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Auf einem Kiesparkplatz von der Polizei erwischt

Guten Abend liebes Motor-Talk Forum,
gerade vor ca. 1 Stunde war ich auf einem Kiesparkplatz etwas abgelegen von dem Anfang der Wohngegeng unterwegs und habe ein paar "Runden" gedreht (konkret: ich war driften). Anscheinend hat mich jemand gehört und die Polizei benachrichtigt. Erstmal musste ich mich von dem männlichen Beamten anschreien und beschimpfen lassen, er sagte er sorge dafür, dass ich meinen Führerschein nichtmehr lang habe, ich hätte doch kein Gehirn und, dass ich noch nichtmal 6 Monate den Führerschein habe und schon meine den "dicken Max" raushängen lassen zu müssen. Die anwesende Beamtin war sehr professionell und hat mich erstmal beruhigt, da mir ihr unglaublich unfreundlicher Kollege schon ziemlich Angst eingejagt hat. Sie meinte die Kosten für die Aufarbeitung des Kiesplatzes müsse ich tragen, die Stadt würde mir schreiben. Weiter meinte sie, dass die Prüfstelle für die Eintscheidung zuständig wäre, ob mein Führerschein jetzt eingezogen würde oder nicht.
Also ich weiß natürlich, dass ich sehr sehr große Sch****e gebaut habe, das steht hier ausser Frage. Wie hoch ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass ich meinen Führerschein verliere?
Mir ist bewusst, dass ich das riskiert habe, aber ich würde mich sehr auf eine konstruktive Antwort freuen. Mir ist außerdem bewusst, dass das Forum nicht ganz passend ist, aber ich habe kein passenderes gefunden.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Lg.

Beste Antwort im Thema

Soviel Wind um einen kleinen Streich.
Hat die Polizei bei Euch keine anderen Sorgen?

Andy

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Februar 2016 um 13:15:30 Uhr:


Ist da wirklich die Hand an der Dienstwaffe oder stützt er die Hand nur auf dem Holster auf?

Die Hand wird so platziert, das ein schneller Zugriff auf die Dienstwaffe gewährleistet ist.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Februar 2016 um 13:15:30 Uhr:


Ist da wirklich die Hand an der Dienstwaffe oder stützt er die Hand nur auf dem Holster auf?

Hier kann man ausnahmsweise auch mal eine Oder-Frage nur mit einem einfachen JA beantworten 😉

Sieh Dir mal DIESES BILD an. Hand auf Holster = Hand an Dienstwaffe

Zitat:

@martinde001 schrieb am 17. Februar 2016 um 07:00:11 Uhr:



PS: Durch den Kreisverkehr zu driften ist nicht verboten (Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eingestellt, hab das letztes Jahr in Lörrach im Industriegebiet gebracht, morgens um 5 bei Schnee) 😁

Und wieder ein Ausflug in Martins Welt. Es kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und geahndet werden. Wenn dein Verfahren - falls deine Schilderung ausnahmsweise wahr sein sollte - eingestellt wurde, heißt das ja nicht "juchhu, ich darf das", sondern nur, dass womöglich die Faktenlage zu dünn war für eine Sanktionierung.

Erzähl doch bitte weniger Stuss hier im Forum.

Wo soll man die Hand sonst ablegen, wenn man die Hand wegen des Holsters nicht in die Hosentasche stecken kann 😁

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 17. Februar 2016 um 13:58:26 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 17. Februar 2016 um 07:00:11 Uhr:



PS: Durch den Kreisverkehr zu driften ist nicht verboten (Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eingestellt, hab das letztes Jahr in Lörrach im Industriegebiet gebracht, morgens um 5 bei Schnee) 😁

Und wieder ein Ausflug in Martins Welt. ...

Martin lebt in der Schweiz ... wer weis, was er unter "driften" versteht?? Soooo gaaaanz langsaaaaam um den Kreis ... 😉😉😉

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 17. Februar 2016 um 13:58:26 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 17. Februar 2016 um 07:00:11 Uhr:



PS: Durch den Kreisverkehr zu driften ist nicht verboten (Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eingestellt, hab das letztes Jahr in Lörrach im Industriegebiet gebracht, morgens um 5 bei Schnee) 😁

Und wieder ein Ausflug in Martins Welt. Es kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und geahndet werden. Wenn dein Verfahren - falls deine Schilderung ausnahmsweise wahr sein sollte - eingestellt wurde, heißt das ja nicht "juchhu, ich darf das", sondern nur, dass womöglich die Faktenlage zu dünn war für eine Sanktionierung.

Erzähl doch bitte weniger Stuss hier im Forum.

Mit Martins Welt gehe ich ja mit dir konform.
Das mit dem gefährlichen Eingriff ist aber genau so ein Blödsinn. Der 315 b ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Das heißt es muss zumindest zu einer Gefährdung kommen.
Das bloße Driften stellt keine Gefährdung anderer da.
Und könnte gefährlich werden zählt hier nicht.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 17. Februar 2016 um 12:39:04 Uhr:


Das in so einem Fall ein Beamter mit den "Verdächtigen" spricht und der andere mit der Hand am Halfter sichert, ist völlig normal und wird den Beamten von Grund auf im Training beigebracht.

Das stimmt so nicht, es gibt verschiedene "Eskalationsstufen". Nur wenn eine unklare oder scheinbar gefährliche Situation vorliegt sichert der zweite mit der Hand an der Waffe ab. Die nächste Stufe wäre die Sicherung vom Halfter zu öffnen. Die nächste dann Waffe ziehen usw.

Zitat:

@Günter schrieb am 17. Februar 2016 um 12:48:53 Uhr:


gibt einige die dabei waren, woher sonst das wissen wie sich die Beamten verhalten haben und GolfiWolfi nicht von sich auf andere schließen was das sich aufspielen anbelangt wobei ich verstehen könnte das auch mal so reagiert wird wenn man täglich mit einigen Volldeppen zu tun hat.
Gruß

Anscheinend hast du seinen Beitrag nicht gelesen, er hat geschrieben, wie der Beamte sich verhalten hat.

Und was soll nun wieder diese typische Internetveteidiger Haltung? Mich interessieren nicht die deppen mit denen jemand zu tun hat, was ist das für eine Logik, nur weil man täglich mit einigen Volldeppen (deine Worte) zu tun hat, darf man sich nicht unangemessen gegenüber anderen verhalten.

Ich sag es dir mal wie es ist, viele Polizisten haben ein "Machtproblem" sie müssen immer den Obermacker raushängen lassen, ob der Beruf sie so macht, oder ob solche Characktere sich diesen Beruf aussuchen, es wird schon Forschungen dazu geben, mir reichen meine Beobachtungen.

Der zweite Beamte kann und darf in jeder Situation die Hand and der Waffe haben, das Holster öffnen und sogar die Waffe ziehen.

Übrigens scheinst du ja oft Kontakt mit der Polizei zu haben, wenn du so oft solche Beobachtungen machst. Vielleicht liegts ja an dir? Naja ist nun alles OT.

Ich glaube der TE hat seine Lektion gelernt und er hat in seinem Post auch Einsicht gezeigt. Das ist die Hauptsache!
An dieser Stelle könnte man den inzwischen sinnfrei gewordenen Thread schließen :/

Hausfriedensbruch, Nachschulung, Führerscheinstelle - was ein kompletter Dummschwatz. Das ist eine kleine Ordnungswidrigkeit und den Schaden muss er ersetzen. Ganz sicher sind keine Auswirkungen wg. Probezeit und Führerschein zu erwarten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Februar 2016 um 14:41:50 Uhr:


Hausfriedensbruch, Nachschulung, Führerscheinstelle - was ein kompletter Dummschwatz. Das ist eine kleine Ordnungswidrigkeit und den Schaden muss er ersetzen. Ganz sicher sind keine Auswirkungen wg. Probezeit und Führerschein zu erwarten.

Okay und woher nimmst du diese Erfahrungswerte? Einen Hausfriedensbruch würde ich hier auch verneinen, aber alles andere ist durchaus möglich und gängige Praxis. Gerade bei Fahranfängern wird genauer hingeschaut!

So ein riesen Aufwasch wegen 'nem jungen Mann der ein bisschen auf einem Kiesplatz rumrutscht.
Niemand wurde behindert, gefährdet oder gar verletzt.

In so einem Fall drückt man dem TE einfach einen Rechen in die Hand und fordert ihn dazu auf den Platz wieder in Ordnung zu bringen. Problem gelöst.

Man kann aber auch alles kompliziert machen.

Hab jüngst die Gelegenheit genutzt bei Schnee (sehr selten hier in B) ein paar Donuts - mit ESP off - in den frischen Schnee zu brennen. Das war zwar auf öffentl. Straßenland aber mir wars wurscht. Da fährt eh keiner.

😁

Was kostet sowas? 20er? Wäre es mir Wert gewesen.

Andy

@TE: Cool bleiben. Passiert schon nicht viel.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 17. Februar 2016 um 15:00:21 Uhr:


Hab jüngst die Gelegenheit genutzt bei Schnee (sehr selten hier in B) ein paar Donuts - mit ESP off - in den frischen Schnee zu brennen. Das war zwar auf öffentl. Straßenland aber mir wars wurscht. Da fährt eh keiner.

Also persönlich finde ich ja, dass die Kombination aus Schnee und leeren Straßen praktisch eine moralische Verpflichtung dazu beinhaltet ein bisschen rum zu rutschen.

Ich kann mir das garnicht anders vorstellen und konnte dem Drang bislang auch nie wiederstehen 🙂

Verklagt mich doch 🙄

Es gibt schlicht keinen Grund, hier einen Eignungszweifel zu konstruieren. Und es gibt auch keinen punktebewehrten A-Verstoß. Es müsste ja eine gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen geben. "Wird genauer hingeschaut" ist keine in juristische Begriffe gefasste Aussage.

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 17. Februar 2016 um 14:26:57 Uhr:


Ich sag es dir mal wie es ist, viele Polizisten haben ein "Machtproblem" sie müssen immer den Obermacker raushängen lassen, ob der Beruf sie so macht, oder ob solche Characktere sich diesen Beruf aussuchen, es wird schon Forschungen dazu geben, mir reichen meine Beobachtungen.

Nach dieser Äusserung glaub ich langsam, dass du den Beamten durchaus Anlass bietest, sich so zu verhalten, wie sie es tun.

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