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Verhalten bei evtl. unwirtschaftlicher Parkremplereparatur eines alten Fahrzeuges vom Unfallgegner?

Themenstarteram 14. Januar 2011 um 14:56

Hallo, nun habe ich mal eine Unfallabwicklungstechnische Frage...

gestern Morgen hatte ich einen leichten Parkrempler als ich auf dem Bahnhofsparkplatz einparken wollte. Durch einen Spiegelglatten Untergrund hat der Wagen absolut nicht mehr aufs Bremsen reagiert, absolut keine Verzögerung und so bin ich trotz extrem viel Platz leider mit meiner Stoßstange vorne links an einen Ford Fiesta hinten rechts gestoßen. Straßen waren Top, hatte ja getaut und von daher hatte da wohl niemand mit gerechnet, gestreut war nicht obwohl man nichtmal richtig Laufen konnte.

Ich fahre momentan ein Überbrückungsauto bis zum Frühling und kann das verschmerzen, habe nur ein paar Striemen und eine leichte Delle.

Es ist ein Ford Fiesta Typ GFJ, irgendwas um Baujahr 1990 - 1995. Soweit ich das gesehen habe, hatte der Ford auch kleine Striemen und einen minimal umgedrückten Kotflügel. Evtl. waren unten noch ein paar Kratzer, leider war es zu dunkel.

So - habe Zettel hinterlassen und den Unfall sicherheitshalber bei der Polizei gemeldet.

Hatte anfangs gehofft bei dem Wert und dem allgemeinem Zustand des Wagens macht es wenig Sinn da noch groß zu investieren und 100 - 200€ die ich ihm in die Hand drücke wären angemessen. Immerhin ist der Wagen für 200€ in Mobile zu haben.

Leider habe ich nun heute Info vom Autohaus bekommen das der Halter eine Reparatur plant, Kostenvoranschlag 700 - 800€..

Werde nun am Montag den Wagen und den Schaden erstmal selbst begutachten bevor da irgendwas dazugedichtet wird und ich das meiner KFZ-Haftpflichtversicherung melde. Unter 500€ macht das wohl kaum Sinn schätze ich?

So, wie sollte ich mich nun verhalten? Klar bin ich bereit einen von mir verursachten Schaden zu begleichen, überhaupt kein Thema.. nur wenn das ganze doppelt oder dreimal so viel kostet wie das ganze Auto wert ist, finde ich das kaum vertretbar..?

Hoffe ihr könnt mir vielleicht einen sinnvollen und vernünftigen Ratschlag geben.. vielen Dank!

Gruß,

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Du bist der Grund, warum Ich mich im Schadenfall sofort an deine Versicherung wende, und mit dem Verursacher so wenig wie möglich zu tun haben möchte.

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Nunja, der Unfallgegner hat aber nunmal ein Recht darauf, dass sein Wagen in den Zustand gebracht wird, bevor ihr kollidiert seid.

Spachtel- und Lackierarbeiten sind gerne mal so teuer..

Über Versicherung wird sich kaum lohnen ausser du hast Rabattschutz..

Du bist der Grund, warum Ich mich im Schadenfall sofort an deine Versicherung wende, und mit dem Verursacher so wenig wie möglich zu tun haben möchte.

Zitat:

Original geschrieben von seb0907

Werde nun am Montag den Wagen und den Schaden erstmal selbst begutachten bevor da irgendwas dazugedichtet wird und ich das meiner KFZ-Haftpflichtversicherung melde.

Bedenke dabei aber, daß dem Geschädigten die freie Wahl des Gutachters zusteht.

Eine Meldung des Schadens an deine KFZ-Haftpflichtversicherung kann auch durch den Geschädigten über den Zentralruf der Autoversicherer erfolgen.

Eine Restwertbeurteilung des gegnerischen KFZ anhand von Eigendatenerhebung bei Mobile.de vorzunehmen halte ich jetzt nicht gerade für sehr rechtssicher ;)

Dass der albernste Parkrempler immer gleich 800€ kostet ist zwar bescheuert aber die Realität. Hat zwar ggf. ein bißchen ein "Geschmäckle", wenn der andere sich bei ner zerkratzten 20 Jahre alten Beule die Reperaturkosten auf Kostenvoranschlag bar auszahlen lässt, aber letztlich hast Du ja den Schaden verursacht. Wenn der andere von sich aus nicht ein entsprechendes Barangebot macht, wirst Du wohl bezahlen müssen.

Sehe ich richtig, dass der Geschädigte maximal einen Anspruch auf 130% des Zeitwertes seines Autos vor dem Unfall hat?

Das ist wirklich ein difiziles Thema.

Im nachfolgend verlinkten Thread wird das gleiche Problem quasi von der Gegenseite beleuchtet:

http://www.motor-talk.de/.../...-akzeptiert-nur-rechnung-t3050503.html

Wir haben hier ja nur Deine, logischerweise subjektive Schilderung. Klar, ein blöder Unfall, diese passieren aber eben.

 

Für die Frage, ob eine Reparatur den Zeitwert überschreitet, gibt es klare Regeln. Gutachter und Werkstätten können i.d.R. auch beurteilen, ob ein Altschaden zusätzlich abgerechnet werden soll. Wenn dieser allerdings genau da ist, wo Du zusätzlich gegengefahren bist - Pech.

 

Den Schaden jetzt durch Dich selbst sozusagen gegenbegutachten ist - sorry - eine Lachnummer. Da braucht sich niemand drauf einlassen. Dann hättest Du auf den Unfallgegner warten und gemeinsam Photos machen müssen. Je nach Situation hätte man sich dann evtl. auch einvernehmlich einigen können.

 

Und die Aussage "der andere hat doch fast nix" ist ein Reflex. Kann, muß aber nicht sein. 700 - 800 € ist in einer Fachwerkstatt nicht viel, das geht schnell: Eben ein neuer Kotflügel.

Als Geschädigter würde ich mir eine "Begutachtung" des Schadens durch den Schädiger ausdrücklich verbieten, unabhängig davon, ob der Schädiger nun ausgebildeter Gutachter ist oder nicht. Hier ist nämlich die Übjektivität nicht mehr gewährleistet.

Je nach Zustand und Laufleistung kann das Auto bis zu 1000€ Wert sein.

Du kannst jetzt wenn du unbedingt willst nen Gutachten von dem Besitzer verlangen, dann darf er sich den Gutachter aussuchen und du bekommst die Rechnung dafür.

Also absolut sinnlos.

Du kannst ihm auch keine Werkstatt vorschreiben, wenn er den Schaden bei Mercedes reparieren lassen möchte ist das seine Entscheidung.

Du hast also prinzipiell keine sinnvolle Handhabe dagegen weil alles teurer ist als den Schaden einfach zu bezahlen.

Was denkst du denn warum die Masche mit dem Versicherungsbetrug durch provozierte Unfälle so gut läuft? :D

Versicherungen werden auch einfach den Schaden zahlen, aber erst nachdem sie die Geduld des Unfallgegners bis aufs letzte strapaziert haben durch die Behauptung den Schaden nur antteilig zahlen zu müssen oder dergleichen.

Wenn du nicht in der Versicherung hochgestuft werden willst dann ruf ihn besser an und zahl das Geld.

Ich denke auch, daß hier der sinnvollste Weg darin besteht, die 800 € gemäß Kostenvoranschlag zu zahlen. Jeder andere Weg würde deutlich teurer werden.

Der Geschädigte ist ja hier bereits seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen, in dem er nur einen Kostenvoranschlag hat erstellen lassen und nicht gleich ein Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Wenn du nicht in der Versicherung hochgestuft werden willst dann ruf ihn besser an und zahl das Geld.

Es lohnt sich immer nachzurechnen, ob man den Schaden selber zahlt, oder über die Versicherung. Bei 800 Euro lohnt es sich meistens noch selber zu zahen, auch wenn man keine Selbstbeteidigung hat. Wichtig ist ein Beleg. Sollte er auf die 800 Euro bestehen würde ich es vom Konto überweisen, mit Verwendungszweck "Unfall - Kennezciehcn - Datum des Unfalles" so gibts einen Beleg, falls er sagt kein Geld bekommen zu haben. Wenn er sich telefonisch einlässt aus den ganzen Gutachter- und Versicherungskram zu verzichten, wenn du ihm 400 euro zahlst, weil ja schon Vorschäden waren ein mal unterschrift einholen, das er das Geld bekommen hat, und auf weitere forderungen verzichtet.

 

Ich währe auch stinkig, wenn man in meinen Corsa reinfahren würde. Der wird bei Mobile.de auch günstig angeboten, aber im gegensatz zu anderen Schrottkarren dort hat meiner keinen Rost, und ist technisch vollkommen OK. Die meisten "billigfahrzeuge" in Autobörsen haben irgendwelche unreparierten schäden. Wie oft lese ich da den Satz "fahrzeug läuft super, startet aber nicht" oder "fahzeug im 1A zustand, Zylinderkopfdichtung defekt". Manchmal steht auch drin "öl im Kühlwasser, oder weißer rauch"...

Auch wenn der Fiesta nur Schrammen hat kann es sein, das er technisch noch völlig OK ist, und einen Wert von über 1000 Euro hat. Wenn es den fahrer nicht juckt mit Schrammen rumzufahren darf er sogar das Reld für die Reperatur behalten und für was andere private Zwecke ausgeben.

am 14. Januar 2011 um 17:30

Ich wuerde das auf jeden Fall der Versicherung uebergeben. Bei mir war's genau umgekehrt - hab auch nen Parkrempler verursacht und ne 4-stellige Reparatursumme erwartet (das Auto hatte bei genauerer Betrachtung schon einiges an unreparierten Vorschaeden - Kratzer, Beulen etc.)

Letzten Endes hat die Versicherung 150,- fuer nen Smart-Repair gezahlt, die ich der Versicherung wieder zurueckzahlen konnte.

Brief kam da nen Monat nach dem Unfall "wir haben fuer sie 150,- beglichen, wenn sie erstatten bleibt die SF, wenn nicht steigen sie um xy%, was sie in den naechsten 3 Jahren xyz Euro kostet" - 150 Euro sind halt absolut pillepalle, da lohnt sich das schon nach einem Jahr ohne Hochstufung - ab ca. 1000 wuerde es eher lohnen die Versicherung das Uebernehmen zu lassen (zumindest in meiner Konstellation).

Weiss nicht wie das auf der Geschaedigten/Versicherungsseite gelaufen ist (ist mir in dem Fall auch egal), aber fuer mich wesentlich guenstiger als erwartet.

Das ein vom Geschaedigten bestellter Gutachter erst mal moeglichst viel Rausschlagen will, scheint ja klar und das sich der Geschaedigte da gerne finanziell ein bisschen besser stellt, auch - nur sollte da alles Verhaeltnismaessig bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von seb0907

 

Leider habe ich nun heute Info vom Autohaus bekommen das der Halter eine Reparatur plant, Kostenvoranschlag 700 - 800€..

Beinhaltet eigentlich ein rechtgültiger Kostenvoranschlag nicht immer eine feste Summe inkl. MWSt.? Ich kenne es jedenfalls nur so.

Hier wird nicht deutlich, ob der Kostenvoranschlag des Autohauses mit der von seb0907 angegebenen Summe bereits die MWSt. mit beinhaltet.

Sollte dies der Fall sein, dann wird diese meines Wissens nur dann fällig bzw. muss vom Unfallverursacher respektive seiner Versicherung bezahlt werden, wenn der Geschädigte tatsächlich seinen Wagen vom Autohaus bzw. einer Werkstatt mit Rechnung reparieren lässt. Sonst mindert sich der Schadenanspruch für den Geschädigten automatisch um den MWSt.-Anteil.

Im Falle einer Reparatur durch das Autohaus kommen dann in der Regel auch noch für n Tage Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten dazu.

Hallole zusammen

Mein Tipp Zahlen abzüglich der errechenten MwSt , den Geldeingang bzw Übergabe von geschädigten schriftlich quittieren lssen. so kommst Du am besten aus der sache raus. ob der nun repareren lässt oder das Geld einstreicht kann Dir dann egal sein. Du bis eben zur bezahlung des Schadens verpflichtet. Umgekehrt würdest Du vieleicht auch nicht anderst Handeln. Jol.

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