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Besitzer / Zulassungen auf Basis der Fahrgestellnummer nachvollziehbar?

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 20:53

Hallo zusammen,

Man (n), (Frau) stelle sich vor, ich habe eine Fahrgestellnummer eines VW Käfers und möchte nun wissen, ob es dieses Fahrzeug noch gibt, bzw. ob es noch existiert.

Gibt es eine offizielle Möglichkeit dies heraus zu finden, was weiss ich, meinet wegen übers Kraftfahrtbundesamt, Polizei, oder von mir aus sonst wo her.

Na ja, vielleicht hat einer eine Idee.

Grüsse aus dem Süden !

Peter

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Ja, aber nur als Behörde und nicht als privatperson.

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Versuch doch einfach mal ne Mail an das KBA oder die Polzei abzuschicken.

Die Leute dort sind oft sehr hilfsbereit oder geben zumindest Auskunft was möglich ist und was nicht.

Aber den Namen des Eigentümers und die Adresse zu erfahren wird wohl kaum gehen. Von wegen Datenschutz und Gefahr krimineller Machenschaften...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

"legal" gibts definitiv keine möglichkeit....

aber du wirst doch sicherlich nen "onkel" bei der polizei haben?!...zumindest falls das kennzeichen bekannt ist, kann sowas sehr hilfreich sein....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

Hallo,

Behörden rücken normalerweise keine Daten raus. Vielleicht machen sie's aber andersrum:

Du gibts deine Kontaktdaten der Polizei/Zulassungsstelle und bittest sie diese an den Besitzer des gesuchten Autos weiterzugeben, mit der Bitte dich zu kontaktieren.

Bei zwei von mir abgefahrenen Spiegeln hat das prima geklappt, der Polizei meine Telefonnummer und das Kennzeichen des anderen fahrzeugs gegeben und der Halter hat sich bei mir gemeldet...

Vielleicht klappt das ja auch mit gutem Zureden bei der Zulassungsstelle wenn's mal kein Unfall ist ;)

Gruß Philipp.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

"legal" gibts definitiv keine möglichkeit....

aber du wirst doch sicherlich nen "onkel" bei der polizei haben?!...zumindest falls das kennzeichen bekannt ist, kann sowas sehr hilfreich sein....

Ich stimme dem zu: Auf legalem Wege geht da nix, selbst wenn das Kennzeichen bekannt ist. Bei der Sache mit dem Onkel wäre ich auch vorsichtig. Jede Abfrage bei der Dasta (Datenstation des Trachtenvereins "Grün-Weiss") wird registriert und gespeichert und ist somit nachvollziehbar. Der Onkel muß schon recht weit oben sein oder nicht besonders an seinem Job hängen. Etwas einfacher ist es da, wenn man jemanden auf der Zulassungsstelle gut kennt. Aber auch das ist noch mit Vorsicht zu benutzen.

Gruß, Erik.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

am 5. Oktober 2006 um 16:30

wenn das kennzeichen bekannt ist, kann man auch über den verband der schadenversicherer gehen, so nach dem motto "ich hatte da nen unfall, und wir wollten uns gütlich einigen ohne versicherung, aber jetzt hab ich den zettel mit der tel-nr verloren.."

nur mit fahrgestellnummer führt am kba wohl kein weg vorbei... ich würde anrufen und auf ne verständnisvolle sachbearbeiterin mitte 50 hoffen, und die dann bezirzen... ;) das mit dem "geben sie doch bitte meine daten an xy weiter" könnte durchaus klappen..! zumindest bekommste dort auskunft, welche möglichkeiten du noch hast...

was fürn baujahr is der gesuchte käfer denn...? (nehme mal an auf der suche nach dem 1. auto? oder dem von der oma?)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

Moinsen zusammen,

bei der Zulassung von Fahrzeugen wird meines wissens nach unter anderem auch die Fahrgestellnummer behördlich festgehalten ...

Ist es eigentlich technisch möglich, auf Basis der Fahrgestellnummer die Besitzer-/Zulassungshistorie eines Fahrzeugs über die Zulassungsstellen zu recherchieren/abzufragen, solange sich das Fahrzeug in der BRD befand?

Ja, aber nur als Behörde und nicht als privatperson.

am 13. Mai 2010 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von JayC

Ist es eigentlich technisch möglich...

natürlich ist das technisch möglich!

als privatperson wirst du aber ohne entsprechende "connections" zu den behörden nicht an diese daten rankommen, und wenn dann ist dies höchst illegal!

am 13. Mai 2010 um 13:26

Auch Europol kann auf diese Daten zurückgreifen. Das Nummernschild ist ja das schnellste was man ändern kann. Wieviele Länder diese Informationen noch abrufen dürfen ist mir aber nicht bekannt.

 

Quelle: LINK

 

Abfragen aus Zulassungsevidenzen

§ 25. (1) Der Bundesminister für Inneres hat den Nationalen Kontaktstellen der anderen

Mitgliedstaaten zur Verhinderung sowie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, die nach dem

Recht des Staates der ersuchenden Kontaktstelle in die Zuständigkeit der Gerichte oder

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Staatsanwaltschaft fallen, sowie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Abfragen aus der

Zulassungsevidenz gemäß § 47 Abs. 4 KFG im Datenfernverkehr zu ermöglichen.

(2) Abfragen gemäß Abs. 1 sind nur zulässig, wenn entweder eine vollständige Fahrgestellnummer

oder ein vollständiges Kennzeichen als Abfragekriterium verwendet wird. Die auf Grund einer solchen

Abfrage erteilte Auskunft hat sich auf den Zulassungsbesitzer und die Angaben zum Kraftfahrzeug zu

beschränken.

(3) Die Sicherheitsbehörden sind zur Abwehr gefährlicher Angriffe und zur Aufklärung und

Verfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen ermächtigt, im Wege des Bundesministers für Inneres

Abfragen aus Fahrzeugregistern der anderen Mitgliedstaaten durchzuführen, wenn als Abfragekriterium

ein vollständiges Kennzeichen oder eine vollständige Fahrgestellnummer verwendet wird.

Mal wieder volle Zustimmung an MagirusDeutzUlm!

Also klar ist es möglich, nur als Privatperson nicht.

Mfg

Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt geht das sehr wohl, meist aber nur über Anwälte.

Gebe allen irgendwie Recht! :D

Dass es als Privatperson pauschal unmöglich wäre, ist falsch, da ja auch, wie der R-Fan schon gepostet hat, ein berechtigtes Interesse vorliegen kann. Da sind dann, richtig, Anwälte nötig, und du musst dir nen Anlass einfallen lassen.

Ausser du hast nen Polizisten im "sozialen Netzwerk", oder jemanden im Finanzamt (die sind da fast praktischer...).

Das wär zwar dann, jaja, illegal, aber muss ja keiner wissen! ;)

Fazit: Das geht schon! Auch als Privatmensch! :)

-technisch möglich - ja

-behördenseitig - sicher

-privat - dank Datenschutz keine Möglichkeit (es sei denn mit Vitamin B und jemanden der die Möglichkeiten hat und gern mit einem Bein im illegalen Bereich steht)

Es soll ja mittlerweile so werden, daß man nicht mal mehr an die Daten der Vorbesitzer (Name, Alter, Wohnort) herankommen soll. Dank Datenschutz steht dann nur in den Fahrzeugpapieren x Vorbesitzer. Aber nicht Alter, Geschlecht, Wohnort. Das erschwert eine Recherche beim Gebrauchtwagenerwerb ungemein bzw. macht diese prinzipiell unmöglich. Erst recht bei Recherchen zur Historie eines Autos (Oldtimer).

Also über die Fahrgestellnummer wird es auch mit Vitamin B schwer, da die auch immer eine Begründung angeben müssen und sicher nicht ihren Job verlieren wollen.

Übers Kennzeichen ist es da schon leichter, aber auch das ist nicht ganz sauber.

Ich würds lassen.

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