ForumCLA
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. CLA
  7. Änderungsabnahme für WKR ohne Zulassungsbescheinigung Teil ||

Änderungsabnahme für WKR ohne Zulassungsbescheinigung Teil ||

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 25. November 2014 um 9:02

Hallo @all,

ich habe folgendes Problem, bei dem ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt...

Ich habe mir vor Kurzem WKR für einen CLA zugelegt. Nun wird der CLA SB Anfang nächstes Jahr zur Bestellung freigegeben, welchen ich mir anschließend gönnen möchte. Das Gutachten der Sonderräder führt den CLA mit meiner Reifenkombination auf und hat eine ABE beiligen. Der CLA SB ist darin logischerweise nicht aufgeführt.

Meines Wissens nach, muss eine Änderungsabnahme für den CLA SB durchgeführt werden, dass ich die WKR "fahren darf", da er nicht im Gutachten aufgeführt wird. Ich gehe davon aus, dass ich die Räder (da gleiche Baurreihe) ohne Hindernisse vom TÜV abgenommen bekommen würde.

Nun zum Problem: da der Wagen ein Leasingwagen ist, liegt der Fahrzeugbrief beim Leasinggeber. Eine Eintragung in den Fahrzeugbrief ist daher nicht möglich. Reicht es aus, wenn mir der TÜV-MA ein "Beiblatt" ausstellt und ich dieses mitführe?

Danke für eure Unterstützung!

Greetz, Matze

 

 

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Für Einzelabnahmen z.b. Alufelgen beim TÜV, ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht notwendig. Man muss nur mit dem Abnahmeprotokoll zur Zulassungsstelle gehen und die Eintragung in den Fahrzeugschein nachtragen lassen. Es wird dann für 8€ ein neuer Fahrzeugschein ausgedruckt.

So habe ich bei den Felgen bei meiner C-Klasse vor 2 Wochen auch machen lassen.

15 weitere Antworten
15 Antworten

Wieso ist keine Eintragung möglich? Für solche Fälle kann der Brief angefordert werden.

Themenstarteram 25. November 2014 um 12:54

Das Fahrzeug wird im Rahmen der "Fahrzeugüberlassung für Firmenangehörige" gemietet. Es handelt sich nicht um einen konventionellen Leasingvertrag. D.h. ist das laut meinen Informationen leider nicht möglich...

 

Zitat:

@Vanisch schrieb am 25. November 2014 um 11:09:25 Uhr:

Wieso ist keine Eintragung möglich? Für solche Fälle kann der Brief angefordert werden.

Achso, dann sorry...

Hallo.

Für Einzelabnahmen z.b. Alufelgen beim TÜV, ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht notwendig. Man muss nur mit dem Abnahmeprotokoll zur Zulassungsstelle gehen und die Eintragung in den Fahrzeugschein nachtragen lassen. Es wird dann für 8€ ein neuer Fahrzeugschein ausgedruckt.

So habe ich bei den Felgen bei meiner C-Klasse vor 2 Wochen auch machen lassen.

Themenstarteram 25. November 2014 um 15:50

Vielen Dank an euch beide für die Antworten!

@ civic-hannover:

Das hört sich ja nicht schlecht an! Wird im Gutachten deiner Felgen deine C-Klasse aufgeführt? So wie ich meinen Bekannten verstanden habe, der beim TÜV wegen dem gleichen Anliegen war, liegt das Problem wohl daran, dass das bei meinem Gutachten nicht der Fall ist...

Hallo MBenzler555

Ja die C-Klasse steht im Gutachten drin aber die Felgen waren nicht für Fahrzeuge mit Luftfederung zugelassen.

Man brauch aber nach der Einzelabnahme und Eintragung in den Fahrzeugschein kein Gutachten mehr mitführen im Fahrzeug. Ich wüsste also nicht wo der Unterschied sein soll ob das Fahrzeug im Gutachten aufgeführt ist oder nicht.

Themenstarteram 25. November 2014 um 16:48

Super! Dann gehe ich davon aus, dass die Eintragung im Fahrzeugschein in meinem Fall auch ausreichen sollte!

Danke nochmals.

Greetz

Hallo MBenzler555,

ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei den Rädern um die Rial M10 8Jx17 ET48 handelt.

Aus technischer Sicht sehe ich dabei keine Probleme bei einer Änderungsabnahme, da sie ja so schwergewichtig sind, dass sie auch auf einem E-Klasse T-Modell gefahren werden können.

Dennoch steht ein CLA SB nicht im Radgutachten.

Das bedeutet dann eine Änderungsabnahme nach §§ 21 und 19(2) mit anschließender sofortiger Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle. Nur ein Stück Abnahmepapier im Handschuhfach reicht da nicht; darauf steht ja sofortige Berichtigung.

Und hier liegt der Knackpunkt.

Ich habe mich bei etlichen Zulassungsstellen in Deutschland in Bezug auf die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgrund technischer Änderungen informiert.

Alle verlangen dafür die Vorlage des Prüfberichts sowie der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, manche zusätzlich noch Personalausweis oder Reisepass. Wenn das Fahrzeug nicht zum persönlichen Eigentum gehört, wird die ZB II aber nicht unbedingt der Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt.

 

MBenzler555,

ich frage mich, warum Du Dir heute bereits Gedanken über Winterkompletträder für einen CLA SB machst, den Du erst im Frühjahr 2015 erhältst. Winterräder brauchst Du dann doch frühestens im Herbst 2015.

Bis dahin ist es noch sehr lang, und so manche Radgutachten von Sonderrädern werden in dieser Zeit auf einen neuen Stand gebracht.

Mein Eindruck von Dir ist, dass Du uns auf den Arm nehmen möchtest.

Und warum schraubt man sich mit den oben genannten Rial-Rädern, so gefällig sie auch aussehen mögen, unnötig schwere Klötze an die Radträger. Die würde ich auf einem CLA nicht fahren wollen, und auch nicht auf einem CLA SB.

Und bitte noch eines an alle:

Fahrzeugschein und -brief haben längst ausgedient. Sie wurden durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II abgelöst. Bei jeder erforderlichen Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren werden alter Fahrzeugschein und -brief durch ZB I und ZB II ersetzt.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

@Alpha Lyrae schrieb am 27. November 2014 um 03:51:54 Uhr:

Hallo MBenzler555,

ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei den Rädern um die Rial M10 8Jx17 ET48 handelt.

Aus technischer Sicht sehe ich dabei keine Probleme bei einer Änderungsabnahme, da sie ja so schwergewichtig sind, dass sie auch auf einem E-Klasse T-Modell gefahren werden können.

Dennoch steht ein CLA SB nicht im Radgutachten.

Das bedeutet dann eine Änderungsabnahme nach §§ 21 und 19(2) mit anschließender sofortiger Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle. Nur ein Stück Abnahmepapier im Handschuhfach reicht da nicht; darauf steht ja sofortige Berichtigung.

Und hier liegt der Knackpunkt.

Ich habe mich bei etlichen Zulassungsstellen in Deutschland in Bezug auf die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgrund technischer Änderungen informiert.

Alle verlangen dafür die Vorlage des Prüfberichts sowie der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, manche zusätzlich noch Personalausweis oder Reisepass. Wenn das Fahrzeug nicht zum persönlichen Eigentum gehört, wird die ZB II aber nicht unbedingt der Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt.

......................

Gruß

Alpha Lyrae

Hallo,

ich habe selber erst letzte Woche beim TÜV Nord eine Eintragung machen lassen mit dem Hinweis:

Zitat:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.

Beim Straßenverkehrsamt habe ich lediglich meine Zulassungsbescheinigung Teil I abgegeben und mit der neuen Eintragung eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I bekommen.

Es wurde nach nichts weiterem gefragt ;)

Also wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt

Themenstarteram 27. November 2014 um 18:15

Hallo Alpha Lyrae,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

 

Ja, es handelt sich um die von dir genannten Felgen. Sicherlich kannst du dir vorstellen, dass ich mir bei dem Kauf der laut deiner Aussage „schwergewichtigen“ Felgen etwas gedacht habe. Sie sollen beispielsweise auch auf einem E-Klasse T-Modell fahrbar sein, sollte ich den CLA SB (aufgrund der evtl. nicht möglichen Eintragung wegen des nicht vorhanden Zugriffs auf die Zulassungsbescheinigung Teil ||) nicht bestellen!

 

Dass die Felgenhersteller die Radgutachten stetig anpassen ist mir bekannt. Es gibt aber keine Garantie, dass genau diese Felgen/Reifenkombination in der ABE aufgeführt bzw. ob dieses Fahrzeug überhaupt geprüft wird…

Nun zu deiner nächsten Frage/Aussage, welche ich kurz zitieren möchte: „… ich frage mich, warum Du Dir heute bereits Gedanken über Winterkompletträder für einen CLA SB machst, den Du erst im Frühjahr 2015 erhältst. Winterräder brauchst Du dann doch frühestens im Herbst 2015…Mein Eindruck von Dir ist, dass Du uns auf den Arm nehmen möchtest.“

Da ich mich wegen der Folgebestellung Mitte Januar 2015, also in ein paar Tagen festlegen muss, mache ich mir „bereits heute schon“ Gedanken bez. dieses Themas!

Du kannst dir sicher sein, dass ich meine Zeit anders nutzen würde, als Beiträge auf MT zu erstellen, mit denen ich jemanden „auf dem Arm nehmen“ möchte!

Greetz und nochmals vielen Dank.

 

Zitat:

@Alpha Lyrae schrieb am 27. November 2014 um 03:51:54 Uhr:

Hallo MBenzler555,

ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei den Rädern um die Rial M10 8Jx17 ET48 handelt.

Aus technischer Sicht sehe ich dabei keine Probleme bei einer Änderungsabnahme, da sie ja so schwergewichtig sind, dass sie auch auf einem E-Klasse T-Modell gefahren werden können.

Dennoch steht ein CLA SB nicht im Radgutachten.

Das bedeutet dann eine Änderungsabnahme nach §§ 21 und 19(2) mit anschließender sofortiger Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle. Nur ein Stück Abnahmepapier im Handschuhfach reicht da nicht; darauf steht ja sofortige Berichtigung.

Und hier liegt der Knackpunkt.

Ich habe mich bei etlichen Zulassungsstellen in Deutschland in Bezug auf die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgrund technischer Änderungen informiert.

Alle verlangen dafür die Vorlage des Prüfberichts sowie der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, manche zusätzlich noch Personalausweis oder Reisepass. Wenn das Fahrzeug nicht zum persönlichen Eigentum gehört, wird die ZB II aber nicht unbedingt der Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt.

 

MBenzler555,

ich frage mich, warum Du Dir heute bereits Gedanken über Winterkompletträder für einen CLA SB machst, den Du erst im Frühjahr 2015 erhältst. Winterräder brauchst Du dann doch frühestens im Herbst 2015.

Bis dahin ist es noch sehr lang, und so manche Radgutachten von Sonderrädern werden in dieser Zeit auf einen neuen Stand gebracht.

Mein Eindruck von Dir ist, dass Du uns auf den Arm nehmen möchtest.

Und warum schraubt man sich mit den oben genannten Rial-Rädern, so gefällig sie auch aussehen mögen, unnötig schwere Klötze an die Radträger. Die würde ich auf einem CLA nicht fahren wollen, und auch nicht auf einem CLA SB.

Und bitte noch eines an alle:

Fahrzeugschein und -brief haben längst ausgedient. Sie wurden durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II abgelöst. Bei jeder erforderlichen Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren werden alter Fahrzeugschein und -brief durch ZB I und ZB II ersetzt.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 27. November 2014 um 18:22

@ Oberollen:

Merci für die Antwort!

Greetz

Hallo zusammen,

die Schilderung von Oberollen halte ich für einen nicht allgemein gültigen Einzelfall.

Ich habe mir die Internetseiten der Zulassungsstellen von Hamburg, Berlin, Köln, Stuttgart und München angesehen. Bei allen wird für die Berichtigung der ZB I aufgrund technischer Änderungen auch die Vorlage der ZB II gefordert.

So war das bei meinen letzten vier Änderungsabnahmen gemäß §§ 21 + 19(2) StVZO auch. Ohne Vorlage der ZB II hätte mich schon die Mitarbeiterin am Empfang der Zulassungsstelle nach Hause geschickt.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Hallo Alpha Lyrae

Bei mir hat auch die ZB I gereicht bei der Zulassungsstelle. Habe meine Felgen per Einzelabnahme beim TÜV Nord eintragen lassen.

Die Zulassungsstelle in Hannover Stadt hat auch nichts weiter gebraucht.

Gruß

Peter

Schön für Dich, aber das gilt nun einmal nicht für alle Zulassungsstellen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Wie ich schon schrieb, verlangt meine Zulassungsstelle die Vorlage der ZB II, ebenso die der von mir genannten Städte.

Der Themenstarter möge sich diesbezüglich bei seiner zuständigen Zulassungsstelle informieren und nicht auf Berichte von Einzelfällen vertrauen.

Was ich mich auch frage: Was passiert, wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine geänderte ZB I vorgelegt wird? Entspricht das noch den Vorschriften zur Nutzung?

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Hannover ist mir aus früheren Zeiten bekannt. Am Ende eines Arbeitstages mit Überstunden habe ich dort im Block House am Aegi zu später Stunde immer noch ein leckeres Steak bekommen.

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. CLA
  7. Änderungsabnahme für WKR ohne Zulassungsbescheinigung Teil ||