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ACC bremst ab obwohl Fahrzeug nur auf rechter Spur

VW Passat
Themenstarteram 19. April 2016 um 19:57

Hallo,

habe heute meinen Passat einmal auf eine längere Autobahnfahrt ausgeführt und bin viel mit ACC gefahren. Leider scheint das ACC in bestimmten Situationen zu spinnen und ist teilweise meiner Meinung nach sogar richtig gefährlich. :confused:

Solange Fahrzeuge links oder vor einem fahren ist alles i.O. und funktioniert tadellos. Sobald man aber ein Fahrzeug auf der rechten Spur vor sich hat und in eine Rechtskurve fährt, spinnt das ACC und bremst das Auto stark herunter (ohne Grund). Folgende Situationen habe mich heute stark erschreckt:

Situation 1

- Langgezogene Rechtskurve

- Ich auf Mittelspur bei 150 und auf der rechten Fahrspur LKW oder PKW weit vor mir

- Im Display sieht man wie das ACC das Fahrzeug rechts neben meiner Spur erkennt und anzeigt

- Kurz bevor man auf der Höhe des Hecks des Fahrzeugs auf der rechten Fahrspur ist legt das ACC auf einmal eine ordentliche Bremsung hin um kurz darauf wieder auf die eingestellte Geschwindigkeit zu beschleunigen und das Fahrzeug zu überholen

Situation 2

- Ich fahre auf rechter Fahrspur und Fahrzeug vor mir blinkt zur Ausfahrt

- Fahrzeug vor mir ist auf Spur zur Ausfahrt und ACC zeigt Fahrzeug rechts neben meiner Spur an

- Fahrzeug auf der Spur zur Ausfahrt bremst ab

- Kurz bevor man auf der Höhe des Hecks des Fahrzeugs auf der rechten Ausfahrtspur ist legt das ACC auf einmal eine ordentliche Bremsung hin um kurz darauf wieder auf die eingestellte Geschwindigkeit zu beschleunigen und das Fahrzeug zu überholen

Das Ganze ist mir mehrfach passiert und sehe das als ziemlich übel an, da die Bremsung absolut unnötig und gefährlich ist, wenn man jemanden hinter sich hat. :eek:

Ist Euch das auch schonmal aufgefallen? Habt Ihr das Problem auch?

Danke.

Beste Antwort im Thema
am 1. Mai 2016 um 8:39

Die hier beschriebenen Fehlverhalten würde ich als Einzelfälle sehen.

Auch mein 2016er Modelljahr hat dank R-Line nur die Möglichkeit Fahrprofile (Eco, Normal, Comfort, Sport) auszuwählen und das ACC geht nur bis 160km/h.

Im Sportmodus wird "aggresiver" gefahren: schneller aufschließen und später/härter bremsen.

Im Comfortmodus wird "devensiver" gefahren: früher Gas weg bzw. weicher bremsen.

Der Abstand zum Vordermann wird bei aktuell niedrigerer Geschwindigkeit als im ACC eingestellt ignoriert, sobald ich auf der Autobahn links blinke (zum Überholen ansetze).

Rechts blinken (AB-Abfahrt) ändert am Abstandsverhalten jedoch nichts, der wird weiterhin gehalten (hatte ich irrtümlich schon mal anders beschrieben).

Beschleunigt der Vordermann, macht das mein B8 ebenfalls mit entsprechend eingestelltem Fahrprofil mehr oder auch weniger.

Wechselt der Vordermann die Spur nach rechts, dauert es sehr lange, bis mein ACC das erkannt hat und wieder beschleunigt.

Ein Zustand, der anfangs zu Irritationen geführt hat, wenn der Vordermann eine Lücke nutzen möchte, um mich vorbei zu lassen.

Weiß ich nun und unterstütze das frühzeitig durch eigenes Gasgeben.

ACC erkennt schließlich kein Rechtsblinken des Vordermannes.

Gas wegnehmen macht er, wenn die Geschweindigkeitsdifferenz zum linksfahrenden Fahrzeug nur geringfügig höher ist (da habe ich noch keinen genauen Wert ermitteln können), hier kann auch schon mal leicht gebremst werden.

Ist die Differenz höher (z. B. links abbiegendes Fahrzeug auf der Landstraße), ignoriert mein ACC diesen Teilnehmer und fährt ohne Geschwindigkeitsreduzierung rechts daran vorbei.

Auch wenn ich auf der Autobahn rechtsfahrend zuviel Geschwindigkeitsüberschuß zu linksfahrenden Teilnehmer habe, setzt mein ACC ebenfalls ungebremst zum "rechts überholen" an.

Dass er in Baustellen hin und wieder mal abbremst, schulde ich einem zu dichten Seitenabstand zu einem rechts fahrenden Fahrzeug, welches dann wohl aus vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird.

ACC funktioniert bei mir auch, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug zu mir versetzt fährt.

Ich denke, hier kann es zu Überschneidungen kommen, wann ein Fahrzeug vor oder neben mir fährt.

Aber ich kenne diesen Zustand mittlerweile und reagiere entsprechend darauf (z. B. ACC abschalten).

Dass mich jemand rechts überholt wurde mir im Display noch nie angezeigt.

Das zeigt mir nur Side-Assist mit entsprechender Leuchte im rechten Außenspiegel an.

All das halte ich für mein ACC als normales Verhalten.

Und ich wiederhole mioch nochmal:

Man sollte die vorhandenen Systeme kennen und sie anschließend entsprechend nutzen zu können. Das ist wie vieles im Leben eine Übungssache.

Das Forum nutze ich gerne, um mein eigenes Verhalten zu korrigieren, wenn es hier für mich neue Erkenntnisse gibt, die mir einen Mehrwert bringen.

Aber auch zu erkennen, ob das Verhalten meines B8 ein Fehler zu sein scheint, dann spreche ich das beim nächsten Werkstattbesuch auch mal gerne an.

Alles andere läuft bei mir unter "Toleranz anderslautender Meinungen".

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Leute, Leute, Leute…wer hat denn hier geschrieben, dass er 210 km/h gefahren ist und das System eine Vollbremsung hingelegt hat? Richtig - niemand. Mich wundert es wie hier plötzlich nur noch von Maxima gesprochen wird.

@the_raceface der den Thread nach drei Jahren hochgeholt und somit quasi als TE der jüngsten Diskussion gilt hat in seinem Aufwärmpost von "in die Eisen gehen" und kurze Zeit später von "Vollbremsung" gesprochen. Hast du wohl übersehen.

Nein, das hab ich schon gelesen. Er schreibt aber auch von 180 km/h und nicht von 210. Also wenn schon, dann bitte bei den Tatsachen bleiben. Auch wenn beides recht hohe Geschwindigkeiten sind, besteht für mein Empfinden doch nochmal ein signifikanter Unterschied zwischen 180 und 210 km/h. Aber wie auch immer…ich schrieb ja bereits, diese Diskussionen führen in der Regel zu nichts. Demnach bin ich für meinen Teil jetzt raus.

Zitat:

@UserNo1 schrieb am 29. Juni 2020 um 19:28:46 Uhr:

@the_raceface der den Thread nach drei Jahren hochgeholt und somit quasi als TE der jüngsten Diskussion gilt hat in seinem Aufwärmpost von "in die Eisen gehen" und kurze Zeit später von "Vollbremsung" gesprochen. Hast du wohl übersehen.

Wo ist jetzt der Unterschied von einer Vollbremsung und in die Eisen gehen?

Zitat:

@olle24 schrieb am 29. Juni 2020 um 19:08:19 Uhr:

Leute, Leute, Leute…wer hat denn hier geschrieben, dass er 210 km/h gefahren ist und das System eine Vollbremsung hingelegt hat? Richtig - niemand. Mich wundert es wie hier plötzlich nur noch von Maxima gesprochen wird.

Es wurde auch diskutiert, dass vom ACC auch bei 210 eine problemlose Regelung erwartet wird, weil es vom Hersteller des Autos, nicht vom ACC selbst ( das kommt glaub ich von Conti ), angepriesen wird, bis zu diesem Tempo zu funktionieren.

dieses komische verhalten ist mir jetzt auch aufgefallen...urlaub hin und heute zurück...gefahren mit acc, 125 km/h wegen fahrradträger auf ahk...abstand 2 striche...wenn man blinkt und zum überholen ansetzt und dann fast auf der anderen spur ist, gibts einen kurzen ruck, geschwindigkeit geht kurz runter...das nervte mich so sehr, dass ich immer selbst gas gegeben hab...da wir mit zwei autos gefahren sind, hat mich unser bekannter, der hinter uns fuhr, auch gefragt, warum ich manchmal abbremse? finde das irgendwie gefährlich...der b8 vorher hat das bei gleicher fahrweise überhaupt nicht gemacht...

Diese Eigenheit des ACC kenn ich auch. Wenn man es verpasst „rechtzeitig“ die Spur zu wechseln, dann gerät man quasi in den Erfassungsbereich des ACC. Sprich dieses erkennt das Fahrzeug vor einem und bremst ab, obwohl man zeitgleich grad den Blinker setzt und rüber ziehen möchte. Dann gibt‘s nen kurzen Bremsstoß, der für beim Hintermann für Kopfschütteln sorgt.

 

PS: Ich fahre mit Fahrradträger auf der AHK 150 km/h. Ist gar kein Problem. Sind schon mehrfach über 750 km (eine Strecke) in den Urlaub gefahren und dabei hat alles bombenfest gehalten. Es gibt wohl keine gesetzliche Richtlinie sondern nur eine Empfehlung von 130.

Zitat:

@olle24 schrieb am 28. August 2022 um 18:19:30 Uhr:

PS: Ich fahre mit Fahrradträger auf der AHK 150 km/h. Ist gar kein Problem. Sind schon mehrfach über 750 km (eine Strecke) in den Urlaub gefahren und dabei hat alles bombenfest gehalten. Es gibt wohl keine gesetzliche Richtlinie sondern nur eine Empfehlung von 130.

Dann schaue bitte mal in die Papiere von dem Träger rein, in den meisten Fällen ist da eine bindende Höchstgeschwindigkeit hinterlegt. ;)

Solange nichts passiert ist alles gut, passiert aber was und es kann eine höhere als vorgeschriebene Geschindigkeit nachgewiesen werden, kann und wird die Versicherung Dir zustehende Anteile teilweise oder sogar vollständig einbehalten.

Theoretisch erlöscht die Betriebserklaubnis, ja das will keiner hören bla bla bla.:rolleyes:

Danke für deine Belehrung :rolleyes: Dass die Betriebserlaubnis erlischt, nur weil man mit dem Fahrradträger schneller fährt als dieser freigegeben ist, halte ich für ein Gerücht. Dann müsste man ja immer penibel darauf achten die freigegebene Geschwindigkeit ja nicht auch nur um 1 km/h zu überschreiten. Ein kurzes Googeln zur Betriebserlaubnis und dessen Erlöschung ergab folgende Kernaussagen:

„Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die:

- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)“

 

D.h. eine Überschreitung der freigegebenen Geschwindigkeit fällt demnach nicht darunter. Unabhängig davon gibt es keine gesetzliche Regelung, was die Höchstgeschwindigkeit betrifft.

 

Und nun zurück zum eigentlichen Thema.

naja gefährdung anderer wäre ja ein punkt...aber jeder, wie er will...hauptsache ich bin nicht gerade hinter jemandem, wenn es passieren sollte...btt

Zitat:

@olle24 schrieb am 29. August 2022 um 18:32:28 Uhr:

Die Erlaubnis erlischt, wenn

    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

  • ….

    (Quelle: § 19 StVZO)

D.h. eine Überschreitung der freigegebenen Geschwindigkeit fällt demnach nicht darunter. Unabhängig davon gibt es keine gesetzliche Regelung, was die Höchstgeschwindigkeit betrifft.

 

Und nun zurück zum eigentlichen Thema.

Wenn der Hersteller des Fahrradträgers den sicheren Betrieb nur bis 130km/h angibt und mit 140km/h ggf ein Fahrrad auf die Straße fällt, dann ist das Gefährdung.

Das gibt dann keine Anzeige wegen zu hoher Geschwindigkeit, sondern wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die Versicherung ist dann raus, da der Betrieb mit der Geschwindigkeit nicht erlaubt war.

 

Der einzige Vorteil ist, das dass im Zweifelsfall kaum einer nachweisen kann und eine Zivilstreife schon sehr schlechte Laune haben muss (oder andere Gründe) um einen mit Fahrradträger deswegen anzuhalten.

 

Das ist das Gleiche, wenn jemand mit dem Notrad zu schnell fährt oder jemanden schneller als zugelassen abschleppt. Genauso wie ein Mofa, dass geturnt ist.

 

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist schnell interpretiert und ggf nur mit gutem Anwalt wieder wegzubringen.

 

Aber jetzt gerne zurück zum eigentlichen Thema.

 

 

*edit*

Zitat:

@kievit schrieb am 29. August 2022 um 18:56:09 Uhr:

Der einzige Vorteil ist, das dass im Zweifelsfall kaum einer nachweisen kann ...

...Das ist das Gleiche, wenn jemand mit dem Notrad zu schnell fährt oder jemanden schneller als zugelassen abschleppt.

Da die Autos heutzutage immer mehr intern und auch extern aufzeichnen, wäre ich mit solchen Aussagen sehr vorsichtig.

Mal ein übles Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=VEomAEp-haY

Dann weiß das Auto, dass was am Haken hing (inkl. Videobeweis) und auch das du z.B. mit 180 km/h unterwegs warst, als der Heckträger tschüß sagte und ....... was schlimmes hinter passierte. Hoffentlich nur Blechschäden und keine Familie deren Existenz schlagartig endete.

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