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Abstinenznachweis nach Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad?

Themenstarteram 27. März 2015 um 14:47

Ich habe leider kein Thema gefunden, in das die Frage gepasst hätte, also musste ich leider ein neues Thema eröffnen.

Es geht um einen Freund (ja wirklich :D). Da wir gestern ausgiebig das Thema diskutiert haben, mal ein paar Fakten für Euch:

Er hat nie einen Führerschein besessen. Er wurde vor 10 Jahren mit 1.9 Promille auf dem Fahrrad erwischt.

Nun will er den Führerschein machen. Auf eine MPU hatte er sich schon eingestellt, hat er auch kein Problem damit. Er hat bei der Führerscheinstelle jetzt nach Prüfung folgende mündliche Aussage erhalten:

12 Monatiger Abstinenznachweis -> MPU -> Führerschein

Von dem 12 Monatigen Abstinenznachweis war er etwas geschockt. Nicht, weil er diesen nicht durchführen will/kann, sondern, weil so die Zeit bis zum Führerschein mal ganz schnell um weitere 12 Monate nach hinten verschoben wurde.

Wie seht ihr das? Ich konnte keine genaue Auflistung finden, wann genau, weshalb ein wie langer Abstinenznachweis angeordnet wird? Gibt es da Ermessensspielraum seitens der Behörde?

Ich habe ihm geraten erst ein Mal den regulären weg zu gehen, einen Antrag zu Stellen und die Schriftliche Ablehnung mit Begründung abzuwarten. Ich denke ohne ein schriftliches Dokument mit genauer Begründung ist es schwer die Sachlage genau einzuschätzen?

Freu mich auf eine rege, sachliche Diskussion.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. März 2015 um 16:10:16 Uhr:

Ich geh davon aus, dass ab einem gewissen Promillewert eine Abhängigkeit unterstellt wird?

Wenn er bei 1,9 Promille noch mit dem Fahrrad fahren konnte, dann definitiv. Dazu benötigt man nämlich schon ein längeres "Training". Jemand, der nicht alkoholabhängig ist, wird bei einem solchen Wert nämlich schon erhebliche Probleme mit dem Laufen bekommen.

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1. die Tilgungsfrist müsste 10 jahre betragen. Die Anlaufhemmung ist hier nicht relevant.

2. AB-nachweise sind niemals vorgeschrieben. Eine solche Anforderung könnte sich aus den Begutachtungsrichtlinien ergeben. Bei 1,9?%o und seitdem unproblematischem Konsum besteht aber keine AB-Pflicht, also auch leine Nachweispflicht. Er sollte erst einmal in Flensburg per Auszug die Tilgungsfrist klären.

am 29. März 2015 um 8:48

Zitat:

Daher gibt es die Screening-Aufforderung ohne vorherige Terminierung und ohne Regelmäßigkeit im reinen Zufallsprinzip - auch gern 2x in einer Woche - und der muss auch sofort nachgekommen werden.

Also könnte man in dem Jahr nicht in den Urlaub fahren, an keine beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen,...

Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen. Es gab in meiner Schulzeit genug Jugendliche die keine Alkoholiker waren und trotzdem von diversen Partys mit dem Fahrrad nach Hause sind. Man muss also kein Berufstrinker sein um mit 1,9 Promille noch Rad fahren zu können.

Auch gab es vor 10 Jahren noch eine ganz andere Grundeinstellung zum Thema Alkohol und Fahrrad. Damals hieß es, wenn du saufen willst lass das Auto stehen und fahr mit dem Rad.

Dank ein paar geldgeilen Kneipenbesitzern und der Alkopopp Industrie haben es aber wieder mal ein paar wenige geschafft sich Tod zu saufen und den Alkoholkonsum von Jugendlichen zu verteufeln. Also ist der 19jährige der mit dem Rad von der Party nach Hause fährt natürlich automatisch ein Alkoholabhängiger Trunkenbold, den das volle Programm der gesetzlichen Härte treffen muss (MPU, Abstinenznachweis). Warum nicht noch begleitendes Fahren in den ersten 25 Jahren Führerscheinbesitz?

Zitat:

@182PS schrieb am 29. März 2015 um 10:48:24 Uhr:

 

Auch gab es vor 10 Jahren noch eine ganz andere Grundeinstellung zum Thema Alkohol und Fahrrad. Damals hieß es, wenn du saufen willst lass das Auto stehen und fahr mit dem Rad.

Dank ein paar geldgeilen Kneipenbesitzern und der Alkopopp Industrie haben es aber wieder mal ein paar wenige geschafft sich Tod zu saufen und den Alkoholkonsum von Jugendlichen zu verteufeln. Also ist der 19jährige der mit dem Rad von der Party nach Hause fährt natürlich automatisch ein Alkoholabhängiger Trunkenbold, den das volle Programm der gesetzlichen Härte treffen muss (MPU, Abstinenznachweis). Warum nicht noch begleitendes Fahren in den ersten 25 Jahren Führerscheinbesitz?

Du verkennst hier Ursache und Wirkung. Hat der Kneipenbesitzer oder die Industrie irgendwen gezwungen, das Zeug solange in sich reinzuschütten, bis er nicht mehr aufwacht ?

Aber klar, Schuld sind immer die Anderen. Selber macht man ja keine Fehler.

Früher gabs auch eine höhere Alkoholgrenze am Steuer Ein Steuer, gleich welcher Art, und Alkohol, das passt nicht gut zusammen. Von daher sollte man die Null-Promille-Grenze einführen. da gibts keine Diskussion mehr, ob man sich rantrinken kann. Entweder, ich fahre oder ich trinke.

Und ja, wer mit 1,9 Promille noch in der Lage ist, alles umsich herum wahrzunehmen(zumindest bildet er sich das ein) und koordinierte Bewegungsabläufe zusammenbekommt, bei dem darf man annehmen, dass er Alkohol desöfteren konsumiert und dies auch tun könnte, wenn er ein Auto unterm Hintern hat.

Zitat:

@182PS schrieb am 29. März 2015 um 10:48:24 Uhr:

Also könnte man in dem Jahr nicht in den Urlaub fahren, an keine beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen,...

Wenn man begründbare Abwesenheitszeiten nicht vorher abspricht, die alternative Abgabe in einem anderen Screening-Labor ausschlägt und ein paar andere Möglichkeiten auch noch konsequent genug verweigert, dann kann man sich sicherlich so weit selbst beschränken, dass man tatsächlich ein Jahr in seinem Briefkasten campieren müsste.

Bisher war es jedoch für niemanden ein sonderliches Problem ein Screening-Programm im üblichen Leben unter zu bringen.

Allerdings hat man sich auch bewusst zu machen, dass das Screening schon eine gewisse Priorität im eigenen Leben haben sollte und auf der ToDo-Liste nicht hinter den Sockenkauf gehört. Über das Andere war bisher immer zu reden und eine für alle Seiten praktikabel funktionierende Lösung zu finden.

 

Zitat:

Auch gab es vor 10 Jahren noch eine ganz andere Grundeinstellung zum Thema Alkohol und Fahrrad. Damals hieß es, wenn du saufen willst lass das Auto stehen und fahr mit dem Rad.

Etwas länger ist es schon her. Seit den 80er Jahren gilt für so ziemlich alles im öffentlichen Verkehrsbereich, was nicht Laufen oder Mitfahren ist, die 1,6 Promille als absolute Grenze, und auch die MPU-Aufforderung wenn der Betrunkene eine Fahrerlaubnis hat oder haben möchte.

Und selbst Laufen ist dann nicht mehr, wenn man dabei als Verantwortlicher Großtiere führt (Pferd, Vieh, ...).

am 29. März 2015 um 11:00

Zitat:

Du verkennst hier Ursache und Wirkung. Hat der Kneipenbesitzer oder die Industrie irgendwen gezwungen, das Zeug solange in sich reinzuschütten, bis er nicht mehr aufwacht ?

Wenn der Kneipenbesitzer sein Zeug an Minderjährige verkauft kann er natürlich garnichts dafür. Und die schönen bunten Werbespots sollen das Verhalten der Jugendlichen natürlich auch nicht beeinflussen.

Und wenn ich mich auf einer Demo Linke gegen Rechte mit nem Bauchladen voll Pflastersteine hinstelle und die für nen Fünfer das Stück verkaufe, bin ich natürlich nicht schuld, wenn jemand einen meiner Steine an den Kopf bekommt.

Mit demselben Argument versucht die US Waffenlobby den Bürgern einzureden, dass Waffen keine Gewalt fördern.

Ursache und Wirkung ist leider nicht so schwarz und weiß wie du dir das vorstellst.

Trotzdem muss es immer einen geben, der andere Dinge einsetzt/verbraucht. Allein die Bereitschaft, einen Pflasterstein zu werfen, ist schon ein bissel daneben. Ebenso der Wunsch, sich derartig die Birne zuzulöten, dass nix mehr geht.

Sicherlich wird das eine wie das andere durch Anbieter begünstigt, Schuldig ist aber immer noch der Ausführende.

Und um die Kurve zum Thema zu bekommen: Nicht das Auto ist das Problem, sondern der Fahrer.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 28. März 2015 um 07:03:01 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. März 2015 um 20:45:31 Uhr:

Er muß alle 8 Wochen von einem Arzt seiner Wahl Blut abnehmen und im Labor prüfen lassen, bei einem Jahr also 6 mal. Dabei dürfen bestimmte Leberwerte nicht überstiegen werden, ...

Das gibt es seit vielen Jahren nicht mehr!

[...]

Zugegeben, mein Kenntnisstand darüber ist schon 20 Jahre alt. Die damals übliche Prüfung im 8-Wochen-Rythmus war vielleicht zu unsicher. Theoretisch hätte sich ein Quartalssäufer sofort nach der Blutabnahme ein paar Tage die Kante geben können, bei vitalen Körperfunktionen hätte man beim nächsten Test vielleicht keine Auffälligkeiten entdeckt. Bei diesem Screening kann man sich solche Kapriolen wohl nicht leisten.

Grüße von Mischko

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 30. März 2015 um 21:11:30 Uhr:

Theoretisch hätte sich ein Quartalssäufer sofort nach der Blutabnahme ein paar Tage die Kante geben können, bei vitalen Körperfunktionen hätte man beim nächsten Test vielleicht keine Auffälligkeiten entdeckt. Bei diesem Screening kann man sich solche Kapriolen wohl nicht leisten.

Kann man nicht so sagen,

- Leberwerte 3-4 Monate,

- Haare 2-3 Monate,

- Urin 4-8 Tage

Urin ist jedoch die einzige Variante, bei der sich der Nachweismarker nicht bewusst oder unbewusst durch Krankheit, Medikamente oder besonderem Haarwaschmittel je nach Wunsch oder Zufall nach oben oder unten verschieben lässt.

Daher auch das Zufallsprinzip bei den Aufforderungen und die Notwendigkeit, bei Einladung auch sofort an- und auszutreten; bzw. den auftretenden Schwierigkeiten, wenn man nur anruft und immer erst übernächste Woche kommen könnte.

Aber vom Grundsatz her gilt schon: Beim Urin-Screening kann man durchgängig dicht sein - bis auf die etwa 12 Tage vor der Abgabe. 2 Tage um auf null zu kommen und der Alkoholkonsummarker nicht mehr produziert wird, 8 Tage damit dieser Marker aus dem Körper kommt und 2 Tage als Sicherheitspuffer.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 30. März 2015 um 22:53:01 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 30. März 2015 um 21:11:30 Uhr:

Theoretisch hätte sich ein Quartalssäufer sofort nach der Blutabnahme ein paar Tage die Kante geben können, bei vitalen Körperfunktionen hätte man beim nächsten Test vielleicht keine Auffälligkeiten entdeckt. Bei diesem Screening kann man sich solche Kapriolen wohl nicht leisten.

Kann man nicht so sagen,

- Leberwerte 3-4 Monate,

[...]

Ich hatte mal was von 6-8 Wochen gehört. Vermutlich sind die Verfahren im Labor immer ausgefeilter geworden.

Vielleicht betrifft es ja auch nicht alle Werte ? Man schreibt zwar Leberwerte, welche aber sicherlich nicht alle zusammen auftreten müssen. Ist ja durchaus möglich, dass ein oder mehre Werte länger nachweisbar bleiben, weil sie sich vielleicht ablagern.

Leberwerte sind kein Nachweis für irgendwas. Auch Hardcore-Alkoholiker können die Leberwerte eines Babys haben. Das einzige was LW außerhalb des Toleranzbereichs aussagen, ist dass eine Leberschädigung vorliegen könnte. LW heute sind für die MPU eine reine Absicherung und als Abstinenznachweis in keiner Weise tauglich.

Ich glaub, keiner hat geschrieben, dass NUR die Leberwerte herangezogen werden. Diese können nur ein Hilfsmittel sein.

am 31. März 2015 um 14:53

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. März 2015 um 16:01:12 Uhr:

Leberwerte sind kein Nachweis für irgendwas. Auch Hardcore-Alkoholiker können die Leberwerte eines Babys haben. Das einzige was LW außerhalb des Toleranzbereichs aussagen, ist dass eine Leberschädigung vorliegen könnte. LW heute sind für die MPU eine reine Absicherung und als Abstinenznachweis in keiner Weise tauglich.

Dafür hätte ich gerne eine valide Quelle. Ein Beweis sind sie nicht, aber ein Indiz. In Verbindung mit der Tatsache, dass schon eine starke Alkoholgewöhnung vorliegen muss, wenn man trotz 1.6 Promille Rad fahren kann, sind sie sehr aussagekräftig.

Fallbezogener Beweiswert und so ;)

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. März 2015 um 15:23:44 Uhr:

... Leberwerte ...

Ein Hauptwert und zwei Nebenwerte, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen direkten Nachweis über Rückstände bzw. Abbauprodukte, sondern nur indirekt über eine Art "Belastungswert", den Gamma-GT-Wert.

Bei einer Normalbelastung im täglichen "Nährstoffkreislauf" liegt dieser bei ~30. Muss die Leber stärker arbeiten, zB. zum Abbau von Alkohol, dann steigt dieser Wert an. Und fällt insbesondere auch nach einer Alkoholverarbeitung erst über viele Monate ab.

Nun gibt es allerdings neben Alkohol noch andere, völlig ebenso natürliche Gegebenheiten, wo die Leber mal einen Schlag mehr machen muss und Gamma-GT steigt. Bei einem "Alkoholfreien-Anstieg" verändern sich aber auch zwei andere Werte. Bei einer Differenzbetrachtung dieser 3 Werte kann man dann sagen, ob derjenige nun vor 2 Monaten Alkohol getrunken hat, oder letzten Sonntag ein bisschen viel Butter am Schweinebraten war.

Da man den Alkohol-Konsum hierbei nicht direkt messen, sondern nur indirekt bestimmen kann, funktioniert das alles nur so lange ganz gut, wie die Person halbwegs gesund ist. Liegen Erkrankungen bzw. Medikamenteneinnahmen vor, die die Leber direkt oder indirekt betreffen und den Hauptwert oder auch nur die beiden Nebenwerte für die Verhältnisbewertung verändern, dann fängt das Konstrukt an zu wackeln.

Abstinenznachweise über Leberwerte waren noch nie so sicher, wie es eigentlich hätte sein müssen.

Vor einigen Jahren gab es dann den ultimativen Todesstoß für den Abstinenznachweis über Leberwerte, als die Pharmaindustrie ein Medikament auf den Markt gebracht hatte, das bei hoher Dosierung den Gamma-GT jungfräulich harmlos hat dastehen lassen.

Der medizinische Teil der MPU war damit kein Problem mehr. Gut, man musste ein Jahr lang ein Medikament in hoher Dosierung nehmen und hat sich damit Nieren und einiges andere schwer geschädigt, aber Nieren gibt es auch beim Fleischer, die Pappe nicht.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 31. März 2015 um 16:53:37 Uhr:

Ein Beweis sind sie nicht, aber ein Indiz.

und damit dann auch raus.

 

Zitat:

In Verbindung mit der Tatsache, dass schon eine starke Alkoholgewöhnung vorliegen muss, wenn man trotz 1.6 Promille Rad fahren kann, sind sie sehr aussagekräftig.

Fallbezogener Beweiswert und so ;)

Träumerei.

Leberwerte sind schon vor Jahren wegen ihrer nicht vorhandenen Aussagesicherheit in Bezug auf Nutzung, Konsumverhalten oder Gewöhnung aus allen rechtsrelevanten Bereichen, die in Zusammenhang mit einer Strafe oder Urteil stehen raus geflogen.

---

Um es noch nachzureichen:

Für die Bestrafung ist es vollkommen unerheblich, ob man Grünschnabel oder jahrelang hart trainierter Kampftrinker ist. Selbst schwerstes Saufen ist nicht verboten und so lange, wie man nichts verbotenes gemacht hat, wird es auch keine Auswirkungen auf eine Strafe haben.

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