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Auto MUSS zum vom Gutachter festgelegten Restwert verkauft werden!?

Themenstarteram 2. September 2013 um 9:56

Hallo Gemeinde,

ich schildere euch kurz mein Problem. Ich hatte einen nicht verschuldeten Unfall auf einem Parkplatz, mein Fahrzeug, ein Audi A3 Bj 2000. Die Schadensumme laut Gutachten 2300 Euro, der vom Gutachter festgelegte Restwert für mein KFZ 500 Euro. Nun habe ich eben mit meinem Anwalt telefoniert (dieser wurde hinzugezogen da sich der Unfallverursacher zunächst geweigert hat seine Versicherung zu informieren), diesen "Anwalt" hatte ich auf anraten eines Bekannten beauftragt, was ich nun bereue. Absolut unwirsch und unfreundlich. Ich habe die Schadensumme nun also ausgezahlt bekommen und vor, meinen gebrauchten mit Schaden privat zu verkaufen. Nun raunzte mich der Anwalt an, das wenn ich mehr "Gewinn" erziele als die im Gutachten festgemachten 500 Euro, würde ich das rückwirkend von der Schadensumme abgezogen bekommen, es gäbe da ein "Bereicherungsverbot". Habe ich bis dato noch nie gehört, was soll das? Ist das korrekt? Es könnte ja auch sein das ich mir die Schadensumme ausbezahlen ließe und das Auto weiter fahren würde und erst nächstes Jahr verkaufen würde. Ist doch mein Eigentum? Ich blicke nichtmehr durch hier, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@smerf schrieb am 18. November 2014 um 07:05:47 Uhr:

der beitrag ist zwar etwas älter aber ich möchte das hier nicht so stehen lassen. der verkauf über den ermittelten restwert, in die eigene tasche, ist versicherungsbetrug. ich lasse aktuell meinen schaden über einen anwalt und gutachter regulieren. beide bestätigten mir das unabhängig von einander.

zur frage wie die versicherung dahinter kommen will...

sie kann nach dem verkaufsvertrag fragen. und jetzt mal ganz ehrlich. welcher unfallaufkäufer lässt einen niedrigeren betrag in den vertrag schreiben und zahlt aber mehr?!

deswegen bitte in keine goldgräberstimmung bei einem verkehrsunfall verfallen.

Das gibt es (leider) öfter wie du hier glauben möchtest. Ich sag dir auch warum. Der größte Teil der RW Geschäfte geht schwarz über die Bühne. Und die Frage, ob ein geringerer Restwert im Kaufvertrag stehen soll kommt nicht nur vom Verkäufer.

Es hat da vor einiger Zeit mal einen Rechtsstreit vor dem LG Dortmund gegeben. Im Verfahren ging es eigentlich darum, ob der RW seriös ermittelt wurde, weil ein Versicherer hier mit einem "in der Szene" bekannten RW Aufkäufer einen nicht realistischen RW durchsetzen wollte. Draufhin wurde dann ein Beweisbeschluß in welchem ein Wirtschaftsprüfer mal Einsicht in die Geschäftsunterlagen dieses Unternehmen nehmen sollte.

Daraufhin war dann der Prozess dann beendet.

Man kann spekulieren warum.........

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Hi,

keine Angst,wenn die Versicherung nach dem Gutachten abgerechnet hat ist die Sache erledigt.

Der Wagen gehört weiterhin dir und du kannst damit machen was du willst. Wenn du ihn für mehr als 500€ losschlagen kannst ist das dein glück,vor allem wie sollte die versicherung davon erfahren.

Gruß Tobias

Themenstarteram 2. September 2013 um 14:11

Das habe ich ihn auch gefragt, er meinte der Teufel sei ein Eichhörnchen. Totaler Mumpitz!

Klarer Fall von unfähigem Anwalt würde ich sagen..

Manche Anwälte sind leider... naja... alles andere als Kompetent...

Du musst der VS NICHT melden ob und für wie viel du den Audi verkauft hast.

Selbst wenn du eine Million damit machst gehört das Geld komplett dir.

Du kannst das Auto verkaufen, an wen du willst. Und auch für den Preis, den du willst.

Da kann dir die Versicherung überhaupt nichts.

Die dem Gutachten anhängenden, verbindlichen Kaufangebote sind lediglich dazu da, den Restwert zu ermitteln sowie dir die Abwicklung (den Verkauf) eines Schrottautos zu erleichtern.

Wenn du den Wagen also anderweitig für mehr Geld verkaufen kannst: mach es.

Mit irgendwelchen Rückforderungen musst du da nicht rechnen.

Du musst gar nichts, nur die Versicherung!

Weder die geg. Vers. noch der Anwalt kann erfahren, wann und zu welchem Preis du dein Auto verkauft hast, die geht das auch nichts an.

Vergiss den Anwalt, als nächstes wirftst die seine Visitenkarte weg!

am 14. Juli 2014 um 14:57

Guten Tag,

Nach selbst verschuldetem Unfall hat sich nun ein Gutachter mein Auto angesehen.

Reperaturkosten: 26000euro

Wiederbeschaffungswert: 24000euro

Restwert: 10000euro

Alle Preise sind mit Mehrwertsteuert.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es eine Möglichkeit dass meine Versicherung für mich den Rest meines Autos verkauft? (bin bei der HUK-Coburg) So dass ich einfach den Wiederbeschaffungswert von denen Überwiesen bekomme?

Oder muss ich auf jeden fall selber den Rest meines Autos verkaufen?!

2. Wenn ich nun, was ich annehme mein Auto selber irgendwie verkaufen muss (wie mach ich das am besten?!) und sollte tatsächlich 10000euro dafür bekommen dann müsste ich von der Versicherung noch 14000 bekommen, ziehen die dann noch 19% Mehrwertsteuer ab???

3. Wenn bei 2.) die antwort "JA" ist, wie ist das wenn ich mir ein gebrauchtes Auto bei einem Händler kaufe, ich habe gelesen man kann die Mehrwertsteuer dann "gegenrechnen" auch wenn bei dem Angebot dabei steht "Mehrwertsteuer nicht ausweisbar"?

Danke schonmal für die Anworten ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

die HUK wird dein Auto über eine Restwertbörse verkaufen.Du erhälst von der HUK den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert abzgl. Selbstbeteiligung abzgl Mehrwertsteuer. Den Restwert erhälst du vom Aufkäufer bei Abholung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

Nicht die HUK stellt das KFZ in der Unfallwagenbörse, sondern der Gutachter, da er dadurch den RW ermittelt.

Der Käufer wird sich beim Eigentümer melden und das KFZ gegen Barzahlung abholen.

Näheres dazu kann der Gutachter klären.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

am 14. Juli 2014 um 18:13

Ach der Gutachter stellt das in die Unfallbörse, ok danke schonmal, wäre nett wenn jemand nochmal etwas dazu sagen könnte wie es sich mit der Mehrwertsteuer verhält.

Normalerweise rechnet die Versicherung ja so, dass von den 24000euro 19% abgezogen werden dann bleiben noch so 19500euro davon wird dann der Restwert abgezogen und ich würde dann 9500euro von denen bekommen. Aber wenn ich mir nun ein gebrauchtes Auto für 24000euro anschaffen würde so würden die Mehrwertsteuer die ich dabei zahle ja wieder zu dem Entschädigungsgeld hinzugerechnet werden. Gilt das auch wenn bei dem gebrauchten Auto beisteht "Mehrwertsteuer nicht ausweisbar" ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

Auf der Rechnung muss die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen sein.

Denn, wenn keine anfällt, gibt es auch keine Erstattung.

Wenn ein Händler bei angenommen 24.000 Euro nicht ausweist ist was faul.

Dann verkauft er über einen Strohmann als privat, da er die Gewährleistung umgehen will.

Finger weg.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

am 14. Juli 2014 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

 

Wenn ein Händler bei angenommen 24.000 Euro nicht ausweist ist was faul.

Dann verkauft er über einen Strohmann als privat, da er die Gewährleistung umgehen will.

Finger weg.

Wieso soll deshalb gleich was faul sein? Wenn der Vorbesitzer Privatmann war und nicht vorsteuerabzugsberechtigt, dann ist auf dem Fahrzeug eben keine MwSt mehr drauf.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

Aber nicht wenn das Fahrzeug vom Händler angekauft und dann wieder verkauft wird.

Dann fällt in beiden Fällen MwSt. an.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

am 14. Juli 2014 um 20:44

@ Siggi: Wenn ein PKW einmal beim Privateigentümer war, dann ist danach nix mehr mit "ausweisbarer MWSt", da danach üblicherweise Differenzbesteuerung angewandt wird, und da ist dann die Steuer nicht ausweisbar.

@ TE: Mir wurde vor einigen Wochen bei meinem TK-Fall (Auto gestohlen) vom Sachbearbeiter erklärt, dass ich die zunächst vom Schaden abgezogene USt auch ausgezahlt bekomme, wenn ich ein Ersatzfahrzeug ohne ausgewiesene USt kaufe. Ich musste mich damit nicht weiter befassen, da der "neue" mit ausgewiesener USt war, daher weiß ich die Details nicht mehr. Aber hier sind ja genug Leute, die sich auskennen - kann sicherlich jemand genauer erklären.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wirtschaftlicher Totalschaden, wie Fahrzeug Verkaufen, Wiederbeschaffungswert?!' überführt.]

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