ForumW212
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W212
  7. Anhängerkupplung mit 19" AMG-Rädern -- die Odyssee!

Anhängerkupplung mit 19" AMG-Rädern -- die Odyssee!

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 30. Januar 2015 um 16:52

Mein w212 wurde ab Werk mit 19 Zoll AMG Rädern ausgestattet. Deshalb habe ich im Fahrzeugschein keine Anhängelast stehen, sondern nur Striche, weil dies nicht kombinierbar war.

Nun habe ich jedoch eine abnehmbare Westfalia nachgerüstet und dachte, das wird der Tüv schon nachtragen im Fahrzeugschein. Pustekuchen!:D

Herstellerbescheinigung erforderlich. Also ab zu MB. Herstellerbescheinigung bekommen wo drin steht, dass bei Rückrüstung auf 18 Zoll eine Anhängelast von 2100 kg möglich ist.

Im Gutachten von den 19 Zoll AMG steht allerdings rein garnichts von irgend einer Beschränkung der Anhängelast bei der W212 Limo

Mit dem ganzen kram werde ich jetzt dann mal zum Tüv "hatschen" und sehen was dabei raus kommt.

Ich werde berichten.:D;)

 

Beste Antwort im Thema

Hallo und einen guten Abend, bin neu hier und möchte heute meinen ersten Beitrag leisten.

Habe heute meine 19 Zöller mit AHK eingetragen bekommen. Vorne auf 19x8,5 ET43 und hinten 19x9,5 ET43 auf AMG S65 mit der Teilenr. 221 400 03 02 und hinten 221 400 03 02 Bereift mit Pirelli Zero vo. 255 35 19 96Y und hi. 285 30 19 98Y.

Die breiten Pirelli stehen schön über den Felgenrand , so dass auch eine leichte Randsteinberührung ohne Folgen bleibt.

Die Traglast hier abgekürzt Li genannt ist vorne um 20 kg pro Rad niedriger und es reicht für die vo. Achslast um mehr als 200kg locker aus. Knackpunkt waren die hinteren Reifen die in der ab Werk erhältlichen Größe hi. 275 30 19 nicht die erforderliche Tragfähigkeit haben. Deshalb entschied ich mich gleich für die E63 Bereifung. Keine Angst, mit der Freigänigkeit gibt es mit der Bereifung keine Probleme. Es muss nicht gebördelt werden oder geweitet. Hätte sogar vielleicht noch Platz für 10 mm Distanzscheiben pro Rad , müßte dann aber Kotflügelabdeckungen a la A45 hinkleben und das wollte ich nicht.

Eine Tachoangleichung war nicht notwendig da eine Abweichung von 1 km bei 100 km/h im Ermessen des Prüfers liegt.

Die Anhängelast blieb voll erhalten und es gab auch keine Zuladungsbeschränkungen oder irgendwelche Ablastungen.

Also keine Angst vor dem TÜV mit E 63 19Zoll und AHK

Es grüßt ein S212 Fahrer mit 19 Zöllern und AHK

134 weitere Antworten
Ähnliche Themen
134 Antworten

Ich habe einen E500 4Matic Mopf mir AHK.

Bei mir in Schein sind 19" eingetragen( 245/35/19 93Y und 275/30/19 96Y), ebenso Spurplatten aber bin kein Fan von Spurplatten und deshalb mache ich die auch demnächst ab.

20220317_163414.jpg
20220317_163428.jpg

Zitat:

@Rob0704 schrieb am 24. April 2022 um 10:35:32 Uhr:

Zulässiges Achsgewicht HA laut Schein: 1305kg

Max. Traglast der 275er Reifen: 1420kg

Gewicht AHK: 29kg

zulässige Stützlast AHK: 84kg

Heißt im Hängerbetrieb kommen auf die Achslast hinten nochmal 29kg+84kg dazu. -> Summe 1418kg

Und das wäre ja noch unter der max. Traglast der Reifen von 1420kg!

LG Rob

Aber wie hoch ist die Achslast, laut deinem FZG-Schein?

 

Aber generell klingt das schon mal gut.

Zitat:

@PortoJJ1 schrieb am 24. April 2022 um 11:27:44 Uhr:

Zitat:

@Rob0704 schrieb am 24. April 2022 um 10:35:32 Uhr:

Zulässiges Achsgewicht HA laut Schein: 1305kg

Max. Traglast der 275er Reifen: 1420kg

Gewicht AHK: 29kg

zulässige Stützlast AHK: 84kg

Heißt im Hängerbetrieb kommen auf die Achslast hinten nochmal 29kg+84kg dazu. -> Summe 1418kg

Und das wäre ja noch unter der max. Traglast der Reifen von 1420kg!

LG Rob

Aber wie hoch ist die Achslast, laut deinem FZG-Schein?

Aber generell klingt das schon mal gut.

Das sind hinten die 1305kg.

Zitat:

@Ruhrpotter_GE schrieb am 24. April 2022 um 11:00:32 Uhr:

Ich habe einen E500 4Matic Mopf mir AHK.

Bei mir in Schein sind 19" eingetragen( 245/35/19 93Y und 275/30/19 96Y), ebenso Spurplatten aber bin kein Fan von Spurplatten und deshalb mache ich die auch demnächst ab.

Das ist ja das kranke: Wenn man einen 212er mit 18 Zoll und AHK kauft und dann 19 Zoller nachträglich einträgt, gibt es kaum Probleme.

Umgekehrt sieht das anders aus… Deutsche Bürokratie par excellence…

Zitat:

@Rob0704 schrieb am 24. April 2022 um 10:35:32 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. April 2022 um 22:07:21 Uhr:

 

Das Gewicht der Anhängerkupplung + die Stützlast.

Danke dir für die Info. Wie ich das nun verstehe würde das bedeuten, ich könnte folgende AHK nachrüsten und mit meiner Serienbereifung fahren?!

https://www.westfalia.de/.../...j-09-09-cls-shooting-brake-bauj-12.htm

Zulässiges Achsgewicht HA laut Schein: 1305kg

Max. Traglast der 275er Reifen: 1420kg

Gewicht AHK: 29kg

zulässige Stützlast AHK: 84kg

Heißt im Hängerbetrieb kommen auf die Achslast hinten nochmal 29kg+84kg dazu. -> Summe 1418kg

Und das wäre ja noch unter der max. Traglast der Reifen von 1420kg!

Das man die Anhängelast + Stützlast eintragen lassen muss ist klar. Wäre das mit meiner Serienbereifung nun tatsächlich legal? Es gibt ja schon viele Freds über dieses Thema. Bis dato habe ich aber noch nie von so einem möglichen Fall gelesen :)

LG Rob

Wenn du nicht die AMG-Felgen hast, wird es an deren Traglast scheitern. Bei meinem E350T haben 40kg (also 20kg pro Felge) gefehlt.

Ob es damit getan ist weiß ich aber immer noch nicht sicher:

Zitat:

Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird.

Am besten erst mal mit Winterreifen (sofern in anderer Dimension vorhanden) zum TÜV und gucken was passiert.

Wird die Kiste nämlich mit 18"-Zöllern ausgeliefert, und hast später 19" nachgerüstet hast du das ganze Problem nicht (AHK ist Eintragunsfrei und eine Stützlast steht im Schein) --> Dranbauen und gut ist.

Gruß Metalhead

Morgen zusammen!

War eben beim TÜV vorstellig bzgl. der AHK+19".

Zusammengefasst:

Der Prüfer trägt mir die vollen 2100kg/750kg + 84kg Stützlast ein. Und zwar mit meiner Serienbereifung 19"! (Hat lange gedauert da sich der TÜVler selbst erstmal schlau machen musste + Rücksprache mit seinem Statonsleiter etc.).

ABER: Die Achslast an der HA wird nicht erhöht. Heißt, ich muss selbst sicherstellen, dass meine max. HA Achslast im Hängerbetrieb nicht überschritten wird. Laut Schein liegt diese bei 1305kg.

Was nun für mich interessant wäre ist, wie hoch die HA-Achslast im leeren S212 ist. Bei meinem S212er Leergewicht von 1735kg vermute ich, dass leer hinten ca. 800kg auf die Achse drücken. Vorne sollte es wegen Motor und Getriebe bisschen mehr sein.

Von diesen 800kg auf die max. HA Achslast von 1305kg bleiben 505kg Zuladung übrig. Wobei sich die Zuladung auch auf die VA verteilt. Von daher wäre tendenziell sogar etwas mehr Zuladung möglich.

Sofern die AHK ca. 30kg wiegt und eine Stützlast von 84kg hat, wirken hier nochmal 114kg auf die HA. Nehmen wir jetzt mal die 505kg restliche Zuladung von oben, ergeben sich grobe 400kg an möglicher Fahrzeug-Zuladung im Hängerbetrieb.

Kann dieses Vorgehen jemand mit Erfahrung bestätigen?

Das wird schwierig zu fassen sein, ohne den Wagen zu wiegen.

Das Leergewicht und dementsprechend die Achslasten sind stark von der Ausstattung des Wagens abhängig. Z.B. bei den Bluetec-Modellen kommt das Gewicht des Ad-Blue Systems noch dazu.

Bei meinem 350er Blutec habe ich eine Achslast von bis zu 1380kg bei einem Leergewicht von 1955kg eingetragen.

Um das genau bestimmen zu können, wirst Du um die Wiegung nicht drumherum kommen.

Zitat:

@PortoJJ1 schrieb am 26. April 2022 um 11:48:33 Uhr:

Das wird schwierig zu fassen sein, ohne den Wagen zu wiegen.

Das Leergewicht und dementsprechend die Achslasten sind stark von der Ausstattung des Wagens abhängig. Z.B. bei den Bluetec-Modellen kommt das Gewicht des Ad-Blue Systems noch dazu.

Bei meinem 350er Blutec habe ich eine Achslast von bis zu 1380kg bei einem Leergewicht von 1955kg eingetragen.

Um das genau bestimmen zu können, wirst Du um die Wiegung nicht drumherum kommen.

Ja, das Wiegen ist mal der nächste Schritt. Habe dazu mal bei der hiesigen MB Nl angefragt, ob die über ihren Bremsenprüfstand auch Achsweise wiegen können.

Wenn ansonsten wer weiß, wo man im Großraum Stuttgart-Reutlingen-Tübingen Pkw´s wiegen kann, gerne bescheid geben :)

Auf jedem Recyclinghof kannst Du das machen. Die sind meist sehr entspannt, vorausgesetzt das keine Stoßzeiten sind.

Ruf einfach vorher an, dann sollte das kein Problem darstellen.

Zitat:

@Rob0704 schrieb am 26. April 2022 um 10:35:32 Uhr:

ABER: Die Achslast an der HA wird nicht erhöht.

Natürlich wird die nicht erhöht, wenn dann reduziert. Die Reifen/Felgen müssen die angegebenen Achslast + die Stützlast tragen können (das ist ja der Schwachsinn an der ganzen Sache, warum wissen nur die Götter).

Insofern brauchst du dir auch nicht mehr Gedanken als bisher zur Hinterachslast machen (mit Anhänger darf die ja sogar überschritten werden).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. April 2022 um 14:33:30 Uhr:

Zitat:

@Rob0704 schrieb am 26. April 2022 um 10:35:32 Uhr:

ABER: Die Achslast an der HA wird nicht erhöht.

Natürlich wird die nicht erhöht, wenn dann reduziert. Die Reifen/Felgen müssen die angegebenen Achslast + die Stützlast tragen können (das ist ja der Schwachsinn an der ganzen Sache, warum wissen nur die Götter).

Insofern brauchst du dir auch nicht mehr Gedanken als bisher zur Hinterachslast machen (mit Anhänger darf die ja sogar überschritten werden).

Gruß Metalhead

Ah… Ich dachte bisher das die Achslast das Gewicht der AHK und die Stützlast bereits inne hat.

 

Allerdings wird, zumindest in der Freigabe der AMG-Felgen, die ‚erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb‘ explizit ausgeklammert.

Zitat:

@PortoJJ1 schrieb am 26. April 2022 um 14:45:36 Uhr:

Ah… Ich dachte bisher das die Achslast das Gewicht der AHK und die Stützlast bereits inne hat.

Das ist ja quasi das Absurde. Die Räder müssen die zusätzliche Last noch abkönnen (die Achse nicht).

PS. Es gibt also mind. 2 TÜV-Prüfer die noch mit Sinn und Verstand arbeiten, bei mir ist das nämlich ähnlich gelaufen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Insofern brauchst du dir auch nicht mehr Gedanken als bisher zur Hinterachslast machen (mit Anhänger darf die ja sogar überschritten werden).

Gruß Metalhead

Sie darf aber nur überschritten werden, sofern das im Bemerkungsfeld auch drin steht.

(Bei Serienmäßiger AHK steht es drin - bei mir mit 19" und ohne AHK nicht)

Für mich würde im Hängerbetrieb also weiterhin die max. HA-Last von 1305kg (8.2) gelten.

Insofern könnte ich mein Auto quasi um das Gewicht der AHK + dessen zul. Stützlast weniger beladen. Beides wirkt wahrscheinlich zu annähernd 100% auf die HA.

LG Rob

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. April 2022 um 14:33:30 Uhr:

 

Insofern brauchst du dir auch nicht mehr Gedanken als bisher zur Hinterachslast machen (mit Anhänger darf die ja sogar überschritten werden).

Gruß Metalhead

Normalerweise ja, dann steht es auch in den Papieren; hier aber nicht!

Stimmt, die Traglast der Räder darfst pauschal überschreiten. Die Achslast nicht. Ist dann doppelt schwachsinnig.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W212
  7. Anhängerkupplung mit 19" AMG-Rädern -- die Odyssee!