Abstandsregelung ./. Straßenverkehrsordnung

Volvo XC60 D

Hallo,

wem ist das auch schon passiert. 100% Tempomat, aktivierte Abstandsregelung auf maximal. Gemütlich mit 120ig auf der Autobahn, keine Eile.

1 Woche später - 1 Punkt, 75 € wegen Unterschreitung des Mindestabstands bei einscherenden Fahrzeug.

Bin mir 100 % sicher, dass alles auf Automatik war und ich denke, der Wagen bremst dann aus Sicherheitsaspekten langsam zurück.

Und jetzt? Sprich mit Volvo Sicherheitspaket sind die Punkte sicher?

Wem ist das schon passiert? Und nu?

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Zitat:

@habjan schrieb am 26. Februar 2015 um 13:45:02 Uhr:



Der Wagen bremst nicht wenn er es nicht akut muss und man kriegt einen Punkt nicht erst dann, wenn man an der Stoßstange des anderen kleppt. Für alle "Schlauberger".

Straßenverkehrsordnung, lesen und auf der Straße einen Strich machen und dann zählen bis zum Punkt bei 120ig. Einer extremen Geschwindigkeit auf einer Autobahn, für Menschen die das Hirn abschalten 🙂

........

Ich kann bremsen, aber ich hätte nicht im geringsten geahnt, das man das als kritisch betrachtet und die Verkehrssituation war komplett entspannt.

In diesem Sinne, frohes Trollen

Ich verstehe voll und ganz, dass Du dich über diese Busse ärgerst. Mir (und wohl allen anderen) könnte das genau so passieren. Wenn einer rein zieht, ist man schnell mal zu nahe und reagiert evtl bewusst oder unbewusst nicht gleich. Zack.

ABER!!
Du sagst es ja selber: Du empfandest die Situation als entspannt. Du hast dich halt verschätzt!
Du bist noch immer der irren Meinung, der ACC sei programmiert die deutsche STVO ein zu halten. Das ist explizit nicht der Fall!! Das ist einzig und alleine DEIN Job im Auto.

Und nur weil du jetzt hier nicht in Deiner Schuldzuweisung an das ACC bestätigt wirst, sind nicht gleich alle hier Trolle 😉

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Zitat:

@Bitmac schrieb am 21. Februar 2015 um 23:20:23 Uhr:


Rechtlich ist das mal ne interessante Frage.
Wenn ich jemandem vors Auto fahre und der andere muss Bremsen krieg ich ein Busse wegen Gefährdung.

Ist in D nicht so, da mußt Du schon so dicht vorher rausfahren, daß der Hintermann eine volle ABS-Bremsung hinlegen muß, obwohl er mit <130km/h unterwegs war.

Da gab es vor Jahrzehnten mal ein "tolles" Urteil wo ein Porsche-Fahrer eine Mitschuld an einem Auffahrunfall auf der BAB bekam, nachdem ihm einer direkt vor die Karre gefahren war, einzig und allein, weil er über 130 fuhr.

Mir ist mal 5m vor mir bei -zum Glück- nur 130 ein LKW links rausgezogen, der Passat war Totalschaden und die erste Frage der Polizisten, war, wie schnell ich war. Zum Glück gab es genug Zeugen, die aussagten, daß wir wirklich nur mit 130 unterwegs waren, deswegen bekam der LKW-Fahrer allein die Schuld.

Es ist ja hoffentlich allgemein bekannt, dass man, sobald man am Strassenverkehr teilnimmt, immer eine Mitschuld trägt.

Das sind zwei verschiedene Themen.
1. Schuldfrage, wenn Dir einer in den korrekten Sicherheitsabstand rein zieht und du dadurch kurz zu nahe bist. Das kann blöd enden und u.U. schwer zu beweisen sein.

2. ACC vs Strassenverkehrsordnung.
diese Frage ist schlicht ein Witz. Ich kann als Schweizer auch nicht Volvo haftbar machen, nur weil ich auf der Autobahn mit über 120km/h geblitzt werden. "Warum macht Volvo ein Auto das schneller fährt als erlaubt?" 🙄
Bei einem Balken vom ACC bist du bei ca 1 Sekunde und das ist die Hälfte was du haben müsstest. Es gibt im Handbuch sogar den Hinweis, dass du die Vorgeschriebenen Abstände einhalten musst.
KEINES der Systeme entbindet Dich in irgend einer Weise von der Verantwortung als Fahrzeugführer.

Gruss
Hobbes

Zitat:

@habjan schrieb am 21. Februar 2015 um 09:13:20 Uhr:


Darum geht es doch nicht, natürlich passt man auf.
Aber der Wagen regelt ja schnell das der Abstand wieder stimmt.

Aber da gibt es ein Logikproblem zwischen Straßenverkehrsordnung ./. Sicherheitsverhalten des Fahrzeugs.

Gute Frage, ist überhaupt der Maximalabstand an die Geschwindigkeit angepasst und reicht der lt. Straßenverkehrsordnung aus.

Wie gesagt, 120ig auf der Autobahn würde ich jetzt nicht gerade als Raserei ausdrücken, eher als "Surfen" .. und mir war nie eine Situation bewusst, das es kritisch wäre. Und ich fahre seit 30ig Jahren und 0 Punkte - bis jetzt 😉

Den Punkt hab ich der Sicherheitseinstellung zu verdanken, die an sich richtig handelt.

schau der realität in die Augen. du hast gepennt fertig. das sind nur elektronische Helferlein. sonst nix. du alleine trägst die verantwotung. es gibt kein logikproblem.

über den sinn wie man den abstand einhält kann man jahre lang ohne ein ergebniss dikutieren. hab das alles als lkw fahrer durch. hatte die dann gefragt ob ich dann um den abstand wieder herzustellen auch rückwärts fahren darf auf der autobahn.

denpunkt kannst du mittels anwalt versuchen wegzuklagen. oder akzeptieren nach gewisser zeit ist er dann auch wieder weg.

du kannst aber auch nen großen klebepunkt nehmen und ihn deinem auto aufkleben. dann es auch den punkt. und die geschwindigkeit ist relativ irrelevant.

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Zitat:

@Hobbes schrieb am 23. Februar 2015 um 09:22:02 Uhr:


Das sind zwei verschiedene Themen.
1. Schuldfrage, wenn Dir einer in den korrekten Sicherheitsabstand rein zieht und du dadurch kurz zu nahe bist. Das kann blöd enden und u.U. schwer zu beweisen sein.

2. ACC vs Strassenverkehrsordnung.
diese Frage ist schlicht ein Witz. Ich kann als Schweizer auch nicht Volvo haftbar machen, nur weil ich auf der Autobahn mit über 120km/h geblitzt werden. "Warum macht Volvo ein Auto das schneller fährt als erlaubt?" 🙄
Bei einem Balken vom ACC bist du bei ca 1 Sekunde und das ist die Hälfte was du haben müsstest. Es gibt im Handbuch sogar den Hinweis, dass du die Vorgeschriebenen Abstände einhalten musst.
KEINES der Systeme entbindet Dich in irgend einer Weise von der Verantwortung als Fahrzeugführer.

Gruss
Hobbes

genau so sieht es aus. ansonsten sollte er aufs bobbycar umsteigen.

Zitat:

@teddy1x schrieb am 22. Februar 2015 um 22:14:05 Uhr:


Es ist ja hoffentlich allgemein bekannt, dass man, sobald man am Strassenverkehr teilnimmt, immer eine Mitschuld trägt.

Ich halte an einer roten Ampel und eine Schnarchnase fährt mir ins Heck. Bin ich mitschuldig? Wohl eher nicht und daher ist eine solche Verallgemeinerung nicht angebracht, oder?

Realität ist:
Mit minimal eingestelltem Abstand im ACC hat man in Kolonnenfahrt noch immer mehr Abstand als 90% der übrigen VT.
Natürlich will und brauche ich ein System, das sich nicht (nur) am Wortlaut des Gesetzes orientiert, sondern in der Praxis einsetzbar ist.

Allgemeine Mitschuld ist auch Unsinn. Wo kämenb wir denn da hin ? Das hieße ja auch, dass der Fahrer auf der Autobahn, der bei schönem Wetter und trockener Straße bei 130kmh Richtgeschwindigkeit "unverschuldet" in einen Unfall verwickelt wird, nur deshalb eine Mitschuld bekommt weil der Unfall nicht passiert wäre, wenn er 200kmh gefahren wäre.
Denn mit 200kmh statt 130kmh wäre er an der Stelle wo (mit 130kmh) es durch die Ungunst der Verhältnisse zum Unfall kommt, schon vorbei gewesen.

Abstand nach Gesetz ist sowieso eine Farce. Einmal Freitag Nachmittags auf einer "Pendlerautobahn" die Abstandskamera auf einer Brücke aufgebaut und locker 50% brauchen bald nicht mehr zu pendeln.

Zitat:

@citius schrieb am 23. Februar 2015 um 16:51:54 Uhr:



Allgemeine Mitschuld ist auch Unsinn. Wo kämenb wir denn da hin ? Das hieße ja auch, dass der Fahrer auf der Autobahn, der bei schönem Wetter und trockener Straße bei 130kmh Richtgeschwindigkeit "unverschuldet" in einen Unfall verwickelt wird, nur deshalb eine Mitschuld bekommt weil der Unfall nicht passiert wäre, wenn er 200kmh gefahren wäre.
Denn mit 200kmh statt 130kmh wäre er an der Stelle wo (mit 130kmh) es durch die Ungunst der Verhältnisse zum Unfall kommt, schon vorbei gewesen.

Doch doch, das ist schon so, ist leider kein Unsinn. Je nach Situation kannst du in die Pflicht genommen werden auch wenn du keine Mitschuld hast. Da gibt es den Begriff der sog. "Betriebsgefahr" die führt zu einer "verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung" die schon bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeugs auftritt.

Das wird zwar in der Regel kein Thema sein, aber wenn du z.B. ein Kind überfährst, das vor dein Auto gelaufen ist, auch wenn du nicht zu schnell warst, wird man dich vielleicht belangen.

Oder aber wenn du schneller als 130 auf der AB unterwegs warst - dann kann nach Gesetz wohl ohne weiteres Dir eine Mitschuld angelastet werden, auch wenn du nicht direkt für den Unfall verantwortlich bist. Das hängt dann sicher vom Gemütszustand und der Einstellungs Richters ab, ob du da ungeschoren davon kommst.

Klingt komisch. Ist aber so.

Dem System hier die Strafe anzulasten ist natürlich lächerlich. Der Fahrer ist immer verantwortlich, egal wieviele Helferlein das Auto eingebaut hat. Deswegen wird die Sache mit dem autonomen Fahren ja so heiß diskutiert.

Aber: Es ist völlig unrealistisch, auf einer halbwegs vollen Autobahn, zu verlangen, dass jeder den gesetzmäßig geforderten Mindestabstand einhält. Das mache ich nie, und eigentlich generell auch keiner, es wäre völlig unsinnig. Ganz zu schweigen davon, dass man dann IMMER weiter runter bremsen müsste, weil immer einer in die Lücke zischt.

Auch keinen Sinn macht, volle Lunte auf die Bremse zu steigen, wenn einer in die Lücke springt. Dann geht man runter vom Gas und lässt ausrollen. Wenn ich auch "zucken" würde, dann würde sich das aber ruck zuck bis zum völligen Stillstand verstärken hinter mir. Schön sehen kann man das immer auf der A3 zwischen Mettmann und Kreuz Hilden, wo auf einer Brücke irgendwelche Vollidioten oftmals runterbremsen (und wenn es nur von 100 auf 80 ist), dies sich dann aber bei voller Autobahn so verstärkt, dass hier regelmäßig Staus entstehen, obwohl es kein Hindernis gibt. Wäre schön wenn unnötiges Bremsen auch einen Punkt in Flensburg zur Folge hätte. 😁

Zitat:

@elch1964 schrieb am 23. Februar 2015 um 17:40:40 Uhr:



Zitat:

@citius schrieb am 23. Februar 2015 um 16:51:54 Uhr:



Allgemeine Mitschuld ist auch Unsinn. Wo kämenb wir denn da hin ? Das hieße ja auch, dass der Fahrer auf der Autobahn, der bei schönem Wetter und trockener Straße bei 130kmh Richtgeschwindigkeit "unverschuldet" in einen Unfall verwickelt wird, nur deshalb eine Mitschuld bekommt weil der Unfall nicht passiert wäre, wenn er 200kmh gefahren wäre.
Denn mit 200kmh statt 130kmh wäre er an der Stelle wo (mit 130kmh) es durch die Ungunst der Verhältnisse zum Unfall kommt, schon vorbei gewesen.
Doch doch, das ist schon so, ist leider kein Unsinn. Je nach Situation kannst du in die Pflicht genommen werden auch wenn du keine Mitschuld hast. Da gibt es den Begriff der sog. "Betriebsgefahr" die führt zu einer "verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung" die schon bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeugs auftritt.
Das wird zwar in der Regel kein Thema sein, aber wenn du z.B. ein Kind überfährst, das vor dein Auto gelaufen ist, auch wenn du nicht zu schnell warst, wird man dich vielleicht belangen.
Oder aber wenn du schneller als 130 auf der AB unterwegs warst - dann kann nach Gesetz wohl ohne weiteres Dir eine Mitschuld angelastet werden, auch wenn du nicht direkt für den Unfall verantwortlich bist. Das hängt dann sicher vom Gemütszustand und der Einstellungs Richters ab, ob du da ungeschoren davon kommst.

Klingt komisch. Ist aber so.

Für das Kind wird wohl hoffentlich die Fußgängererkennung noch funktionieren, die Personen ab ca. 1m erkennen soll. Toi Toi Toi und hoffentlich passiert einem solch eine Situation niemals aber mit Kauf eines Autos mit Personenerkennung hat man zumindest das heutzutage maximal Mögliche erkauft. Hoffentlich wirkt es und natürlich entbindet es den Fahrer von Keiner Verantwortung. Nichtsdestoweniger ist der Kauf eines KFZ

MIT

Personenerkennung eine bewusste Entscheidung pro Sicherheit !

Was Autobahn mit 130kmh+ angeht kann ich im schlimmesten Fall wohl nur auf einen Richter beten, der auch noch versteht, dass Leute mit 18 Jahren + die Wählen gehen dürfen und zum Bundeskanzler gewählt werden dürfen doch bitte soviel Hirn haben sich der allgemein anerkannten realität in deutschland zu vergegenwärtigen, dass es auf deutschen Autobahnen fahrzeuge gibt, die schneller als 130kmh unterwegs sind.

Es ist eine physikalisch unabdingbare Wahrheit, dass man 2x in den Spiegel schauen muss, wenn, man die Geschwindigkeit eines sich von hinten näherndes Fahrzeuges einschätzen möchte!

Da im Handbuch eindeutig dargestellt wird, dass das ACC lediglich auf die Laufzeit des Radarsignals regelt & nicht auf Distanz ist die Diskussion doch schon per se absurd!

Die Laufzeit des Radarsignals ist im Übrigen auch abhängig von der Dichte des zu durchdringenden Mediums...
Fahrt mal bei dickem Nebel auf einem Strich in der ACC-Einstellung...

Grüße

Hallo,

es ist so wie ich es vermutet hatte. Ich hatte auf maximalen Abstand eingestellt, aber was hilft das wenn jemand einschert.

Genau so war es (auf dem Video zu sehen) und die Polizei hat keine Bremslichter erkannt. Rückschluss "ich bremse nicht, ich fahre auf, also unterschreite ich den Mindestabstand". Kein erkennbares Verhalten.

Das Argument der Wagen bremst ab, ist nichts Wert.

Wer streitet schon bei 75 € und 1 Punkt. Da bin ich sogar einer Meinung. Am Ende verdient immer der Anwalt.

Kurzum, wer ACC nutzt muss am Ende damit rechnen, das er eben sich nicht nach der Straßenverordnung verhält. Man muss bremsen, egal ob der Wagen es "vernünftiger" regelt.

Beim Audi geht das übrigens per Einstellung. Da kann man bei "Dynamik" das regeln. Dann bremst er aktiv, sichtbar für die Herren mit den Knöllchen. Der Volvo ist zu diskret - Pech gehabt. Punkt gesammelt. AB WERK 🙂

Danke und in diesem Sinne, Technikplempel erst gar nicht bestellen, die Situation kann jedem passieren - auch den Schlaubergern hier 😉

Nope. Wir Schlaumeier hier bremsen einfach mal selbst, wenn wir bei der Einschätzung der Situation zu dem Ergebnis kommen, es sei nötig. Sonst wären wir nämlich keine. 😁

Wenn es wirklich um das Bremslicht geht, find ich das schon hart. Da wäre dann sogar 1 Strich besser gewesen, da er dann auch eher aktiv bremst. Also fast Audi dynamisch. 😉

Gruß, NLTT, der gerne mal das Video sehen würde...und sich oft fragt, warum so viele die rausziehen, nicht zumindest mal ein bisschen Gas geben für den Überholvorgang...

irrgendwie ist das doch absurd, da muss man so viel darüber nachdenken, wie das ACC funktioniert usw.
Da bremse ich doch einfach selber ...

Ist es wirklich so, dass dann, wenn ACC bremst, die Bremslichter nicht angehen?

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