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Airbag-Kontrolleuchte geht nicht aus

Seat Arosa 6HS
Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 7:07

Hallo, brauche eure Hilfe,

habe gestern den Blinkerhebel vom AROSA meines Sohnes gewechselt.

Musste dabei den Airbag und das Lankrad ausbauen.

Hat alles wunderbar geklappt, nur nachdem ich alles eingebaut habe, geht die Kontrollleuchte nicht mehr aus, vermute, da ich die Batterie nicht abgeklemmt habe, die Intrumenteneinheit ein Fehlen des Airbag anzeigt, obwohl dieser vorhanden ist.

Wie kann ich der Intrumenteneinheit mitteilen, dass dem nicht so ist ????

Gruß

Wolfgang

Beste Antwort im Thema

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

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Das Abziehen des Airbagsteckers mit nicht abgeklemmter Batterie wird sicher als Unterbrechung im Fehlerspeicher registriert sein.Ich weiss nicht welches Baujahr euer Arosa hat, und ob er Diagnosefähig ist, wenn ja sollte ein einfaches Löschen des Fehlerspeichers genügen um das Problem zu beheben. Gute Händler machen das umsonst,ansonsten gibt man mal 5 euro für die Kaffeekasse und gut ist.

Wahnsinn etwas Lebensmüde bist du aber schon oder??:eek:

Ansonsten sollte Fehlerspeicher ausgelesen werden wenn dort was in Bezug auf das lösen des Steckers stehen sollte,dann wird wohl das löschen reichen.

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Wahnsinn etwas Lebensmüde bist du aber schon oder??:eek:

Ansonsten sollte Fehlerspeicher ausgelesen werden wenn dort was in Bezug auf das lösen des Steckers stehen sollte,dann wird wohl das löschen reichen.

Hallo, verstehe ich jetzt nicht so richtig, was ist den lebensmüde daran einen Blinkerhebel zu wechseln und dabei das Lenkrad inklus. Airbag auszubauen.

Scheinbar hat lediglich das Nichtabklemmen der Batterie dazu geführt, das der Fehlerspeicher reagiert hat.

Da keine anderen Fehler festgestellt, bzw. verursacht wurden reicht doch das Reseten, oder ??????

Gruß

Wolfgang

naja mit angeklemmter Batterie am Airbag stecker rummachen ist in der tat nicht "ohne" ...das meinte sicher mein Vorschreiber.Manche Airbags reagieren halt empfindlich auf nicht abgeklemmte Batterien.

was genau meinst du mit resetten ? allein die Batterie abklemmen und dann 5 min warten und wieder anschliessen reicht da nicht aus,da müsste mit einem ODB fähigen Lesegerät der Fehler gelöscht werden wenn möglich...das Baujahr wissen wir leider immer noch nicht!

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 16:50

Hallo Dark2, sorry

es handelt sich um einen AROSA 6HS Bj 05/02.

Aufrichtigen Dank für Deine Ratschläge, hatte schon mal Hilfe im Forum hinsichtlich "Blinkerhebelwechsel" angefordert, aber diesbezüglich keinerlei Hilfe bekommen.

Danke nochmal

 

Gruß

Wolfgang

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Hallo,

das hat gesessen, ich denke auch für Andere und ich gebe Dir und dem Gesetz vollkommen Recht, jedoch ich habe nicht am Airbag direkt gearbeitet, lediglich das Lenkrad mit Airbag ausgebaut. Wenn in diesem Bereich das Arbeiten verboten ist, erwarte ich auch, dass warnend darauf hingewiesen, bzw. ein Ausbauen des Airbag technisch unmöglich gemacht wird.

Eine diesbezügliche Resonaz auf meinen Hilferuf "Blinkerhebel wechseln" hätte dazu beigetragen, dass ich die Finger davon lasse.

Danke für Deine Hinweise, werde ich künftig natürlich, bzw. weitere Nachahmer beherzigen.

Gruß

Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von WOKO27

Wenn in diesem Bereich das Arbeiten verboten ist, erwarte ich auch, dass warnend darauf hingewiesen, bzw. ein Ausbauen des Airbag technisch unmöglich gemacht wird.

Da sind wir ja vollkommen einer Meinung. Das Hinweissystem an den Bauteilen in diesem Bereich ist in der Tat noch stark verbesserungswürdig und für das Lösen bestimmter Verbindungen in diesem Bereich wäre es konstruktiv ein Leichtes, Verbindungselemente so zu gestalten, daß man sie nur mit Spezialwerkzeug lösen kann.

Exakt,ausser das es nicht zulässig ist,war es nicht gerade "schlau"die Batterie nicht abzuklemmen,im Grunde hattest du eine tickende BOMBE.

Wenn Dir hier keiner antwortet auf deine Fragen,dann benutz das nächste mal die Suche,bin mir ganz sicher das du in der Suche auch über Drahkke stolperst mit dem Zeigefinger:D

Auch findest du andere hilfreiche Themen zu deinem Vorhaben für das nächste mal.

am 24. Oktober 2010 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von WOKO27

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

 

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

 

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Hallo,

 

das hat gesessen, ich denke auch für Andere und ich gebe Dir und dem Gesetz vollkommen Recht, jedoch ich habe nicht am Airbag direkt gearbeitet, lediglich das Lenkrad mit Airbag ausgebaut. Wenn in diesem Bereich das Arbeiten verboten ist, erwarte ich auch, dass warnend darauf hingewiesen, bzw. ein Ausbauen des Airbag technisch unmöglich gemacht wird.

Eine diesbezügliche Resonaz auf meinen Hilferuf "Blinkerhebel wechseln" hätte dazu beigetragen, dass ich die Finger davon lasse.

 

Danke für Deine Hinweise, werde ich künftig natürlich, bzw. weitere Nachahmer beherzigen.

 

Gruß

 

Wolfgang

Was betrachtest Du als "direktes arbeiten am Airbag" ??

 

am 25. Oktober 2010 um 1:18

Ich frage mich, ob die ganzen Airbagdiebe auch immer brav die Batterie abklemmen. Brauchen Autoknacker eigentlich auch einen Airbagschein?

 

Entschuldigt bitte meinen Sarkasmus. Aber muß man denn hier immer gleich mit dem Gesetzbuch wedeln? Ein einfacher Hinweis, daß der Fehler nur mit einem Fehlerauslesegerät gelöscht werden kann, hätte IMHO völlig gereicht.

(Wobei es natürlich wirklich besser gewesen wäre, vor dem reparieren die Batterie zu trennen)

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 6:37

Hallo,

Danke Euch Allen für eure Rückmeldung, habt mir echt weitergeholfen und manches ging mir sehr Nahe, dass ich, in Sachen Airbag (Gesetzvorgabe, Sprenstoffverordnung etc.) da die Finger von lasse.

Hoffe, dass mir eine SEAT-Werkstatt mit einem Fehlerauslesegerät weiter hilt.

Danke nochmal

 

Gruß

Wolfgang

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