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Anfängerfrage: Anhängerlast und zulässiges Gesamtgewicht

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 19:42

Hallo zusammen,

leider bin ich mittlerweile so verwirrt das ich einfach nicht mehr weiter weis. Habe beim TÜV, DEKRA, Polizei sowie Fahrschule nachgefragt und 4 unterschiedliche Antworten bekommen. Also fünfter Versuch mit dem Forum.

Folgendes Szenario.

Besitze einen VW Golf mit einer Anhängerlast von 1300kg (1600kg bis 8%) Steigung. Stützlast 75KG

ich möchte mir einen Hobby UFE 460 Modell 2013 anschaffen der momentan ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg besitzt. Stützlast bis max. 100kg.

Zusätzlich besitze ich den Führerschein der Klasse B.

Nun zu meinen Fragen:

-Darf ich den Anhänger ziehen? (Leergewicht Plus Zuladung dürfen wohl nicht 1300kg übersteigen )

Oder darf ich bis 1375 da 1300 Anhängerlast plus 75 Stützlast auch dazu gezählt werden?

-Oder muss ich den Anhänger ablasten lassen? Falls ja auf wieviel? 1300kg oder 1400kg da das zul.Gesammtgewicht des WW nicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges übersteigen darf.

Ich bin aufgrund der vielen Aussagen einfach überfordert. Also nun bitte um Hilfe....

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

@navec: Richtig.

Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.

Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.

Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.

???

300 kg im WoWa, lassen nicht die Vorderachse des Zugwagens entlastne, da sich nicht die Stützlast

verändern.

300 kg ( plus die Stützlast ! ) im Kofferraum des Caddy wirken da schon eher

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Jaaaa.....das mit den Rädern in der Luft war übertrieben....ich weiß.

Ich packe aufs Dach.;)

Soviel macht sich das im Verbrauch mit dem Gespann nicht bemerkbar.

Aber lieber habe ich den Kram im Auto und nen leichten WoWa hinten dran, als umgekehrt.

Finde, das fährt sich so besser, zumal der Caddy mit seinen 105-Diesel-PS auch schon gut zu tun hat.

@PIPD black:

@navec: Richtig.

Zitat:

Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.

Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.

Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.

das meinte ich gar nicht...die Zuladung des ZugFz war in diesem Fall irrelevant:

Es ging mir um die 100km/h-Regelung und da wiederum spielt das Leergewicht des ZugFz eine entscheidende Rolle.

keine Ahnung was der Golf des TE gem. Zulassungsbescheinigung auf die Waage bringt, aber mehr als 1350kg werden es vermutlich nicht sein. Somit kann er maximal einen WoWa mit einem zul. GG von 1350kg mit 100km/h ziehen (Faktor 1,0 der 9. Ausnahmeverordnung).

Dies wäre im vorstehenden Fall aber nur möglich, wenn man den WoWa (1500kg zul. GG) um 150kg ablasten würde und dann hätte der WoWa vermutlich keine Zuladung mehr.

(Deshalb würde der TÜV dann auch die Ablastung verweigern)

Also könnte er die Wahl haben zwischen der Möglichkeit 100km/h mit WoWa fahren zu dürfen oder überhaupt etwas im WoWa zuladen zu dürfen.

Darum ging es.

Etwas Zuladung sollte der WoWa schon haben, denn ich möchte den großen Vorteil eines WoWa, Dinge bereits an Ort und Stelle einräumen zu können, bevor ich fahre, nicht missen. Wenn ich am Zielort erst nahezu alles vom Zugwagen (aus Koffern...) in den WoWa räumen müsste, wäre das ziemlich doof.

Ach....so meinst du das.

Ablasten würde der TÜV schon. Hängt allerdings davon ab, was der WoWa als Leergewicht eingetragen hat. Bei uns sind jetzt noch 150 kg Luft.....also auf dem Papier.

Allerdings steht ja in der 100-er-Zulassung im Fahrzeugschein des WoWa dann die Bedingung mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Die Frage ist ja auch, ob der Hobby serienmäßig die 1.500 kg hat, ob er evtl. mal aufgelastet worden ist.

Unser Eifelland hat serienmäßig 1.400 kg, kann abgelastet auf 1.300 kg oder aufgelastet auf 1.500 kg werden ohne technische Änderungen.

Zitat:

Allerdings steht ja in der 100-er-Zulassung im Fahrzeugschein des WoWa dann die Bedingung mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs.

ob sie da noch mal steht, oder ob man es selbst weiß, ändert ja nichts daran, dass bei WoWa bestenfalls ein Faktor 1,0 zwischen dessen zul.GG und dem Leergewicht des ZugFz vorhanden sein darf.

Ich persönlich finde einen 1500kg-WoWa für einen Golf, der zudem nur 1300kg bis 12% ziehen darf, ohnehin grenzwertig und daher nur für kurze, anspruchslose Strecken geeignet.

Bei kurzen Strecken ist es dann letztendlich auch nicht sehr wichtig, ob man 100km/h fährt oder weniger.

Da gab's doch irgendwo diesen Gespannrechner, der einem erzählt, wie gut Zugfahrzeug und Wohnwagen zusammenpassen, wenn man ihn mit entsprechenden Daten füttert.

Meine Erfahrung mit dem Caddy deckt sich mit den dort getroffenen Aussagen ziemlich.

Zugwagen.info...

klappt ungefähr ganz gut.

Bei den Motoren verwenden die Zugwagen-Leute aber zwangsläufig nur vereinfachte Annahmen der Eckdaten, so dass es kaum immer stimmt.

dass ein TSI-Motor z.B. bei geringeren Drehzahlen schon deutlich mehr Leistung als ein Sauger mit ähnlichen Motoreckdaten abgeben kann, findet z.B. keine Beachtung.

Schipek, du musst mit zwei Fragen daran gehen .

1. Darf ich das Gespann mit B fahren ?

Ja, wenn beide zul. Gesamtgewichte addiert nicht über 3500 kg liegen .

Oder wenn dein Zugfahrzeug 3500kg hat darfst du noch einen Anhänger mit 750 Kg zul Gesamtgewicht dahinter hängen .

2. Anhängelast ist die tatsächliche Last die dahinter hängt.

Sie ist als ( höchst)zulässige Anhängelast nur eingetragen , also eine Anhängelast die nicht überschritten werden darf . Wobei die tatsächlich vorhandene Stützlast dazu gerechnet werden darf , weil sie in dem Sinne dem ziehendem Fahrzeug aufgelegt wird .

Giovanni.

Zitat:

Ja, wenn beide zul. Gesamtgewichte addiert nicht über 3500 kg liegen

da kann man bei einem normalen Golf plus Anhänger mit 1500kg z.GG davon ausgehen...

...falls das unerwarteter Weise doch nicht reichen sollte, kauft man sich den B96-Zusatz für den Führerschein eben dazu.

Hallo ich verfolge aufmerksam das Thema,

nun nochmal eine Frage meinerseits:

Stützlast wird dem PKW zugerechnet, ist somit für das GG des WW unerheblich das würde Heißen:

zulässiges GG WW angenommen 1600kg

Stützlast angenommen 75kg

Wohnwagen separat gewogen 1675kg

demnach müsste dann ja alles im Butter sein, oder

zweitens eure Diskussion geht nur um Klasse B, bei Klasse BE ist dies völlig unerheblich, wenn natürlich das Gespann zueinander passt, oder ?

Gruß

Ich verstehe nicht, wie man so lange rumdiskutieren kann, obwohl bereits als erste Antwort, alle Fragen beantwortende Links gepostet wurden.

Wenn man die natürlich nicht öffnet und liest, dann muss man weiterfragen :rolleyes:

Zitat:

@Emilia1 schrieb am 10. Oktober 2014 um 13:49:37 Uhr:

Hallo ich verfolge aufmerksam das Thema,

nun nochmal eine Frage meinerseits:

Stützlast wird dem PKW zugerechnet, ist somit für das GG des WW unerheblich das würde Heißen:

zulässiges GG WW angenommen 1600kg

Stützlast angenommen 75kg

Wohnwagen separat gewogen 1675kg

demnach müsste dann ja alles im Butter sein, oder

zweitens eure Diskussion geht nur um Klasse B, bei Klasse BE ist dies völlig unerheblich, wenn natürlich das Gespann zueinander passt, oder ?

Gruß

Leider falsch! Die 75kg Stützlast darfst du nur aufrechnen wenn dein Auto nur z.B. 1500kg ziehen darf der Wohnwagen aber eine zulässige Gesamtmasse von z.B. 1600kg hat.

Legal zu fahren wäre dann mit 1575kg.

Wenn du ein Fahrzeug hast das 1600kg ziehen darf und der Wohnwagen eine zulässige Gesamtmasse von 1600kg dann darf der Wohnwagen auch nur maximal 1600kg wiegen, wenn du 75kg mehr einlädst dann hast du die 1600kg überschritten und musst Strafe bezahlen wenn du erwicscht wirst.

Emilia 1 , so ist es richtig .

Einfach : Leergewicht des Anhängers + augenblickliche Last = tatsächliche Anhängelast .

=Im Fahrzeugschein eingetragene Anhängelast + tatsächliche Stützlast .

Nun klar . Das ist fast immer so verwirrend , dass die meisten KFZ Führer damit nicht zurecht kommen.

Giovanni.

Giovanni,

lass es doch sein. Es stimmt nicht. Anhängelast ist nur das, was auf der (den) Achs(en) des Anhängers ruht. Die Stützlast ist keine Anhängelast.

@Emilia1:

GG Anhänger = Achslast(en) + Stützlast. Das muss immer kleiner oder gleich dem zGG des Anhängers sein.

Anhängelast ist GG Anhänger - Stützlast, weil die Stützlast über die Kupplung auf das Zugfahrzeug wirkt und deshalb nicht "anhängt".

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 11. Oktober 2014 um 18:41:30 Uhr:

Giovanni,

lass es doch sein. Es stimmt nicht. Anhängelast ist nur das, was auf der (den) Achs(en) des Anhängers ruht. Die Stützlast ist keine Anhängelast.

Genau,

die Stützlast spielt bei der Anhängelast keinerlei Rolle.

Nur bei dem Gesamtgewicht des Anhängers kann die mögliche Stützlast dem Zugwagen zugerechnet werden

Bsp.:

abgehängter Anhänger auf der Waage = 1.075 kg

Erlaubte Stützlast des Zugwagens Bsp.: 75 kg

Somit wird das Gewicht des Anhängers mit 1.000 kg geführt.

Hier ( oder nochmal hier :D )

eine Erläuterung dazu von der Firma Anhängerhandel

Themenstarteram 12. Oktober 2014 um 6:50

Hallo Zusammen,Ich frei mich das ich eigentlich mit so einer einfachen Frage, eine schöe Diskussionsrunde entfacht habe. Vielen Dank schon mal vorab für die zahlreichen Beiträge und Links . Haben mich auf jeden Fall weitergebracht.

Gruss

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