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Alte Klasse 3 nach § 76 der FEv

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 16:37

Meine Anfrage oder Behauptung zur Klasse 3, rechtlich erlaubt ist,was nicht verboten oder untersagt und

damit schriftlich fixiert wurde.

Die alte Klasse 3 in ihrem Wortlaut in der Fev nach § 76.

Hiernach ist es möglich,dreiachsige Zugkombinationen bis 12 Tonnen zul Gesamtgewicht im Güterverkehr

zuführen.

Weiter geht es mit Sattelkraftfahrzeugen aber nur bis 7,5 tonnen zul Gesamtgewicht.

Wir haben hier den Güterverkehr erwähnt ,dass alles ohne gesundtheitliche und augenärztliche Unter-

suchung.

Dies als Zwischenbemerekung zum Thema Qualifizierung und damit das BkrFQG,dass hier nicht zum

Tragen kommt.

Mit Klasse 3 können somit dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18500 kg gefahren werden.

Ferner dürfen auch Zulassungsfreie Anhänger mit mehr als 3 Achsen geführte werden.

 

Beste Antwort im Thema

Wenn du über irgendwas diskutieren möchtest oder wenn du der Meinung bist, dass es sog. "Zweifler" gibt, die im Unrecht sind, solltest du dich klar ausdrücken, sonst weiß keiner, was du willst.

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Themenstarteram 18. Dezember 2018 um 18:13

Was soll ich zur Diskussion bringen , ich habe diese Angelegenheit von entsprechenden Stellen in der Weise, wie sie aufgeführt ist positiv bestätigt bekommen.

Der Paragraph 76 der Fev ist mir bekannt.

Dort befindet sich keine Klarstellung, dass diese Klasse 3 verfallen ist.

Ferner haben wir eine Besitzstandswahrung und Besitzstandsvermehrung ,Seite 173 der 5 Auflage der Fev.

@Friedhelm4968

 

Darf ich fragen was du mit dem Thread bezweckst?

 

Ich erkenne dein Anliegen nicht.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 18. Dezember 2018 um 19:18:42 Uhr:

@Friedhelm4968

 

Darf ich fragen was du mit dem Thread bezweckst?

 

Ich erkenne dein Anliegen nicht.

Ich schließe mich der Bitte an. Mit jedem Beitrag von Friedhelm werde ich ratloser, warum er diesen Thread eigentlich eröffnet hat. Wo ist die Frage? Wo hast du ein Problem? Wo hast du was Neues mitgeteilt?

 

Grüße vom Ostelch

Was bitteschön ist eine "Besitzstandsvermehrung"?

Und wie sieht dann eine entsprechende " Negative Bestätigung" aus?

Das wäre dann wohl eine Ablehnung oder Widerrede?

 

@Friedhelm: Dir geht's wohl darum; abzustreiten, daß man seit 1.1.1999 mit Klasse B nicht mehr das gleiche Zeug fahren darf wie früher mit der Klasse 3.

Stimmt das so?

Da nicht nur ich sondern auch andere hier keine diskussionswürdige Frage Entdecken schließe ich hier mal.

Der TE kann mir allerdings gerne eine sauber ausformulierte Frage zu diesem Thema zukommen lassen.

Diese würde ich mit wiedereröffnung hier einstellen.

Moorteufelchen

MT-Moderation

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