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AU Bericht verloren, ist das schlimm?

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 15:06

Hallo,

wollte letztens mein Auto verkaufen, und stellte fest, dass der AU Bericht fehlt.

Ist das schlimm wenn ich es nicht habe, da im HU Bericht folgendes aufgeführt ist:

Die Abgasuntersuchung wurde von der anerkannten Werkstatt mit der Kontroll-Nr. ... am ... durchgeführt und wird Ihnen gesondert berechnet.

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

T.R

Beste Antwort im Thema

Moin,

Das Problem ist nicht, dass du damit nicht fahren kannst. Die Rennleitung interessiert sich dafür nur marginal. Das Provlem KANN die Zulassungsstelle sein. Prinzipiell reicht zwar dee HU Bericht mit angeführter AU - aber Zulassungsstellen basteln sich da oft ihre eigenen Durchführungsregeln. Es gibt welche, die lassen nur zz, wenn der AU Bericht da ist, anderen reicht der HU Bericht. Egal wie es ist - man rennt dann vor eine Wand, gegen die man nur aufwändig klagen könnte (was einem aber nix bringt).

Einfach mal bei deiner Zulassungsstelle im Netz nachlesen, was die sehen will. Wenn da nur HU Bericht steht - klappt es. Wenn da AU steht - dann ruf mal beim durchführenden Beteieb an, ob sie die neu Ausdrucken können. Aber nur, wenn du ne verbohrte Zulassungsstelle hast.

LG Kester

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Das ist insofern „schlimm“, als der Wagen ohne AU-Bericht nicht zugelassen wird. Wäre ich Kaufinteressent, würde ich wieder gehen. Kauf nur mit kompletten Unterlageb.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 15:23

Also ist das nicht so schlimm, da ich ja die Tüv Plakette ohne Mängel bekommen habe.

Doch, das ist trotzdem so schlimm...

Mache einfach eine neue AU und alles wird gut. ;)

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 15:30

Kann man es nicht im Autohaus nachdrucken lassen, wo ich an dem Tag mein Auto abgegeben habe?

Keine Ahnung, frage direkt im Autohaus.

Wenn es da nicht geht, halt eine neue AU machen. Ist doch kein Problem, oder?

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 16:02

Nö, das ist nicht das Problem.

Früher konnte man HU und AU getrennt voneinander machen,auch unterschiedliche Termine und Fristen waren so möglich

Fahrzeuge ohne Katalysator mussten sogar jährlich zur AU,das Ergebnis der AU hatte auch keinen Einfluss auf die HU

Der AU Nachweis war auch eine Voraussetzung für die Zulassung

Mittlerweile ist die AU eine der Grundvoraussetzungen für die HU, dieser HU Nachweis ist auch wichtig für die Zulassung

Der HU Nachweis ist zum einen das Protokoll, zum anderen aber auch der Stempel im Fahrzeugschein

Den AU Bericht sollte man früher immer mitführen, hat den schon mal jemand vorzeigen müssen ¿

Der HU Bericht erscheint mir da wesentlich wichtiger

Ich würde mich da nicht so Sorgen machen, gibt alle zwei Jahre eh nen neuen ^^

 

 

 

Ps.: Google am besten selbst mal nach den benötigen Unterlagen

Für einen Verkauf ins Ausland braucht man schon einen AU Nachweis

emil2267,

man kann ein Problem mit vielen Worten auch komplizierter machen, als es ist.

Was spricht gegen eine neue AU, wenn das Dokument der vorherigen nicht mehr da oder zu bekommen ist?

Kosten von 30-70,-€ für die AU und der Aufwand dazu

Dann finde ich schon interessanter,wie lang die letzte HU her ist

Wenn wir grad nur von paar Restmonaten reden, kannst gleich alles komplett machen, was auch wieder an Kaufanreiz wäre

Ansonsten stehen in dem AU Bericht Messwerte drin,mit denen kaum eine Laie was anfangen kann

Im HU Bericht steht vermerkt, dass der Wagen eine AU hinter sich gebracht hat

Der Tüv stellt gegen geringe Gebühr eine Zweitschrift aus

Ich meine bei der Dekra bekommt man diese sogar kostenlos

Eine Werkstatt sollte auch ein Duplikat ausstellen können

Da Dein Fahrzeug eine aktuelle hat,ist das Protokoll der AU nicht mehr wichtig. Ohne bestandene AU besteht ein Fahrzeug heute keine HU mehr.

Ergo genügt das HU Protokoll. Und auf dem HU Bericht steht ja auch,dass die AU beigesteuert wurde.

Brauchst Dir kein Kopf machen

Gruß M

Moin,

Das Problem ist nicht, dass du damit nicht fahren kannst. Die Rennleitung interessiert sich dafür nur marginal. Das Provlem KANN die Zulassungsstelle sein. Prinzipiell reicht zwar dee HU Bericht mit angeführter AU - aber Zulassungsstellen basteln sich da oft ihre eigenen Durchführungsregeln. Es gibt welche, die lassen nur zz, wenn der AU Bericht da ist, anderen reicht der HU Bericht. Egal wie es ist - man rennt dann vor eine Wand, gegen die man nur aufwändig klagen könnte (was einem aber nix bringt).

Einfach mal bei deiner Zulassungsstelle im Netz nachlesen, was die sehen will. Wenn da nur HU Bericht steht - klappt es. Wenn da AU steht - dann ruf mal beim durchführenden Beteieb an, ob sie die neu Ausdrucken können. Aber nur, wenn du ne verbohrte Zulassungsstelle hast.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 12. Juli 2018 um 02:00:39 Uhr:

 

- aber Zulassungsstellen basteln sich da oft ihre eigenen Durchführungsregeln.

Halte ich für eine VerschwörungsTheorie!

Ein Fahrzeug wird zum Verkehr zugelassen,wenn eine gültige HU nachgewiesen ist. Und ohne bestandene AU besteht kein Fahrzeug die HU

Dass eine Zulassungsstelle das Protokoll der AU extra haben möchte,ist mir nicht bekannt.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2018 um 10:36:47 Uhr:

Halte ich für eine VerschwörungsTheorie!

Das ist ja egal... es geht nämlich um den Eindruck, den ein potentieller Käufer bekommt. Wieso sollte ich als potentieller Käufer das Risiko eingehen, dass ich beim Anmelden der Karre Schwierigkeiten bekomme, egal wie gering die Chance ist?

AU neu machen oder Zweitschrift ausstellen lassen, und gut ist.

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