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Auflastung Anhängelast

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 25. Februar 2015 um 18:49

Moin,

ich möchte an meine 2014er A6 Avant 4G mit 313PS eine Anhängerkupplung nachrüsten. Nun reicht leider die "normale" Anhängelast von 2100kg nicht aus und ich würde gerne auflasten (auf 2400 bis 2500).

Auf eine Antwort des Freundlichen ob das geht warte ich seit 2 Wochen, der TüV verweist mich auf den Hersteller und Kupplung.de weiß es auch nicht.

Weißt das jemand von Euch ?

Vielen Dank !

Beste Antwort im Thema
am 30. Januar 2019 um 17:32

gestern war ich beim Tüv und konnte Problemlos die erhöhte Anhängelast eintragen, bezahlt habe ich 34,50€ für den Eintrag. Geprüft wurde der D-Wert der Kupplung die das ja locker ab kann 12,1 beim A6 4G zusätzlich wurde das Fahrwerk kontrolliert. Morgen fahre ich zur Zulassungsstelle und lasse das ganze in den Fahrzeugschein eintragen, dann ist die Sache vom Tisch und ich habe für wenig Geld mein Wagen gut aufgelastet und brauche mir kein neues Auto kaufen :)

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frag mal unter Kundenbetreuung@audi.de..

 

geht meiner Erfahrung nach etwas schneller als übern :D...

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 20:16

schon rausgeschickt :-)

Hallo,

laut Google geht's, der Schein kostet aber läppische 600€.

Die Anhängelast ist so wie ich weiß nicht technisch bedingt begrenzt sondern wegen der Zulassung, der Allroad hat ja auch 2,5t der gilt aber also SUV...

Grüße

Themenstarteram 1. März 2015 um 10:05

Die audi Kundenbetreuung sagt es geht nicht. :-(

Wofür so hoch ? Pferdeanhänger ?

Dazu gibt es Sonderregelungen....

Zitat:

@derSentinel schrieb am 1. März 2015 um 12:02:36 Uhr:

Wofür so hoch ? Pferdeanhänger ?

Dazu gibt es Sonderregelungen....

Welche Sonderregelungen soll es da geben?

Mir ist nichts bekannt.

Der Allroad hat nicht das Problem der hat 2500kg Anhängelast.

Ohne Freigabe vom Hersteller wird das wohl nichts.

Und über das zGG des Fahrzeuges geht es rechtlich auch nicht.

MfG

Hallo,

Hier gibt es das passende Gutachten: http://www.atb-tuning.de/.../...-4G-C7-Auflastung-Tuning-7-1492-23.htm

Grüße

am 1. März 2015 um 13:49

na ja, solche 'Dokumente' und dann für den Preis, das würd' ich lieber lassen.

Mir fällt da grad was andres, ähnlich Gestricktes ein:

http://www.titel-kaufen.de/.../...-kaufen-doktortitel-ohne-studium.php

Warum geht der Fragesteller nicht einfach zum örtlichen TÜV oder ruft seine Zulassungsstelle an? DA wird er kompetent und schnell beraten. Die Zeiten, wo man sich beim TÜV als Bittsteller vorkommen musste, die sind dank Wettbewerb Gott sei Dank vorbei!

Ne Tuner-Bude, das wär die Letzte der ich da mein Vertrauen schenken würde!;)

Die zulassungsstelle hat damit garnichts zu tun und hat auch keine Ahnung davon.

Beim tüff war er schon wenn du richtig gelesen hättest. Die können auch nichts machen ohne Gutachten oder Hersteller-Freigabe.

Was hat das mit dem Link zu tun? So ein Unsinn hier hat damit nichts zu tun.

am 1. März 2015 um 16:47

cool bleiben MZ! du bist doch garnicht de TE;)

zudem hat die Kundenbetreuung ja schon geantwortet. Was meinst du wozu im Brief die Auflastung der Hinterachsbelastung um 80 kg (Stützlast 85 kg) eingetragen ist und die Zuglast von 2000 kg (bei 12%) nicht geändert wurde? Was aber noch geändert wurde, die zul. Fahrzeugmasse (16.1) wurde um 80kg erhöht und somit ergibt sich eine eingetragene zul. Gesamtmasse (16.4) auf 4545kg (also: 2545+2000). Also auch der Eintrag im Brief würde sich um 500kg erhöhen! Es hängt mit der Auslegung des Fahrwerkes (zul. Gesamtgewicht) nebst Bremsanlage, Antriebsstrang und ev. auch ESP zusammen! Beim Allroad (gleiche Maschine) sind's deine 2500kg - auch bei 12%! Meinst du, die hätten da nur die Doku geändert?;)

Sondergenehmigungen d.h. aber auch Einschränkungen (z.B. Vmax-Gespann 60km/h), das kann ich mir vorstellen, weiß aber die Zulassungsstelle.

Das ist doch das lustige bei den Vergleichstests in den Magazinen. Ich schau u.a. auch auf die zulässige Anhängerlast um ein Gefühl für die 'Solidität' des Autos zu kriegen. Gerade bei den SUV's, die ja gemäß äußerm Auftritt mitunter mächtig was versprechen, hat man manchmal Zuglasten von unter 1300kg stehen. Warum wohl?

ps. TÜV ist übrigens das Kürzel für Technischer Überwachungs Verein!:)

Zitat:

ps. TÜV ist übrigens das Kürzel für Technischer Überwachungs Verein!

Is klar. wollte bloß keine Werbung machen.

Zitat:

und somit ergibt sich eine eingetragene zul. Gesamtmasse (16.4) auf 4545kg (also: 2545+2000)

zul.Gesamtmasse ist nicht 4545 kg. Das ist die zul.Zug Gesamtmasse.

Zitat:

Es hängt mit der Auslegung des Fahrwerkes (zul. Gesamtgewicht) nebst Bremsanlage, Antriebsstrang und ev. auch ESP zusammen! Beim Allroad (gleiche Maschine) sind's deine 2500kg - auch bei 12%! Meinst du, die hätten da nur die Doku geändert?

Das sind alles untergeordnete Dinge.

Das ist natürlich alles gleich beim A6 Vs. Allroad. Es ist nur ein Entscheidener Fakt: Andere Übersetzung. Der Allroad ist kürzer übersetzt.

Problem ist eigentlich das Anfahren und die dabei enstehende Wärme, die es gilt abgeben zu können.

So muss ein Kfz, das einen Anh zieht, die Fahrzeugkombination, beladen bis zu ihrer zul Gesamtmasse, an einer Steigung von 12% innerhalb von 5 Minuten fünfmal anfahren können.

Ich meine wir reden hier von über 5 Tonnen Zug bei 12 % das ist nen ganzschöner Hammer.

Alles nachzulesen in der EG-RiLi 92/21EWG.

Zitat:

...weiß aber die Zulassungsstelle.

Die weiß garnichts. Woher auch. Die können nur was mit Abnahmen gem. §19.3 und 21 StVZO etwas in den Papieren ändern. Sonst haben die auch 0,0 Ahnung von der techn. Seite. Wie auch, sind ja auch Verwaltungsfachangestellte und keine aaS.

Was steht denn beim Allroad in der Zulassung?

Geländewagen oder PKW?

Es gibt ja noch die Ausnahmeregelung für Geländewagen:

Zitat:

Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.

Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal

das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende

Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

#

Quelle: http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Das ganze ist recht komplex, so fern man einen Prüfer erwischt, der gewillt ist zu helfen kommt man weiter.

Leider gibt es hier auch immer mehr die nur Dienst nach Vorschrift tun, und keine Lust haben einem weiter zu helfen, weil sie davon keinen "persönlichen Vorteil" sehen.

Grüße

 

Allroad = Pkw

Themenstarteram 5. März 2015 um 12:02

Danke für die hilfreichen Kommentare.

Hier übrigens die offizielle Audi Antwort:

 

 

Eine Erhoehung, oder Sondergenehmigung koennen wir Ihnen nicht in Aussicht stellen.

 

Eine Anhaengelasterhoehung/Sondergenehmigung kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverstaendigen (aaS), geprueft und

abgenommen, oder durch eine Behoerde bestaetigt werden. Wir moechten nochmals darauf hinweisen, dass ein weiterer technischer

Support durch uns nicht gegeben ist und das diese Pruefung mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

Es tut uns leid, dass wir Ihren Wunsch nicht erfuellen koennen.

 

Freundliche Gruesse aus Ingolstadt

 

 

i. V. Kay Steinbach i. A. Mario Rothe

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