn es Restwertangebote gab. Aber auch der vom Gutachter ermittelte Restwert wird sofern alles korrekt gelaufen ist nur unwesentlich überboten werden.

Wer darf eigentlich diese Restwertangebote abgeben? Alle interessierten Händler?

Denn ich kann deine Aussage nicht bestätigen. Vor Jahren hatte ich schon mal einen wirtschaftlichen Totalschaden mit einem 5er BMW. Einen Käufer zu finden, der das Fahrzeug zum Restwert kaufte, war so einfach wie warme Semmeln zu verkaufen.

Ich habe meinen Unfall-Audi auch für 1150€ verkauft, bei einem Restwert laut Gutachten in Höhe von 550€.

Also auch hier geht immer bissl was.

Lasst Euch bloß nicht auf die bescheidenen Angebote der Aufkäufer ein.

Klar, dass ein Aufkäufer auch was verdienen muss und somit nicht übermäßig viel bezahlen kann.

Aber ein Privatmann, der selber repariert, kann mit Unfall-Autos ein schönes Gefährt zum kleinen Preis bekommen.

am 14. Juli 2018 um 11:32

Servus an runde,

Mein Fall: habe meine Auto im mobile.de zu verkaufen gestellt. War schon Käufer da hat Einzahlung gezahlt und nach paar Tagen muss das Auto abgeholt werden. Nun in diesem zeit hat mir eine hinten rein gefahren. Habe Gutachter angerufen der hat das Auto begutachtet und alle Unterlagen zu gegnerischen Versicherung abgeschickt. Das Auto habe ich natürlich Verkauft aber für weniger Geld. Jetzt warte ich das Geld von gegnerischen Versicherung. Meine Frage ist: ist schon fast Monat rum und gar nix von Versicherung gehört. Kann noch was schief laufen?

Vielen Dank.

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