ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. AHK ohne Lüftertausch - davon schon gehört?

AHK ohne Lüftertausch - davon schon gehört?

Hallo,

gestern erzählte mir der Meister folgendes:

wegen der großen Nachfrage sei eine "kleine" AHK-Variante in Vorbereitung ohne Umbau des Lüfters, dann allerdings nur bis max. 400 kg Zuglast bzw. für die vielen Fahrradträger. Die Einschränkungen würden dem Wagen entsprechend natürlich in den Dokumenten abgespreichert.

Hat jemand von Euch schon ähnliches gehört?

Beste Grüße

H.

Beste Antwort im Thema

ein Lüftertausch ist (fast) immer erforderlich. Es sei denn, es wurde schon ab Werk der stärkere Lüfter verbaut (feststellbar an Hand der FIN)!!!

Wer nur einen kleinen Anhänger (oder Fahrradträger) ziehen möchte, kommt evtl. auch ohne Motorschaden davon. Doch die ABE des AHK schreibt ZWINGEND einen verstärkten / angepassten Lüfter vor.

Beispielszenario: einer verbaut die AHK ohne verstärkten Lüfter und fährt seine Fahrräder einige Jahre problemlos damit durch die Gegend. Nach einigen Jahren verkauft dieser sein Auto. Der neue Besitzer kommt auf die Idee an diese AHK einen dicken Wohnwagen zu hängen. Wenn der Motor abraucht, ist (auch nach vielen Jahren) AUF JEDEN FALL der schlampige Verbauer der AHK haftbar......

Solange es keine technische Unterscheidung zwischen "starken = Wohnwagentauglich " und "schwachen = Fahrradträgertauglich" AHKs gibt, ist auch der Lüfterwechsel lt. ABE der AHK vorgeschrieben!!!!!

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973

Ob in der Anleitung zwingend der Einbau des Lüfters vorgesehen ist, weiß ich noch nicht. Wenn es so ist wie Du sagst und man dann keine ABE hat und damit dann wohl auch keinen Versicherungsschutz hat, dann wäre das schon ziemich kacke.

Wo kommt bloss die Mär her, dass eine erloschene Betriebserlaubnis (BE) zum Verlust des Versicherungsschutzes führt?

Die Haftpflichtversicherung heißt deshalb so, weil Dein Versicherungsgeber verpflichtet ist, für die Schäden zu haften, die Du anderen zufügst.

Dabei ist insbesondere der kausale Zusammenhang zu berücksichtigen: wenn Du mit Deinem Wagen + 2to-Wohnanhänger einem anderen hinten drauf semmelst, wird Deine Versicherung den Schaden Deines Gegners bezahlen, egal ob Du einen 400, 600, 800 oder 0-Watt Lüfter in Deiner Karre verbaut hast.

Wenn es Deiner Versicherung anschließend gelingen sollte, eben jenen kausalen Zusammenhang zwischen "falschem" Lüfter und dadurch bedingtem "dem anderen hinten drauf semmeln" herzustellen, kann und wird Sie Dich in Regress nehmen...

 

am 12. Mai 2011 um 15:34

Der Meister hat recht. Mercedes bietet tatsächlich eine Variante ohne Lüfternachrüstung an. Nähere Info beim Freundlichen.

PS: Beim Freundlichen in KA (S&G) gibts die Nachrüstung einer Westfalia AHK bei verschiedenen Modellen ab € 899.- (ohne Lüfter)

Ist das nicht so ...... kleiner Lüfter ...1900kg und größer Lüfter bis 2100kg .

 

 

So kenne ich es ;)

 

Der Rest ist zwingend aus der ABE abzuleiten !

 

 

 

Lisa

am 12. Mai 2011 um 20:52

Die Lüfternachrüstung hängt von der Ausstattung des Fahrzeugs ab und hat nichts mit der ABE zu tun. Manche Fahrzeuge haben auf Grund der Sonderausstattung schon einen großen Lüfter verbaut.

Nur durch den Verbau des vorgeschriebenen, evtl.größeren Lüfters bleibt die Mercedes Garantie erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Ist das nicht so ...... kleiner Lüfter ...1900kg und größer Lüfter bis 2100kg .

 

So kenne ich es ;)

Der Rest ist zwingend aus der ABE abzuleiten !

 

Lisa

Zitat:

Die ANBAUanleitung ist Teil der Typgenehmigung, nicht die BEDIENUNGSanletung. Alle Vorschriften in der Anbauanleitung sind zwingend einzuhalten, sonst erlischt die Typgenehmigung

Beides ist in einem Dokument bei Westfalia. Aber okay, der Anfang ist die Anbauanleitung, der Rest BDA.

Zitat:

eine angepasste Kofferraumverkleidung entspricht in Form und Funktion (hoffentlich) der neuen

Aber hier widersprichst Du ganz klar dem was Du sonst hier immer predigst. Du weichst nämlich von der ANBAUanleitung ab und argumentierst dann, dass es auch auf Deine Weise geht.

Nichts anderes machen wir mit dem Lüftermotor (Das dabei vielleicht der Motor hopps geht ist eine andere Sache hat aber nichts mit der ABE zu tun).

Die Kofferraumverkleidungen werden übrigens auch in der Anbauanleitung explizit mit Teilenummer aufgeführt. Direkt nach dem Satz mit dem Gebläsemotor und den Verstärkungen.

Nach Deinen bisherigen Ausführungen erlisch also auch dann die ABE, wenn man nicht, wie in der Anbauanleitung vorgeschrieben, diese Kofferraumverkleidung nachrüstet (meine ist schon bestellt).

Zitat:

Es gibt keinen Lüfter eines anderen Herstellers, der gleiche Werte (Passform, Leistung etc. hat

Das kann ich nicht beurteilen, aber das ist auch irrelevant. Es KÖNNTE ja einen passenden Lüfter von einem Fremdhersteller geben. Nach Anbauanleitung dürfte ich den aber dann nicht verbauen. Was wiederum mit Sicherheit juristisch nicht haltbar wäre.

Zitat:

Es überwiegen aber die Urteile, daß es zur Schadenminderungspflicht eines Fahrers gehört, diese abzunehmen.

Vor kurzem hat hier im Forum jemand dazu eine Anfrage an den ADAC gestellt. Die juristische Abteilung hat darauf sinngemäß geantwortet, dass es keine Vorschrift dazu gäbe und es auch bisher kein Urteil in diese Richtung gäbe. Die ADAC-Juristen schlossen es allerdings nicht 100% aus, dass es im Sinne der Gefahrenabwehr doch von einem Gericht mal so gesehen werden könnte.

Zitat:

Wenn ein Privatmann den Einbau vornimmt, ist dieser haftbar

Klar bin ich bei Selbsteinbau dafür verantwortlich, dass alles richtig gemacht wird. Aber dafür muss ich es ja erst mal wissen. Daher die Frage: Wo kann man das nachlesen? Wo hast DU es gelesen? Steht das in der StVZO? Oder in einer europäischen Verordnung? Wo?

Zitat:

A 211 500 16 93 ist ein 600 Watt Gebläse.

Damit bin ich dann also aus dem Schneider. Puuuhhh! Vielen Dank nochmal vor allem an Dich, MiReu!

Weiß jemand bei welcher Ausstattung (außer AHK) der größere Lüfter verbaut wird? Bei mir ist eigentlich nicht soo viel drin?!?

Vielen Dank auch an libruefür den kompetenten Beitrag in Sachen Versicherungsrecht.

Zitat:

Der Meister hat recht. Mercedes bietet tatsächlich eine Variante ohne Lüfternachrüstung an. Nähere Info beim Freundlichen.

Und genau das wurde mir bei den Verkaufsverhandlungen mit verschiedenen MB-Niederlassungen auch angeboten. Und ich glaube nicht, dass MB einen "Jungen Stern" ohne ABE vom Hof rollen läßt.

Nochmal zu der Frage der Motorüberhitzung:

Wieso wird die Maschine heiß mit einem Fahrrad hinten drauf, hat aber keine Problem mit voller Zuladung inklusive 4 Fahrrädern auf dem Dach?

Nochmal zu den Streben: Weiß jemand genau wozu die da sind? Sollen die Lasten vom Anhäger aufnehmen oder geht es dabei um Unfall??

Fazit für mich:

1. "Erlöschen der ABE" und "Versicherungsschutz verlieren" sind eindeutig zwei paar Schuhe.

2. Wer den Lüfter nicht nach Mercedesmaßgabe vergrößert, verliert zwar die Garantie aber nicht die ABE.

3. Einem Käufer muss man natürlich den Sachverhalt mitteilen und das vertraglich festhalten. Oder man baut das Ding wieder aus. Durch den Verkauf kann man die Kosten fürs abschrauben wieder reinholen.

Zitat:

Fazit für mich:

1. "Erlöschen der ABE" und "Versicherungsschutz verlieren" sind eindeutig zwei paar Schuhe.

2. Wer den Lüfter nicht nach Mercedesmaßgabe vergrößert, verliert zwar die Garantie aber nicht die ABE.

3. Einem Käufer muss man natürlich den Sachverhalt mitteilen und das vertraglich festhalten. Oder man baut das Ding wieder aus. Durch den Verkauf kann man die Kosten fürs abschrauben wieder reinholen.

Da ist auch gut so, dass jeder sein eigenen Fazit ziehen darf und selber für seine Handlungen verantwortlich ist. Zu diesem Thema gibt es so viele Meinungen, Anregungen und Widersprüche.

Wer sich einen stärkeren Lüfter holt, macht alles korrekt und braucht sich keine Gedanken um ABE, Versicherungsregresshaftung usw. machen. Wer sich die Kupplung leisten kann, kann vielleicht auch noch die Kosten vom Elektrolüfter, z.B. beim MBGTCenter aufbringen.

 

am 14. Mai 2011 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973

 

Wo kann man denn das nachlesen, dass die ABE erlischt, wenn man sich an irgendeinen Punkt der BDA nicht hält?

Die ANBAUanleitung ist Teil der Typgenehmigung, nicht die BEDIENUNGSanletung. Alle Vorschriften in der Anbauanleitung sind zwingend einzuhalten, sonst erlischt die Typgenehmigung

Stimmt.

@ Luke1973: Im Falle Westfalia aber nicht relevant, da in der Anbauanleitung der Einbau eines stärkeren Lüfters nicht vorgeschrieben wird.

Doch, wird doch explizit vorgeschrieben, mit MB-Teilenummer. Genauso wie die Kofferraumverkleidung.

am 21. Mai 2011 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973

Doch, wird doch explizit vorgeschrieben, mit MB-Teilenummer. Genauso wie die Kofferraumverkleidung.

Die Westfalia Anleitung steht hier:

http://www.westfalia-automotive.de/.../...0ab%2015.01.08%20war-101.pdf

Zitat "Werden genannte Komponenten nicht nachgerüstet, führt dies zum Erlöschen der Garantie / Kulanz.

Befragen Sie hierzu bitte Ihre Mercedes Benz Niederlassung."

Vom Erlöschen der Typgenehmigung steht dort nichts.

Nachtrag: Das hast Du wohl auch so verstanden, wie ich gerade in Deinem vorletzten Post lese. Ich hatte dein "Doch" Posting anders gedeutet.

Ja, ich war immer der Meinung, dass die ABE nicht erlöschen kann, nur weil man den 600W-Lüfter nicht einbaut.

Habspaß bestand aber darauf, dass die ABE erlischt, sobald man auch nur in kleinster Weise von der Anbauanleitung abweicht. Es stellte sich dann heraus, dass er selbst die Kofferraumverkleidung NICHT gemäß Anbauanleitung geändert hat und hat sich damit also selbst widerlegt.

Das Gute ist: Ich habe den 600W-Lüfter schon ab Werk drin. Warum auch immer.

Kupplung ist jetzt dran und funktioniert.

Leider hat die (bei MB) gekaufte Kofferraumabdeckung nicht gepaßt, was wir erst festgestellt haben, nachdem die alte (und so manches andere) demontiert war. Ich war drauf und dran die alte einfach auszuschneiden, wie Habspaß es auch gemacht hat. Mein Meister hat mich dann aber davon überzeugen können, dass das doof aus sieht. Also muss ich nochmal hin.

Es hat sich herausgestellt, das die Kofferraumverkleidung für Fahrzeuge ohne umkappbare Rücksitze ist. Hab jetzt die richtige drin.

Die alte (wie neu) habe ich versucht zu verticken, jetzt hat sie der Sperrmüll mitgenommen.

Habe vor kurzem auch eine AHK nachgerüstet. Glücklicherweise hatte ich den großen Lüfter schon drin. (E270 CDI)

Beim Ziehen eines Kleinen Wohnwagen mit nur 900KG zulässigem Gesamtgewicht steigt die Temperatur deutlich über die in normalem Fahrbetrieb. Statt 80 ca. 95 bis 100 Grad bei normaler Fahrt in der Ebene. Der WW ist dabei aber nicht überladen. Das Problem ist auch nicht so sehr das Gewicht ( das kann man mit langsamen Anfahren kompensieren) sondern die schlechte Aerodynamik. Man zieht ja praktisch ständig mit 100 eine Schrankwand hinter sich her.

Ich würde deshalb das Problem mit zu kleinem Lüfter nicht unterschätzen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. AHK ohne Lüftertausch - davon schon gehört?