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Anzeige möglich und wenn ja wegen was genau?

Themenstarteram 28. September 2015 um 16:33

Hallo zusammen !

mir ist gerade folgende Situation im Straßenverkehr wiederfahren:

Ich fahre auf einer 4 spurigen Bundesstraße innerorts (hier waren 70kmh erlaubt) auf der rechten Spur und vor mir war ein sehr großer LKW. Die linke Spur war mit ca. 5 bis 6 Autos voll. Alle standen vor einer roten Ampel, die gerade auf grün schaltete (ich sah das aus ca. 400 Meter Entfernung).

Der LKW fuhr sehr schnell an, die Autos auf der linken Spur waren recht langsam unterwegs, so dass ich diese auf der linken Spur überholte. Ich hatte den LKW dann irgendwann direkt vor mir und einen Mercedes links neben mir, der ebenfalls kräftig Gas gab (hier saß ein älterer Herr am Steuer und wohl seine Frau auf dem Beifahrersitz, irgendwie hatte ich das Gefühl dem passte es nicht auf diese Art und Weise überholt zu werden und wollte mich u.U. ein wenig belehren). Wir fuhren auf eine rote werdende Ampel zu und damit ich nicht hinter dem LKW steckenbleibe, habe kurz links geblinkt und bin dann rübergezogen. Dabei habe ich wohl unterschätzt, wie nah sich der Mercedes noch links neben mir befand.

Jedenfalls hupte dieser, wurde langsamer und anschließend kamen wir an der roten Ampel zum stehen. Ich ärgerte mich ein wenig über seine Huperei und hebte einmal schnell die Hand als Zeichen des Ärgers (kein Mittelfinger oder ähnliches, einfach nur die Hand gehoben). Anschließend stieg der Mercedesfahrer aus, klopfte an meine Seitenscheibe und sagte zu mir, dass das wohl doch eine Sauerei von mir gewesen sei und das er mir fast hinten drauf gefahren wäre und ich doch nicht einmal den Blicker draußen hatte. darauf sagte ich ihm, dass das doch nicht stimmt (versäumte also mich zu entschuldigen). Dann ging der Mann schnell wieder zu seinem Auto zurück stieg ein. Ich konnte sehen, wie die Frau auf dem Beifahrersitz etwas aufschrieb (vermutlich mein Kennzeichen, Ort, Uhrzeit usw.). ich rechne jetzt einfach mal damit, dass dieser Herr mich bei der nächsten Polizeidienststelle melden wird. Meine Frage ist jetzt, ob er mich anzeigen kann und wenn ja, weswegen und was mir da im schlimmsten Fall passieren könnte. Ist es eine Situation, die Grund zur Besorgnis macht (wichtig sei noch erwähnt: es ist gar nichts passiert und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet).

Ich hoffe mal, dass solche Fragen im Forum überhaupt zulässig sind und nciht wieder gelöscht werden.

Danke für alle Beteiligungen.

Grüße

Marwief

P.S. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück für einen evtl. anstehenden Rechtsstreit. Wie lange dauert es ungefähr, bis man im Falle einer Anziege Post von der Polizei bekommt (vorausgesetzt, der Mann geht heute oder innerhalb der nächsten 2 Tage zur Polizei)

Beste Antwort im Thema
am 28. September 2015 um 17:35

So, hier bist du ungehobelter Klotz! Vorhin wolltest nicht reden. Schoen das du gleich deine Aussage hier oeffendlich gemacht hast, da braucht meine Frau nicht mehr Zeuge zu machen.

 

 

:D:D:D

Ich hab gehoert das hier viele aeltere im Forum aktiv sind. So koennts kommen ;)

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wenn kein Mittelfinger oder sowas im Spiel war, wird die Sache wahrscheinlich eingestellt.

Ich habe schon mal nen Autofahrer angezeigt, der offensichtlich Spaß dran hatte mich auf der Autobahn seitlich mehrfach beinahe zu rammen, also immer bei 120 Km/h in Schlangenlinien auf mich zufuhr, meine Kinder waren im Auto und ich habe das Fahrzeug mit Nummer geknipst:

Aus mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, so ists meistens.

Es muss kleppern oder die Cops hinterher fahren um das zur Anzeige zu bringen.

Zitat:

@Sencer schrieb am 29. September 2015 um 20:22:10 Uhr:

(...)

Mal aus Interesse: Warum hast du dich eigentlich geärgert? Du hast gesehen das er Gas gab und es war offensichtlich kein Platz. Trotzdem bist du mit der Brechstange rein. Laut StVO darf man Schallzeichen geben wenn man sich oder andere gefährdet sieht. Das lag hier offensichtlich vor. (...)

das ding ist: Es lag ja keine Gefährdung MEHR vor.

Also wieder ungerechtfertigt:D

Wenn jemand dich im toten winkel oder beim rückwärts ausparken übersieht sollte man hupen.

Erstmal beruhig Dich - alles halb so wild.

Du hast eben sein Ego gekränkt. ;)

Es ist durchaus erlaubt bei niedrigen Geschwindigkeiten, dazu zählen: Staus, rote Ampeln, stockender Verkehr, langsamer Blockverkehr oder sonstige Verkehrsbehinderungen, dass man auf der rechten Spur "schneller" fahren darf als, auf der mittleren/linken. Das zählt auch nicht als "rechts überholen" oder so. - das ist eine Ausnahme in der StVo.

Dass Du vor ihn noch rein geflitzt bist und ihn "übersehen" hast, ist ebenso menschlich. Und "passiert".

So lange Du ihn nicht beleidigt hast - dazu gehört, Gestik oder verbal - wird er nicht viel machen können.

In meiner "Autofahrer-Karriere" wurde mir auch schon ab und an mal angedroht, dass ich "angezeigt werde", ich wurde da fotografiert oder mein Kennzeichen notiert - meistens auch von älteren Herren, die sich selbst als "Polizisten" sehen.

Das waren aber eigentlich genau solche "Nichtigkeiten", wie dass sie beim "Reissverschluss-Verkehr" grundlos dicht machen wollten oder dass ich sie auf einer freien Landstraße überholt habe (ohne jegliche Gefährdung oder Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit) - manchmal haben Leute eben einen schlechten Tag - aber bis zum Abend ist das dann meistens eh wieder vergessen, weil es ihnen dann doch zu blöd ist zur Polizei zu gehen.

Und selbst wenn er zur Polizei geht, dann wird da nichts herauskommen und es wegen "Nichtigkeit" fallen gelassen. Was meinst Du wie viele Rentner man dann täglich anzeigen könnte, die Fahrfehler begehen?

Unsere Behörden haben da schon andere Fälle zu erledigen, als das.

am 5. Oktober 2015 um 10:59

Die ältere Dame hat sich nicht dein Kennzeichen notiert, sondern nur die Uhrzeit und das Ereignis, damit der Mercedesrentner beim nächsten Besuch beim Hausarzt die Auswertungen des Herzmonitors, der dort ausgeschlagen ist, entsprechend begründen kann.

Zitat:

@Slash_182 schrieb am 5. Oktober 2015 um 12:24:10 Uhr:

Erstmal beruhig Dich - alles halb so wild.

Du hast eben sein Ego gekränkt. ;)

Es ist durchaus erlaubt bei niedrigen Geschwindigkeiten, dazu zählen: Staus, rote Ampeln, stockender Verkehr, langsamer Blockverkehr oder sonstige Verkehrsbehinderungen, dass man auf der rechten Spur "schneller" fahren darf als, auf der mittleren/linken. Das zählt auch nicht als "rechts überholen" oder so. - das ist eine Ausnahme in der StVo.

Hallo Slash.

Es ist richtig, dass in der Stadt auf dem rechten Fahrstreifen schneller gefahren werden darf als auf der Linken sofern es sich nicht um eine Kraftfahrstrasse (blaues Schild mit weißem PKW) handelt. Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch in der Stadt ein "rechts Überholen" nicht zuläßig ist. Bei einem Fahrpurwechsel von links nach rechts und nach dem "Vorbei fahren" wieder von rechts nach links handelt es sich um Überholen.

Gruß

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