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Anfängerfrage: Anhängerlast und zulässiges Gesamtgewicht

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 19:42

Hallo zusammen,

leider bin ich mittlerweile so verwirrt das ich einfach nicht mehr weiter weis. Habe beim TÜV, DEKRA, Polizei sowie Fahrschule nachgefragt und 4 unterschiedliche Antworten bekommen. Also fünfter Versuch mit dem Forum.

Folgendes Szenario.

Besitze einen VW Golf mit einer Anhängerlast von 1300kg (1600kg bis 8%) Steigung. Stützlast 75KG

ich möchte mir einen Hobby UFE 460 Modell 2013 anschaffen der momentan ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg besitzt. Stützlast bis max. 100kg.

Zusätzlich besitze ich den Führerschein der Klasse B.

Nun zu meinen Fragen:

-Darf ich den Anhänger ziehen? (Leergewicht Plus Zuladung dürfen wohl nicht 1300kg übersteigen )

Oder darf ich bis 1375 da 1300 Anhängerlast plus 75 Stützlast auch dazu gezählt werden?

-Oder muss ich den Anhänger ablasten lassen? Falls ja auf wieviel? 1300kg oder 1400kg da das zul.Gesammtgewicht des WW nicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges übersteigen darf.

Ich bin aufgrund der vielen Aussagen einfach überfordert. Also nun bitte um Hilfe....

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

@navec: Richtig.

Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.

Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.

Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.

???

300 kg im WoWa, lassen nicht die Vorderachse des Zugwagens entlastne, da sich nicht die Stützlast

verändern.

300 kg ( plus die Stützlast ! ) im Kofferraum des Caddy wirken da schon eher

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so, ich glaube, dass ich eine ausreichende, amtliche Erklärung gefunden habe und somit dürfte das Rätsel gelöst sein:

Quelle:

Amtsblatt der europäischen Union L353 vom 21.12.2012:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION

vom 12. Dezember 2012, Artikel 2, Punkt 9.

Da steht quasi drin, dass als technisch zulässige Anhängelast die Achslast zählt, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

Die Kuhnert-Beispiele sind daher richtig.

Schade, dass offensichtlich weder ADAC noch Fa. Kuhnert in der Lage waren, die Quelle einfach mal zu benennen.

@NoGolf:

Zitat:

ja ... ich weis, niemand ist gezwungen, den Thread zu lesen ... aber mal im Ernst ... glaubt Ihr wirklich, das lesen noch sehr viele ausser Euch?? Ich z.B. schau nur noch ab und zu rein, ob noch alle Köpfe an der richtigen Stelle sitzen

immerhin in jedem Fall noch einer außer "uns"....und der liest nicht nur, sondern schreibt auch immer noch mit...

Zitat:

@navec schrieb am 20. Oktober 2014 um 19:25:44 Uhr:

...

Quelle:

Amtsblatt der europäischen Union L353 vom 21.12.2012:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION

vom 12. Dezember 2012, Artikel 2, Punkt 9.

...

Die Kuhnert-Beispiele sind daher richtig.

...

Danke navec!

Hier der zugehörige Link und der entsprechende Absatz:

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

"Artikel 2
Begriffsbestimmungen

9. „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;"

Hallo Leute,

was wird das denn, wenn erst einmal die Freihandelszone in Kraft treten sollte?

Die Amerikanischen Anhänger haben da ganz andere Gewichte. Vor allem bei der Stützlast. Da sind unsere Vorschriften doch nur Handelshemmnisse und werden womöglich weggeklagt.

Darf ich dann an meinen 'Kleinwagen' so ein Amerikanisches Drum anhängen?
Zugegeben, Getriebe und Luftfederung sind dann bestimmt bald hin, dafür nützen sich die Vorderräder mangels Bodenkontakt nicht mehr ab
:o

Gruß

Thomas

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