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Auto geschenkt aus der Schweiz!?

Themenstarteram 26. September 2017 um 11:55

Hallo Forum..

bei meiner Frage handelt es sich um eine Kaufberatung im weiteren Sinne..

Und zwar bekomme ich ein Auto geschenkt aus der Schweiz.

Der Wagen würde vom Besitzer gebracht, schweizer Schilder entfernt und abgemeldet. Steht dann also schon bei uns in D abgemeldet auf dem Hof, mit schweizer Papieren, fertig sozusagen "bezahlt" usw..

wie wäre nun das weitere Vorgehen für ein Anmeldung in Deutschland?

Kaufvertrag über 0,- Euro machen?

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vermute ich mal, fallen trotzdem (auf den geschätzten Fahrzeugwert?) an..

Es handelt sich um einen Vovlo V70, kein Deutsches Fabrikat also..

Bin auf eure Antworten gespannt..

Schöne Grüße,

der Smy

Beste Antwort im Thema

So ist das . Allerdings wollen sie dort den Boliden sehen um ihn schätzen zu können .

So war das jedenfalls vor ca. 15 Jahren mit meiner Corvette . Ich würde vorher das alles telefonisch klären .

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Das Fabrikat spielt keine Rolle. Aus dem nicht-EU Ausland wurde eine Ware hier eingeführt. Auf den Wert der Ware ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Den Wert wird der Zoll wohl ermitteln anhand der Preise, wie sie hier für gleichartige Waren üblich sind, zuzüglich der Verbringungskosten in die EU.

Der Besitzer, der den Wagen gebracht hat, ist hoffentlich Schweizer Staatsbürger. Denn nur dieser darf straffrei Ware aus der Schweiz in die EU verbringen - oder anders herum: ein Deutscher ohne Wohnsitz in der Schweiz hätte das KFZ illegal in die EU verbracht. Das gilt sogar dann, wenn man als Schweizer sein Auto einem Deutschen leiht zum nach Hause fahren. An der Grenze aufgegriffen darf der dann die Einfuhrumsatzsteuer zahlen für eine Fahrt im geliehenen Fahrzeug ...

Ob es nachträglich noch zu Problemen kommen kann, weiß ich nicht - meines Wissens hätte die Einfuhr bereits an der Grenze entsprechend erklärt werden müssen. Im Moment könnte man böswillig sagen, dass der Wagen geschmuggelt wurde.

Alle Angaben ohne Gewähr, bin aus dem grenzüberschreitenden Geschäft außerhalb der EU schon etwas draußen.

Oder habe ich das missverstanden und der Wagen ist noch nicht in D? Dann direkt wenn der Wagen eingeführt werden soll an der Grenze zum Zoll und die Einfuhr erklären um Ärger zu vermeiden.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. September 2017 um 14:28:12 Uhr:

Das Fabrikat spielt keine Rolle. Aus dem nicht-EU Ausland wurde eine Ware hier eingeführt. Auf den Wert der Ware ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Den Wert wird der Zoll wohl ermitteln anhand der Preise, wie sie hier für gleichartige Waren üblich sind, zuzüglich der Verbringungskosten in die EU.

Der Besitzer, der den Wagen gebracht hat, ist hoffentlich Schweizer Staatsbürger. Denn nur dieser darf straffrei Ware aus der Schweiz in die EU verbringen - oder anders herum: ein Deutscher ohne Wohnsitz in der Schweiz hätte das KFZ illegal in die EU verbracht. Das gilt sogar dann, wenn man als Schweizer sein Auto einem Deutschen leiht zum nach Hause fahren. An der Grenze aufgegriffen darf der dann die Einfuhrumsatzsteuer zahlen für eine Fahrt im geliehenen Fahrzeug ...

Ob es nachträglich noch zu Problemen kommen kann, weiß ich nicht - meines Wissens hätte die Einfuhr bereits an der Grenze entsprechend erklärt werden müssen. Im Moment könnte man böswillig sagen, dass der Wagen geschmuggelt wurde.

Alle Angaben ohne Gewähr, bin aus dem grenzüberschreitenden Geschäft außerhalb der EU schon etwas draußen.

Sehe ich Deine Annahme Richtig: Ein schweizer Freund leiht Dir sein Auto und sobald Du die Grenze übertrittst müsstest Du Zahlen?

Das kann ich mir so nicht Vorstellen, denn das Auto ist ja demnach noch in der Schweiz angemeldet. Es kann somit auch wieder zurück.

Nur der Grenzübertritt allein macht ja hier keinen Verkauf!:confused:

Der wird ja erstmal gar nicht eingeführt . Der Schweizer fährt den in die Garage und danach wird er abgemeldet .

Dann beginnt der Einfuhrprozess erst .

Die lästige Überführung hat der TE damit easy geregelt und zwar ohne Rechtsübertretung .

Danach dann zum Zoll , es gibt da grenznah bestimmte Dienststellen die man frequentieren muss / soll , genaueres bitte recherchieren . Die Einfuhrprozedur ist im Netz leicht findbar .

Gruss , Stefan

Ab Grenzübertritt wird die Ware eingeführt. Dem Schweizer ist das im Rahmen seiner normalen PKW-Nutzung erlaubt solange davon ausgegangen werden kann, dass er die Ware (den Wagen) wieder in die Schweiz zurück führt. Dem EU-Bürger ist die Einfuhr von Waren nur bis zu einer gewissen Freigrenze erlaubt. Die dürfte der PkW überschreiten.

Und ja, wenn mir als EU-Bürger ein Freund aus der Schweiz sein Auto leiht, dann führe ich das bei meiner Spazierfahrt in die EU ein und muss zahlen. Wenn ich das an der Grenze nicht deklariert habe ggfs. zuzüglich Strafe. Den Nachweis darüber zu führen, dass es keine Einfuhr sein soll, ist schwierig - da ja de facto eingeführt. Die Zulassung spielt dabei gar keine Rolle, sondern der physische Aufenthaltsort der Ware. Eingeführt mit dem Zweck zum Verbleib in der EU wurde er ab dem ersten Meter hinter der Grenze.

In jedem Fall sollte der Schenkende die Einfuhr an der Grenze schon deklarieren, um Ärger zu vermeiden.

Themenstarteram 26. September 2017 um 13:19

Dass ich ein schweizer geliehenes Auto verzollen müsste, hab ich soweit auch schon gehört.. kann sogar passieren, dass ein Strafverfahren eröffnet wird wegen Steuerhinterziehung.. :-D

Es macht keinen Verkauf.. Die Einfuhr der Ware ist trotzdem gegeben.

Mann muss auch ne Kiste Bier im Kofferraum verzollen.. bei einreise.. und bei ausreise wieder.. außer sie ist dann leer.. :D

Der Kollege is natürlich schweizer Staatsbürger und fährt mit dem (seinem!!) Auto, was sich bis dahin noch in seinem Besitz befindet zu mir nach Deutschland, stellt den Wagen da ab, nimmt die Schilder und Papiere mit nach Hause und meldet ihn ab und bringt bei seinem nächsten Besuch die Papiere wieder mit.. soweit der Plan..

Das heißt also.. ich geh dann mit den Papieren zum Zoll und werde dort erfahren, was ich für die Einfuhr berappen muss..

Na wenn das mal keine Überraschung wird.. :-(

So ist das . Allerdings wollen sie dort den Boliden sehen um ihn schätzen zu können .

So war das jedenfalls vor ca. 15 Jahren mit meiner Corvette . Ich würde vorher das alles telefonisch klären .

Zitat:

@smy40 schrieb am 26. September 2017 um 15:19:54 Uhr:

 

Der Kollege is natürlich schweizer Staatsbürger und fährt mit dem (seinem!!) Auto, was sich bis dahin noch in seinem Besitz befindet zu mir nach Deutschland, stellt den Wagen da ab, nimmt die Schilder und Papiere mit nach Hause und meldet ihn ab und bringt bei seinem nächsten Besuch die Papiere wieder mit..

Das heißt also.. ich geh dann mit den Papieren zum Zoll und werde dort erfahren, was ich für die Einfuhr berappen muss..

Na wenn das mal keine Überraschung wird.. :-(

Und selbst das würde ich nicht unbedingt riskieren, ist das Fahrzeug dann seit der ersten Einfahrt bis zu Deinem Gang zum Zoll unangemeldet eingeführt - dem Schweizer ist ja bereits bei Grenzübertritt klar, dass das Fahrzeug in der EU verbleiben wird. Ich würde die Einfuhr schon an der Grenze, oder vorab vor Antritt der Reise, anmelden. Nur um eventuelle Strafzahlungen für zu späte Anmeldung der Einfuhr zu vermeiden.

Zitat:

@smy40 schrieb am 26. September 2017 um 13:55:39 Uhr:

Hallo Forum..

bei meiner Frage handelt es sich um eine Kaufberatung im weiteren Sinne..

Und zwar bekomme ich ein Auto geschenkt aus der Schweiz.

Der Wagen würde vom Besitzer gebracht, schweizer Schilder entfernt und abgemeldet. Steht dann also schon bei uns in D abgemeldet auf dem Hof, mit schweizer Papieren, fertig sozusagen "bezahlt" usw..

wie wäre nun das weitere Vorgehen für ein Anmeldung in Deutschland?

Kaufvertrag über 0,- Euro machen?

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vermute ich mal, fallen trotzdem (auf den geschätzten Fahrzeugwert?) an..

Es handelt sich um einen Vovlo V70, kein Deutsches Fabrikat also..

Bin auf eure Antworten gespannt..

Schöne Grüße,

der Smy

Ach so smy , apropos Kaufvertrag : Ich würde einen schreiben und einen Verkaufspreis wählen welcher am unteren Rand des Realistischen liegt , desweiteren ein paar Mängel fixieren wie z.B. Getriebe macht Geräusche beim Schalten , Kupplung verschlissen o.ä. Und den Wagen nicht poliert und gewienert vorzeigen;-))

Ich würde keine Mängel erfinden (um den Wert zu drücken). Das ist dann nämlich ganz schnell versuchte Steuerhinterziehung. Und in Sachen Einfuhrumsatzsteuer sind die FA nicht zimperlich.

Also wenn mich ein Schweizer Freund/Chef/Bekannter ans Steuer lässt od. mir den Wagen leiht,...bzw. eine Fa. einen ausl. MA beschäftigt und ihn beauftragt mal mit dem Auto was von D zu holen dann zahlt er bei jedem Grenzübertritt Einfuhrsteuer für das Fahrzeug das er fährt?:confused:

Asterix würde sagen: Die Spinnen die,....

Ist zwar noch aus der vor EU Zeit, aber da wurden in der Firma oft unterschiedl. Nationalitäten (auch Deutsche) mit div. Fahrzeugen (in Ö. angemeldet) nach D geschickt um dort Ware bzw. Personen von Airports,... Abzuholen. Fand dies alles Illegal statt?

Das ist so ..... das es fast nicht zu Glauben ist? Noch dazu wo man gar nicht die Absicht hat das Fahrzeug einzuführen - sondern es oft noch am selben Tag wieder zurück geht!

Ohne mich da jetzt informiert zu haben - kommt mir dies dennoch sehr Suspekt vor!:confused:

Ich dachte das braucht man nur wenn man tatsächlich einführt und das Auto hier betreiben/Anmelden will?

Moin

An der Grenze kann auch eine vorübergehende Verwendung erklärt werden. Ich habe dies vor einigen Jahren öfter praktiziert, weil ich teures HiFi Equipment aus Übersee hier in Deutschland repariert habe.

Eine vorübergehende Verwendung ist mit einer Frist verbunden, nach deren Ablauf die Ware verzollt, oder der Nachweis einer Wiederausfuhr erbracht werden muss.

Alles andere ist illegal. Grundsätzlich ist das Vorhaben bei Grenzübertritt anzumelden und nicht irgendwann später.

Falls der Wagen bereits in Deutschland ist, rate ich daher dringend, die Nummernschilder ganz schnell wieder dran zu schrauben und zurück in die Schweiz zu fahren. Danach noch einmal einführen - und zwar richtig.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. September 2017 um 16:44:26 Uhr:

Ich würde keine Mängel erfinden (um den Wert zu drücken). Das ist dann nämlich ganz schnell versuchte Steuerhinterziehung. Und in Sachen Einfuhrumsatzsteuer sind die FA nicht zimperlich.

Man muss ja nichts Erfinden aber zeig mal den Gebrauchten der keine Mängel hat? Und wo nichts Geräusche macht? Klar sollte dies auch Plausibel sein und der Kaufpreis realistisch und nicht wegen einer Kupplung gleich mal 5000.- abgewertet werden.

Nichts anderes stand geschrieben ;-)

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