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Audi A3 von Werkstatt finaziert, komplett schrott

Audi A3 8L
Themenstarteram 10. August 2015 um 14:10

Hey, ich weiß jetzt nicht ob ich im richtigen Abteil bin, ich bin auch keine Autofahrerin , ich frage für meinen Freund, der momentan sehr viele Schwierigkeiten hat. Wir haben einen Audi A3 gebraucht finanziert. Vor knapp 4 Monaten. Wir haben gemerkt das die Scheibe total zerkratzt war(kein Dreck gewesen), die haben wir natürlich ersetzt bekommen, die Hupe war defekt, die haben wir auch ersetzt bekommen. Doch nun kommt der Hammer, wir sind 4 Monate ungefähr mit einem Feder- und Achsenbruch hinten rumgefahren. Mir ist natürlich das gequietsche aufgefallen, beim ein und aussteigen, doch habe mir keine weiteren Gedanken drum gemacht. Wie sich das herausgestellt hat? Wir hatten vor kurzem einen Unfall und die zuständige Werkstatt für unfallwagen hat es herausgefunden.

Das wird natürlich teuer, zusätzlich noch der schaden vom Unfall. Dort wo wir das Auto finanziert haben, sagt der Besitzer des Autohandels:"Das zählt nicht zu einem Garantiefall und ihr müsst den schaden komplett zahlen". Wir fühlen uns sehr über den Tisch gezogen. Was sollen wir machen ? Wir sind am verzweifeln .

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. August 2015 um 10:18:55 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 12. August 2015 um 10:10:18 Uhr:

 

Wenn ein Fahrzeug mit 100 km/h in eure Seite reingeknallt wäre könntest du heute hier nichts mehr schreiben.

Dann lies nochmals, was die TE tatsächlich geschrieben hat ...

Grüße

Der Chaosmanager

Ich glaube das will er gar nicht. Ihm geht es wie so oft nur um Fehlersuche bei anderen Threads und um Kommentare, die alles andere als hilfreich sind.

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Anwalt. Da es nicht unter der Kategorie Verschleiß läuft, ist es mit in der Gewährleistung.

Wenn eine Werkstatt einen Wagen verkauft, bei dem die Federn gebrochen sind ist das vorsätzlicher Betrug. Die Werkstatt kann zwar sagen das der Schaden erst im Laufe der Benutzung entstanden ist, so wäre der Betrugsvorwurf aus dem Raum aber auch dann muss die diesen Schaden beheben, da gesetzliche Gewährleistung und Beweislastumkehr.

Einzige Ausnahme wäre wenn ihr in dem Kaufvertrag in Kundenauftrag gekauft habt, dann wäre der Kaufvertrag nicht zwischen euch und der Werkstatt sondern dem vorherigen privaten Besitzer zustande gekommen.

Interessant wäre noch ob sich der Unfall mit intakten Federn hätte vermeiden lassen können? Da dies auch deutliche Auswirkung auf den Bremsweg etc. haben kann.

am 11. August 2015 um 0:31

Für den Betrieb eines Fahrzeuge ist der Halter verantwortlich. Wer dann noch 4 Monate mit einem verkehrunsichern Fahrzeug fährt der handelt grob fahrlässig.

Themenstarteram 11. August 2015 um 1:53

Danke... Wir werden uns so schnell wie möglich an den Anwalt wenden. Es kann gut möglich sein das der Bremszeit etwas langsamer war. Daran haben wir noch gar nicht gedacht.. kann man das nachprüfen lassen?

Der Unfall spielte sich wie folgt ab: wir standen lange genug an der Kreuzung um zu sehen das kein Auto kam. Plötzlich kam auf der Vorfahrtsstraße ein Auto mit geschätzen 100kmh(Zeuge hinter uns hatte ihn auch nicht gesehen) wir sind angefahren und dann voll in seine Seite rein. Er streitet alles ab. Klar sind wir schuld... Vorfahrtsregel blablabla...

Heißt , keine Bremsspuren, da der andere Fahrer sich langsam ausgerollt hat und wir nur angefahren. Geschätzte 5-10kmh. Daher verwundert mich das wie wir in ihn reinknallen konnten, da mein Freund dermaßen in die Bremsen gehauen hat :/

 

 

"grob fahrlässig" ... Kann ja sein das der Fahrer für sein Fahrzeug zuständig ist und drauf achten muss. Ich allerdings bin keine Autofahrerin und dachte es wäre normal und habe daher meinem Freund nichts davon erzählt. Heißt er habe nichts gewusst oder bemerkt, da er nicht drauf geachtet hat. Und bei einem Auto was man grade erst neu geholt hat, denkt man ja eigentlich, das es vorher durchgeguckt wird. Uns wurde auch versichert das alles fast wie neu ist.

am 11. August 2015 um 5:27

Ich denke das wird eine schwierige Kiste für euch.

Am Ende wird das eventuell einfach eine teure Erfahrung. Ich denke hier kann euch niemand wirklich weiterhelfen. Geht zum Anwalt.

Also für den Unfall selbst klingt das alles ja erstmal nach "blöd gelaufen". Interessant wäre, was die Ermittlung der Polizei beim Unfall ergibt. War der Unfallgegner wirklich deutlich zu schnell trifft ihn zumindest eine Teilschuld.

Eure Hinterachse wird wohl euer Problem sein und entsprechend auch euer Geld kosten. Da wird der Händler sagen, dass dies bei Verkauf nicht war. Da dein Freund es auch nicht gemerkt/angekreidet hat, stehen eure Karten in meinen Augen da denkbar schlecht...

Hi,

je nach Alter und Laufleistung können gebrochene Federn inzwischen auch als Verschleiß gewertet werden. Die Hammerharte Auslegung der Gewährleistung wurde bei Gerichtsentscheidungen inzwischen etwas relativiert.

Wer ein 10 Jahre altes Auto oder einen Wagen mit deutlich über 100tkm kauft muß damit rechnen das vieles eben nicht mehr unter Gewährleistung fällt.

Defekte Federn sind heutzutage ja recht gänig ;)

GRuß Tobias

Aber ein Achsbruch, wenn es stimmt, ist kein Verschleißteil. Sowas kann bei hohen km-Leistungen ausschlagen, aber darf nicht brechen.

Geht zum Anwalt.

Unfall ist höchstwahrscheinlich eigene Schuld, aber wenn die Achse dermaßen defekt ist, ist das sicherlich Gewährleistung!

Hat der Wagen keinen neuen Tüv bekommen vor der Übernahme? Hätte der Tüv doch merken müssen.

Könnt das Autohaus ja mal damit konfrontieren, dass ihr da vermutet, dass der Tüvprüfer aus wohlwollen nicht genau hinsah...

Hi,

an den Achsenbruch glaube ich noch nicht so richtig. Je nach Modell hat der A3 da nämlich nur ein großes Massives Teil das praktisch unzerstörbar ist ;)

Bei den Mehrlenkerhinterachsen einiger A3 kann schon eher mal was kaput sein,wobei wenn da richtig was gebrochen fährt man tendenziell eher nicht 4 Monate damit rum.

gebrochene Federn sind dagegen heutzutage leider sehr häufig anzutreffen.

Gruß Tobias

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 11. August 2015 um 02:31:35 Uhr:

Für den Betrieb eines Fahrzeuge ist der Halter verantwortlich. Wer dann noch 4 Monate mit einem verkehrunsichern Fahrzeug fährt der handelt grob fahrlässig.

Da gibt es viele Fahrzeugtypen wo die untere/obere Windung einer Feder bricht, das merkt man teilweise gar nicht, was soll dieser Seitenhieb mit grob fahrlässig? Wenn ein Auto leicht quitscht beim Einsteigen muss der Laie ja nicht gleich von einem Federbruch ausgehen;)

Das fällt meistens nur auf, weil das Fahrzeug leicht schief steht, wenn überhaupt.

Was bedeutet genau Achsbruch? Wurde euch der Fehler gezeigt? Ich kenne mich mit Audi nicht aus, aber eine Achse wie man sie sich so vorstellt gibt es doch nur noch selten. Das ist doch meistens Einzelradaufhängung bestehend aus vielen einzelnen Bauteilen. So dramatisch kann der "Achsbruch" ja nicht sein, sonst hättet ihr ja nicht 4 Monate mit dem Fehler fahren können.

am 12. August 2015 um 8:07

Zitat:

@tartra schrieb am 11. August 2015 um 14:53:26 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 11. August 2015 um 02:31:35 Uhr:

Für den Betrieb eines Fahrzeuge ist der Halter verantwortlich. Wer dann noch 4 Monate mit einem verkehrunsichern Fahrzeug fährt der handelt grob fahrlässig.

Da gibt es viele Fahrzeugtypen wo die untere/obere Windung einer Feder bricht, das merkt man teilweise gar nicht, was soll dieser Seitenhieb mit grob fahrlässig? Wenn ein Auto leicht quitscht beim Einsteigen muss der Laie ja nicht gleich von einem Federbruch ausgehen;)

Es ist dem Fahrzeughalter aber aufgefallen, und da muss man sich wohl mal drum kümmern bzw es sich von jemanden anschauen lassen ob was defekt ist.

 

am 12. August 2015 um 8:10

Zitat:

@Camkaro schrieb am 11. August 2015 um 03:53:50 Uhr:

Danke... Wir werden uns so schnell wie möglich an den Anwalt wenden. Es kann gut möglich sein das der Bremszeit etwas langsamer war. Daran haben wir noch gar nicht gedacht.. kann man das nachprüfen lassen?

Der Unfall spielte sich wie folgt ab: wir standen lange genug an der Kreuzung um zu sehen das kein Auto kam. Plötzlich kam auf der Vorfahrtsstraße ein Auto mit geschätzen 100kmh(Zeuge hinter uns hatte ihn auch nicht gesehen) wir sind angefahren und dann voll in seine Seite rein. Er streitet alles ab. Klar sind wir schuld... Vorfahrtsregel blablabla...

Wenn ein Fahrzeug mit 100 km/h in eure Seite reingeknallt wäre könntest du heute hier nichts mehr schreiben.

Themenstarteram 12. August 2015 um 8:17

Anders rum... Wir sind einem Auto mit 5-10 kmh und die Seite reibgefahren, weil er so schnell gefahren ist und wir ihn dadurch nicht gesehen haben

am 12. August 2015 um 8:18

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 12. August 2015 um 10:10:18 Uhr:

Zitat:

@Camkaro schrieb am 11. August 2015 um 03:53:50 Uhr:

Danke... Wir werden uns so schnell wie möglich an den Anwalt wenden. Es kann gut möglich sein das der Bremszeit etwas langsamer war. Daran haben wir noch gar nicht gedacht.. kann man das nachprüfen lassen?

Der Unfall spielte sich wie folgt ab: wir standen lange genug an der Kreuzung um zu sehen das kein Auto kam. Plötzlich kam auf der Vorfahrtsstraße ein Auto mit geschätzen 100kmh(Zeuge hinter uns hatte ihn auch nicht gesehen) wir sind angefahren und dann voll in seine Seite rein. Er streitet alles ab. Klar sind wir schuld... Vorfahrtsregel blablabla...

Wenn ein Fahrzeug mit 100 km/h in eure Seite reingeknallt wäre könntest du heute hier nichts mehr schreiben.

Dann lies nochmals, was die TE tatsächlich geschrieben hat ...

Grüße

Der Chaosmanager

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