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ATV / Quad aus Österreich nach Deutschland Importieren auf was ist zu achten?

Suzuki LTZ 450
Themenstarteram 4. Januar 2016 um 19:59

Wer kann mir Infos geben was zu beachten ist wenn man ein Quad / ATV (CFmoto) von Österreich nach Deutschland importiert?

Muss eine Vollabnahme gemacht werden?

Bekomme ich es als LOF zugelassen?

Steuern sind ja keine zu entrichten, oder?

Wer hat Tipps und Infos für mich?

LG

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8 Antworten

Zitat:

@stingray77 schrieb am 4. Januar 2016 um 20:59:34 Uhr:

Wer kann mir Infos geben was zu beachten ist wenn man ein Quad / ATV (CFmoto) von Österreich nach Deutschland importiert?

Muss eine Vollabnahme gemacht werden?

Bekomme ich es als LOF zugelassen?

Steuern sind ja keine zu entrichten, oder?

Wer hat Tipps und Infos für mich?

LG

Östereich ist ja eu oder? dann brauchst du diesen EU zettel um den Karren zuzulassen >ohne gewähr da nicht 100% sicher <

Da es Lof in Ösiland nicht gibt brauchst du dafür eine Neuabnahme > am besten über einen Händer machen.

Steuern sind 11€/200kg zul. GG.

Zitat:

@Foxs schrieb am 4. Januar 2016 um 21:09:10 Uhr:

 

Zitat des TE

Steuern sind ja keine zu entrichten, oder?

 

Steuern sind 11€/200kg zul. GG.

Damit meinte er nicht die KFZ Steuer die in Deutschland entrichtet werden muß,

sondern ob durch die Überführung von Ö nach D Steuern anfallen.

Wie das innerhalb der EU geregelt ist kann ich jetzt nicht sagen.

"Früher" war es immer so, daß bei Ausfuhr aus dem einen Land die Umsatzsteuer erstattet wurde.

Und im anderen Land wieder erhoben wurde.

Ausfuhrsteuer/Einfuhrsteuer, da oftmals verschiedene Steuersätze in den jeweiligen Ländern galt.

Aktuelle Info´s gibt es aber sicher bei jedem Zoll.

Zitat:

@Foxs schrieb am 4. Januar 2016 um 21:09:10 Uhr:

Quad / ATV (CFmoto)

Steuern sind 11€/200kg zul. GG.

200kg Zulässiges Gesamtgewicht erscheint mir sehr wenig,

dann dürfte das Quad ja nur unter 100kg wiegen.

Wahrscheinlich meintest Du damit das Leergewicht.

Bin zur Zeit selber dran mir im Frühjahr eines zuzulegen.

Auch wenn es eine LOF Zulassung ist, so wird es bei den Steuerbehörden, nicht mehr Finanzamt sondern Zoll, trotzdem nicht nach Kg sondern nach Kubik versteuert.

Das heißt dann für mich, anstatt 35 Euro sind es 125 Euro.

Habe gerade gesehen, daß Du eine DINLI hast, wie wurde die versteuert?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 4. Januar 2016 um 21:44:56 Uhr:

200kg Zulässiges Gesamtgewicht erscheint mir sehr wenig,

dann dürfte das Quad ja nur unter 100kg wiegen.

Das heißt dann für mich, anstatt 35 Euro sind es 125 Euro.

siehe link in meiner sig.

bei vkp ~25€/100ccm bei LOF sind es 11€ pro 200kg zul GG.

Der einzige kniff passiert bei 800kg GG da sind es 45 statt 44 € weil es eigentlich 11,25€ sind aber das finanzamt immer zugunsten des zahlers rundet

Von einfuhrsteuer oder Zoll hab ich keine ahnung. Innerhalb der eu ist das wohl wurst

 

edit:

Zitat:

Steuern:

LOF= 11,25€ pro angefangene 200kg zul. Gesamtgewicht

 

Da das Finanzamt wohl keine Kommastellen mag sieht die Berechnung so aus:

bis 200kg=11€

bis 400kg=22€

bis 600kg=33€

bis 800kg=45€

bis 1000kg=56€

 

VKP= 25,36€ pro angefangene 100ccm

 

Bei Quads mit >=400ccm empfiehlt sich IMMER eine LOF Zulassung preise für die Umrüstung auf LOF belaufen sich auf 300-1500€. Die preise sind Hersteller/Händler abhängig.

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 21:10

Erst mal vielen Dank für eure Antworten.

Laut Besitzer ist COC Papier vorhanden ebenso soll es sich um ein offiziell importiertes ATV der KSR Group handeln..

Werde mal morgen beim Zoll anrufen und mir weitere Infos einholen..

Grüße

@Foxs

Ich merke schon, daß auch Du dich damit beschäftigt hast.

Lese aber schon seit Wochen immer wieder widersprüchliche Beiträge im WWW.

Nur ein von vielen Beispielen, daß es je nach Bundesland und Landkreisen wohl noch immer unterschiedlich gehandhabt wird:

http://www.dasquadforum.de/.../...z-steuer-f%C3%BCr-lof-fahrzeuge.html

Daher noch mal die Frage, wurde Dein Quad mit der T5 Kennziffer 89,

und somit in Kg besteuert?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 4. Januar 2016 um 22:39:02 Uhr:

@Foxs

Daher noch mal die Frage, wurde Dein Quad mit der T5 Kennziffer 89,

und somit in Kg besteuert?

Ja da gab es mal mehr Probleme mit aber mittlerweile gibt es nur noch vkp oder LOF(geräteträger oder zugfahrzeug sind hier gleich). Vorher gab es auch LOF mit vkp besteuerung das sollte aber geschichte sein.

Wenn du noch anders berechnet wirst obwohl du ausdrücklich eine LOF zulassung hast musst du dein Finanzamt anschreiben dann wird das angepasst. Selbiges steht auch in den weiteren seiten des von dir geposteten threads.

Zitat:

Dacht ich mir, damals war das noch die 87 Zugmaschine(LoF wurde nicht unterschieden), sollte also keine Rolle spielen. 2000 heißt Geräteträger.Alles i.O.Nein, Du solltest Dein Finanzamt kontaktieren und auf die neue Gesetzeslage hinweisen!

Verkehrsteueränderungsgesetz vom 05.12.2012, gültig ab 12.12.2012, §2 Abs.2 Nr.2 KraftStg wurde dahingehend geändert, daß nun allein die verkehrsrechtliche Einstufung der Zulassungsstellen kraftfahrzeugsteuerlich verbindlich sind!

KraftStg §2

(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

2.sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

Dies geht aus der Gesetzesbegründung eindeutig hervor!

Zitat: "Mit dem Gesetz wird darüber hinaus zukünftig die Feststellung der kraftfahrzeugsteuer­

rechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage

vereinfacht. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht sieht unterschiedliche Tarife für verschiedene

Gruppen von Fahrzeugen vor. Die Anwendung der mitunter rein kraftfahrzeugsteuerrecht­

lichen Abgrenzungskriterien bei der Zuordnung des Fahrzeugs führt regelmäßig zu

Schwierigkeiten, da sie von verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierungen abweicht. Sie

ist zudem mit erhöhtem Erfüllungsaufwand verbunden, denn Fahrzeuge müssen ggf. zur

Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der für die Verwaltung der Kraft­

fahrzeugsteuer zuständigen Behörde vor Ort vorgeführt und vermessen werden. Das Ab­

weichen der steuerrechtlichen von der verkehrsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen ist

für die betroffenen Steuerpflichtigen oft nicht nachvollziehbar. Durch das Gesetz wird zu­

künftig die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Fahrzeuge für kraftfahrzeugsteuerliche

Zwecke grundsätzlich übernommen, sofern dies nicht den umweltpolitischen Lenkungs­

zielen der Kraftfahrzeugsteuer zuwiderläuft."

Zitat:

@Foxs schrieb am 4. Januar 2016 um 23:39:35 Uhr:

 

Wenn du noch anders berechnet wirst obwohl du ausdrücklich eine LOF zulassung hast musst du dein Finanzamt anschreiben dann wird das angepasst.

Da werde ich ganz sicher darauf achten, wenn es im Frühjahr so weit ist. :eek:

Eine Änderung gibt es allerdings noch.

Es ist nicht mehr das Finanzamt für die Steuer zuständig.

Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden. Seitdem ist sie mit ihren Hauptzollämtern für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig ...

Quelle: Zoll

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